Privatinsolvenz: Ablauf, Voraussetzungen und wichtige Aspekte

Stellen Sie sich vor, die Schulden wachsen Ihnen über den Kopf, und der Ausweg scheint meilenweit entfernt. In solch einer Lage kann die Privatinsolvenz wie ein rettender Anker wirken, der Ihnen die Chance auf einen finanziellen Neuanfang bietet. Sie bietet die Möglichkeit, sich innerhalb von drei Jahren von den Schulden zu befreien, setzt aber einige Bedingungen voraus.  Was genau steckt dahinter, und welche Schritte sind zu beachten? Dieser Artikel führt Sie durch die Welt der Privatinsolvenz, beleuchtet den Ablauf, die Voraussetzungen und die Vor- sowie Nachteile, damit Sie bestens informiert Ihren Weg aus der Schuldenfalle finden.

Privatinsolvenz als Ausweg

Inhalt: Privatinsolvenz Ablauf Deutschland

  1. Was ist eine Privatinsolvenz?
    1. Weit verbreitet
  2. Voraussetzungen für eine Privatinsolvenz
  3. Ablauf der Privatinsolvenz
    1. Schuldnerberatung aufsuchen
    2. Einleitung der Privatinsolvenz – Antragstellung beim Insolvenzgericht
  4. Was muss ich während der Privatinsolvenz beachten?
  5. Vorteile und Nachteile der Privatinsolvenz
    1. Vorteile:
    2. Nachteile:
  6. Detaillierte Zeitachse des Verfahrens
    1. Monat 1-3: Vorbereitung und Antragstellung
    2. Monat 4-12: Eröffnung des Insolvenzverfahrens
    3. Monat 13-36: Wohlverhaltensphase
    4. Nach 36 Monaten: Restschuldbefreiung
  7. Checkliste: Welche Dokumente brauche ich für den Insolvenzantrag?
  8. Häufige Fehler bei der Privatinsolvenz und wie man sie vermeidet
    1. Falsche oder unvollständige Angaben im Insolvenzantrag
    2. Verstöße gegen die Wohlverhaltensphase
    3. Fehlender Antrag auf Restschuldbefreiung
  9. Leben während der Insolvenz: Was ist erlaubt, was nicht?
    1. Welche Beträge darf ich behalten? (Pfändungsfreigrenzen mit Beispielen)
    2. Darf ich während der Insolvenz Urlaub machen oder größere Anschaffungen tätigen?
    3. Kann ich während der Insolvenz heiraten oder ein Auto kaufen?
  10. Alternativen zur Privatinsolvenz
    1. Schuldenvergleich – lohnt sich eine außergerichtliche Einigung?
    2. Verkürzte Insolvenz für Selbstständige
    3. Umschuldung oder Kreditlösung – geht das noch?
  11. Unterschiede zwischen Privatinsolvenz und normaler Insolvenz (Regelinsolvenz)
    1. Wer kann welche Insolvenzform beantragen?
    2. Unterschiede im Ablauf
  12. Wie wirkt sich die Privatinsolvenz auf die Schufa aus?
    1. Wann und wie lange bleibt der Eintrag bestehen?
    2. Bonität wieder aufbauen – geht das überhaupt?
  13. Privatinsolvenz im Video erklärt
  14. Fazit: Ist die Privatinsolvenz der richtige Weg?
  15. Ergänzung oder Frage von Ihnen?
  16. Im Zusammenhang interessant
    1. Seltene und interessante Fakten zum Thema Privatinsolvenz
    2. Weitere Artikel rund um Schulden und Geldumgang

Kurz zusammengefasst

  • Definition der Privatinsolvenz: Ein gerichtliches Verfahren, das überschuldeten Privatpersonen ermöglicht, sich innerhalb von drei Jahren von ihren Schulden zu befreien.
  • Voraussetzungen: Erforderlich sind Zahlungsunfähigkeit, kein Bezug zu selbstständigen Schulden und ein gescheiterter außergerichtlicher Einigungsversuch mit den Gläubigern.
  • Ablauf des Verfahrens: Beginnt mit dem außergerichtlichen Einigungsversuch, gefolgt von der Antragstellung beim Insolvenzgericht, dem Insolvenzverfahren selbst, der Wohlverhaltensphase und endet mit der Restschuldbefreiung.
  • Wichtige Hinweise während der Insolvenz: Es ist essenziell, ehrliche und vollständige Angaben zu machen, keine neuen Schulden einzugehen und zusätzliche Einkünfte wie Erbschaften oder Lottogewinne anzugeben.
  • Vor- und Nachteile: Vorteile sind die Schuldenfreiheit nach drei Jahren und der Stopp von Vollstreckungsmaßnahmen. Nachteile beinhalten finanzielle Einschränkungen, einen negativen Schufa-Eintrag und den Ausschluss bestimmter Schulden von der Restschuldbefreiung.

