Warum LEI-Nummer? Die Vergabe von LEI-Nummern für Finanzgeschäfte
Diese Kennzahl wurde als Reaktion auf die Finanzkrise der Jahre 2008 und 2009 eingeführt. Sie soll ermöglichen, Handelsgeschäfte auf dem Weltmarkt den verschiedenen Akteuren auf diesen Märkten zuzuordnen. Das ist erforderlich, wenn eine realistische Einschätzung des Risikos der Marktteilnehmer selbst und des gesamten Marktes möglich sein soll. Die Registrierung dient der Vereinheitlichung der Regulierung der Finanzmärkte.
Wir beantworten: Was ist eine LEI-Nummer? Wer braucht eine LEI-Nummer und: wo beantrage ich eine LEI-Nummer?

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1. Was ist eine LEI?
Das Akronym bedeutet Legal Entity Identifier, was im Deutschen dem Begriff Rechtsträger-Kennung entspricht. Diese Identifizierung ist für alle Organisationen oder juristischen Personen erforderlich, die mit Finanzinstrumenten handeln oder sie ausgeben. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese Transaktionen an einem Handelsplatz oder OTC, also over-the-counter und daher direkt zwischen Verkäufer und Käufer ausgeführt werden.
2. Wo erhält man diese Rechtsträger-Kennung?
Seit 2012 wird die Vergabe vom Financial Stability Board organisiert, das bei der Bank für internationalen Zahlungsausgleich im schweizerischen Basel angesiedelt ist. Dieses FSB reguliert die Global Legal Entity Identifier Foundation GLEIF, die wiederum Local Operating Units (LOU) für die tatsächliche Vergabe der Nummern ernennt. In vielen Ländern bestehen mehrere solche LOUs, bei denen Organisationen eine Rechtsträger-Kennung beantragen können. Eine davon findet sich unter LEI.de.
2.1. Aufbau einer LEI-Nummer
Die LEI-Nummer ist über das ISO-Zertifikat 17442 festgelegt. Sie besteht aus einer Kombination von 20 Ziffern und Buchstaben.
- Ziffern 1-4: LOU ID
Die Ziffern 1-4 zeigen immer die ID der LOU, von welcher die LEI ausgegeben wurde. - Ziffern 5 und 6: 0.0.
Die Ziffern 5-6 haben immer den Wert 0. - Ziffern 7-18: Identifikator der juristischen Person
Die Ziffern/Buchstaben 7-18 sind für das jeweilige Unternehmen eindeutig. - Ziffern 19 und 20: Prüf-ID
Die Ziffern 19-20 dienen der Überprüfung.
3. Wer braucht eine solche Rechtsträger-Kennung?
Erforderlich ist sie für jede Organisation, die mit Finanzinstrumenten in irgendeiner Weise handelt. Das gilt auch dann, wenn das Hauptgeschäftsfeld der Organisation nichts mit finanziellen Transaktionen zu tun hat. Insbesondere müssen juristische Personen eine Rechtsträger-Kennung besitzen, wenn sie über ein Wertpapierdepot verfügen möchten.
Als problematisch wird in diesem Zusammenhang oft angesehen, dass Banken bei ihren Geschäftskunden nicht immer nach deren Status als juristische Person unterscheiden. Deshalb fordern solche Banken manchmal von Personengesellschaften ohne Eintrag ins Handelsregister eine Rechtsträger-Kennung, obwohl das sowohl dem Buchstaben als auch dem Sinn der Regelung nach für solche Gesellschaften nicht erforderlich ist.
4. Was ist zur Beantragung einer Rechtsträger-Kennung nötig?
Beantragt werden kann sie nur von juristischen Personen. Für eine natürliche Person ist der Besitz einer solchen Rechtsträger-Kennung nicht möglich.
Zu den notwendigen Daten gehört der Firmenname des Rechtsträgers und zwar in der offiziellen Schreibweise. Dazu ist die Adresse der Hauptniederlassung der Firma anzugeben. Hat sich diese seit der Gründung der Gesellschaft geändert, muss auch die Adresse zum Zeitpunkt der Gründung angegeben werden.
Nachdem die Rechtsträger-Kennung jährlich erneuert werden muss, kann sie auch abgelaufen sein. Das Datum der ersten Vergabe an eine Gesellschaft muss bei jeder Beantragung oder Verlängerung angegeben werden. In diesem Zusammenhang steht auch das Datum der letzten Änderung des Eintrags der Gesellschaft in der Liste der Rechtsträger-Kennungen.
Ist die Kennung tatsächlich abgelaufen, ist die Angabe des Datums notwendig, zu dem die Gültigkeit ausgelaufen ist. Manche Gesellschaften mit der Verpflichtung zur Beantragung dieser Kennung besitzen einen Eintrag im Handelsregister. Ist dieser vorhanden, muss er ein Teil der Dokumentation zum Erhalt einer Rechtsträger-Kennung sein.
Nicht zuletzt gehört auch die Entrichtung einer Gebühr zu den notwendigen Voraussetzungen für die Beantragung einer Rechtsträger-Kennung. Dazu sollte angemerkt werden, dass auch die jährlich notwendige Verlängerung mit Kosten verbunden ist. Verschiedene LOUs unterscheiden sich durch die von ihnen verrechneten Gebühren und auch durch die Wartezeit auf die Zuteilung einer Rechtsträger-Kennung.