Kalkulation leicht gemacht - unsere Tabelle rechnet automatisch zusammenPer Onlinerechner, als Excel- oder PDF – mit Geld-Welten.de die Versicherungssumme für den Hausrat ermitteln.

Wenn der Schaden eintritt, zum Beispiel das Wohnzimmer ausbrennt, müssen Sie alles dort neu kaufen. Zählen Sie einmal zusammen, was da zusammenkäme. Mehr, als die meisten vermuten. Und die Versicherung zahlt nur bis zur Höhe der Versicherungssumme!

Mit Hilfe unserer Rechner oder den Downloads können Sie die passende Versicherungssumme für Ihr Hab und Gut individuell berechnen.

Inhalt: Rechner: Versicherungssumme Hausrat ermitteln

1. Die Pauschalverermittlung

Hausratversicherung Versicherungssumme pauschal ermitteln
Wem die aufwendige Inventarisierung des Hausrats zu langwierig ist, der kann die Versicherungssumme für die Hausratversicherung pauschal pro Quadratmeter berechnen.
Quadratmeter Wohnraum*
Euro pro Quadratmeter Wohnfläche*
Die Fausregeln schwanken zwischen 500 und 750 Euro pro Quadratmeter, abhängig auch von der Versicherung.
 
* = notwendig zur Berechnung

2. Individuelle Ermittlung der Versicherungssumme

Die Ermittlung der Versicherungssumme für den Hausrat ist unterteilt in:

  • Technik und Co.
  • Einrichtung
  • Kleineres, Utensilien
  • Wertgegenstände

Hausratversicherung Versicherungssumme individuell ermitteln
Für die Ermittlung der ausreichenden Versicherungssumme sind die heutigen Neupreise anzusetzen, d. h. die Preise, die Sie für eine Wiederbeschaffung bezahlen müssten. Weiterhin ist wichtig, dass Gegenstände, für die eine separate Versicherung besteht (z. B. Fahrradversicherung, Schmuckversicherung) nicht berücksichtigt werden müssen.
Technik und Co
TV-Anlage mit Receiver und Co.
Stereoanlage(n), Radios
Computer, Drucker, Bildschirm
Videokamera, Spielekonsole, Controller
Herd, Ofen, Mikrowelle
Kühlgeräte
Spülmaschine
Waschmaschine, Trockner
Staubsauger
Elektrowerkzeuge, Rasenmäher und Co.
Elektrogeräte im Bad (Rasierer, Fön ...)
Telefonanlage, Router, Verkabelung
Sonstige techn. Geräte
Einrichtung
Möbel (Sofas, Betten, Schränke, Sessel, Tische etc.)
Teppiche
Vorhänge, Jalousien, Plissees*
Beleuchtung (Lampen)
Badeinrichtung (Schränke, Regale)
Spiegel, Bilder, Skulpturen
Sonstige Einrichtungsgegenstände
Kleineres, Utensilien
Blumen & Pflanzen
Kleidung
Die Bekleidung aller Schränke ...
Decken und Kissen
Auch Bettdecken und Kissen
Geschirr & Besteck
Taschen, Koffer, Rucksäcke
Schuhe
Essensvorräte
Badutensilien
Schminke, Waschzeug, Handtücher
Bücher, CDs, DVDs, Schallplatten ...
Spielzeug
Hobbyartikel
Sportgeräte, Golfschläger, Skiausrüstung ...
Fahrräder
Töpfe, Pfannen, Schüsseln ...
Nähen und Bügeln
Sportbekleidung
Weine, Spirituosen
Musikinstrumente
Campingausrüstung
Gartenmöbel, Gartengeräte, Grill
Fremdeigentum, was bei ihnen lagert
Sonstige Utensilien
Wertsachen
Bargeld
Schmuck
Münzen, Briefmarken, Gold
Kunst
Sonstige Wertsachen
 
* = notwendig zur Berechnung

Hast du etwas zu diesem Rechner zu ergänzen oder zu korrigieren?

Obiger Rechner ist komplex. Leicht schleicht sich ein Fehler ein oder eine wichtige Größe wird vergessen. Oder eine Formulierung ist aufgrund der gebotenen Kürze unverständlich. Wenn du diesbezüglich etwas zu ergänzen oder zu korrigieren hast, wären wir dir für jeden Hinweis dankbar!

 

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3. Downloads zur Berechnung

Laden Sie hier den kostenlosen Download herunter: 

3.1. Die bequeme, selbst zusammenzählende Excel-Variante

Zum Download

Pfeil

xls  Hausrat ermitteln mit Excel

3.2. Das ausdruckbare PDF

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4. Ergänzung oder Frage von Ihnen?

Können Sie etwas zu obigem Beitrag ergänzen? Oder ist eine Frage bei Ihnen unbeantwortet geblieben? Haben Sie einen Fehler gefunden?

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5. Weitere Informationen zur Hausratversicherung

Hausratversicherung in aller Kürze

Hausratversicherung in aller Kürze

Sinnvolle Versicherung
Die Hausratversicherung gehört zu den sinnvollen Versicherungen, wenn Sie den Verlust großer Teile Ihres Hausrats z. B. durch Brand finanziell nicht verkraften können. Auch sehr günstige Tarife decken fast immer die wichtigsten Risiken ab.

