Niemand denkt gerne über den eigenen Tod nach. In finanzieller Hinsicht ergeben sich aber aus unserem Ableben Konsequenzen, vor denen wir nicht die Augen verschließen sollten. Eine der Folgen unseres leiblichen Todes besteht darin, dass dieser Leib seiner letzten Ruhestätte zugeführt werden möchte. Damit dies in würdigem Rahmen und ohne finanzielle Belastung der Nachkommen erfolgen kann, wollen Sterbegeldversicherungen das finanzielle Risiko abfedern.
Bestattungspflicht
In Deutschland ist per Gesetz geregelt, dass der Leichnam eines Menschen nach dessen Tode einem angemessenen Begräbnis zugeführt wird. Bestattungspflichtig sind in erster Linie die nächsten Angehörigen des Verstorbenen. Das heißt, sie müssen für die Durchführung der Leichenschau, die Ausstellung der Todesbescheinigung und, der größte Kostenfaktor, die Bestattung (Einsargung oder Feuerbestattung, Beförderung des Sarges, Friedhofskosten, Beisetzungskosten) sorgen. Und zwar innerhalb eines kurzen Zeitraumes, auch diese Fristen sind gesetzlich festgelegt.
Je nach Bundesland sind die Regelungen, wer für die Bestattung verantwortlich zeichnet, geringfügig unterschiedlich geregelt. Grundsätzlich herrscht die folgende, absteigende Reihenfolge:
- Ehepartner
- Kinder
- Eltern
- Geschwister
- PartnerIn einer dauerhaften Lebensgemeinschaft
- sonstige Sorgeberechtigte (z.B. Vormund)
- Großeltern
- Enkelkinder
- weitere Verwandte bis zum 3. Grad.
Sterbegeldversicherung
Zur Deckung dieser mit dem Tod verbundenen Kosten dient nun also die Sterbegeldversicherung. Sie kann als Kapitallebensversicherung auf den Tod gesehen werden, manchmal auch als Klein-Lebensversicherung bezeichnet. Ein Teil der Versicherungsbeiträge fließt in den Sparanteil, den die Versicherungsanbieter verzinsen, der Rest in den Risikoschutz und die Verwaltungskosten. Die Höhe der Auszahlungssumme ist garantiert. Sterbegeldversicherungen werden nicht nur von größeren Versicherungen angeboten, sondern oft von kleineren Sterbekassen.
Stirbt die versicherte Person, zahlt die Versicherungsgesellschaft die vereinbarte Summe an die Hinterbliebenen aus, welche damit die Kosten der Beerdigung tragen können. Die Einzahlungsvereinbarungen variieren und sind vom Lebensalter des Versicherungsnehmers abhängig. Es existieren Modelle, die eine Beitragszahlung bis zum 65. Lebensjahr vorsehen, bis zum 85. Lebensjahr, ein Leben lang oder auch 25 Jahre. Zumeist erhöht sich die Auszahlungssumme im Laufe der Zeit durch die erwähnte Überschussbeteiligung. Oftmals kooperieren die Träger der Sterbegeldversicherung mit örtlichen Bestattungsunternehmen und bündeln die Verträge zu einer kompletten Bestattungsvorsorgeregelung.
Ein Vorteil der Sterbegeldversicherungen besteht darin, dass diese nicht als verfügbares Vermögen bei der Berechnung der Sozialhilfebedürftigkeit einer Person angesehen werden. Viele Anbieter verzichten zudem auf Gesundheitsfragen zur versicherten Person, bauen dann aber manchmal eine Wartezeit bzw. einen gestaffelten Auszahlungsplan in ihre Verträge ein.
Fazit
Sinnhaftigkeit und Anbieterwahl hängen eng mit den persönlichen Voraussetzungen der versicherten Person zusammen. Je nach Alter und Gesundheitszustand sollten die infrage kommenden Verträge auf die oben genannten Eigenschaften sorgfältig geprüft werden.