Seit dem 18. September 2016 gilt eine EU-Vorschrift, nach der Banken dem Kunden beim Girokonto-Anbieterwechsel behilflich sein muss. Es wird für Kontoinhaber nun ohne großen Aufwand möglich sein, mit dem Konto von einer Bank zur anderen zu wechseln.
Bankeinzüge und Daueraufträge
Viele Kontoinhaber schreckten bisher vor einem Wechsel der Bank zurück, weil Sie den Papierkrieg beim Informieren aller Stellen fürchteten, welche bisher einen Bankeinzug vornahmen. Auch das Neueintippen bisheriger Daueraufträge sorgte für Verdruss. Beides gehört nun der Vergangenheit an, weil die Arbeit von den Banken übernommen wird.
Möglichkeit 1: Gesetzliche Wechselhilfe
Ähnlich wie beim Strom- oder Gaswechsel übernimmt nun die neue Bank sämtliche Umstellungsarbeiten für Sie. Ihre Altbank ist gesetzlich verpflichtet, alle Zahlungsbewegungen der letzten 13 Monate an die Neubank zu übergeben. Diese informiert entsprechend die betroffenen Zahlungspartner mit Bankeinzug und pflegt bestehende Daueraufträge in das System ein. Dieser Vorgang dauert mindestens 12 Tage.
Möglichkeit 2: Digitaler Wechselservice
Etwas schneller geht der Kontowechsel mit dem digitalen Wechselservice vonstatten, der mittlerweile von einigen Banken angeboten wird. Dabei geht eine bei Ihnen installierte Software Ihre Kontobewegungen der letzten Monate (unterschiedliche Zeiträume, je nach Anbieter) durch. Eine Gewähr wird jedoch nicht übernommen.
Gelassenheits-Tipp
Wir raten zur gesetzlichen Wechselhilfe. Dabei kann sich niemand auf zu kurze Zeiträume berufen. Lassen Sie sich lieber etwas mehr Zeit und kündigen Sie Ihr Altkonto erst, wenn alle Zahlungen reibungslos ablaufen und Sie auf dem alten Konto einige Zeit keine Zahlungsbewegungen mehr haben.
Video: Gebühren beim Girokonto
Das folgende Video (Länge: 1:29 Minuten) erläutert die wichtigsten Gebühren beim Konto.
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Kontogebühren im Vergleich