Die KFW-Bank fördert Maßnahmen zum Einbruchsschutz (z.B. einbruchshemmende Türen und Fenster, Rollläden, Gitter, drehgehemmte Griffe etc.) bis 1.000 Euro jetzt mit 20 Prozent Zuschuss. Darüber hinausgehende Kosten werden mit 10 Prozent gefördert, dem bisherigen Satz.
Wichtig dabei:
- Die Maßnahmen müssen von einem Fachbetrieb durchgeführt werden.
- Der Betrieb darf erst mit dem Umbau beginnen, wenn die Maßnahme genehmigt wurde.
Zur Beantragung der Förderung: