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Was Sie bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung beachten sollten

Jeder vierte Deutsche wird vor Erreichen des Rentenalters berufsunfähig. Psychische Probleme stehen dabei an erster Stelle. Das Durchschnittsalter für eine Berufsunfähigkeit liegt bei 47 Jahren.

Das Risiko eines Angestellten, vor Eintritt des Rentenalters berufsunfähig zu werden, liegt bei ungefähr 20 Prozent. Bei Arbeitern können sogar rund ein Drittel nicht bis zum Ende arbeiten.

Da der Verlust der Arbeitsfähigkeit wohl als ein wirklicher GAU zu bezeichnen ist, sehen wir die Berufsunfähigkeitsversicherung als eine sinnvolle Versicherung an. Allerdings kostet diese Absicherung verhältnismäßig viel.

Hier erfahren Sie, was Sie bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung wissen und beachten sollten.

 Punkt 1

1. Die gesetzliche Berufsunfähigkeitsversicherung

Die gesetzliche Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist stark eingeschränkt, und zahlt nur geringe Beträge. Sie können das individuell prüfen lassen:

Alle nach 1961 geborenen sind gesetzlich nur noch per Erwerbsminderungsrente versichert. Dabei müssen Sie auch Arbeiten annehmen, die nichts mit Ihrer Ausbildung bzw. bisherigen Tätigkeit zu tun haben.

Nur wer nicht mehr fähig ist, drei Stunden pro Tag einer beliebigen Tätigkeit nachzugehen, erhält die volle Erwerbsminderungsrente.

Doch diese ist zum Sterben zu viel und zum Leben zu wenig. Die halbe bekommt, wer noch zwischen 3 und 6 Stunden pro Tag arbeiten kann. Wer noch länger arbeiten kann, erhält nix.

Übrigens: Auch wenn für die Arbeit nichts bezahlt wird, kann sie vor Ausfall versichert werden, wenn ein Ersatz der Arbeit Geld kosten würde. Typisch zum Beispiel für eine Hausfrau.

 Punkt 2

2. Die private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)

Unter einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) verstehen wir also ab jetzt eine privatwirtschaftliche Versicherung, die den Verlust oder Teilverlust der Arbeitsfähigkeit abfangen soll.

Die BU kann als Zusatzversicherung zu einer Lebens- oder Rentenversicherung oder auch als Einzelversicherung abgeschlossen werden.

Unser Tipp:

Die Berufsunfähigkeitsversicherung im Paket mit Risiko-Leben kann(!) sinnvoll sein. Finger weg von Angeboten mit Kapitallebensversicherungen.

 Punkt 3

3. Berufsunfähikeitsversicherung kurz zusammengefasst

Die BU in aller Kürze

1. Bedarf aufdecken
Ermitteln Sie, wie viel Geld Sie zur Absicherung Ihrer Existenz benötigen, wenn Sie nicht mehr arbeiten können. Rechnen Sie gegen, welches Geld Sie dann aus anderen Quellen erhalten. Die Differenz sollten Sie mit einer BU absichern. 

2. Angebote einholen
Vor allem wenn Sie über 40 sind oder einer Risikogruppe angehören, sollten Sie ausdauernd Angebote einholen und diese vergleichen. Manchmal kommt nur 1 Anbieter von 10 Ihren Wünschen entgegen. Siehe:

3. Früh anfangen
Je eher Sie eine BU abschließen, umso eher erhalten Sie ein vergünstigtes Angebot. Für junge Mitglieder gibt es meist spezielle Angebote, zudem sind Sie meist noch von schweren Erkrankungen verschont. Aber Sie sind dann erst einmal "drin".

4. Ehrlich sein
Geben Sie alle Vorerkrankungen an, auch wenn ein "guter Freund" davon abrät. Ansonsten könnte die Leistung im Ernstfall gekürzt oder gar gestrichen werden.

5. Alternative Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Wer keinen BU-Vertrag erhält, kann mit einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung die schlimmsten Fälle absichern. Zudem ist sie günstiger als die BU.

6. Höhere Rente
Eine niedrige Rente für den Eintritt des Leistungsfalls spart Beitrag. Wenn Sie später feststellen, dass Sie eigentlich mehr Rente brauchen, sollten Sie diese erhöhen können. Zum Beispiel im Rahmen der Nachversicherungsgarantie und der Beitragsdynamik.