Details und Erläuterungen zu allen Punkten im weiteren Artikel.

Was ist eine Privatinsolvenz?

Hohe Schulden? Wegschauen hilft nicht!Die Privatinsolvenz ist ein gerichtliches Verfahren zur Entschuldung überschuldeter Personen.

Von einer Schuldenfalle spricht man, wenn die Rückzahlungspflichten aus Krediten und anderen Schulden den Gläubiger immer tiefer ins Minus ziehen. Die auftretenden seelischen Belastungen sind niemanden zu wünschen. Betroffene öffnen irgendwann die Post nicht mehr und verschließen ihre Augen vor dem Unausweichlichen bis der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht, viele suchen Trost im Alkohol. Eine Privatinsolvenz kann die notwendige Luft zum Atmen verschaffen.

Wer zahlungsunfähig ist und keine Möglichkeit sieht, seine Verbindlichkeiten zu begleichen, kann diesen Schritt gehen. Am Ende des Prozesses steht die sogenannte Restschuldbefreiung, wodurch die meisten Schulden erlassen werden.

Allerdings ist eine Privatinsolvenz keine leichte Entscheidung. Sie bringt Einschränkungen im Alltag mit sich und erfordert eine strikte finanzielle Disziplin. Doch für viele Menschen stellt sie die einzige Chance dar, einen wirtschaftlichen Neuanfang zu wagen.

Haben Sie bereits Erfahrungen mit der Privatinsolvenz gemacht?

 

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Weit verbreitet

Das mehrstufige Verbraucherinsolvenzverfahren gilt für Privatpersonen, die keine selbstständige Tätigkeit ausüben oder ausgeübt haben. Darüber hinaus gilt es für ehemalige Selbstständige, die weniger als 20 Gläubiger und keine Verbindlichkeiten aus Beschäftigungsverhältnissen mit Arbeitnehmern haben. (Quelle: Wikipedia).

Die Insolvenz von Privatpersonen ist keine Seltenheit. Allerdings schwankt die Häufigkeit stark. In den letzten Jahrzehnten pendelt die Anzahl der Privatinsolvenzen zwischen einigen tausend  bis zu über 100.000 pro Jahr. Die vereinfachte Gesetzeslage trägt ihren Anteil zu dieser hohen Zahl bei. Dennoch ist es kein leichter Weg, den Überschuldete vor sich haben. Sie stehen aber nicht alleine da.

Wie ist Ihre momentane Verschuldungssituation?

 

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Hier die bisherigen Antworten anschauen ⇓

Die bisherigen Stimmen:

Ich habe mehr als 12 Monatsnettoeinnahmen Schulden. 60 Stimmen
Ich habe zwischen 2 und 3 Monatsnettoeinnahmen Schulden. 28 Stimmen
Ich habe zwischen 6 und 12 Monatsnettoeinnahmen Schulden. 24 Stimmen
Ich habe zwischen 3 und 6 Monatsnettoeinnahmen Schulden. 22 Stimmen
Ich habe weniger als 1 Monatsnettoeinnahme Schulden. 12 Stimmen
Mein Kontostand ist plus/minus Null. 11 Stimmen
Ich bin nicht verschuldet, habe sogar Guthaben. 9 Stimmen

Voraussetzungen für eine Privatinsolvenz

Nicht jeder kann einfach Privatinsolvenz beantragen. Es gibt einige grundlegende Bedingungen:

  • Es darf sich nicht um selbstständige Schulden handeln (ehemalige Selbstständige dürfen Insolvenz anmelden, wenn sie weniger als 20 Gläubiger haben und keine offenen Sozialversicherungsbeiträge oder Lohnschulden bestehen).
  • Die Person muss zahlungsunfähig sein, das heißt, die laufenden Verbindlichkeiten können nicht mehr beglichen werden.
  • Ein außergerichtlicher Einigungsversuch mit den Gläubigern ist notwendig. Vor dem Insolvenzantrag muss versucht werden, mit den Gläubigern eine Lösung zu finden – beispielsweise durch eine Ratenzahlung oder einen Vergleich. Dieser Versuch muss von einer Schuldnerberatungsstelle oder einem Anwalt dokumentiert werden.

