Kfz-Versicherung: 17 wichtige Punkte & 15 Tipps zum Sparen

Diebstahl oder Unfall: Ein Schaden mit oder durch das Auto kann teuer werden. Dafür gibt es die Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie ist eine Pflichtversicherung für den Autobesitzer. Sie deckt die Schäden am fremden Fahrzeug sowie dadurch entstehende Personenschäden ab, wenn Sie schuldhaft einen Unfall verursacht haben. Die eigenen Schäden am Fahrzeug müssen selbst getragen werden.

Wir zeigen: Günstig aber doch gut versichern. Mit kaum bekannten Spartipps, einem Versicherungsvergleich und Wechselinformationen. Einzeln aufgegliedert in Kfz-Haftpflichtversicherung, Teilkasko und Vollkasko.

Wechselmoeglichkeit bis 30. November

Inhalt: Kfz-Versicherung: Was ist wichtig?

Prinzipiell gilt: Die Leistungen bzw. der Schutz der Versicherer sind weitestgehend gleich, die Beitragsunterschiede aber immens. Darum gilt: Vergleichen Sie! Wenn Sie zum Beispiel auf einen Vertreter vor Ort verzichten, können Sie viel Geld sparen.

 Punkt 1

1. Versicherungskosten sind individuell unterschiedlich

Die Höhe der Versicherungskosten hängt vor allem vom Fahrzeugtyp ab. Erkundigen Sie sich vor dem Kauf über die Einstufung Ihres Wunschmodelles. Einen Einfluss hat auch die Zulassungsregion - hier werden die Unfallhäufigkeiten der jeweiligen Region als Bewertungsgrundlage genutzt.

Fahren Sie unfallfrei, wird die Kfz-Haftpflichtversicherung und Vollkaskoversicherung immer günstiger. Der Einstieg liegt teilweise bei über 200 Prozent des Normalbeitrages und kann bis auf 30 % dieses Satzes absinken.

Auch das Alter des Kunden und des Fahrzeuges spielen für die Höhe der Autoversicherung oft eine Rolle.

1.1. Wann kann ich regulär kündigen?

Jede in Deutschland abgeschlossene Kfz-Versicherung ist jedes Jahr kündbar. Die meisten der Autoversicherungsverträge laufen zum Kalenderjahr aus und enden damit am 31. Dezember.

Für die Kündigung gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat zum auslaufenden Vertragsende.

Endet Ihre Autoversicherung ebenfalls zum Jahresende und möchten Sie kündigen, muss Ihr KFZ-Versicherer Ihre schriftliche Kündigung spätestens bis zum Stichtag 30. November erhalten haben.

Kalkulieren Sie großzügige Briefzustellzeiten, am besten per Einschreiben.

 Punkt 2

1.2. Kfz-Versicherung: die wichtigsten Punkte in aller Kürze

Vergleichen Sie die Versicherer!
Am besten jährlich. Die Beiträge ändern sich ständig.

Kündigung
Diese muss bis zum letzten Tag des Novembers beim Versicherer angekommen sein, wenn Ihr Vertrag zum 31.12. ausläuft. Kalkulieren Sie großzügige Briefzustellzeiten, am besten per Einschreiben.

... und  Neuabschluss
Manchmal sparen Sie auch Geld, wenn Sie sich beim selben Versicherer als Neukunde anmelden. Versicherungen sind beim Ködern von Neukunden erfindungsreich, mit der Kündigung und Neuanmeldung nutzen Sie die Vorteile für sich.

Schadensfreiheitsklasse
Wenn Sie auf einmal weniger bezahlen müssen, können Sie in eine günstigere Schadensfreiheitsklasse gerutscht sein. Ihr Versicherer kann weiterhin ein teurer Vertreter seiner Gattung sein.

Rabatte
Nutzen Sie die möglichen Rabatte, siehe unten. Halten Sie aber eventuelle Auflagen (Fahrer, Kilometerleistung etc.) ein. Ansonsten müssen Sie mit Nachforderungen oder Strafen rechnen.

