Nicht immer ist der Riester-Zulagenbescheid korrekt. Bitte prüfen Sie die folgenden Punkte.

Allgemeine Informationen zur Riester-Rente

Den Zulagenbescheid prüfen

Haben Sie die Tage Post von Ihrem Riester-Vertragspartner erhalten? Dann prüfen Sie bitte die Zulagen. Sind diese in voller Höhe von der Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) gezahlt worden?

Wenn nicht, fragen Sie dort einfach nach dem Grund. 

Kontaktmöglichkeit ZfA

Die Sachbearbeitung ist grundsätzlich zu folgenden Zeiten telefonisch erreichbar:

  • 08:00 bis 17:00 Uhr Montag bis Donnerstag
  • 08:00 bis 15:00 Uhr Freitag

Bitte halten Sie Ihre Zulagenummer parat.

Servicehotline: 03381 21222324
Telefax: 03381 21223300

Normale eMail: Zulagenstelle@DRV-Bund.de
De-Mail: ZfA.Service@drv-bund.de-mail.de

Postanschrift
Deutsche Rentenversicherung Bund
Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen
10868 Berlin

Erläuterungen

Um die vollen Riester-Zulagen zu erhalten, müssen Sie mindestens vier Prozent Ihres sozialversicherungspflichtigen Vorjahresbruttoeinkommens in den Riestervertrag einzahlen. Maximal müssen Sie jedoch nur 2.100 Euro einzahlen, auch wenn Ihr Einkommen sehr hoch ist.

Dieser Eigenanteil wird um die Ihnen zustehenden Riester-Zulagen vermindert.

Zahlen Sie nicht die vier Prozent (minus Zulagen) ein, kommt es zur Kürzung der Zulagen.

Deshalb zahlt die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) die Zulagen zum Riestervertrag erst aus, nachdem sie Ihre Beiträge geprüft hat. 

Der Zulagenantrag

Den Zulagenantrag erhalten Sie bei Ihrem Riester-Versicherer. Dieser leitet ihn an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) weiter. Nach dortiger Prüfung werden Ihnen die Zulagen gutgeschrieben.

Damit Sie den Antrag nicht jedes Jahr erneut stellen müssen, empfiehlt es sich, einen Dauerzulagenantrag bei Ihrem Versicherer auszufüllen. Mit diesem erteilen Sie Ihrem Riester-Versicherer die Vollmacht, die jährlichen staatlichen Riester-Zulagen für Sie zu beantragen.

Bei geänderten Lebensumständen Riester-Vertrag anpassen

Informieren Sie bei Veränderungen Ihrer (für Riester relevanten) Lebensumstände Ihren Riester-Versicherer.  Hierunter fallen:

  • Familienzuwachs
  • Erhöhung Ihres Bruttoeinkommens 

So kann Ihr Versicherer beispielsweise Ihre Sparrate im Folgejahr anpassen (bitte kontrollieren!). So bleiben Ihnen stets die vollen staatlichen Zulagen erhalten. 

Geschrieben von

Peter Bödeker
Peter Bödeker

Peter Bödeker hat Volkswirtschaftslehre studiert und arbeitet seit seinem Berufseinstieg im Bereich Internet und Publizistik. Nach seiner Tätigkeit im Agenturbereich und bei einem Kapitalanlageunternehmen (für geschlossene Fonds) ist er seit 2002 selbständig als Autor und Betreiber von Internetseiten.

https://www.geld-welten.de

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