Ablauf der Privatinsolvenz

Der Weg zur Schuldenfreiheit besteht aus mehreren Phasen:

  1. Außergerichtlicher Einigungsversuch
    Bevor Sie Privatinsolvenz anmelden können, müssen Sie mit Ihren Gläubigern eine Einigung versuchen. Dabei kann eine Schuldnerberatung oder ein Fachanwalt helfen. Falls die Gläubiger nicht zustimmen, erhalten Sie eine Bescheinigung über das Scheitern des Vergleichs – diese wird für den Antrag benötigt.
  2. Antragstellung beim Insolvenzgericht
    Mit der Bescheinigung können Sie den Insolvenzantrag beim zuständigen Gericht stellen. Das Gericht prüft den Antrag und entscheidet, ob das Verfahren eröffnet wird.
  3. Insolvenzverfahren (ca. 1 Jahr)
    Nach der Eröffnung der Insolvenz verwaltet ein Insolvenzverwalter Ihr pfändbares Vermögen. Ihr Einkommen über der Pfändungsfreigrenze wird an die Gläubiger verteilt. Während dieser Zeit verlieren Sie weitgehend die Kontrolle über Ihre Finanzen.
  4. Wohlverhaltensphase (2 Jahre)
    Nach Abschluss des Insolvenzverfahrens beginnt die Wohlverhaltensphase. Sie müssen weiterhin Ihre pfändbaren Einkünfte abtreten und dürfen keine neuen Schulden machen. Halten Sie sich an die Regeln, endet die Phase mit der Restschuldbefreiung.
  5. Restschuldbefreiung (nach 3 Jahren)
    Nach insgesamt drei Jahren – vorausgesetzt, Sie haben sich an alle Vorgaben gehalten – erlässt das Gericht Ihnen die restlichen Schulden. Manche Schulden, etwa Unterhaltsschulden oder Geldstrafen, bleiben jedoch bestehen.

Schuldnerberatung aufsuchen

Erste Hilfe erfahren überschuldete Privatpersonen bei Schuldnerberatungsstellen, die von folgenden Stellen angeboten werden:

Hier finden Sie Hilfe bei Schulden

Es hat sich bewährt, mit einem fachkundigen Menschen über sein Schuldenproblem zu reden. Zum einen entlastet es mental, darüber zu sprechen. Zum anderen geben die Fachleute Empfehlungen, auf die man selbst meist nicht kommt.

Wer bezahlt die Schuldnerberatung? Die Beratung in staatlich geförderten Schuldnerberatungsstellen ist genauso wie die Beratung durch gemeinnützige Träger (für normale Angestellte, Rentner und Co., aber auch ehemalige Selbstständige) gratis. In einem ersten Beratungsgespräch wird dann geklärt, ob der zuständige Träger der Sozialhilfe die Kosten für die Schuldnerberatung übernimmt.

Hier finden Sie Beratung bei Schulden:

  • https://www.vz-schuldnerberatung.de
  • Google-Suche über „Schulden + Wohnort (bzw. nächste größere Stadt)“ oder über die Website des örtlichen Regierungspräsidiums. Nutzen Sie gerne unser Suchtool:



  • Beratungsstellen der Städte
  • Verbraucherzentralen

Neben örtlichen Verbraucherorganisationen und Schuldnerberatungen von Städten und Gemeinden bieten viele Wohlfahrtsverbände eine Schuldnerberatung kostenlos an:

  • Diakonisches Werk
  • Rotes Kreuz
  • Caritasverband
  • Deutscher paritätischer Wohlfahrtsverband
  • Arbeiterwohlfahrt
  • Örtliche Adressen finden sich unter www.bag-sb.de.

