Hausratversicherung wofür sinnvoll? Leistungen, Tipps und typische Fehler
Eine Hausratversicherung gehört zu den Klassikern unter den Versicherungen – und gleichzeitig zu den am häufigsten missverstandenen. Zwischen pauschalen Empfehlungen und tatsächlichem Bedarf klafft oft eine Lücke. Dieser Artikel hilft dir, die Mechanik hinter der Absicherung deines Hausrats wirklich zu verstehen: Was ist konkret versichert, wo liegen die Grenzen und worauf kommt es bei der Auswahl an? Du bekommst keine Verkaufsargumente, sondern eine belastbare Grundlage für eine Entscheidung.
Wer schon viele Jahre eine Hausratpolice besitzt, sollte diese immer mal wieder anpassen lassen, da der Wert des Hausrats in der Regel steigt. Zudem lässt sich mit einem Neuabschluss öfters einiges sparen. Worauf sollte man bei der Hausratversicherung noch achten?
Kurz zusammengefasst
- Hausratversicherung – Sinn und Zweck
Eine Hausratversicherung schützt deinen gesamten beweglichen Besitz vor Risiken wie Brand, Einbruch, Leitungswasser oder Sturm. Sie ist vor allem dann sinnvoll, wenn du einen Totalverlust finanziell nicht selbst tragen kannst. - Versicherte Gefahren
Standardmäßig abgesichert sind Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Einbruchdiebstahl und Vandalismus. Erweiterungen wie Elementarschäden oder Fahrraddiebstahl außerhalb der Wohnung müssen meist zusätzlich vereinbart werden. - Neuwertprinzip
Im Schadenfall wird in der Regel der Neuwert ersetzt – also das, was ein Gegenstand heute kostet. Das ist ein zentraler Vorteil gegenüber vielen anderen Versicherungen. - Unterversicherung vermeiden
Ist die Versicherungssumme zu niedrig, wird der Schaden nur anteilig ersetzt. Ein Unterversicherungsverzicht schafft hier Sicherheit. - Was gehört zum Hausrat?
Zum Hausrat zählen alle beweglichen Gegenstände im Haushalt. Nicht dazu gehören fest verbaute Bestandteile – diese fallen unter die Wohngebäudeversicherung. - Typische Ausschlüsse
Nicht versichert sind u. a. Verlust, Verschleiß oder eigenes Missgeschick ohne äußere Einwirkung. Die Versicherung greift nur bei klar definierten Ereignissen. - Außenversicherung und Grenzen
Schutz besteht auch außerhalb der Wohnung (z. B. im Urlaub), aber nur zeitlich und in der Höhe begrenzt. Bargeld ist besonders stark limitiert. - Fahrrad und Zusatzleistungen
Fahrräder sind oft nur eingeschränkt versichert. Für hochwertige E-Bikes kann eine separate Absicherung sinnvoll sein. - Beweislast und Dokumentation
Du musst im Schadenfall nachweisen, dass dir die Gegenstände gehört haben. Belege, Fotos und Inventarlisten erleichtern die Regulierung erheblich. - Grundsatzentscheidung
Die zentrale Frage ist nicht, ob sich die Versicherung „lohnt“, sondern ob du ein Risiko selbst tragen kannst oder willst. Es gibt keine Pflicht zur Hausratversicherung.
Details und Erläuterungen zu allen Punkten im weiteren Artikel.
Warum sollte ich eine Hausratversicherung abschlieen?
Warum ist eine Hausratversicherung überhaupt wichtig? Der entscheidende Grund für eine Hausratversicherung besteht darin, nach einem Totalschaden in den eigenen vier Wänden (Wohnungsbrand, Rohrbruch, Einbruch mit Vandalismus) finanzielle Hilfe bei der Neuanschaffung des Hausrats zu gewähren. Aber auch kleinere Probleme wie der Diebstahl eines Elektrofahrrades können mitversichert werden.
