Der BGH hat mit Urteil vom 13. Mai 2014 (Aktenzeichen: XI 170/13 und XI 405/12) entschieden, dass Bearbeitungsgebühren für Konsumentenkredite (auch Ratenkredit, Sofortkredit usw. genannt) unzulässig sind. Bankkunden können das Geld zurück verlangen.
Welche Kredite sind betroffen
Banken haben für den Abschluss von Konsumentenkrediten bis zu 3,5 Prozent Bearbeitungsgebühren sofort nach Auszahlung des Kredites einbehalten. Da die Bank den Kredit aber im eigenen Interesse bearbeitet, sei eine Gebühr des Kunden unzulässig - so könnte man die BGH-Sichtweise zusammenfassen.
Das können Sie zurückverlangen
Prinzipiell gilt: Wer Kreditbearbeitungsgebühren gezahlt hat, kann diese zurück verlangen, wenn die Ansprüche noch nicht verjährt sind. Dies ist auf jeden Fall für Kredite ab Anfang 2011 nicht der Fall. Bei älteren Krediten ist die Lage noch strittig. Verbraucherzentralen raten auch diesen Betroffenen, per Musterbrief die Bearbeitungsgebühren zurück zu verlangen (z.B. hier kostenlos herunterladbar). Der BGH wird vermutlich im Laufe des Jahres entscheiden, wann welcher Kredit verjährt ist.
Hintergrund: Fordern Sie als Erstes per Musterbrief die Bearbeitungsgebühren zurück. Erst bei einer Weigerung schalten Sie einen Anwalt ein, da Sie ansonsten dessen Gebühren selbst tragen müssen. Keine Sorge: Kreditbearbeitungsverfahren können manchmal sogar am Telefon mit dem Anwalt geklärt werden.