Telefonisch kann die nächste Beratungsstelle erfragt werden bei:

  • Bürgerservice der Bundesregierung
    Telefon: 030 18 272 272-0
  • Montags bis Freitags von 8.00 bis 18.00
  • Zentrale Behördennummer
    Telefon: 115 (Festnetztarif, in vielen Flatrates inklusive)
    Montags bis Freitags von 8.00 bis 18.00

Noch zwei Tipps:

  • Selbstständige finden bei einigen IHKs kostenlose Erstinformation rund um die Insolvenz.
  • Bei (drohender) Zwangsvollstreckung und/oder Insolvenz können Sie Ihr Girokonto in ein P-Konto umwandeln lassen. Damit wird ein Einkommen von mindestens gut 1.100 Euro pro Monat vor Pfändung geschützt.

Dort angekommen wird der Berater zunächst die komplette finanzielle Situation mit Ihnen durchgehen. Schonungslos werden alle Verbindlichkeiten und Rückzahlungspflichten aufgedeckt und die Gesamtsituation bewertet. Manchmal finden sich ein Ausweg durch Einsparungen, Rückgaben oder Verkäufe von eigenem Besitz. Als letzter Weg steht dann die Privatinsolvenz offen.

Einleitung der Privatinsolvenz – Antragstellung beim Insolvenzgericht

Die Privatinsolvenz bzw. das Privatinsolvenzverfahren stellt ein vereinfachtes Insolvenzverfahren zur Abwicklung der Zahlungsunfähigkeit einer Privatperson dar. Einleiten kann es ein Rechtsanwalt oder die erwähnte Schuldnerberatungsstelle. Zunächst werden auch hier alle Verbindlichkeiten zusammengestellt und zusammen mit den Gläubigern nach möglichen Lösungen gesucht. Eventuell kann mit den Kreditgebern ein Kompromiss geschlossen werden, der den Schuldner in die Lage versetzt, seinen dann reduzierten Verpflichtungen zur Rückzahlung nachzukommen. Sollte dieser Schlichtungsversuch scheitern, kommt es zur Eröffnung des Privatinsolvenzverfahrens.

Was muss ich während der Privatinsolvenz beachten?

Während der Insolvenzzeit gibt es einige Einschränkungen und Pflichten:

  • Ehrliche und vollständige Angaben sind essenziell. Verschweigen Sie Vermögenswerte oder Einkommen, kann das Verfahren aufgehoben werden.
  • Sie dürfen keine neuen Schulden machen, da dies als Verstoß gegen die Wohlverhaltenspflicht gilt.
  • Zusätzliche Einkünfte, Erbschaften oder Lottogewinne während der Insolvenz müssen teilweise abgeführt werden.
  • Ein Konto mit Pfändungsschutz (P-Konto) ist ratsam, um weiterhin einen finanziellen Spielraum für den Lebensunterhalt zu behalten.

Vorteile und Nachteile der Privatinsolvenz

Vorteile:

✅ Sie haben nach drei Jahren die Chance auf einen schuldenfreien Neustart.
✅ Die Gläubiger dürfen keine weiteren Vollstreckungsmaßnahmen durchführen.
✅ Lohn- oder Gehaltspfändungen werden gestoppt.
✅ Es gibt klare Regeln und ein festgelegtes Ende.

Nachteile:

❌ Ihr finanzieller Handlungsspielraum ist stark eingeschränkt.
❌ Die Insolvenz wird in der Schufa vermerkt und erschwert Kredite und Mietverträge.
❌ Bestimmte Schulden (z. B. Unterhalt oder Geldstrafen) werden nicht erlassen.
❌ Ein Berufsverbot für bestimmte Berufe (z. B. Geschäftsführer) kann eintreten.

Detaillierte Zeitachse des Verfahrens

Die Privatinsolvenz in Deutschland verläuft in mehreren Phasen, die sich über insgesamt drei Jahre erstrecken. Während dieser Zeit müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt werden, um am Ende die Restschuldbefreiung zu erhalten. Im Folgenden wird der Ablauf der Privatinsolvenz in Deutschland mit einer Zeitachse dargestellt, damit Sie genau wissen, was in den ersten Monaten auf Sie zukommt und wann welche Schritte erfolgen.