Was ist überhaupt „Hausrat“?
Viele unterschätzen bereits die grundlegende Frage: Was zählt eigentlich alles zum Hausrat?
Als Hausrat gelten grundsätzlich alle beweglichen Gegenstände, die sich im Haushalt befinden und dem privaten Gebrauch dienen. Dazu gehören Möbel, Kleidung, Elektrogeräte, Bücher, Geschirr, Teppiche oder auch Sportgeräte. Entscheidend ist: Alles, was man beim Umzug theoretisch mitnehmen würde, gehört zum Hausrat.
Nicht zum Hausrat zählen hingegen fest mit dem Gebäude verbundene Bestandteile, etwa eingebaute Küchen (je nach Eigentum), Heizungsanlagen oder fest verklebte Bodenbeläge. Diese fallen in den Bereich der Wohngebäudeversicherung.
Gebäudeversicherung - was ist wichtig? Die Gebäudeversicherung ist eine sinnvolle Versicherung für alle Hausbesitzer. Schon ein geplatzter Schlauch unter der Spüle kann mehrere tausend Euro Schaden verursachen. Sparen Sie hier nicht an der falschen Stelle. Versichert sind alle im Versicherungsvertrag genannten Gebäude, bei einigen Verträgen ist auch das Zubehör mitversichert.Beitrag: Gebäudeversicherung - was ist wichtig?
Gebäudeversicherung – was ist wichtig? Auf diese Punkte sollten Sie bei Abschluss achten
Gerade in gemischten Situationen – etwa bei Einbauküchen, hochwertigen Einbauschränken oder Markisen – lohnt sich ein genauer Blick in die Vertragsbedingungen. Hier entstehen in der Praxis die meisten Missverständnisse.
Typische Schadenfälle aus dem Alltag
Typische Schadenfälle zeigen, wie schnell ein hoher finanzieller Verlust entstehen kann:
- Ein Küchenbrand zerstört Möbel und Elektrogeräte
- Ein Wasserrohrbruch beschädigt Böden, Teppiche und Einrichtung
- Ein Einbruch führt nicht nur zu Diebstahl, sondern auch zu Vandalismusschäden
Gerade diese Kombination aus Sachschaden und Folgekosten wird häufig unterschätzt. In vielen Fällen summieren sich die Schäden auf Beträge, die ohne Versicherung nur schwer zu tragen wären.
Neuwert vs. Zeitwert – was wird wirklich ersetzt?
Ein zentraler Punkt, der oft übersehen wird: Die Hausratversicherung ersetzt Schäden in der Regel zum Neuwert.
Das bedeutet: Sie erhalten im Schadenfall den Betrag, der notwendig ist, um den Gegenstand heute neu zu kaufen – nicht den ursprünglichen Kaufpreis und auch nicht den aktuellen Gebrauchtwert.
Das klingt selbstverständlich, ist aber ein entscheidender Vorteil gegenüber vielen anderen Versicherungsarten. Ein fünf Jahre alter Fernseher wird also nicht „abgeschrieben“, sondern so ersetzt, als würden Sie ihn heute neu anschaffen.
Einschränkungen können jedoch bei bestimmten Wertsachen oder bei vertraglichen Höchstgrenzen gelten. Deshalb lohnt es sich, die Bedingungen im Detail zu prüfen.
Haben Sie eine Hausratversicherung abgeschlossen?
Hier die bisherigen Antworten anschauen ⇓
Die bisherigen Stimmen:
| Nein, ich werde dies auch nicht tun. | 10 Stimmen |
| Ja. | 2 Stimmen |
| Nein, ich werde aber eine abschließen. | 1 Stimme |
| Nein, bin mir unsicher. | 0 Stimmen |
Hausratversicherung – wofür abschließen?