 Punkt 3

2. Die Kfz-Haftpflichtversicherung

Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt nur die Schäden des Unfallgegners, wenn Sie einen Unfall verursachen (ihre Schäden zahlen die Kaskoversicherungen, siehe unten). Die Versicherungen bieten die Möglichkeit, die Haftpflichtprämie zu senken, wenn Sie bestimmte Bedingungen einhalten, siehe unten.

2.1. Tipps zur Kfz-Haftpflicht

Tipp 1: Wählen Sie die erhöhte Deckungssumme von 50, besser 100 Millionen Euro bei der Kfz-Haftpflicht. In der Regel ist diese schon dabei, kostet ansonsten kaum mehr.

Stichwort Pflichtverletzung: Viele Versicherer leisten bei einer "Pflichtverletzung" des Fahrers nur die gesetzliche Mindestdeckung (z. B. 1,12 Millionen Euro bei Sachschäden). Pflichtverletzungen sind typischerweise Unfallflucht, Drogeneinfluss oder Smartphone-Nutzung am Steuer.

Tipp 2: Die Maximaldeckung pro geschädigter Person sollte mindestens 12 Mio. Euro betragen.

Tipp 3: Meist mit dabei: Die sogenannte Mallorca-Police in der Kfz-Haftpflichtversicherung erhöht die Haftpflicht-Versicherungssumme für einen Mietwagen im Ausland auf deutsches Niveau. 

Weitere Tipps zu möglichen Rabatten: siehe unten.

 Punkt 4

3. Kfz-Teilkasko

Sie tritt in der Regel bei Schäden durch Überschwemmung, Diebstahl, Brand, Blitzschlag, Hagel, Steinschlag in der Windschutzscheibe, Sturm oder Wildunfall ein. Die durchschnittliche Beitragshöhe für den Teilkasko-Schutz in Deutschland liegt bei 90 Euro pro Jahr.

Die Höhe der Beiträge hängt von Ihrem Fahrzeugtyp ab. Sie zahlt nur Schäden, an denen Sie schuldlos sind. 

Unser genereller Versicherungstipp lautet:

Versichern Sie die großen Risiken, nicht die kleinen.

Einen Glasbruch, beispielsweise, kann man eher selbst bezahlen.

3.1. Tipps zur Kfz-Teilkasko

Tipp 1: Nutzen Sie die Erweiterung der Versicherung auf Marderbiss (an Leitungen, Schläuchen, Kabeln und Folgeschäden aus den Bissen, zum Beispiel am Motor; versichern Sie mindestens 2.000 Euro) und Unfall mit Hunden, Kühen und anderen (Wirbel-)Tieren. Dieser kostet meist nur wenige Prozent mehr. Gilt auch für die Vollkasko! 

Tipp 2: Bei der Teilkasko stellt meist eine Selbstbeteiligung von 150.- Euro einen guten Kompromiss dar.

Tipp 3: Ein Unfall mit Wild hat keinen negativen Einfluss auf Ihren Schadenfreiheitsrabatt. Aber: Die Teilkasko gilt oft nur bei Wildtieren wie Rehen, Wildschweinen oder Füchsen. Diese Versicherungen zahlen nicht bei Unfällen mit Vögeln, Kühen, Schafen oder Pferden. Meist kann dies über einen Extraschutz "erweiterte Wildschäden" ohne Aufpreis abgesichert werden. Versichern Sie zumindest alle "Unfälle mit Wirbeltieren".

Tipp 4: Sie sollten bevorzugt auf Kaskotarife zurückgreifen, die auch Sonderausstattungen mit mindestens 5.000 Euro mitversichern.

Tipp 5: Wenn Ihr Wagen weniger als 3.000 Euro wert ist, kann die Kaskoversicherung auch ganz weggelassen werden.