Monat 1-3: Vorbereitung und Antragstellung

Außergerichtlicher Einigungsversuch: Bevor das Insolvenzverfahren eröffnet werden kann, ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass Sie versuchen, sich mit Ihren Gläubigern außergerichtlich zu einigen. Dieser Versuch muss von einer anerkannten Schuldnerberatung oder einem Fachanwalt begleitet und dokumentiert werden.
Scheitert die Einigung, erhalten Sie eine Bescheinigung über das Scheitern – diese ist zwingend für den Insolvenzantrag erforderlich.
Zusammenstellung der Unterlagen: Sie müssen alle Vermögenswerte, Einnahmen und Schulden offenlegen und eine vollständige Gläubigerliste einreichen.
Insolvenzantrag beim zuständigen Gericht einreichen.

Monat 4-12: Eröffnung des Insolvenzverfahrens

✅ Das Gericht prüft den Antrag und eröffnet bei Vorliegen aller Voraussetzungen das Insolvenzverfahren.
✅ Ein Insolvenzverwalter wird eingesetzt. Dieser übernimmt die Kontrolle über Ihr pfändbares Einkommen und Vermögen.
✅ Alle Zwangsvollstreckungen werden gestoppt – Gläubiger dürfen keine weiteren Mahnungen oder Pfändungen durchführen.
✅ Der Insolvenzverwalter verwertet pfändbare Vermögensgegenstände (z. B. Fahrzeuge oder Wertpapiere) und verteilt den Erlös an die Gläubiger.
Pfändungsfreibetrag beachten: Ihr Einkommen über der Pfändungsfreigrenze wird für die Insolvenzmasse verwendet.

Monat 13-36: Wohlverhaltensphase

✅ Nach Abschluss der Vermögensverwertung beginnt die Wohlverhaltensphase, in der Sie weiterhin verpflichtet sind, pfändbare Anteile Ihres Einkommens an den Treuhänder abzutreten.
✅ Sie dürfen keine neuen Schulden aufnehmen.
✅ Eine Mitteilungspflicht gegenüber dem Insolvenzgericht besteht weiterhin – größere Geldeingänge, Erbschaften oder Lottogewinne müssen gemeldet werden.
Erwerbsobliegenheit: Sie sind verpflichtet, eine zumutbare Arbeit anzunehmen oder sich nachweislich um eine Anstellung zu bemühen.

Nach 36 Monaten: Restschuldbefreiung

✅ Nach drei Jahren – sofern alle Pflichten erfüllt wurden – entscheidet das Gericht über die Restschuldbefreiung.
Die meisten Schulden werden erlassen, allerdings bleiben bestimmte Schulden (z. B. Unterhaltsschulden oder Geldstrafen) bestehen.
✅ Ihr Schufa-Eintrag bleibt für drei weitere Jahre bestehen, danach wird er automatisch gelöscht.
✅ Sie sind nun finanziell wieder handlungsfähig und können einen Neustart wagen.

Checkliste: Welche Dokumente brauche ich für den Insolvenzantrag?

Ein gut vorbereiteter Antrag auf Privatinsolvenz kann den Prozess deutlich erleichtern und beschleunigen. Damit Ihr Antrag nicht aufgrund fehlender Unterlagen verzögert wird, sollten Sie alle notwendigen Dokumente bereits vorab zusammenstellen. Hier finden Sie eine Checkliste mit den wichtigsten Unterlagen.

1. Persönliche Angaben

✅ Personalausweis oder Reisepass
✅ Meldebescheinigung

2. Finanzielle Situation

Detaillierte Aufstellung aller Einnahmen und Ausgaben (Lohnabrechnungen, Sozialleistungen, Unterhaltszahlungen)
Steuerbescheide der letzten drei Jahre
Kontoauszüge der letzten sechs Monate

3. Schuldenübersicht

Vollständige Gläubigerliste, inklusive Namen, Adressen und Forderungshöhen
✅ Mahnbescheide und Vollstreckungsbescheide
✅ Kreditauszüge und Schuldenaufstellungen

4. Vermögensaufstellung

Aufstellung aller Vermögenswerte, wie z. B. Auto, Immobilien, Wertgegenstände
Versicherungsverträge und Sparbücher

5. Bescheinigung über den gescheiterten Einigungsversuch

Dokumentierter Nachweis über den außergerichtlichen Einigungsversuch durch eine Schuldnerberatung oder einen Fachanwalt

6. Formular für den Insolvenzantrag

✅ Offizielle Antragsformulare des zuständigen Insolvenzgerichts
Erklärung über die Abtretung des pfändbaren Einkommens

Tipp: Die Antragsformulare erhalten Sie auf der Webseite des zuständigen Amtsgerichts oder über offizielle Schuldnerberatungsstellen.