Was zahlt die Hausratversicherung? Die Standard-Hausratversicherung bietet Schutz gegen:
- Feuer
- Sturm und Hagel
- Diebstahl
- Vandalismus
- Leitungswasserschäden
Versichert ist der Hausrat grundsätzlich am Versicherungsort, also in der Wohnung sowie in dazugehörigen Räumen wie Keller oder Garage. Für Hausrat außerhalb der Wohnung – etwa auf Reisen – besteht Versicherungsschutz nur im Rahmen der Außenversicherung, die zeitlich und in der Höhe begrenzt ist.
Sogenannte Naturgefahren (z. B. durch extreme Wetterereignisse) nehmen zu, sind aber nicht in allen Verträgen gedeckt. Elementargefahren wie Überschwemmung, Starkregen oder Erdbeben sind in Standard-Hausratversicherungen in der Regel nicht enthalten und müssen über eine zusätzliche Elementarschadenversicherung eingeschlossen werden. Ein Ereignis wie überlaufende Keller durch Starkregen kann aber viele Hausbesitzer treffen. Sie können den Standard-Schutz ausdehnen, zum Beispiel um
- Fahrraddiebstahl (auch für ein Elektrofahrrad),
- Überschwemmungs- oder
- Erdbebenschäden,
- Bezahlung der Isolierglasfenster,
- Schäden durch Blitzschlag,
- Kinderwagen oder Rollator im Treppenhaus
- oder auslaufende Wasserbetten und Auqarien.
Dies macht aber nur von Fall zu Fall Sinn. Wägen Sie hier eventuelle Zusatzkosten mit dem potenziellen Schaden ab.
Typische Ausschlüsse – was nicht versichert ist
So wichtig es ist zu wissen, was versichert ist – ebenso wichtig ist der Blick auf das, was nicht versichert ist.
Nicht abgedeckt sind in der Regel:
- Einfaches Verlieren oder Liegenlassen von Gegenständen
- Verschleiß, Abnutzung oder Alterung
- Eigenverschulden ohne versicherte Gefahr, etwa das Fallenlassen eines Geräts
- Krieg, innere Unruhen oder Kernenergie
- Schäden durch vorsätzliches Handeln
Diese Abgrenzung wirkt auf den ersten Blick streng, ist aber systematisch: Die Hausratversicherung schützt vor plötzlichen, von außen einwirkenden Ereignissen, nicht vor alltäglichen Missgeschicken oder schleichendem Wertverlust.
Ist das Fahrrad mitversichert?
- Ein Fahrrad ist im Rahmen der Hausratversicherung in der Regel mitversichert, wenn es aus einem verschlossenen Raum (z. B. Wohnung, Keller oder Garage) entwendet wird. Voraussetzung ist meist, dass der Raum ordnungsgemäß verschlossen war und keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
- Per Zusatz in den Versicherungsbedingungen kann ein Fahrraddiebstahl auch dann versichert sein, wenn ein Fahrrad draußen parkt. Welche Bedingungen dazu eingehalten werden müssen, unterscheidet sich von Versicherung zu Vericherung.
- Wichtig ist bei beiden Möglichkeiten, auf die Deckung zu achten. Meist erfolgt die Zahlung für Fahrraddiebstahl bis zu einem maximalen Prozentsatz der Gesamt-Versicherungssumme, und diese Summe gilt dann auch noch für alle Fahrräder eines Haushaltes zusammen. Dies kann bei teuren Bikes zu wenig sein.
- Einige Tarife enthalten eine sogenannte Nachtklausel. Diese kann den Versicherungsschutz für Fahrraddiebstahl in den Nachtstunden einschränken, sofern das Fahrrad nicht genutzt wird oder nicht ausreichend gesichert ist. Die genauen Bedingungen unterscheiden sich je nach Tarif.
- Wer wenig Hausrat hat, kann eine spezielle Fahrradversicherung direkt beim Händler abschließen. Diese gibt es in unterschiedlichen Ausgestaltungen. Vor allem bei teureren Rädern kann diese Fahraradversicherung sinnvoll sein, da diese im Regelfall auch für Reparaturen durch Vandalismus oder Unfall aufkommt.
