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Offene Rechnungen, überfällige Forderungen und ausbleibende Zahlungseingänge – zunächst sind säumige Zahler für ein Unternehmen nur lästig, später können diese für einen Bankrott verantwortlich zeichnen. So manche von der Bilanz her gesunde Firma musste aufgrund von Nichtbezahlern Insolvenz anmelden. Wir geben Tipps, dass es nicht soweit kommt.

Immer auf die Kleinen

Wenn sich in der Wirtschaft die Zahlungsmoral verschlechtert, trifft dies zunächst die Schwachen. Also Kleinbetriege und Einzelunternehmer. Hier befürchten die Schuldner am wenigsten unangenehmen Druck, der zum Beispiel von einem teuren Mahnverfahren ausgeht. Doch wenn die folgenden Punkte bei der Rechnungsstellung eingehalten werden, verbaut man sich keine Ansprüche.

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Ordentliche Rechnung

Ausgangspunkt einer rechtsgültigen Forderung ist eine korrekte Rechnung. Wenn Sie sich unsicher sind, ob Ihre Rechnungen alle offiziellen Anforderungen erfüllen, lesen Sie diesen Beitrag auf akademie.de

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Zahlung ist fällig

In der Regel ist eine Forderung fällig, wenn die vertraglich vereinbarte Leistung erbracht ist. Eine Formulierung wie

"Der Rechnungsbetrag ist sofort fällig"

am Ende der Rechnung ist also eigentlich unnötig, kann aber beim Kunden für Klarheit sorgen. Bei manchen Vertragsarten wie dem Werk- oder Dienstvertrag gelten angepasste Regeln, z.B. die Fälligkeit nach Abnahme des Werkes.

Natürlich müssen Sie den Zahlungseingang regelmäßig prüfen.

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Verzug und Mahnung

Eine Mahnung ist rechtlich erforderlich, wenn der Schuldner mit der Zahlung in Verzug gerät. Es gilt: Der Kunde muss den Verzugsschaden (Zinsverluste, eventuelle Rechtsberatungskosten) erstatten. Zulässig ist ein aufs Jahr gerechneter Zins, der fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz liegt.

Unter Kaufleuten ist eine Mahnung für das Berechnen von Zinsen nicht erforderlich.

Verzugszeitpunkt

Der Kunde kommt spätestens dann in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit der Forderung und Zugang einer Rechnung bezahlt. Ist der Schuldner Privatkunde, so gilt die 30-Tage-Klausel nur, wenn in der Rechnung eindeutig auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurde.

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Mahnschreiben

Bevor man eine Zahlungsklage gegen einen säumigen Kunden anstrengen darf, ist eine gesetzlich geforderte Mahnung auszusprechen. Ja, eine Mahnung ist an keine besondere Form gebunden, sie kann theoretisch auch mündlich erfolgen. Zur besseren Beweisbarkeit versendet man sie aber zumeist schriftlich. Darin muss klar und deutlich gesagt werden, dass man als Firma nun "dringend" sein Geld haben möchte.

Das Schreiben muss nicht mit "Mahnung" überschrieben sein. Auch eine "Zahlungserinnerung" kann in diesem Sinne als Mahnung gesehen werden. Jedoch sollten das Datum und die entsprechende Rechnungsnummer sowie das Fälligkeitsdatum in der Mahnung genannt werden. Eine Frist von 14 Tagen kann als letzte Frist als mehr als angemessen angesehen werden.

Rechnung als Mahnung

Auch eine Rechnung mit dem Hinweis "Bitte sofort zahlen" kann eine Mahnung inhärent enthalten sein.

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Inkasso betreiben

Wenn auch nach der Mahnung keine Zahlung erfolgt, kann eine sogenannte Zahlungsklage angestrengt werden, ein gerichtlicher Mahnbescheid erwirkt werden oder ein Inkassounternehmen beauftragt werden.

Definition

Wikipedia: Mit Inkasso ist der Einzug von Forderungen gemeint. Die übergeordneten Verbände der Inkassodienste sind der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU) und der Bundesverband für Inkasso und Forderungsmanagement (BFIF).

Bekannt ist beispielsweise das bundesweit tätige DEBITAS Forderungsmanagement. Hier kann jeder Unternehmer online einen Inkassoantrag stellen, sehr praktisch, wenn vor Ort kein Inkassounternehmen ansässig ist.

Vergütung des Inkassounternehmens

Inkassounternehmen können mit Ihnen als Firma die Vergütung ihrer Leistung frei aushandeln. Eine Verordnung über die Vergütung, wie sie zum Beispiel für Anwälte vorliegt, gibt es nicht. In der Regel bemessen Inkassounternehmen für einen vorgerichtlichen Einzug einer Rechnung ihre Vergütung an dem anwaltlichen Regelwerk. Zumeist wird eine Pauschalvergütung vereinbart, welche die gesamte Tätigkeit abgilt, unabhängig davon, was vom Inkassounternehmen zum Einzug der Forderung geleistet wird.

Video: Schuldner richtig mahnen

Im folgenden Beitrag schildert ein Rechtsanwalt, wie man Schuldner korrekt mahnt:

Weiterlesen: Factoring – sicher handeln mit der ganzen Welt

Geschrieben von

Peter Bödeker
Peter Bödeker

Peter Bödeker hat Volkswirtschaftslehre studiert und arbeitet seit seinem Berufseinstieg im Bereich Internet und Publizistik. Nach seiner Tätigkeit im Agenturbereich und bei einem Kapitalanlageunternehmen (für geschlossene Fonds) ist er seit 2002 selbständig als Autor und Betreiber von Internetseiten.

https://www.geld-welten.de

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