Nicht immer ist der Riester-Zulagenbescheid korrekt. Bitte prüfen Sie die folgenden Punkte.

Den Zulagenbescheid prüfen

Haben Sie die Tage Post von Ihrem Riester-Vertragspartner erhalten? Dann prüfen Sie bitte die Zulagen. Sind diese in voller Höhe von der Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) gezahlt worden?

Wenn nicht, fragen Sie dort einfach nach dem Grund. 

Kontaktmöglichkeit ZfA

Die Sachbearbeitung ist grundsätzlich zu folgenden Zeiten telefonisch erreichbar:

  • 08:00 bis 17:00 Uhr Montag bis Donnerstag
  • 08:00 bis 15:00 Uhr Freitag

Bitte halten Sie Ihre Zulagenummer parat.

Servicehotline: 03381 21677200

Per Formular unter:
www.zfa.deutsche-rentenversicherung-bund.de/de/Service/Kontakt/kontakt_node.html

Postanschrift
Deutsche Rentenversicherung Bund
Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen
10704 Berlin

Erläuterungen

Um die vollen Riester-Zulagen zu erhalten, müssen Sie mindestens vier Prozent Ihres sozialversicherungspflichtigen Vorjahresbruttoeinkommens in den Riestervertrag einzahlen. Maximal müssen Sie jedoch nur 2.100 Euro einzahlen, auch wenn Ihr Einkommen sehr hoch ist.

Dieser Eigenanteil wird um die Ihnen zustehenden Riester-Zulagen vermindert.

Zahlen Sie nicht die vier Prozent (minus Zulagen) ein, kommt es zur Kürzung der Zulagen.

Deshalb zahlt die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) die Zulagen zum Riestervertrag erst aus, nachdem sie Ihre Beiträge geprüft hat. 

Der Zulagenantrag

Den Zulagenantrag erhalten Sie bei Ihrem Riester-Versicherer. Dieser leitet ihn an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) weiter. Nach dortiger Prüfung werden Ihnen die Zulagen gutgeschrieben.

Damit Sie den Antrag nicht jedes Jahr erneut stellen müssen, empfiehlt es sich, einen Dauerzulagenantrag bei Ihrem Versicherer auszufüllen. Mit diesem erteilen Sie Ihrem Riester-Versicherer die Vollmacht, die jährlichen staatlichen Riester-Zulagen für Sie zu beantragen.

Bei geänderten Lebensumständen Riester-Vertrag anpassen

Informieren Sie bei Veränderungen Ihrer (für Riester relevanten) Lebensumstände Ihren Riester-Versicherer.  Hierunter fallen:

  • Familienzuwachs
  • Erhöhung Ihres Bruttoeinkommens 

So kann Ihr Versicherer beispielsweise Ihre Sparrate im Folgejahr anpassen (bitte kontrollieren!). So bleiben Ihnen stets die vollen staatlichen Zulagen erhalten. 

Anleitung zur Bescheidprüfung: So prüfen Sie Ihren Riester-Zulagenbescheid systematisch

Wenn Sie Ihren Riester-Zulagenbescheid prüfen möchten, ist es wichtig, strukturiert und genau vorzugehen. Im Folgenden finden Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, die Ihnen dabei hilft, Fehler zu erkennen und sicherzustellen, dass Ihnen alle zustehenden Zulagen korrekt gutgeschrieben wurden.

Schritt 1: Den Bescheid genau lesen
Nehmen Sie sich Zeit, den Zulagenbescheid gründlich durchzulesen. Achten Sie dabei insbesondere auf die folgenden Punkte:

  • Zulagenhöhe: Überprüfen Sie, ob die ausgewiesene Zulage der Höhe entspricht, die Sie erwarten. Für das Jahr 2025 beträgt die Grundzulage beispielsweise 175 Euro pro Jahr.
  • Kinderzulagen: Falls Sie Anspruch auf Kinderzulagen haben, prüfen Sie, ob diese vollständig aufgeführt sind. Für Kinder, die vor 2008 geboren wurden, erhalten Sie 185 Euro, für jüngere Kinder sogar 300 Euro pro Jahr.
  • Eigenbeitrag: Vergewissern Sie sich, dass Ihr eingezahlter Eigenbeitrag korrekt berechnet wurde. Die volle Zulage erhalten Sie nur, wenn Sie 4 % Ihres Bruttoeinkommens des Vorjahres (abzüglich der Zulagen) eingezahlt haben. Mehr als 2.100 Euro müssen Sie aber nicht einzahlen, um die volle Förderung zu erhalten.

Schritt 2: Die Berechnungsgrundlage nachvollziehen
Sehen Sie sich die Berechnungsgrundlage an, die dem Bescheid zugrunde liegt. Diese finden Sie im Abschnitt „Berechnungsdetails“ oder ähnlich bezeichneten Rubriken. Kontrollieren Sie:

  • Ihr Vorjahreseinkommen, das für die Berechnung der Beiträge relevant ist.
  • Die angegebenen Kinder, die im entsprechenden Zeitraum kindergeldberechtigt waren.

Schritt 3: Abgleich mit Ihren Unterlagen
Vergleichen Sie die im Bescheid angegebenen Werte mit Ihren eigenen Unterlagen, wie z. B.:

  • Ihrer Gehaltsabrechnung oder dem Steuerbescheid des Vorjahres.
  • Ihrer Riester-Kontoübersicht vom Anbieter, auf der die eingezahlten Beiträge zu sehen sind.
  • Ihrer Kindergeldbescheinigung, falls Kinderzulagen eine Rolle spielen.