- Vermeiden Sie Doppelversicherungen. Wenn Sie Ihr Fahrrad mit einer speziellen Fahrradversicherung absichern, sollten Sie Ihr Fahrrad aus der Hausratversicherung herausnehmen lassen. Kurze E-Mail an die Versicherung genügt in der Regel.
Übrigens:
Teilweise sind Lehrlinge oder Studenten bis 26 Jahre durch die Hausratversicherung der Eltern mitversichert. Im Zweifel lassen Sie sich das aber besser von der Versicherung bestätigen.
Wo die Hausratversicherung abschließen?
Woran eine gute Versicherung erkennen?
Indizien für eine qualitativ hochwertige Hausratversicherung sind:
- Zahlung auch bei grober Fahrlässigkeit.
- Schäden durch Rauch und Ruß sind abgedeckt.
- Hotelkosten werden in angemessener Höhe (berücksichtigen Sie die Anzahl Ihrer Mitbewohner) für mindestens drei Monate übernommen, falls die Immobilie nach einem Schaden nicht mehr bewohnbar ist.
Viele Tarife übernehmen Hotelkosten, wenn die Wohnung unbewohnbar ist. Die Dauer und Höhe der Erstattung sind jedoch vertraglich begrenzt und unterscheiden sich je nach Tarif.
Grobe Fahrlässigkeit mitversichern!
Fenster oder Terrassentür auf kipp, Herd angelassen, nicht mehrfach abgeschlossen – Versicherer kommen leicht auf den Gedanken, Schäden aufgrund von "grober Fahrlässigkeit" des Versicherten nicht zu bezahlen. Darum würden wir dieses Feature immer hinzubuchen, auch wenn es die Police spürbar teurer macht.
Wie hoch sollte die Deckungssumme ausfallen?
Zur Versicherungsumme: Wenn der Schaden eintritt, zum Beispiel das Wohnzimmer ausbrennt, müssen Sie alles dort neu kaufen. Zählen Sie einmal zusammen, was da zusammenkäme. Mehr, als die meisten vermuten. Und die Versicherung zahlt nur bis zur Höhe der Versicherungssumme. Nutzen Sie zur Berechnung der Versicherungssumme einen unsere Rechner oder einen der Downloads:
Rechner
Rechner, um die Versicherungssumme pauschal zu ermitteln
| Hausratversicherung Versicherungssumme pauschal ermitteln | ||
| Wem die aufwendige Inventarisierung des Hausrats zu langwierig ist, der kann die Versicherungssumme für die Hausratversicherung pauschal pro Quadratmeter berechnen. |
Ausführlicher Rechner, um die Versicherungssumme individuell zu ermitteln
| Hausratversicherung Versicherungssumme individuell ermitteln | ||
| Für die Ermittlung der ausreichenden Versicherungssumme sind die heutigen Neupreise anzusetzen, d. h. die Preise, die Sie für eine Wiederbeschaffung bezahlen müssten. Weiterhin ist wichtig, dass Gegenstände, für die eine separate Versicherung besteht (z. B. Fahrradversicherung, Schmuckversicherung) nicht berücksichtigt werden müssen. |
Hast du etwas zu diesem Rechner zu ergänzen oder zu korrigieren?
Obiger Rechner ist komplex. Leicht schleicht sich ein Fehler ein oder eine wichtige Größe wird vergessen. Oder eine Formulierung ist aufgrund der gebotenen Kürze unverständlich. Wenn du diesbezüglich etwas zu ergänzen oder zu korrigieren hast, wären wir dir für jeden Hinweis dankbar! Übrigens auch für die Meldung, dass du die Ergebnisse bestätigen kannst. Danke!