Häufige Fehler bei der Privatinsolvenz und wie man sie vermeidet

Eine Privatinsolvenz ist eine ernsthafte Entscheidung mit weitreichenden Konsequenzen. Doch selbst wenn der Entschluss gefallen ist, gibt es einige Fallstricke, die den erfolgreichen Abschluss des Verfahrens gefährden können. Damit Sie nicht unnötig Zeit verlieren oder Ihre Schuldenfreiheit gefährden, sollten Sie die folgenden häufigen Fehler vermeiden:

Falsche oder unvollständige Angaben im Insolvenzantrag

❌ Wer beim Insolvenzantrag Einkommen, Vermögen oder Gläubiger verschweigt, riskiert, dass das Insolvenzverfahren abgelehnt oder aufgehoben wird.
Tipp: Seien Sie vollständig und ehrlich bei den Angaben – alle Schulden müssen erfasst werden.

Verstöße gegen die Wohlverhaltensphase

❌ Während der Wohlverhaltensphase ist es wichtig, sich an die gesetzlichen Vorgaben zu halten.

  • Neue Schulden aufzunehmen ist nicht erlaubt.
  • Zusätzliche Einkünfte oder Erbschaften dürfen nicht verschwiegen werden.
  • Wer absichtlich weniger verdient, um keine pfändbaren Beträge abzuführen, handelt rechtswidrig.

Tipp: Melden Sie alle relevanten Änderungen Ihrer finanziellen Lage sofort beim Insolvenzgericht oder dem Insolvenzverwalter.

Fehlender Antrag auf Restschuldbefreiung

❌ Viele Schuldner gehen davon aus, dass die Restschuldbefreiung automatisch erteilt wird – dem ist nicht so!
Tipp: Der Antrag auf Restschuldbefreiung muss rechtzeitig beim Insolvenzgericht gestellt werden.

Leben während der Insolvenz: Was ist erlaubt, was nicht?

Die Wohlverhaltensphase bringt einige Einschränkungen, aber auch klare Regeln, was Ihnen weiterhin erlaubt ist. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten:

Welche Beträge darf ich behalten? (Pfändungsfreigrenzen mit Beispielen)

✅ Ihr Einkommen bis zur Pfändungsfreigrenze ist geschützt.
✅ Derzeit liegt diese Grenze (Stand 2024) bei 1.410 Euro netto für eine Einzelperson.
Mit Unterhaltspflichten steigt die Grenze: Wer z. B. für zwei Kinder aufkommen muss, darf ca. 2.000 Euro netto behalten.
Weihnachtsgeld bis 670 Euro ist unpfändbar.

💡 Tipp: Nutzen Sie einen Pfändungsrechner, um genau zu sehen, wie viel von Ihrem Einkommen geschützt ist.

Darf ich während der Insolvenz Urlaub machen oder größere Anschaffungen tätigen?

Urlaub ist erlaubt, solange die Kosten aus Ihrem pfändungsfreien Einkommen stammen.
Luxusreisen oder teure Anschaffungen können vom Insolvenzverwalter als fragwürdig angesehen werden.

Kann ich während der Insolvenz heiraten oder ein Auto kaufen?

Heirat ist möglich, allerdings kann das Einkommen des Ehepartners bei der Berechnung des pfändbaren Einkommens berücksichtigt werden.
Ein Auto darf behalten werden, wenn es notwendig für die Arbeit ist und nicht übermäßig wertvoll (i.d.R. unter 7.500 €).

💡 Tipp: Vor größeren Ausgaben lohnt es sich, den Insolvenzverwalter um Rat zu fragen.

Alternativen zur Privatinsolvenz

Eine Insolvenz ist nicht immer die beste Lösung. Hier sind drei Alternativen, die je nach Situation sinnvoll sein können:

Schuldenvergleich – lohnt sich eine außergerichtliche Einigung?

Wenn Sie eine einmalige Zahlung (Vergleichszahlung) oder eine Ratenzahlung anbieten können, sind viele Gläubiger bereit, auf einen Teil der Schulden zu verzichten. Dies vermeidet eine Insolvenz und erhält die Bonität.