 Punkt 5

4. Kfz-Vollkasko

Sie zahlt alle Schäden am eigenen Fahrzeug, auch wenn Sie schuld an diesen sind oder Vandalismus von Fremden die Ursache ist. Nur bei Vorsatz, Drogeneinfluss oder (bei einigen Versicherern) grober Fahrlässigkeit verweigert die Versicherung den Schadensausgleich. Ungefähr jeder zweite Wagen in Deutschland ist vollkaskoversichert, die durchschnittlichen Kosten liegen bei gut 300 Euro/Jahr für den Autofahrer.

Die Teilkasko ist in der Vollkasko enthalten.

Prüfen Sie das Preis-Verhältnis Teilkasko zu Vollkasko (dieses ist auch von der Typklassen-Einstufung Ihres Autos abhängig) und dieses vergleichen Sie dann mit den Wert des Wagens: Ab wann lohnt die Kasko-Versicherung nicht mehr, ab wann können Sie das Risiko selbst tragen? Die Entscheidung ist individuell.

Je nach Restwert des Fahrzeuges ist es nach einigen Jahren (nach ca. 5 Jahren oder wenn das Auto weniger als 10 - 15.000 Euro wert ist) sinnvoll, von der Vollkasko auf die Teilkasko umzusteigen. Vorsichtige Naturen mit geringem Einkommen und/oder niedrigen Vollkasko-Prämien durch eine niedrige Einstufung in der Schadensfreiheitsklasse (z. B., wenn Sie nur noch 30 Prozent des normalen Jahresbeitrages bezahlen), dürfen den Vollkaskoschutz natürlich gerne länger aufrecht erhalten. 

4.1. Tipps zur KFZ-Vollkasko

Tipp 1: Wählen Sie eine Versicherung, die auf Einspruch wegen grober Fahrlässigkeit (auch "Einwand der groben Fahrlässigkeit" genannt) verzichtet. Das kostet kaum bis gar nicht zusätzlich, erspart aber im Falle eines Falles eventuelle Streitigkeiten. Bei Fahren unter Drogeneinfluss oder wenn Sie den Schlüssel leichtsinnig liegengelassen haben und der Wagen geklaut wird nützt dies aber auch nichts.

Tipp 2: Bei der Vollkasko stellt meist eine Selbstbeteiligung von 300.- Euro einen guten Kompromiss dar.

Tipp 3: Anders als bei der Teilkasko gewährt die Autoversicherung einen Schadensfreiheitsrabatt bei der Vollkasko. Dadurch kann es vorkommen, dass die Vollkasko günstiger ist als eine Teilkasko. Außerdem rechnet sich die Vollkasko dann eventuell länger als die üblicherweise empfohlenen fünf Jahre Fahrzeugalter.

Tipp 4: Achten Sie bei der Versicherung eines Neuwagens darauf, dass die Vollkasko 12 Monate lang eine Neuwertentschädigung zahlt. Bei Luxuswagen sind sogar 24 Monate sinnvoll. Es gibt auch Tarife, die ersetzen im Falle eines Totalschadens bis zu 36 Monate den Neupreis.

 Punkt 6

sparen beim auto pm 564

5. Nutzen! 15 sinnvolle Rabatte

5.1. 1) Fahrerkreis einschränken

Die Einschränkung auf bestimmte Fahrer ist meist sinnvoll. Beispielsweise dürfen nur Sie als Halter oder Sie und Ihre Ehefrau das Auto fahren.

Eine Ersparnis von bis zu 50 Prozent ist möglich!

In Notsituationen dürfen immer auch andere fahren und der Mechaniker natürlich auch - trotz der Einschränkungen. 

Die Nichteinhaltung der Rabatt-Auflagen kann zu Strafen (bei manchen Versicherern ein ganzer Jahresbeitrag!) und Nachzahlungen führen. Der Versicherungsschutz bleibt aber trotz Nichteinhaltung der Auflagen erhalten, z. B. wenn ein nicht gemeldeter Fahrer einen Unfall verursacht.