Zusatztipp: Jährlich zahlen
Die jährliche Beitragszahlung kann spürbare Beitragseinsparungen bewirken.

 Punkt 4

4. Wie lange und wie hoch die Berufsunfähigkeit versichern?

  1. Definieren Sie, wie viel Sie bei einer Berufsunfähigkeit brauchen
  2. Entscheiden Sie, wie viel davon von einer privaten BU abgedeckt werden soll

Beide Entscheidungen sind individuell und hängen von den eigenen Risikopräferenzen ab. Dennoch gibt es natürlich Empfehlungen: Ein sinnvolles Maß ist es, wenn Sie bis 60 Jahre Ihr Risiko absichern. Und die Höhe? 

4.1. Faustregel zur Absicherung

Decken Sie zwei Drittel des bisherigen Nettoeinkommens ab.

4.2. Anfrage starten

Beim Einholen der ersten Angebote ist es dennoch sinnvoll, eine Laufzeit bis 67 bei vollem Nettoeinkommen anzufragen. Runtergehen können Sie in der zweiten Runde.

Sinnvoll für die Vorauswahl der potentiellen Versicherungsunternehmen: Ihr Versicherer sollte die volle Renten-Summe auch auszahlen, wenn die Berufsunfähigkeit nur 50% beträgt: Was nützt die günstigere Versicherung, die nicht zahlt?

 Punkt 5

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5. Unterschiede bei den Versicherern

Die Definition von Berufsunfähigkeit ist von Versicherer zu Versicherer verschieden. Sie kann zum Beispiel lauten:

Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, voraussichtlich für die Dauer von mindestens 6 Monaten (Prognosezeitraum) nicht im Stande ist, seinen Beruf, wie er vor Eintritt der Krankheit, Körperverletzung oder des Kräfteverfalles beschaffen war, auszuüben.“

Etwas eingeschränkter lautet diese Bedingung:

Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich für die Dauer von mindestens drei Jahren (Prognosezeitraum) nicht im Stande ist, seinen Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die er auf Grund seiner Ausbildung und Erfahrung ausüben kann und die seiner bisherigen Lebensstellung entspricht (Verweisberuf, so kann ein Arzt mit Handlähmung noch medizinische Gutachten durchführen).“ Das heißt, sie dürfen Stellen antreten, die erheblich schlechter bezahlt sind als ihre bisherige.

Das muss man wissen: Hier kann der Versicherer auf einen anderen Beruf verweisen, der noch auszuüben möglich wäre!

Der Versicherer zahlt meist bei – ärztlich nachzuweisender – mindestens 50-prozentiger Berufsunfähigkeit (durch Krankheit oder Unfall) die vertraglich vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente. Ab diesem Zeitpunkt endet dann meist auch die Beitragszahlungspflicht des Versicherten.

 Punkt 6

6. Versicherung will nicht zahlen!

Wie Finanztest in Januar 2015 berichtet, ergab eine Umfrage unter Anwälten, dass Versicherungen in den letzten Jahren immer öfter Zahlungen zunächst verweigern oder die Beantragung erschweren. Besonders die Berufsunfähigkeitsversicherung sei betroffen. Es geht um viel Geld, Betroffene müssen komplizierte Fragebögen ausfüllen und werden zu aufwendigen Untersuchungen verdonnert.

2017 kam dann Entwarnung: Studien haben ergeben, dass die Versicherer in rund 70 Prozent aller gemeldeten BU-Fälle zahlen.

6.1. Was kann ich tun?

Sie müssen die schwere Erkrankung nachweisen. Dazu ist eine Begründung notwendig, warum die zuletzt ausgeübte Tätigkeit aufgrund des verschlechterten Gesundheitszustandes nicht mehr ausführbar ist. Eine Vorab-Beratung von einem Anwalt vermeidet juristische Fehler.

Als letzter Weg bei einer Ablehnung bleibt die Klage. Diese würde von Ihrer Rechtsschutzversicherung bezahlt werden. Die Praxis (Finanztest-Auswertung von über 100 Gerichtsurteilen) zeigt, dass Ihre Chancen dann bei fifty-fifty liegen.