Schritt 4: Fehler identifizieren und notieren
Falls Sie Abweichungen oder Fehler entdecken, notieren Sie diese übersichtlich. Typische Fehler könnten sein:

  • Fehlende Kinderzulagen: Ein Kind wurde nicht berücksichtigt.
  • Falscher Eigenbeitrag: Ihre tatsächlich eingezahlten Beiträge stimmen nicht mit dem Bescheid überein.
  • Unvollständige Daten: Es fehlen Angaben zu Ihren persönlichen Voraussetzungen.

Schritt 5: Kontaktaufnahme mit der ZfA oder Ihrem Anbieter
Wenden Sie sich an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) oder Ihren Anbieter, um die Fehler zu klären. Die Kontaktmöglichkeiten finden Sie oben. Idealerweise sollten Sie direkt konkrete Belege (z. B. Gehaltsnachweise oder Kontoauszüge) mitliefern, um die Bearbeitung zu beschleunigen.

Häufige Fehlerquellen: Was Sie beim Riester-Zulagenbescheid besonders beachten sollten

Es gibt einige typische Fehlerquellen, die bei der Prüfung des Riester-Zulagenbescheids immer wieder auftauchen. Hier eine Liste der häufigsten Probleme und wie Sie diese erkennen können:

  • Fehlende Kinderzulagen
    Ein häufiger Fehler ist, dass Kinderzulagen nicht berücksichtigt wurden. Dies kann passieren, wenn die Kindergeldberechtigung nicht korrekt gemeldet wurde. Prüfen Sie, ob alle Kinder, für die Sie im entsprechenden Jahr Kindergeld erhalten haben, im Bescheid aufgeführt sind. Tipp: Halten Sie die Kindergeldnummer bereit, um den Sachverhalt schneller klären zu können.
  • Unvollständige Datenübermittlung durch den Arbeitgeber
    Manchmal übermittelt der Arbeitgeber fehlerhafte oder unvollständige Daten an die ZfA. Besonders häufig betroffen ist die Angabe des Bruttoeinkommens, das als Berechnungsgrundlage dient. Überprüfen Sie daher die im Bescheid angegebene Einkommenshöhe und gleichen Sie diese mit Ihrer Lohnabrechnung ab.
  • Falsche Berechnung des Eigenbeitrags
    Ein weiterer typischer Fehler betrifft die Berechnung des Eigenbeitrags. Falls Ihr Eigenbeitrag zu niedrig war, haben Sie eventuell keinen Anspruch auf die volle Zulage. Überprüfen Sie, ob der angegebene Eigenbeitrag mindestens 4 % Ihres Bruttoeinkommens (abzüglich der Zulagen) entspricht.
  • Fehlerhafte Rückforderungen
    Manchmal fordert die ZfA zu Unrecht bereits ausgezahlte Zulagen zurück. Dies geschieht häufig, wenn bei der Berechnung der Beiträge oder Zulagen ein Fehler unterlaufen ist. Überprüfen Sie in solchen Fällen genau, ob die Rückforderung berechtigt ist.

Rechtsbehelfsbelehrung: Ihre Rechte bei fehlerhaften Bescheiden

Falls Sie feststellen, dass Ihr Riester-Zulagenbescheid Fehler enthält, ist es wichtig, dass Sie schnell und korrekt handeln. Sie haben das Recht, den Bescheid überprüfen zu lassen oder Einspruch einzulegen. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen dazu:

Fristen beachten
Der Zulagenbescheid enthält eine Frist, innerhalb derer Sie Einspruch einlegen können. Diese beträgt in der Regel einen Monat nach Erhalt des Bescheids. Halten Sie diese Frist unbedingt ein, da Ihr Einspruch sonst möglicherweise nicht mehr berücksichtigt wird.

Kontaktaufnahme mit der ZfA oder dem Anbieter
Wenden Sie sich schriftlich an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) oder Ihren Anbieter. Beschreiben Sie den Fehler klar und präzise und fügen Sie relevante Belege bei. Ein Musterschreiben könnte wie folgt aussehen:


Sehr geehrte Damen und Herren,

nach Überprüfung meines Riester-Zulagenbescheids habe ich festgestellt, dass die angegebenen Daten nicht korrekt sind.

Im Einzelnen handelt es sich um folgende Punkte:

[Fehler auflisten].

Ich bitte Sie, die Angaben zu korrigieren und mir einen überarbeiteten Bescheid zukommen zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtliche Unterstützung
Falls Ihr Einspruch nicht berücksichtigt wird oder die ZfA Ihrer Aufforderung nicht nachkommt, können Sie den Fall an einen Anwalt oder eine Verbraucherzentrale weitergeben. Diese Stellen können Ihnen dabei helfen, Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Tipp: Dokumentieren Sie jede Kommunikation mit der ZfA oder Ihrem Anbieter, um im Zweifelsfall einen Nachweis über Ihre Bemühungen zu haben.

Ergänzung oder Frage von Ihnen?

Können Sie etwas zu obigem Beitrag ergänzen? Oder ist eine Frage bei Ihnen unbeantwortet geblieben? Haben Sie einen Fehler gefunden?

Gibt es eine Frage zum Beitrag, etwas zu ergänzen oder vielleicht sogar zu korrigieren?

Fehlt etwas im Beitrag? ... Jeder kleine Hinweis/Frage bringt uns weiter und wird in den Text eingearbeitet. Vielen Dank!

 

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Geschrieben von

Peter Bödeker
Peter Bödeker

Peter Bödeker hat Volkswirtschaftslehre studiert und arbeitet seit seinem Berufseinstieg im Bereich Internet und Publizistik. Nach seiner Tätigkeit im Agenturbereich und bei einem Kapitalanlageunternehmen (für geschlossene Fonds) ist er seit 2002 selbständig als Autor und Betreiber von Internetseiten.

https://www.geld-welten.de

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