Rechner GeldscheineWer die staatliche Förderung eines Riester-Vertrages erhalten möchte - anders macht ein Riester-Vertrag auch kaum Sinn - muss auch einen Mindesteigenbeitrag in diesen Vertrag einzahlen, sprich vom eigenen Verdienst etwas in den Vertrag einsparen. Stellen Sie diesen Mindesteigenbeitrag auf jeden Fall sicher! Ansonsten droht die Rückzahlung der Förderung. Wir zeigen, wie Sie Ihren persönlichen Mindesteigenbeitrag berechnen.

Grundsätzlich ...

müssen Sie 4 Prozent Ihrer maßgeblichen Vorjahreseinnahmen abzüglich der Zulage in den von Ihnen gewählten Riester-Vertrag einzahlen, um den Erhalt der vollen Förderung sicherzustellen.

Was sind die "maßgeblichen Vorjahreseinnahmen"

Es handelt sich hierbei um das rentenversicherungspflichtige Einkommen des Vorjahres. Dieses finden Sie in Ihrer elektronischen Lohnsteuerbescheinigung des Vorjahres in Zeile 1. Erläuterungen zu Spezialfällen finden sich weiter unten.

Obere Grenze des Mindesteigenbeitrages

Der Mindesteigenbeitrag ist seit 2008 nach oben auf 2.100 Euro (Eigenbeitrag und Zulage zusammengerechnet) begrenzt.

Der Sockelbetrag

Seit 2005 beträgt der Sockelbetrag für die staatliche Förderung der Riester-Rente 60 Euro pro Jahr. Diesen Beitrag müssen Sie mindestens einzahlen, wenn Sie die volle staatliche Förderung auch bei einem Einkommen von unter 1.500 Euro (pro Jahr!) erhalten wollen.

Achten Sie also darauf, dass Sie diesen Sockelbetrag immer einzahlen!

Grundzulage

  • Diese beträgt seit 2018 175 € pro Jahr (vorher 154 €).

Kinderzulage

Diese beträgt für

  • bis 31. Dezember 2007 geborene Kinder:  185 € pro Kind und Jahr
  • ab 1. Januar 2008 geborene Kinder: 300 € pro Kind und Jahr

Beispielrechnung
Wie werden die Zulagen vom Mindesteigenbeitrag abgezogen?

  • Nehmen wir an, Sie verdienten im Vorjahr (zum Beispiel 2018) 40.000 Euro rentenversicherungspflichtiges Einkommen und werden zudem für zwei Kinder, die nach 2008 geboren sind, gefördert.
  • Vier Prozent Ihres Einkommens betragen 1.600 Euro.
  • Sie erhalten als Förderung pro Jahr 175 Euro für sich selbst und 600 Euro für die Kinder, zusammen 775 Euro.
  • Diesen Förderbetrag dürfen Sie von den "4 Prozent" abziehen, also 1.600 Euro minus 775 Euro ergeben einen Mindesteigenbeitrag von 825.- Euro.
  • Diese 825.- Euro müssen Sie in diesem Jahr (in unserem Beispiel 2019) aus eigener Tasche in den Riestervertrag einzahlen.

Achten Sie darauf, diese Summe jedes Jahr anzugleichen!

Und was heißt Sockelbetrag für den Ehepartner?

Für Ehepaare gilt:

Falls nur ein Ehepartner direkt förderberechtigt ist, so zahlt er in seinen eigenen Riester-Vertrag den Mindesteigenbeitrag wie oben berechnet ein und erhält dann die volle Förderung. Der andere Ehepartner (bzw. die Ehepartnerin), der/die nicht direkt riester-zulagenberechtigt ist, muss um die Förderung (Grundförderung plus eventuelle Kinderförderungen, wenn diese nicht dem anderen Ehepartner zugeteilt werden) zu erhalten, ebenfalls nur den Sockelbetrag von 60 Euro im Jahr in die Riester-Rentenversicherung einzahlen. Egal wie hoch dessen sonstiges (z. B. selbstständiges) Einkommen ausfällt.

Natürlich gilt:

Sie können auch mehr als den Mindesteigenbeitrag in Ihren Riester-Vertrag einzahlen. Dadurch erhalten Sie jedoch keine höheren Zulagen, aber Sie erhöhen Ihre zukünftige Rente aus diesem Vertrag.

Spezialfälle

Sie erhalten volle Erwerbsminderungsrente

Der jährliche Mindesteigenbeitrag errechnet sich dann aus dem Jahresbetrag der Bruttorente vor Abzug der einbehaltenen Beitragsanteile zur Kranken- und Pflegeversicherung.

Als Empfänger von Entgeltersatzleistungen wie Arbeitslosengeld oder Krankengeld

In der gesetzlichen Rentenversicherung werden für bestimmte pflichtversicherte Personen abweichend vom tatsächlich erzielten Entgelt oder von der Entgeltersatzleistung andere Beträge als beitragspflichtige Einnahmen berücksichtigt.

In diesen Fällen ist zur Berechnung des Mindesteigenbeitrages Ihr tatsächlich erzieltes Entgelt oder der Betrag der Entgeltersatzleistung zugrunde zu legen, wenn Ihre beitragspflichtigen Einnahmen hierdurch höher sind. Tipp: Zahlen Sie lieber ein paar Euro mehr und seien Sie auf der sicheren Seite, als später Förderungsrückzahlung leisten zu müssen.

Quelle: Hinweise zum Mindesteigenbeitrag des Bundes

Geschrieben von

Peter Bödeker
Peter Bödeker

Peter Bödeker hat Volkswirtschaftslehre studiert und arbeitet seit seinem Berufseinstieg im Bereich Internet und Publizistik. Nach seiner Tätigkeit im Agenturbereich und bei einem Kapitalanlageunternehmen (für geschlossene Fonds) ist er seit 2002 selbständig als Autor und Betreiber von Internetseiten.

https://www.geld-welten.de

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