 Punkt 7

Berufsunfähigkeitsversicherung – was beachten?

7. Auf diese Kriterien sollten Sie bei der Auswahl einer BU achten

Laut Experten-Ratgebern gibt es folgende wichtige Kriterien, die eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung auszeichnen:

  • Eine voraussichtlich 6-Monatige Berufsunfähigkeit genügt für den Anspruch auf Leistung aus der BU
  • Verzicht auf den Verweisberuf (abstrakte Verweisung)
  • Rentensteigerung als Inflationsausgleich, ansonsten droht erheblicher Kaufkraftverlust (bei Inflation von 2-3 Prozent ist das Geld nach 25 Jahren nur noch die Hälfte wert).
  • Begrenzung des Rechts des Versicherers zum Rücktritt von der Versicherung auf 5 Jahre (oder kürzer).
  • Verzicht auf §19 VVG – dieser erlaubt dem Versicherer den nachträglichen Rücktritt von der Versicherung, wenn bei Vertragsbeginn schon ein höheres Eintrittsrisiko vorlag. Auch wenn es dem Versicherten nicht bekannt war! Auch das Beitragserhöhungsrecht sollte diesbezüglich ausgeschlossen werden!
  • Weltweit geltender Versicherungsschutz, Sie wollen ja vielleicht einmal im Ausland leben ...
  • Der Versicherer verzichtet auf die Arztanordnungsklausel
  • Anerkennung ab Beginn, nicht erst bei Nachweis, rückwirkende Auszahlung für mindestens 3 Jahre bei verspäteter Meldung
  • Auf Antrag zinslose Stundung der Beiträge während der Entscheidungszeit über die Gewährung der Rente
  • Nachversicherungsmöglichkeit: Auch Nachversicherungsgarantie genannt. Eine Erhöhung der Berufsunfähigkeitsrente ist ohne erneute Gesundheitsprüfung bei besonderen Ereignissen wie Hochzeit oder Berufswechsel möglich. Idealerweise als Ergänzung zur ohnehin vorhandenen Dynamik des Vertrages.
  • Verzicht auf Nachprüfung während einer befristeten Anerkennung
  • Befristete Anerkenntnisse sind klar geregelt

7.1. Erfüllt Ihr bestehender BU-Vertrag nicht alle diese Bedingungen?

Fragen Sie einfach bei Ihrem Versicherer nach, ob eine Änderung möglich ist (z. B. weltweiter Schutz, Nachversicherungsgarantie ...). Mit Glück ist das für wenige Euros mehr und ohne Gesundheitsprüfung möglich. Ansonsten müssen Sie die Vorteile mit den Nachteilen der Vertragsänderung abwägen.

 Punkt 8

8. Geld-Welten-Checkliste BU zum Gratis-Download

Alle wichtigen Punkte zur Auswahl einer BU finden Sie unsere Checkliste Berufsunfähigkeitsversicherung zum downloaden, ausdrucken und abhaken:

 Punkt 9

5 Tipp zum Gesundheitsfragebogen

9. 5 Tipp zum Gesundheitsfragebogen

Auch wenn die Verführung groß ist: Beantworten Sie alle Fragen des Gesundheitsfragebogens wahrheitsgemäß – ansonsten gefährden Sie Ihren Versicherungsschutz! Übrigens: Behinderte Menschen dürfen seit 2006 nur in begründeten Ausnahmefällen vom Berufsunfähigkeitsversicherer abgelehnt werden!

Wenn Sie nicht ehrlich antworten, können Sie später Ihren Schutz verlieren!

9.1.  Woher bekomme ich die geforderten Angaben?

Eines ist unumgänglich: Wenn Sie in der von der Versicherung abgefragten Zeit krank waren und sich behandeln ließen, müssen Sie die Fragen im Zusammenspiel mit den behandelnden Ärzten oder Institutionen beantworten. Nur so Vermeiden Sie zuverlässig Fehlantworten. Nur so erhalten Sie einen rechtssicheren Versicherungsvertrag.

Denn Sie wissen nie genau oder haben es vergessen, was Ihr Arzt in die Diagnose aufgenommen hat. Bei einer eingetroffenen Berufsunfähigkeit wird Ihr Versicherer aber beim Arzt nachfragen!