Bei manchen Versicherern ist es möglich, dass andere zeitweise das Auto nutzen. Dieses muss dann aber vorher stets angezeigt werden, z. B. per Telefonanruf im Callcenter der Versicherung.

5.2. 2) Selbstbeteiligung

Unsere Empfehlungen für Selbstbeteiligungen lautet:

  • Teilkasko: 150 Euro (Ersparnis je nach Anbieter 10-30 Prozent)
  • Vollkasko: 300 Euro (Ersparnis bis zu 35 Prozent)

Höhere Beträge bringen kaum ein Plus an Einsparung.

5.3. 3) Werkstattbindung

In der Teil- oder Vollkasko können Sie sich verpflichten, im Falle eines Schadens diesen nur von bestimmten Werkstätten reparieren zu lassen. Diese würde der Versicherer vorgeben, da er mit diesen Versicherungen günstige Preise ausgehandelt hat. Bei "üblichen" Reparaturen und Schäden, die der Unfallgegner trägt, dürfen Sie sich weiterhin die Werkstatt aussuchen.

Achtung Neuwagenbesitzer: Sie gefährden eventuell die Werksgarantie, wenn Sie einen Schaden außerhalb einer Vertragswerkstatt reparieren lassen. Leasing- oder Finanzierungsverträge könnten ebenfalls aufgekündigt werden. Dies müssen Sie vorher abklären.

Dennoch: Die Werkstattbindung ist meist sinnvoll, Ersparnis um die 10 bis 15 Prozent.

5.4. 4) Jährliche Zahlungsweise

Diese spart gegenüber der vierteljährlichen Zahlweise bis zu 10 Prozent. Empfehlung: Ja!

5.5. 5) Berufsrabatt

Manche Versicherer geben Angestellten im öffentlichen Dienst, Beamten oder Angestellten von ähnlichen Organisationen wie Stiftungen einen (oft kleinen) Rabatt auf die Versicherungsprämie. Die Rabatt-Range liegt zwischen 3 und 15 Prozent. 

Wem es möglich ist, der sollte den Berufsrabatt mitnehmen. Nachteile sind uns nicht bekannt.

5.6. 6) Jahresfahrleistung angeben

Wer relativ wenig fährt, der kann 15 Prozent und mehr Versicherungsprämie pro Jahr sparen. Bei vielen Versicherern gilt man ab einer Jahresfahrleistung von 25.000 Kilometern als "Vielfahrer".

Wer weniger fährt: Ein genaues Abschätzen der voraussichtlichen Jahreskilometerzahl lohnt. Wenn man doch einmal ein Jahr darüber hinaus fährt, kann dies der Versicherung nachgemeldet werden. Dies führt dann zu einer Nachzahlung.

5.7. 7) Garagenstellplatz

Wer sein Auto stets in der heimischen Garage parkt, kann im Schnitt mit gut 5 Prozent Ersparnis rechnen. Gelegentliches "Frei-Parken", z. B. bei außerhäuslichen Terminen, bleibt erlaubt.

5.8. 8) Telematik-Tarif

Wer sein Fahrverhalten mittels einer App oder eines zusätzlichen Steuergerätes überwachen lässt, kann über sogenannte Telematik-Tarife ebenfalls Prämie sparen. Dafür bedarf es u.a. einer vorausschauenden und "zahmen" Fahrweise ohne viele Vollbremsungen, rasanten Starts oder hohen Querbeschleunigungen in Kurven.

Empfehlung: Bedingt sinnvoll. Vor allem Fahranfänger können bis zu 30 Prozent sparen.

5.9. 9) Immobilienbesitzer-Nachlass

Wer in einer eigenen Immobilie residiert, wird statistisch als weniger schadenshäufig eingestuft. Dies führt zu Nachlässen um die 10 Prozent.

Unser Urteil: Mitnehmen, wenn möglich!

5.10. 10) Rabatt für eigene Kinder

Wenn die Versicherung einen Rabatt für Elternschaft anbietet, sollte dieser ebenfalls in Anspruch genommen werden.

5.11. 11) Beim Autokauf: Typenklasse und Antriebsart berücksichtigen

Autos derselben Klasse und ähnlicher Leistung unterscheiden sich bisweilen erheblich bei den Versicherungskosten. Je nach Einstufung des "Schadensrisiko" sind Ersparnisse von bis zu 50 Prozent möglich, insbesondere bei den Kasko-Tarifen.

Je höher die Typklasse, desto teurer wird die Versicherung. Folgende Einteilungen gibt es:

  • Kfz-Haftpflicht: Typenklasse 10 bis 25
  • Teilkasko: Typklassen 10 bis 33
  • Vollkasko: Typklassen 10 bis 34

Allgemein gilt: Dieselfahrzeuge sind in der Versicherung teurer als Benziner.

Und: Neuwagen sind in der Haftpflichtversicherung oft günstiger als ältere Autos.

Ihre Einstufung erfahren Sie unter typklasse.de. Schon ein anderer Motor kann beim selben Fahrzeugtyp eine Ersparnis von 20 Prozent bringen.

5.12. 12) Bei kleinen Schäden: Selber bezahlen

Wer nur einen kleinen Schaden verursacht hat, sollte diesen trotz Versicherungsschutz eventuell selber bezahlen. Eine Höhereinstufung kann teurer als die Schadenssumme ausfallen. Selbst wenn die Versicherung den Schaden schon beglichen hat, kann dieser bis zum Jahresende "zurückgekauft" (maximal 6 Monate später) werden.

Ein rascher Wechsel der Versicherung im Falle eines Schadens nützt in diesem Fall übrigens nichts: Die Versicherer tauschen sich aus. Auch in der neuen Versicherung muss dann mit der Höhereinstufung gerechnet werden.

Wann es sich lohnt, einen Schaden selbst zu tragen, berechnet Ihr Versicherer. Sie können dies auch selbst mit dem Grenzwertrechner von Finanztest durchführen: test.de/grenzwertrechner.

5.13. 13) Sind Sie Bahnfahrer?

Einige wenige Versicherer geben einen Rabatt für Besitzer einer Bahncard oder einer Monatskarte für den ÖPNV. Fragen Sie bei Ihrem Versicherer nach, die Ersparnis beträgt aber nur wenige Prozent.

5.14. 14) Rabatt für Elektroauto oder Hybrid-Fahrzeuge

... werden von einigen Versicherern mit Preisnachlässen belohnt. Die Ersparnis kann 20 Prozent und mehr gegenüber vergleichbaren konventionell angetriebenen Fahrzeugen betragen.

5.15. 15) Dienstwagenrabatt übernehmen

Die Firma kann einen Vertrag mit dem Kfz-Versicherer des Dienstwagens abschließen, dass dem Fahrer des Dienstwagens der Schadensfreiheitsrabatt zusteht. Diesem muss der Versicherer zustimmen, da er dies dann in seinen Unterlagen nachhalten muss.

Wie gesagt: Nutzen sie die Rabatte nur, wenn Sie die entsprechende Bedingung auch wirklich einhalten. Denn die Ersparnisse sind (außer bei der Fahrerbeschränkung) gering, im Falle eines Unfalles und der Nichteinhaltung dieser Bedingungen erlischt zwar der Versicherungsschutz nicht, die Versicherung wird aber Nachforderungen stellen.

Ändert sich etwas bei Ihren Umständen, so können Sie das Ihrer Versicherung einfach mitteilen. Zum Beispiel, wenn Sie schon zur Mitte des Jahres absehen können, dass Sie mehr fahren werden. Ihr Beitrag wird dann einfach angepasst.

