KurzmeldungSehr viele Banken haben bei Abschluss eines Verbraucherkredites Bearbeitungsgebühren von ihren Kunden verlangt. Diese fallen durchaus happig aus: In der Regel zwischen 1 und 4 Prozent der Darlehenssumme. Der BGH hat diese in 2014 für unzulässig erklärt. Auch Immobilienkredite sind Verbraucherkredite. Eventuell müssen die Ansprüche gegenüber der Bank vor Schlichtungsstellen oder Gerichten erstritten werden. Eile ist geboten!

Verjährung

Die Ansprüche verjähren normalerweise bereits nach drei Jahren nach dem Ende des Jahres, indem die Gebühr angefallen ist.

Verzinsung

Sie haben sogar Anrecht auf eine Verzinsung Ihrer Rückzahlungsansprüche - in der Regel fünf Prozent über dem Basiszinssatz.

Vorgehen zur Rückforderung

  1. Schriftliche Rückforderung der Bearbeitungsgebühren per Musterbrief (siehe unten) per Einschreiben mit Rückschein. Achtung: Dieser Schritt allein hemmt noch nicht die Verjährung.
  2. Verweigert Ihre Bank die Rückzahlung oder versucht Sie bis auf weiteres zu vertrösten, schalten Sie im nächsten Schritt den Ombudsmann ein. Diesen Schritt können Sie auch zeitgleich gehen, wenn Verjährung Ihrer Ansprüche droht. Denn der Gang zum Ombudsmann hemmt die Verjährung.
  3. Sollte dies immer noch zu keiner Erstattung führen, sollten Sie einen Anwalt hinzuziehen.

In der Klärung

Einige strittige Punkte wie:

  • Sind auch Bearbeitungsgebühren von Bausparkassen unzulässig?
  • Wie sieht es mit gewerblichen Krediten aus?
  • Wie bei Krediten von der KFW und anderen Förderbanken?

befinden sich noch im gerichtlichen Klärungsprozess. Sie sollten zur Vermeidung von Verjährung trotzdem Ihre Ansprüche bei der Bank einreichen und dann auf die korrekte Hemmung der Verjärhung achten (siehe Link unten).

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Geschrieben von

Peter Bödeker
Peter Bödeker

Peter Bödeker hat Volkswirtschaftslehre studiert und arbeitet seit seinem Berufseinstieg im Bereich Internet und Publizistik. Nach seiner Tätigkeit im Agenturbereich und bei einem Kapitalanlageunternehmen (für geschlossene Fonds) ist er seit 2002 selbständig als Autor und Betreiber von Internetseiten.

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