Downloads
Auf Geld-Welten.de stellen wir Ihnen auch eine Vorlage zur Ermittlung der Versicherungssumme zur Verfügung:
Faustregel: Es gibt eine vereinfachende Regel: Versichern Sie um die 700.- Euro pro Quadratmeter Wohnfläche.
Die häufig verwendete Pauschale von etwa 650–750 Euro pro Quadratmeter dient lediglich als Orientierung. Eine individuelle Wertermittlung ist insbesondere bei hochwertigem Hausrat empfehlenswert.
Wenn der Wert Ihres Hausrates über der Versicherungssumme liegt: Stocken Sie auf!
Unterversicherungsverzicht – ein entscheidender Vertragsbaustein
Ein Begriff, der in vielen Policen auftaucht und oft übersehen wird, ist der Unterversicherungsverzicht.
Vereinbart man diesen, verzichtet der Versicherer im Schadenfall auf die Prüfung, ob tatsächlich eine Unterversicherung vorliegt – vorausgesetzt, die Versicherungssumme wurde nach einer anerkannten Methode (z. B. Quadratmeterpauschale) ermittelt.
Das bietet Planungssicherheit: Selbst wenn der tatsächliche Wert des Hausrats leicht höher liegt als angenommen, wird die Entschädigung nicht gekürzt.
Ohne diesen Verzicht kann es im Schadenfall zu unangenehmen Überraschungen kommen.
Daher gehört dieser Punkt zu den wichtigsten Qualitätsmerkmalen eines Tarifs.
Wer trägt die Beweislast?
Wenn Sie glaubwürdig erklären, dass Sie bestimmte Wertgegenstände vor dem Diebstahl besessen haben, müsste der Versicherer das Gegenteil beweisen, wenn er nicht zahlen will. Dennoch gilt: Fotos und Besitzurkunden oder andere Belege von den Wertgegenständen bzw. vom Bargeld im Haus erleichtern die Regelung des Schadens in Zweifelsfällen.
Was muss ich bei Abschluss einer Hausratversicherung noch beachten?
Hierauf sollten Sie außerdem achten
- Wertsachen
Sind meist nur bis 20 Prozent der Versicherungssumme geschützt. Haben Sie mehr im Haus? Stocken Sie bei Ihrer Versicherung auf. - E-Bike
Die teuren Pedelecs sind nicht immer im Zusatzschutz "Fahrrad" enthalten. Prüfen Sie dies gegebenenfalls. - Raub vs. Diebstahl
Wenn die Police bei Raub aber nicht bei Diebstahl zahlt, sollte man den Unterschied kennen: Raub liegt vor, wenn Gewalt angewendet oder angedroht wird. Trickdiebstahl oder Taschendiebstahl gelten hingegen als einfacher Diebstahl und sind in der Hausratversicherung in der Regel nicht versichert. - Mähroboter
... können leicht geklaut werden, vor allem, wenn diese auch nachts tätig sind. Darum sollten Sie mit dem Versicherer dezidiert abklären, ob Diebstahl bzw. Sturm- und Hagelschäden beim Mähroboter mitversichert sind. - Autoreifen im Keller geklaut?
