Von einer Schuldenfalle spricht man, wenn die Rückzahlungspflichten aus Krediten und anderen Schulden den Gläubiger immer tiefer ins Minus ziehen. Die auftretenden seelischen Belastungen sind niemanden zu wünschen. Betroffene öffnen irgendwann die Post nicht mehr und verschließen ihre Augen vor dem Unausweichlichen bis der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht, viele suchen Trost im Alkohol. Eine Privatinsolvenz kann die notwendige Luft zum Atmen verschaffen.
Weit verbreitet
Das mehrstufige Verbraucherinsolvenzverfahren gilt für Privatpersonen, die keine selbstständige Tätigkeit ausüben oder ausgeübt haben. Darüber hinaus gilt es für ehemalige Selbstständige, die weniger als 20 Gläubiger und keine Verbindlichkeiten aus Beschäftigungsverhältnissen mit Arbeitnehmern haben. (Quelle: Wikipedia).
Die Insolvenz von Privatpersonen ist keine Seltenheit. Gut 100.000 Fälle sind zur Zeit jährlich in Deutschland zu verzeichnen. Die vereinfachte Gesetzeslage trägt ihren Anteil zu dieser hohen Zahl bei. Dennoch ist es kein leichter Weg, den Überschuldete vor sich haben. Sie stehen aber nicht alleine da.
Wie ist Ihre momentane Verschuldungssituation?
Hier die bisherigen Antworten anschauen ⇓
Die bisherigen Stimmen:
Ich habe mehr als 12 Monatsnettoeinnahmen Schulden. | 58 Stimmen |
Ich habe zwischen 2 und 3 Monatsnettoeinnahmen Schulden. | 28 Stimmen |
Ich habe zwischen 6 und 12 Monatsnettoeinnahmen Schulden. | 24 Stimmen |
Ich habe zwischen 3 und 6 Monatsnettoeinnahmen Schulden. | 22 Stimmen |
Mein Kontostand ist plus/minus Null. | 11 Stimmen |
Ich habe weniger als 1 Monatsnettoeinnahme Schulden. | 11 Stimmen |
Ich bin nicht verschuldet, habe sogar Guthaben. | 9 Stimmen |
Schuldnerberatung aufsuchen
Erste Hilfe erfahren überschuldete Privatpersonen bei Schuldnerberatungsstellen, die von folgenden Stellen angeboten werden:
Hier finden Sie Hilfe bei Schulden
Es hat sich bewährt, mit einem fachkundigen Menschen über sein Schuldenproblem zu reden. Zum einen entlastet es mental, darüber zu sprechen. Zum anderen geben die Fachleute Empfehlungen, auf die man selbst meist nicht kommt.
Wer bezahlt die Schuldnerberatung? Die Beratung in staatlich geförderten Schuldnerberatungsstellen ist genauso wie die Beratung durch gemeinnützige Träger (für normale Angestellte, Rentner und Co., aber auch ehemalige Selbstständige) gratis. In einem ersten Beratungsgespräch wird dann geklärt, ob der zuständige Träger der Sozialhilfe die Kosten für die Schuldnerberatung übernimmt.
Hier finden Sie Beratung bei Schulden:
- https://www.vz-schuldnerberatung.de
- Google-Suche über „Schulden + Wohnort (bzw. nächste größere Stadt)“ oder über die Website des örtlichen Regierungspräsidiums
- Beratungsstellen der Städte
- Verbraucherzentralen
Neben örtlichen Verbraucherorganisationen und Schuldnerberatungen von Städten und Gemeinden bieten viele Wohlfahrtsverbände eine Schuldnerberatung kostenlos an:
- Diakonisches Werk
- Rotes Kreuz
- Caritasverband
- Deutscher paritätischer Wohlfahrtsverband
- Arbeiterwohlfahrt
- Örtliche Adressen finden sich unter www.bag-sb.de.
Telefonisch kann die nächste Beratungsstelle erfragt werden bei:
- Bürgerservice der Bundesregierung
Telefon: 030 18 272 272-0 - Montags bis Freitags von 8.00 bis 18.00
- Zentrale Behördennummer
Telefon: 115 (Festnetztarif, in vielen Flatrates inklusive)
Montags bis Freitags von 8.00 bis 18.00
Noch zwei Tipps:
- Selbstständige finden bei einigen IHKs kostenlose Erstinformation rund um die Insolvenz.
- Bei (drohender) Zwangsvollstreckung und/oder Insolvenz können Sie Ihr Girokonto in ein P-Konto umwandeln lassen. Damit wird ein Einkommen von mindestens gut 1.100 Euro pro Monat vor Pfändung geschützt.
Dort angekommen wird der Berater zunächst die komplette finanzielle Situation mit Ihnen durchgehen. Schonungslos werden alle Verbindlichkeiten und Rückzahlungspflichten aufgedeckt und die Gesamtsituation bewertet. Manchmal finden sich ein Ausweg durch Einsparungen, Rückgaben oder Verkäufe von eigenem Besitz. Als letzter Weg steht dann die Privatinsolvenz offen.
Privatinsolvenz
Die Privatinsolvenz bzw. das Privatinsolvenzverfahren stellt ein vereinfachtes Insolvenzverfahren zur Abwicklung der Zahlungsunfähigkeit einer Privatperson dar. Einleiten kann es ein Rechtsanwalt oder die erwähnte Schuldnerberatungsstelle. Zunächst werden auch hier alle Verbindlichkeiten zusammengestellt und zusammen mit den Gläubigern nach möglichen Lösungen gesucht. Eventuell kann mit den Kreditgebern ein Kompromiss geschlossen werden, der den Schuldner in die Lage versetzt, seinen dann reduzierten Verpflichtungen zur Rückzahlung nachzukommen. Sollte dieser Schlichtungsversuch scheitern, kommt es zur Eröffnung des Privatinsolvenzverfahrens. Das gesamte Verfahren nimmt sechs Jahre ab Zeitpunkt der Antragstellung in Anspruch, danach sind die Betroffenen schuldenfrei, "Wohlverhalten" ihrerseits vorausgesetzt.
Privatinsolvenz im Video erklärt
Das folgende Video schildert in groben Zügen, was im Rahmen einer Privatinsolvenz Schritt für Schritt geschieht: