kurzmeldungVorab: Der sogenannte Widerrufs-Joker beschreibt die Möglichkeit, aufgrund falscher Widerrufsbelehrungen sofort aus teuren Kreditverträgen herauszukommen und zu günstigeren Zinsen neu abzuschließen.

Diese Möglichkeit wurde zum 21. März 2016 beschnitten. Dennoch gibt es da draußen weiterhin (auch aktuelle) Kreditverträge, die eine zur sofortigen Kündigung berechtigende Widerrufsbelehrung enthalten. Dies gilt auch für nach 2010 abgeschlossene Baufinanzierungen, wie das Oberlandesgericht Nürnberg jüngst urteilte.

Tipp: Lassen Sie Ihren Kredit prüfen, z.B. von der Verbraucherzentrale Hamburg

Geschrieben von

Peter Bödeker
Peter Bödeker

Peter Bödeker hat Volkswirtschaftslehre studiert und arbeitet seit seinem Berufseinstieg im Bereich Internet und Publizistik. Nach seiner Tätigkeit im Agenturbereich und bei einem Kapitalanlageunternehmen (für geschlossene Fonds) ist er seit 2002 selbständig als Autor und Betreiber von Internetseiten.

https://www.geld-welten.de

Anbieterlinks / Sternchen

* Was das Sternchen neben einigen Verlinkungen bedeutet:

Die Inhalte auf dieser Website sind kostenlos im Internet verfügbar und das soll auch so bleiben. Unsere redaktionelle Arbeit finanzieren wir über Werbung. Links, die mit einem * gekennzeichnet sind, können bei Kauf/Abschluss auf der jeweiligen Website hinter dem Link zu einer Provision an uns führen, weil wir für den Link ein sogenanntes Affiliate-Programm nutzen. Dies beeinflusst aber die Redaktionsarbeit nicht, der Hinweis wäre stets auch ohne den Affiliate-Link erfolgt. Für den Kauf/Abschluss über den Link sind wir natürlich dankbar.


Das kostenlose Geld-Welten-Magazin: Sparen | Altersvorsorge | Geldanlage (ETF, Gold...) | Versicherung | Gelassener Geldumgang | aktuelle Meldungen | Zitate, Humor & Rätsel | Alle 1 bis 4 Wochen gratis im E-Mail-Postfach



(Die Abmeldung ist jederzeit möglich, z. B. mit einem Link unten in jedem Newsletter.)