Hausrat im Keller ist grundsätzlich mitversichert, aber Winterreifen, Gepäckbox oder Dachgepäckträger bei den meisten Hausratversicherungen nicht. Diese fallen stattdessen unter die Kfz-Teilkaskoversicherung. Ob und in welchem Umfang sie über eine Kfz-Versicherung abgesichert sind, hängt vom konkreten Versicherungsvertrag ab. Die Teilkaskoversicherung deckt solche Schäden in der Regel nur unter bestimmten Bedingungen. - Hausrat auf Reisen
Der Hausrat ist auch im Hotel, Ferienhaus oder an festen Ferienwohngebäuden im Urlaub versichert. Aber der Versicherungsschutz für Hausrat auf Reisen ist eingeschränkt. Einbruchdiebstahl aus Fahrzeugen ist häufig nur unter bestimmten Voraussetzungen oder gar nicht versichert. Die genauen Regelungen hängen vom jeweiligen Tarif ab. Oft ist der Zeitraum (z. B. max. 3 Monate im Jahr) sowie die Deckung (meist 10 % der Versicherungssumme) begrenzt. Der Einbruchsschutz gilt bei normalen Policen allerdings nicht für Einbruch in Pkw oder Wohnmobil auf Ferientour. Der Einbruch in das Wohnmobil in der heimischen Garage ist wiederum oft versichert. - Umzugskosten wegen Vandalismus oder Rohrbruch
Viele Versicherer übernehmen Umzugs- oder Unterbringungskosten, wenn die Wohnung infolge eines versicherten Schadens vorübergehend oder dauerhaft unbewohnbar ist. - Die Katze zerkratzt das Mahagoni-Sofa
Solche Schäden müssen Sie selbst bezahlen. Schäden durch eigene Haustiere stellen keinen versicherten Schaden im Sinne der Hausratversicherung dar, da es sich nicht um eine versicherte Gefahr handelt. - Sonstige Zusatzleistungen
Von Autoeinbruch bis Kreuzfahrkabine lässt sich vieles oft gegen geringes Entgelt mitversichern – fragen Sie bei Bedarf Ihren Versicherer.
Eines müssen Sie wissen: Wenn Sie unterversichert sind und die Versicherungssumme nur die Hälfte des Inventars (zu Neupreisen) abdeckt, kann sich die Versicherung verweigern, einen kleineren Schaden voll zu zahlen. Liegt eine Unterversicherung vor, wird die Entschädigung im Schadenfall anteilig gekürzt. Das bedeutet, dass auch bei kleineren Schäden nur der entsprechende Anteil ersetzt wird, der dem Verhältnis von Versicherungssumme zum tatsächlichen Wert des Hausrats entspricht.
Also z. B. nur das halbe Sofa bezahlen.
Wenn Sie nach obiger Formel die Versicherungssumme wählen, sind sie vor dem Vorwurf der Unterversicherung meist sicher.
Daraus folgt: Die Versicherungsbeiträge haben Luft nach unten! Bzw. nach unten (mit den Beitragssätzen) :-)
Zur Höhe der Beiträge
Diese hängen vom Standort des Gebäudes und dessen Art ab. Im ländlichen Raum ist es oft günstiger, dafür kosten Reet- oder Fachwerkhäuser aufgrund der höheren Brandgefahr mehr.
Regionale Risiken und Tarifzonen
Die Beitragshöhe hängt nicht nur vom Wert des Hausrats ab, sondern auch von sogenannten Tarifzonen. Versicherer bewerten Regionen nach Schadenshäufigkeit – etwa hinsichtlich Einbruchdiebstahl oder Naturereignissen. In städtischen Gebieten mit höherer Einbruchquote können Beiträge deutlich höher ausfallen als im ländlichen Raum. Diese Einstufung ist für Versicherte nicht immer transparent, erklärt aber, warum vergleichbare Haushalte unterschiedliche Beiträge zahlen.
"Hausratversicherung - worauf achten?" kurz zusammengefasst
Hausratversicherung in aller Kürze
Sinnvolle Versicherung
Die Hausratversicherung gehört zu den sinnvollen Versicherungen, wenn Sie den Verlust großer Teile Ihres Hausrats z. B. durch Brand finanziell nicht verkraften können. Auch günstige Tarife decken in der Regel die grundlegenden Gefahren wie Feuer, Leitungswasser und Einbruchdiebstahl ab. Der Leistungsumfang kann jedoch je nach Tarif erheblich variieren.
Versicherungssumme prüfen
Von Zeit zu Zeit sollten Sie die Höhe Ihrer Versicherungssumme prüfen und diese bei Bedarf (z. B. bei Neukauf eines Elektrofahrrades oder dem Bau eines Gartenhäuschens) aufstocken – ansonsten gelten Sie als unterversichert und erhalten im Schadensfalle eventuell nicht die volle Summe.