✅ Besonders empfehlenswert, wenn die Schulden nicht zu hoch sind.
❌ Gläubiger müssen dem Vergleich zustimmen – keine Garantie auf Erfolg.

Verkürzte Insolvenz für Selbstständige

Seit 2021 gibt es für Selbstständige eine verkürzte Insolvenz mit Restschuldbefreiung schon nach einem Jahr, wenn mindestens 35 % der Schulden und alle Verfahrenskosten gezahlt werden.

✅ Ideal für Selbstständige mit hohem Einkommen, die einen schnellen Neustart wollen.
❌ Erfordert eine hohe Rückzahlung, die für viele nicht machbar ist.

Umschuldung oder Kreditlösung – geht das noch?

In manchen Fällen kann eine Umschuldung oder ein Privatkredit von Familie oder Freunden die Insolvenz verhindern.

✅ Sinnvoll, wenn die Schulden durch eine einmalige Zahlung getilgt werden können.
❌ Banken vergeben nur schwer Kredite an überschuldete Personen.

Unterschiede zwischen Privatinsolvenz und normaler Insolvenz (Regelinsolvenz)

Nicht jede Insolvenz ist gleich – je nach finanzieller Situation und Berufsstatus gibt es zwei verschiedene Verfahren: die Privatinsolvenz (auch Verbraucherinsolvenz) und die Regelinsolvenz. Beide verfolgen dasselbe Ziel, nämlich eine Schuldenbefreiung, unterscheiden sich aber erheblich im Ablauf, den Voraussetzungen und den betroffenen Personengruppen.

Wer kann welche Insolvenzform beantragen?

  • Privatinsolvenz: Dieses Verfahren ist für Privatpersonen gedacht, also für Angestellte, Rentner, Arbeitslose und ehemals selbstständige Personen, sofern sie weniger als 20 Gläubiger haben und keine Lohn- oder Sozialversicherungsrückstände aufweisen.
  • Regelinsolvenz: Diese gilt für Unternehmen, Freiberufler und Selbstständige, die aktuell noch gewerblich tätig sind oder Verbindlichkeiten gegenüber der Krankenkasse und Angestellten haben.

Unterschiede im Ablauf

MerkmalPrivatinsolvenzRegelinsolvenz
Zielgruppe Privatpersonen, ehemalige Selbstständige (unter 20 Gläubiger) Selbstständige, Unternehmen, Freiberufler
Dauer 3 Jahre Variabel, meist 3-6 Jahre
Außergerichtlicher Einigungsversuch notwendig? Ja Nein
Insolvenzverwalter Treuhänder verwaltet pfändbares Vermögen Insolvenzverwalter übernimmt vollständige Geschäftsführung
Pfändbare Einkünfte Müssen abgeführt werden Unternehmenswerte und Betriebsmittel werden verwertet

Während bei der Privatinsolvenz das Einkommen über der Pfändungsfreigrenze abgeführt wird, müssen Selbstständige im Regelinsolvenzverfahren oft ihren gesamten Betrieb aufgeben. Die Dauer ist in beiden Fällen vergleichbar, wobei die Regelinsolvenz flexibel gestaltet wird und nicht unbedingt eine Wohlverhaltensphase umfasst.

Wie wirkt sich die Privatinsolvenz auf die Schufa aus?

Ein Schufa-Eintrag gehört zu den größten Nachteilen einer Privatinsolvenz. Die Frage ist also: Wie lange bleibt die Insolvenz sichtbar und wie kann man die Bonität wieder aufbauen?

Wann und wie lange bleibt der Eintrag bestehen?

  • Sofort nach der Eröffnung wird die Insolvenz in der Schufa vermerkt.
  • Während der gesamten Wohlverhaltensphase bleibt der Eintrag bestehen.
  • Nach der Restschuldbefreiung wird der Insolvenzvermerk für weitere drei Jahre gespeichert.
  • Erst nach insgesamt sechs Jahren ist der Eintrag vollständig gelöscht.

Bonität wieder aufbauen – geht das überhaupt?

Ja! Nach der Insolvenz gibt es verschiedene Möglichkeiten, um das Kreditrating zu verbessern:
P-Konto in ein normales Konto umwandeln, um finanzielle Flexibilität zurückzugewinnen.
Regelmäßige Einkünfte nachweisen – Arbeitgeber oder Sozialleistungen stabilisieren das Rating.
Verantwortungsvoll wirtschaften – pünktliche Miet- und Handyrechnungen signalisieren Kreditwürdigkeit.
Kleinkredite oder Ratenzahlungen (z. B. für Möbel oder Haushaltsgeräte) pünktlich abbezahlen, um wieder eine positive Kreditgeschichte aufzubauen.

