Eine Hausratversicherung ersetzt Ihr Eigentum in Haus oder Wohnung im Falle eines Unglückes (Brand, Blitzschlag, Wasserschaden ...). Sinn macht diese Versicherung für alle, die schon einiges in Ihren Haushalt investiert haben. Geizen Sie auch nicht an der Versicherungssumme - hier sparen Sie am falschen Ende. Nutzen Sie dafür lieber die Selbstbeteiligung, damit können Sie auf sinnvolle Weise Versicherungsprämien sparen.
Doch welche Hausratversicherung ist günstig? Nutzen Sie unseren Vergleich verschiedener Anbieter:
Hausratversicherung in aller Kürze
Hausratversicherung in aller Kürze
Sinnvolle Versicherung
Die Hausratversicherung gehört zu den sinnvollen Versicherungen, wenn Sie den Verlust großer Teile Ihres Hausrats z. B. durch Brand finanziell nicht verkraften können. Auch sehr günstige Tarife decken fast immer die wichtigsten Risiken ab.
Versicherungssumme prüfen
Von Zeit zu Zeit sollten Sie die Höhe Ihrer Versicherungssumme prüfen und diese bei Bedarf (z. B. bei Neukauf eines Elektrofahrrades oder dem Bau eines Gartenhäuschens) aufstocken – ansonsten gelten Sie als unterversichert und erhalten im Schadensfalle eventuell nicht die volle Summe.
Wechseln Sie
... bei Bedarf in einen aktuelleren Tarif, z. B. wenn Sie im Vergleich feststellen, dass der neue Tarif bei Ihrem Versicherer mehr Leistungen (der Überspannungsschutz ist heutzutage oft mit dabei, die Entschädigungsgrenze für Bargeld liegt höher ....) oder der neue Tarif günstiger ausfällt.
Fahrrad und Überspannung
In immer mehr Verträgen findet sich beides mitversichert (auch das Elektrofahrrad) – wir empfehlen dies auch. Die Versicherungen reagieren hier auf die Wünsche der Kunden. Zudem wird auch das Aquarium immer häufiger mitversichert. Doch klären Sie jeweils die Deckungssumme ab.
Wussten Sie’s?
Viele Versicherungen zahlen auch bei Verlust im Ferienhaus (auch Bargeld-Diebstahl!) oder den Raub der Sporttasche aus dem Spind im Sportlerheim.
Grobe Fahrlässigkeit
... sollte heutzutage immer mitversichert sein.
Premium Tarife
... bieten erweiterten Schutz und versichern auch das, was anderswo abgelehnt wird.
Belege aufheben
Um im Falle eines Schadens auch wirklich die teuren Möbelstücke oder andere Wertgegenstände ersetzt zu bekommen, heben Sie alle Belege auf. Aber im Zweifel muss die Versicherung Ihre Angaben widerlegen.
Lange in der Ferne
Wenn Ihre Immobilie lange (meist ab 60 Tagen) ohne Aufsicht bleibt, müssen Sie Ihrem Versicherer Bescheid geben.
Wie vorgehen?
Notieren Sie alle Punkte, die Ihnen bei der Hausratversicherung wichtig sind. Legen Sie diese Liste Ihrem Versicherer vor und fragen Sie, was die Hausratversicherung mit diesen Leistungen kosten würde. Dann vergleichen Sie dieses Angebot mit denen der Konkurrenz.
Mehr zu allen Punkten und die Antwort auf die Frage: Was alles mitversichern?
... im Beitrag zur Hausratversicherung.
Richtiges Verhalten nach einem Schaden
Verhalten nach Einbruch, Diebstahl, Feuer oder Wasserschaden
Um im Sinne von Polizei und Versicherung (z. B. der Hausratversicherung) korrekt zu handeln, empfiehlt sich die folgende Vorgehensweise:
Sofortmaßnahmen unmittelbar bei Schadenserkennung
- Den Schaden möglichst gering halten oder sogar verringern
Das kann vieles sein: Die Kreditkarte oder Girokarte nach einem Diebstahl sperren lassen, bei einem Wasserschaden die Hauptleitung abzudrehen, nach einem Einbruch die Einbruchsstelle wieder zu verschließen, bei einem Schaden des Daches die undichte Stelle notdürftig zu bedecken usw. - Dabei den Schaden möglichst unverändert lassen
Damit die Versicherung bzw. die Polizei sich einen Eindruck verschaffen kann. Dazu gehört es, kaputte Gegenstände nicht sofort wegzuschmeißen und nicht den Schaden gleich in Eigenregie zu beheben. Einem Sachverständigen muss es weiterhin möglich sein, den Schaden vollumfänglich zu begutachten. - Fotos/Videos vom Schaden erstellen
Diese können sowohl dem Sachverständigen und der Polizei zur Verfügung gestellt werden und dienen als Beweis für den Versicherungsanspruch. Auch die Spuren des Einbruchs sichern.
Unmittelbar nach den Sofortmaßnahmen
- Strafbare Handlung? Polizei verständigen!
Also beispielsweise bei einem Einbruch, bei Diebstahl oder Vandalismus. - Dem Versicherer Bescheid geben
Am besten per Telefon. E-Mail sollte auch möglich sein.
Zeitnah danach
- Liste der gestohlenen/zerstörten Sachen für die Polizei erstellen.
- Liste der Schäden für den Versicherer erstellen.
In der Folgezeit
- Den Anweisungen des Versicherers in Bezug auf den Schaden folgen.
Dazu gehört es auch, alle Anfragen zum Schaden zügig und wahrheitsgetreu zu beantworten, geforderte Nachweise zur Verfügung zu stellen und einem von der Versicherung geschickten Sachverständigen den Zugang zum Haus zu gewähren. Hilfreich ist es, wenn Sie noch alle Kaufbelege für die geschädigten Dinge aufbewahrt haben.
Wenn der Versicherer nach 1 Monat noch nicht gezahlt hat
- Sich schriftlich per Einschreiben an den Versicherer und eine Stellungnahme und eventuell eine Abschlagszahlung einfordern.
Rechner, um die Versicherungssumme zu ermitteln
Hausratversicherung Versicherungssumme pauschal ermitteln | ||
Wem die aufwendige Inventarisierung des Hausrats zu langwierig ist, der kann die Versicherungssumme für die Hausratversicherung pauschal pro Quadratmeter berechnen. |
Hausratversicherung Versicherungssumme individuell ermitteln | ||
Für die Ermittlung der ausreichenden Versicherungssumme sind die heutigen Neupreise anzusetzen, d. h. die Preise, die Sie für eine Wiederbeschaffung bezahlen müssten. Weiterhin ist wichtig, dass Gegenstände, für die eine separate Versicherung besteht (z. B. Fahrradversicherung, Schmuckversicherung) nicht berücksichtigt werden müssen. |
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