Je nach Ihrer Krankengeschichte müssen Sie die erforderlichen Angaben zusammensammeln. Fragen Sie bei Ihrem Hausarzt, Ihren Fachärzten, Krankenhäusern oder eventuellen Rehaeinrichtungen nach. Dort erhalten Sie die Informationen zu den genauen Namen Ihrer Krankheiten, den detaillierten Diagnosen und verschriebenen Medikamenten. Ihre Krankenkasse kann Ihnen Informationen über Behandlungen der letzten anderthalb Jahre zur Verfügung stellen, die Kassenärztliche Vereinigung sogar Gesundheitsdaten bis zu fünf Jahre zurück.

  • Tipp 1: Geben Sie nur die verlangten Informationen ab. Die Versicherer fragen unterschiedlich, auch was die Zeiträume betrifft. Wenn Ihre Psychotherapie sieben Jahre zurückliegt, der Versicherer aber nur die letzten fünf Jahre abfragt, müssen Sie diese nicht angeben.
  • Tipp 2: Stimmen Sie nur einer "partiellen Schweigepflichtenbindung" zu. So muss der Versicherer bei jeder Auskunft erneut Ihre Einwilligung, zudem informiert Sie Ihr Arzt vor jeder Auskunft.
  • Tipp 3: Wenn Sie eine Frage nicht beantworten können, stellen Sie diese Ihrer Krankenversicherung. Lassen Sie sich dann deren Antwort schriftlich zukommen. So können Sie später belegen, in gutem Glauben geantwortet zu haben.
  • Tipp 4: Auch chronische Krankheiten müssen Sie angeben, wenn die Frage nach "aktuellen" Erkrankungen lautet.
  • Tipp 5: Manchmal werden Verdachtsdiagnosen in die Patientenakten mit aufgenommen. Wenn sich diese nicht bestätigt hat, bitten Sie Ihren Arzt, diese wieder zu streichen oder das Nichteintreten zu vermerken.

9.2. Haben Sie gesundheitliche Probleme?

Ein Risikoberuf oder eine Vorerkrankung können zur Ablehnung der BU führen. Wenn Sie befürchten, aufgrund von gesundheitlichen Problemen Einschränkungen oder Ablehnung zu riskieren, können Sie über einen Versicherungsmakler oder einen Versicherungsberater eine anonyme Risikovoranfrage stellen.

Die Versicherer führen nämlich eine Art schwarzer Liste und Sie bekommen bei einem Negativbescheid eventuell auch bei einer anderen Gesellschaft Probleme. Dennoch sollten Sie auch hierbei mehrere Versicherungen vergleichen, obwohl nicht alle Angebote über Makler erhältlich sind.

 Punkt 10

10. Soll ich immer die günstigste Versicherung wählen?

Sie haben alle Punkte geprüft und haben erfreulicherweise mehrere Berufsunfähigkeitsversicherungen zur Auswahl?

Wir würden dann die günstigste Versicherung wählen, da die Versicherungen solidarische Auffanglösungen geschaffen haben. Die Tests von Finanztest bestätigen, dass die Versicherer immer bessere Lösungen anbieten. Die besten Versicherer für die Modell-Arbeitnehmer sind regelmäßig Hannoversche, Allianz, Barmenia, Basler Europa, Alte Leipziger und Würtembergische.

Nettobeitrag im Fokus: Der Nettobeitrag ist der Beitrag, den Sie zunächst zahlen werden. Der Versicherer kann diesen noch (nach oben) anpassen. In aller Regel geschieht das aber nur selten und dann auch nur geringfügig.

Dennoch: Auch der Bruttobeitrag als der "Schlimmste aller Fälle" sollte von Ihnen in die Kalkulation einbezogen werden. Sie sollten auch diesen bezahlen können.

 Punkt 11

11. Was soll ich machen, wenn die Beiträge steigen?

Leider dürfen die Versicherer Ihre Beiträge nach Vertragsabschluss anheben. Vor allem bei Verträgen mit sogenannter Beitrags- oder Sofortverrechnung geschieht dies ab und an. Aber: Bei einer Beitragssteigerung sollten Sie nicht kündigen, bevor Sie einen neuen BU-Vertrag in der Tasche haben.

