Besser VererbenBernd ist Bäckermeister in Hamburg und Kind der Erbengeneration Deutschland. Er erhielt nach dem Tod des Vaters den beliebten Bäckershop in Stadtteil Eimsbüttel vermacht. Am Sonntag windete sich die Schlange der Brötchenkäufer bis zur Straße hinaus. Fast hätte er Konkurs anmelden müssen.
Bernd erfuhr es am eigenen Leib - richtig Vererben will gelernt sein. Von daher habe ich eine Checkliste über die wichtigsten Punkte in Bezug auf ein besseres Vermachen zusammengetragen. Auch der Fehler des Vaters von Bernd hätte leicht vermieden werden können. Man bedenke: Wer sich nicht im Vorwege um seinen Nachlass kümmert, vererbt vielleicht an Personen, die er eigentlich nicht berücksichtigen wollte. Ja, sogar der Staat freut sich über ein nicht optimiertes Vererben in Form von (unnötig hoher) Erbschaftssteuer.

Punkt 1: Man schreibe ein Testament!

Insbesondere für unverheiratete Paare, Selbstständige und bei Immobilienbesitz ein Muss. Ansonsten drohen unangenehme Folgen in Form von Zwangsverkauf des Erbes, in dem vielleicht ein anderes Familienmitglied noch wohnen möchte.

Punkt 2: Testament regelmäßig anpassen

Falls sich im Leben etwas Gravierendes in Bezug auf Vermögen, Familienstand oder Sonstiges das Erbe betreffendes ändert, sollte man das Testament sofort an die neuen Umstände anpassen. Denn wenn das im Testament vererbte Grundstück schon zu Lebzeiten des Erblassers versilbert wurde, muss ein Gericht erst mühsam das Gesamterbe nach dem vermutlichen Willen des Verstorbenen aufteilen.

Punkt 3 Das Testament erfolgt handschriftlich und exakt

Vermeiden Sie Wischiwaschi-Formulierungen und beschreiben Sie alles verwechslungsfrei. Erbstück für Erbstück. Schreiben Sie mit der Hand, versehen Sie es mit einem Datum und unterschreiben Sie. Fachanwälte und Notare helfen bei der exakten Formulierung, kosten aber ab 500.- Euro aufwärts.

Punkt 4: Denken Sie an die Steuer

Hier kommen wir zu dem Fallstrick, der Bern monetär fast das Genick gebrochen hätte. Wie erwähnt wurde ihm die Bäckerei vererbt und seiner Schwester das Wohnhaus - welches leider im Betriebsvermögen stand. Die Herausgabe an die Schwester war mit hohen Steuerforderungen verbunden gewesen. Durch eine andere Aufteilung des Erbes hätte diese Zahlung vermieden werden können.

Punkt 5: Pflichtteil bedenken, Erbschaftsstreitigkeiten vermeiden

So es sich umgehen lässt, sollten Sie die Gefahr des Familienzwistes über ihre Nachkommenschaft so klein wie machbar halten. Dies geht am besten durch exakte Zuordnung der einzelnen Vermögensbestandteile auf möglichst jeweils nur einen der Erben. Aber berücksichtigen Sie dabei den Pflichtteil jedes Verwandten - ansonsten wird Ihre Regelung hinfällig sein.

Punkt 6: Testament so früh wie möglich machen und nicht verstecken

Das Testament in der Bibel hinter dem Schreibtisch mag ein würdevoller Ort für den letzten Willen sein -

Punkt 7: Kinderlose Ehepaare sollten einen Ersatzerben bestimmen

... wenn Sie sich gegenseitig als Alleinerbe einsetzen. Wenn Sie dann zusammen bei einem Autounfall versterben, erhält der Angehörige desjenigen, bei dem als Letztes der Tod eintrat, alles! Und ob das so gewollt ist ... 

Geschrieben von

Peter Bödeker
Peter Bödeker

Peter Bödeker hat Volkswirtschaftslehre studiert und arbeitet seit seinem Berufseinstieg im Bereich Internet und Publizistik. Nach seiner Tätigkeit im Agenturbereich und bei einem Kapitalanlageunternehmen (für geschlossene Fonds) ist er seit 2002 selbständig als Autor und Betreiber von Internetseiten.

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