Wechseln Sie
... bei Bedarf in einen aktuelleren Tarif, z. B. wenn Sie im Vergleich feststellen, dass der neue Tarif bei Ihrem Versicherer mehr Leistungen (der Überspannungsschutz ist heutzutage oft mit dabei, die Entschädigungsgrenze für Bargeld liegt höher ....) oder der neue Tarif günstiger ausfällt.
Fahrrad, Überspannung etc.
In immer mehr Verträgen findet sich beides mitversichert (auch das Elektrofahrrad) – wir empfehlen dies auch. Die Versicherungen reagieren hier auf die Wünsche der Kunden. Sogar Schäden durch austretendes Wasser aus Aquarien oder Wasserbetten sind in vielen Tarifen mitversichert, jedoch nicht in allen. Der Leistungsumfang sollte individuell geprüft werden, klären Sie jeweils die Deckungssumme ab.
Wussten Sie’s?
Die Hausratversicherung kann im Rahmen der sogenannten Außenversicherung auch Schäden außerhalb der Wohnung abdecken, etwa im Hotel oder Ferienhaus (auch Bargeld-Diebstahl!) oder den Raub der Sporttasche aus dem Spind im Sportlerheim.. Dieser Schutz ist jedoch zeitlich (z. B. auf drei Monate) und betragsmäßig (häufig ein Prozentsatz der Versicherungssumme) begrenzt. Für Bargeld gelten in der Regel besonders niedrige Entschädigungsgrenzen.
Grobe Fahrlässigkeit
... sollte heutzutage immer mitversichert sein.
Premium Tarife
Hochwertige Tarife bieten oft einen erweiterten Leistungsumfang, beispielsweise höhere Entschädigungsgrenzen oder weniger strenge Einschränkungen bei grober Fahrlässigkeit. Versichern häufig auch das, was anderswo abgelehnt wird.
Belege aufheben
Um im Falle eines Schadens auch wirklich die teuren Möbelstücke oder andere Wertgegenstände ersetzt zu bekommen, heben Sie alle Belege auf. Im Schadenfall muss der Versicherungsnehmer grundsätzlich nachweisen, dass ein versicherter Schaden eingetreten ist und die betroffenen Gegenstände vorhanden waren. Der Versicherer trägt hingegen die Beweislast für Leistungsausschlüsse oder Obliegenheitsverletzungen.
Lange in der Ferne
Bei längerer Abwesenheit (meist ab 60 Tagen) können je nach Vertrag besondere Sicherungspflichten gelten, etwa regelmäßige Kontrollen der Wohnung. Ob eine Meldepflicht der Abwesenheit an den Versicherer besteht, ergibt sich aus den individuellen Versicherungsbedingungen..
Wie vorgehen?
Notieren Sie alle Punkte, die Ihnen bei der Hausratversicherung wichtig sind. Legen Sie diese Liste Ihrem Versicherer vor und fragen Sie, was die Hausratversicherung mit diesen Leistungen kosten würde. Dann vergleichen Sie dieses Angebot mit denen der Konkurrenz.
Hausratversicherung: eine Entscheidung, keine Pflicht
Für alle Versicherungen gilt unsere Empfehlung: Sie sollten nur die großen Risiken versichern, eine Selbstbeteiligung ist sinnvoll und spart Versicherungsbeiträge.
Man kann sich gegen eine Hausratversicherung entscheiden – und das ist nicht irrational.
Die entscheidende Frage lautet nicht: „Braucht man das?“ Sondern: „Kann ich den Schaden selbst tragen?“
Wer bewusst sagt: „Wenn meine Wohnung komplett ausbrennt, kann ich den Verlust finanziell auffangen“, benötigt nicht unbeingt eine Hausratversicherung. Wer hingegen ins Zögern gerät, sollte genauer hinsehen.
