Wer unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurde, bekommt die Schäden am eigenen Fahrzeug von der gegnerischen Versicherung über die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners voll erstattet. Doch wie verhält es sich, wenn ich nicht so ganz unschuldig am Unfall war?
Dann brauche ich eine Vollkaskoversicherung, damit ich den Wagenschaden nicht aus eigener Tasche bezahlen muss. Doch zahlt die Vollkasko wirklich alles? Die Leistungen im Detail:
Das Ruhekissen
Grundsätzlich gilt: Wer eine Vollkaskoversicherung für sein Fahrzeug abgeschlossen hat, befindet sich auf der sicheren Seite. Auch wenn man nicht immer 100-prozentig achtsam ist. Dies gilt für Unfälle mit anderen beteiligten Fahrzeugen oder mit Solo-Unfällen wie z.B. das Schrammen einer Leitplanke.
Mit Teilkasko
Wer eine Vollkaskoversicherung abschließt hat stets die Leistungen der Teilkasko dabei. Darin ist die Abdeckungen von Schäden wie Wagenklau, Wildschäden, Wagenbrand, Tankexplosion etc. (in aller Regel) enthalten. Meist sind auch Glasschäden, Schaden an Verkabelungen z.B. durch Marderbiss und Elementarschäden (Sturm, Überschwemmung etc.) in einer Teilkaskoversicherung enthalten.
Darüber hinaus ...
... zahlt eine Vollkasko auch sonstige Schäden. Auch wenn die Bedingungen von Versicherung zu Versicherung und von Vertrag zu Vertrag leicht schwanken, meist sind auch die folgenden Unglücke versichert:
- Vandalismus am Auto
- Der schuldhafte Unfallgegner begeht Unfallflucht und kann nicht ermittelt werden
- Der schuldhafte Unfallgegner ist nicht versichert und kann nicht selber zahlen
- Der Schadensverursacher ist nicht haftbar, das kann zum Beispiel bei Schäden durch Kinder vorkommen
Was wird genau gezahlt
Es werden die Reparaturkosten oder der Zeitwert des Fahrzeuges bezahlt – je nachdem, welcher Betrag niedriger ist. Dies gilt auch bei einem sogenannten wirtschaftlichen Totalschaden (Zeitwert kleiner als Reparatur plus Restwert).
Wann zahlt die Vollkasko nicht?
Ausgeschlossen sind meist extreme Ereignisse wie Erdbeben, Krieg oder innere Unruhen.
Vorsätzlich herbeigeführte Schäden oder Beschädigungen, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss verursacht wurden, zahlt die Versicherung in der Regel nicht.
Schäden, die grob fahrlässig herbeigeführt wurden, werden bei manchen Verträgen nur teilweise bezahlt. Dies ist nicht so bei Verträgen, die "Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit" in den Bedingungen stehen haben.