Vorab: Der sogenannte Widerrufs-Joker beschreibt die Möglichkeit, aufgrund falscher Widerrufsbelehrungen sofort aus teuren Kreditverträgen herauszukommen und zu günstigeren Zinsen neu abzuschließen.
Diese Möglichkeit wurde zum 21. März 2016 beschnitten. Dennoch gibt es da draußen weiterhin (auch aktuelle) Kreditverträge, die eine zur sofortigen Kündigung berechtigende Widerrufsbelehrung enthalten. Dies gilt auch für nach 2010 abgeschlossene Baufinanzierungen, wie das Oberlandesgericht Nürnberg jüngst urteilte.
Tipp: Lassen Sie Ihren Kredit prüfen, z.B. von der Verbraucherzentrale Hamburg.