Versicherungssumme prüfen
Von Zeit zu Zeit sollten Sie die Höhe Ihrer Versicherungssumme prüfen und diese bei Bedarf (z. B. bei Neukauf eines Elektrofahrrades oder dem Bau eines Gartenhäuschens) aufstocken – ansonsten gelten Sie als unterversichert und erhalten im Schadensfalle eventuell nicht die volle Summe.

Wechseln Sie 
... bei Bedarf in einen aktuelleren Tarif, z. B. wenn Sie im Vergleich feststellen, dass der neue Tarif bei Ihrem Versicherer mehr Leistungen (der Überspannungsschutz ist heutzutage oft mit dabei, die Entschädigungsgrenze für Bargeld liegt höher ....) oder der neue Tarif günstiger ausfällt.

Fahrrad und Überspannung
In immer mehr Verträgen findet sich beides mitversichert (auch das Elektrofahrrad) – wir empfehlen dies auch. Die Versicherungen reagieren hier auf die Wünsche der Kunden. Zudem wird auch das Aquarium immer häufiger mitversichert. Doch klären Sie jeweils die Deckungssumme ab.

Wussten Sie’s?
Viele Versicherungen zahlen auch bei Verlust im Ferienhaus (auch Bargeld-Diebstahl!) oder den Raub der Sporttasche aus dem Spind im Sportlerheim.

Grobe Fahrlässigkeit
... sollte heutzutage immer mitversichert sein.

Premium Tarife
... bieten erweiterten Schutz und versichern auch das, was anderswo abgelehnt wird.

Belege aufheben
Um im Falle eines Schadens auch wirklich die teuren Möbelstücke oder andere Wertgegenstände ersetzt zu bekommen, heben Sie alle Belege auf. Aber im Zweifel muss die Versicherung Ihre Angaben widerlegen.

Lange in der Ferne
Wenn Ihre Immobilie lange (meist ab 60 Tagen) ohne Aufsicht bleibt, müssen Sie Ihrem Versicherer Bescheid geben.

Wie vorgehen?
Notieren Sie alle Punkte, die Ihnen bei der Hausratversicherung wichtig sind. Legen Sie diese Liste Ihrem Versicherer vor und fragen Sie, was die Hausratversicherung mit diesen Leistungen kosten würde. Dann vergleichen Sie dieses Angebot mit denen der Konkurrenz.

Mehr zu allen Punkten und die Antwort auf die Frage: Was alles mitversichern?
... im Beitrag zur Hausratversicherung.

Richtiges Verhalten nach einem Schaden

Verhalten nach Einbruch, Diebstahl, Feuer oder Wasserschaden

Um im Sinne von Polizei und Versicherung (z. B. der Hausratversicherung) korrekt zu handeln, empfiehlt sich die folgende Vorgehensweise:

5.1. Sofortmaßnahmen unmittelbar bei Schadenserkennung

  • Den Schaden möglichst gering halten oder sogar verringern
    Das kann vieles sein: Die Kreditkarte oder Girokarte nach einem Diebstahl sperren lassen, bei einem Wasserschaden die Hauptleitung abzudrehen, nach einem Einbruch die Einbruchsstelle wieder zu verschließen, bei einem Schaden des Daches die undichte Stelle notdürftig zu bedecken usw.
  • Dabei den Schaden möglichst unverändert lassen
    Damit die Versicherung bzw. die Polizei sich einen Eindruck verschaffen kann. Dazu gehört es, kaputte Gegenstände nicht sofort wegzuschmeißen und nicht den Schaden gleich in Eigenregie zu beheben. Einem Sachverständigen muss es weiterhin möglich sein, den Schaden vollumfänglich zu begutachten.
  • Fotos/Videos vom Schaden erstellen
    Diese können sowohl dem Sachverständigen und der Polizei zur Verfügung gestellt werden und dienen als Beweis für den Versicherungsanspruch. Auch die Spuren des Einbruchs sichern.

5.2. Unmittelbar nach den Sofortmaßnahmen

  • Strafbare Handlung? Polizei verständigen!
    Also beispielsweise bei einem Einbruch, bei Diebstahl oder Vandalismus.
  • Dem Versicherer Bescheid geben
    Am besten per Telefon. E-Mail sollte auch möglich sein.

5.3. Zeitnah danach

  • Liste der gestohlenen/zerstörten Sachen für die Polizei erstellen.
  • Liste der Schäden für den Versicherer erstellen.

5.4. In der Folgezeit

  • Den Anweisungen des Versicherers in Bezug auf den Schaden folgen.
    Dazu gehört es auch, alle Anfragen zum Schaden zügig und wahrheitsgetreu zu beantworten, geforderte Nachweise zur Verfügung zu stellen und einem von der Versicherung geschickten Sachverständigen den Zugang zum Haus zu gewähren. Hilfreich ist es, wenn Sie noch alle Kaufbelege für die geschädigten Dinge aufbewahrt haben.

5.5. Wenn der Versicherer nach 1 Monat noch nicht gezahlt hat

  • Sich schriftlich per Einschreiben an den Versicherer und eine Stellungnahme und eventuell eine Abschlagszahlung einfordern.

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Geschrieben von

Peter Bödeker
Peter Bödeker

Peter Bödeker hat Volkswirtschaftslehre studiert und arbeitet seit seinem Berufseinstieg im Bereich Internet und Publizistik. Nach seiner Tätigkeit im Agenturbereich und bei einem Kapitalanlageunternehmen (für geschlossene Fonds) ist er seit 2002 selbständig als Autor und Betreiber von Internetseiten.

https://www.geld-welten.de

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