Welcher Einlagensicherung sollte ich trauen?
Achten Sie auf die Wirtschaftskraft des jeweiligen Landes, das im Notfall für die Einlagensicherung gerade stehen muss. Finanztest und Stiftung Warentest raten dazu, nur dort anzulegen, wo die Einlagensicherung in einem Land sitzt, das von großen Ratingagenturen eine Top-Bewertung in Sachen Wirtschaftskraft besitzt.
Auf einer relativ sicheren Seite stehen Sie mit der deutschen Einlagensicherung. Hier sind Einlagen bis 100.000 € pro Person und Bank gesichert. Bei (Privat-)Banken, die darüber hinaus dem Sicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken (BdB) angehören, sind sogar Einlagen bis 15 Prozent des haftenden Eigenkapitals (maximal 5 Mio. € pro Person und Bank) abgesichert. Öffentliche Banken, Sparkassen und Genossenschaftsbankern bieten oftmals Anlegern über eigene Einrichtungen ungedeckelte Schutzzusagen.
Auch die Länder:
Frankreich, Niederlande, Österreich, Luxemburg,
Belgien, Schweden, Frankreich und Großbritannien
bieten eine Wirtschaftsleistung, die vermutlich im Falle einer größeren Insolvenz problemlos eine Staatshilfe möglich macht. Banken, die im EU-Ausland ihren Sitz haben, sichern ebenfalls gemäß EU-Gesetzen bis zu 100.000 € pro Person und Bank über das jeweilige landespezifische Sicherungssystem ab, in Schweden sind es 1,05 Mio. Schwedische Kronen, in Großbritanien 85.000 Pfund.
Sicherheitsbewusste Anleger sollten Zinsangebote mit Einlagensicherungsländern aus
Malta, Zypern, Bulgarien, Griechenland,
Tschechien, Slowakei, Italien, Portugal,
Estland, Lettland, Polen oder Kroatien
meiden, da diese Länder im Falle einer größeren Krise schnell überfordert sein könnten.
Dies zeigt sich auch in Ratingbewertungen des Landes, die im Falle von Fitsch u.E. zumindest AA+ betragen sollte. Weitere Informationen zur Einlagensicherung.
Hinweis zur Versteuerung von Zinserträgen
Ein Teil der Anbieter mit Sitz im EU-Ausland haben weder Anschrift noch Niederlassung in Deutschland. Dadurch unterliegen sie oftmals nicht den Auflagen zum Steuerabzug, wie es deutsche Banken tun. Auf der anderen Seite können Sie als Anleger diesen Banken keine Freistellungsaufträge erteilen, diese Banken zahlen Fest- oder Tagesgeldzinsen ohne Abzug aus. Sie als Anleger müssen diese Erträge dann selbst in der Steuererklärung mit dem Finanzamt versteuern.