💡 Tipp: Beantragen Sie nach der Löschung des Schufa-Eintrags eine Selbstauskunft, um sicherzugehen, dass alle negativen Vermerke wirklich entfernt wurden.

Privatinsolvenz im Video erklärt

Das folgende Video schildert in groben Zügen, was im Rahmen einer Privatinsolvenz Schritt für Schritt geschieht:

Youtube-Video

Mit Klick auf dem Button wird eine Verbindung zu Youtube hergestellt und die bei Youtube üblichen Daten erhoben und Cookies gesetzt.

Fazit: Ist die Privatinsolvenz der richtige Weg?

Die Privatinsolvenz kann für Menschen, die keinen anderen Ausweg sehen, ein sinnvoller Schritt sein. Allerdings sollte sie gut überlegt sein, da sie mit Einschränkungen verbunden ist. Wer Alternativen wie eine außergerichtliche Einigung oder eine Umschuldung nutzen kann, sollte diese Wege in Betracht ziehen.

Letztlich ist die Entscheidung individuell – eine kompetente Schuldnerberatung kann helfen, den besten Weg zu finden. Wer jedoch diszipliniert bleibt, kann durch die Insolvenz in drei Jahren schuldenfrei sein und finanziell neu beginnen.

Ergänzung oder Frage von Ihnen?

Können Sie etwas zu obigem Beitrag ergänzen? Oder ist eine Frage bei Ihnen unbeantwortet geblieben? Haben Sie einen Fehler gefunden?

Gibt es eine Frage zum Beitrag, etwas zu ergänzen oder vielleicht sogar zu korrigieren?

Fehlt etwas im Beitrag? ... Jeder kleine Hinweis/Frage bringt uns weiter und wird in den Text eingearbeitet. Vielen Dank!

 

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trenner blanko

Im Zusammenhang interessant

Seltene und interessante Fakten zum Thema Privatinsolvenz

  • Historischer Ursprung: Das Konzept der Schuldenbefreiung reicht bis ins antike Babylon zurück, wo bereits vor über 4.000 Jahren Schuldenerlasse praktiziert wurden.
  • Internationale Unterschiede: In den USA dauert das Privatinsolvenzverfahren in der Regel nur wenige Monate, während es in Deutschland drei Jahre umfasst.
  • Geringe Inanspruchnahme: Trotz der Möglichkeit zur Schuldenbefreiung nutzen nur etwa ein Prozent der überschuldeten Menschen in Deutschland den Weg der Privatinsolvenz.
  • Restschuldbefreiung trotz Lottogewinn: Erzielt ein Schuldner während der Wohlverhaltensphase einen Lottogewinn, muss dieser zwar teilweise abgeführt werden, die Restschuldbefreiung bleibt jedoch bestehen.
  • Berufsverbote: Bestimmte Berufsgruppen, wie beispielsweise Rechtsanwälte oder Steuerberater, können durch eine Privatinsolvenz ihre Zulassung verlieren.
  • Emotionale Belastung: Viele Betroffene zögern den Insolvenzantrag hinaus, da sie die damit verbundene Scham und den sozialen Druck fürchten.
  • Wirtschaftliche Auswirkungen: Massenhafte Privatinsolvenzen könnten das Wirtschaftssystem beeinflussen, da sie die Zahlungsmoral und das Vertrauen in Kreditvergaben beeinträchtigen können.

Diese Einblicke zeigen, dass die Privatinsolvenz nicht nur ein rechtliches, sondern auch ein gesellschaftliches und historisches Phänomen ist, das viele Facetten besitzt.

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Geschrieben von

Peter Bödeker
Peter Bödeker

Peter Bödeker hat Volkswirtschaftslehre studiert und arbeitet seit seinem Berufseinstieg im Bereich Internet und Publizistik. Nach seiner Tätigkeit im Agenturbereich und bei einem Kapitalanlageunternehmen (für geschlossene Fonds) ist er seit 2002 selbständig als Autor und Betreiber von Internetseiten.

https://www.geld-welten.de

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