Versicherungen sind keine Renditeprodukte. Sie sind ein Werkzeug zur Risikosteuerung. Man bezahlt dafür, dass ein unwahrscheinliches, aber existenzrelevantes Ereignis nicht zur persönlichen Krise wird.
Korrektes Verhalten nach einem Schaden
Verhalten nach Einbruch, Diebstahl, Feuer oder Wasserschaden
Um im Sinne von Polizei und Versicherung (z. B. der Hausratversicherung) korrekt zu handeln, empfiehlt sich die folgende Vorgehensweise:
Sofortmaßnahmen unmittelbar bei Schadenserkennung
- Den Schaden möglichst gering halten oder sogar verringern
Das kann vieles sein: Die Kreditkarte oder Girokarte nach einem Diebstahl sperren lassen, bei einem Wasserschaden die Hauptleitung abzudrehen, nach einem Einbruch die Einbruchsstelle wieder zu verschließen, bei einem Schaden des Daches die undichte Stelle notdürftig zu bedecken usw.
Gleichzeitig sollten Veränderungen am Schaden nur insoweit vorgenommen werden, wie sie zur Schadensbegrenzung notwendig sind: - Dabei den Schaden möglichst unverändert lassen
Damit die Versicherung bzw. die Polizei sich einen Eindruck verschaffen kann. Dazu gehört es, kaputte Gegenstände nicht sofort wegzuschmeißen und nicht den Schaden gleich in Eigenregie zu beheben. Einem Sachverständigen muss es weiterhin möglich sein, den Schaden vollumfänglich zu begutachten. Beschädigte Gegenstände sollten also bis zur Freigabe durch den Versicherer oder zur Besichtigung durch einen Sachverständigen aufbewahrt werden, sofern dies zumutbar ist. - Fotos/Videos vom Schaden erstellen
Diese können sowohl dem Sachverständigen und der Polizei zur Verfügung gestellt werden und dienen als Beweis für den Versicherungsanspruch. Auch die Spuren des Einbruchs sichern.
Unmittelbar nach den Sofortmaßnahmen
- Strafbare Handlung? Polizei verständigen!
Also beispielsweise bei einem Einbruch, bei Diebstahl oder Vandalismus. - Dem Versicherer Bescheid geben
Am besten per Telefon. E-Mail sollte auch möglich sein.
Zeitnah danach
- Liste der gestohlenen/zerstörten Sachen für die Polizei erstellen.
- Liste der Schäden für den Versicherer erstellen.
Der Schaden sollte unverzüglich dem Versicherer gemeldet werden. Zusätzlich ist zeitnah eine detaillierte Schadenaufstellung mit Angaben zu Art, Alter und Wert der betroffenen Gegenstände einzureichen.
In der Folgezeit
- Den Anweisungen des Versicherers in Bezug auf den Schaden folgen.
Dazu gehört es auch, alle Anfragen zum Schaden zügig und wahrheitsgetreu zu beantworten, geforderte Nachweise zur Verfügung zu stellen und einem von der Versicherung geschickten Sachverständigen den Zugang zum Haus zu gewähren. Hilfreich ist es, wenn Sie noch alle Kaufbelege für die geschädigten Dinge aufbewahrt haben.
Wenn der Versicherer nach 1 Monat noch nicht gezahlt hat
- Sich schriftlich per Einschreiben an den Versicherer und eine Stellungnahme und eventuell eine Abschlagszahlung einfordern.
Der Versicherer ist meist verpflichtet, den Schadenfall unverzüglich zu prüfen und die Entschädigung zu leisten, sobald die Leistungspflicht dem Grunde und der Höhe nach festgestellt ist. Verzögerungen können unter Umständen zu Verzugsansprüchen führen, eine feste Frist von einem Monat besteht jedoch nicht.

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