 Punkt 12

12. Alternativen zur BU

Grundsätzlich gilt:

Die beste Versicherung der Arbeitskraft erfolgt mit der Berufsunfähigkeitsversicherung.

Doch die Berufsunfähigkeitsversicherung ist teuer und oftmals werden Versicherte abgelehnt. Es gibt alternative Risikoversicherungen, die Teilaspekte (nur einige Ursachen für BU, nur bei hoher Behinderung und/oder geringere Auszahlungen) abdecken. Dafür sind sie deutlich billiger.

  • Zum Beispiel die Unfallversicherung. Sie zahlt einen prozentualen Anteil der Versicherungssumme gemäß Gliedertaxe. Aber: 90 Prozent aller Berufsunfähigkeitsfälle geht nicht auf einen Unfall zurück.
  • Erwerbsunfähigkeitsversicherung: Sie zahlt je nach Tarif, wenn man noch maximal drei Stunden täglich in der Lage ist, einer beruflichen Tätigkeit nachzugehen.
  • Oder die Grundfähigkeitenversicherung bzw. Funktionsinvaliditätsversicherung, die zahlt, wenn Sie einen oder mehrere Ihrer Sinne verlieren, nicht mehr gehen können oder pflegebedürftig werden.
  • Erwähnt sei auch die Dread-Desease-Versicherung, welche zahlt, wenn sie an bestimmten, besonders schweren Krankheiten wie Krebs oder Herzinfarkt erkranken. Die Krankheit muss im Vertrag erwähnt sein. Sie zahlt auch, wenn Sie nicht mehr Sehen oder Hören können oder Ihr Leben nicht mehr selbstständig führen können.

Dennoch: Besser ein lückenhafter Schutz als gar keine Risikoabsicherung. Siehe auch das folgende Video:

Youtube-Video

Mit Klick auf dem Button wird eine Verbindung zu Youtube hergestellt und die bei Youtube üblichen Daten erhoben und Cookies gesetzt.

 Punkt 13

13. Endlich: Richtiges Vorgehen bei Vertragsabschluss

  1. Anfragen senden
    Haben Sie passende Angebote gefunden? Dann schreiben Sie die Versicherer parallel an. Wählen Sie jährliche Beitragszahlung und als Überschussystem die Beitragsverrechnung. 
  2. Angebote überprüfen
    Wenn Sie von den Versicherungen unverbindliche Angebote zum Abschluss der dortigen BU erhalten, müssen diese genau prüfen (Laufzeit, Rentenhöhe, Bedingungen ...). Prüfen Sie auch die Tarifbezeichnung!
  3. Wunschangebot ausfüllen
    Füllen Sie alles wahrheitsgemäß ab. Wenn der Platz nicht ausreicht, nutzen Sie Zusatzblätter. Machen Sie Kopien von allem, was Sie der Versicherung zusenden.
  4. Vertrag prüfen
    Wenn der Vertrag von der Versicherung zurückkommt, prüfen Sie noch einmal alles.
  5. Abgelehnte Kandidaten anschreiben
    Haben Sie auch verbindliche Angebote bei Ihrem Marktcheck zugesendet bekommen? Diese müssen Sie fristgerecht innerhalb von 30 Tagen schriftlich ablehnen. Falls das Angebot unverbindlich war oder einer erneuten Unterschrift bedarf, ist dies nicht zwingen notwendig.

  Punkt 14

14. Tarifvergleich Berufsunfähigkeitsversicherung

Nach Ausfüllen des untenstehenden Formulares erhalten Sie einen Tarifvergleich von Tarifcheck24*.

Alle Vergleiche für die gilt  "powered by TARIFCHECK24 GmbH" ist verantwortlich:

TARIFCHECK24 GmbH
Zollstr. 11b
21465 Wentorf bei Hamburg
Tel. 040 - 73098288
Fax 040 - 73098289
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Geschrieben von

Peter Bödeker
Peter Bödeker

Peter Bödeker hat Volkswirtschaftslehre studiert und arbeitet seit seinem Berufseinstieg im Bereich Internet und Publizistik. Nach seiner Tätigkeit im Agenturbereich und bei einem Kapitalanlageunternehmen (für geschlossene Fonds) ist er seit 2002 selbständig als Autor und Betreiber von Internetseiten.

https://www.geld-welten.de

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