 Punkt 7

5.16. Aus dem Nähkästchen

Nicht selten berichten Leser davon, dass bereits der Anruf mit Wechselabsicht beim Versicherungsmitarbeiter ausreichte, um großzügig einen "Treuerabatt" oder einen "Neukundentarif" angeboten zu bekommen.  Gut, wenn Sie dann mittels vorher eingeholter Vergleichsangebote ein wenig Nachdruck ausüben und dann beurteilen können, ob Sie zustimmen sollten.

Wenn Sie Ihren Versicherungsmitarbeiter (sagen wir: Klaus) persönlich kennen, und ihn darum nicht mit einer Kündigung vor den Kopf stoßen möchten, könnten Sie das Gespräch folgendermaßen einleiten: "Hör mal Klaus, ich habe mir da ein Angebot von XY eingeholt, das kostet ja nur die Hälfte. Kannst du da nicht mal in der Zentrale anfragen, ob wir was machen können?"

Dieser Tipp gelingt besonders gut gegen Jahresende. Dann wollen die Versicherungen oftmals noch bestimmte Kundenquoten erreichen und sind darum mit Rabatten schneller bei der Hand.

 Punkt 8

6. An den Wechsel erinnern lassen 

6.1. Der Geld-Welten-Newsletter

Jedes Jahr zu Anfang November erinnern wir mit einem Extra-Newsletter an das Wechseln der Kfz-Versicherung & wichtige Punkte, die Sie dabei beachten sollten. Mit aktuellen Spar-Tipps und Empfehlungen:


Das kostenlose Geld-Welten-Magazin: Sparen | Altersvorsorge | Geldanlage (ETF, Gold...) | Versicherung | Gelassener Geldumgang | aktuelle Meldungen | Zitate, Humor & Rätsel | Alle 1 bis 4 Wochen gratis im E-Mail-Postfach



(Die Abmeldung ist jederzeit möglich, z. B. mit einem Link unten in jedem Newsletter.)


 

6.2. Noch mehr Sparen bei der Kfz-Versicherung

 Punkt 9

7. Spartipps für Versicherungsneulinge

Fahranfänger stellen einen Großteil der gesamten Unfallbeteiligten. Dies spiegelt sich auch in den Beitragsforderungen der Versicherungen für Fahrneulinge wider. Aber es gibt Spartipps:

  • Manche Versicherer gewähren einen Rabatt auf die Autoversicherung, wenn bereits ein Mofa oder Moped auf den Fahranfänger zugelassen war.
  • Für Führerscheinneulinge ist es am günstigsten, das erste Auto als Zweitwagen über die Eltern zu versichern. Nach ca. 3 Jahren können Sie dann das Auto auf sich selbst versichern und den Schadensfreiheitsrabatt übernehmen. Voraussetzung ist, dass der Führerscheinneuling nachweist, das Auto selber gefahren zu sein.
  • Alternativ können Schadensfreiheitsklassen von Verwandten z. B. den Großeltern (auch vom Motorrad oder Roller) bei vielen Versicherern übernommen werden. Dies geht sogar dann, wenn der Vertrag bereist bis zu 12 Monate aufgegeben wurde.
    !! Der Versicherungsvertrag für ein anderes Fahrzeug des alten Versicherungsnehmers bleibt von dieser Abgabe des SF-Rabattes unberührt !!
    Der Fahranfänger erhält aber nur so viele Jahre gutgeschrieben, wie er/sie bereits den Führerschein besitzt.
  • Kaufen Sie einen Gebrauchten mit niedriger Typenklassen-Einstufung, siehe oben. Manchmal lohnt es, einen neueren Gebrauchten zu wählen, der Mehrpreis wird durch die günstigere Einstufung wieder "reingeholt".  Typenklassen-Einstufungen aller Fahrzeuge erfahren Sie unter typklasse.de.
    Typische Fahranfängerfahrzeuge sind bei Versicherungen besonders teuer. Wählen Sie Alternativmodelle.
  • Wenn Sie das Fahrzeug in der ersten Jahreshälfte zulassen rutschen Sie schon im folgenden Jahr in die nächstgünstigere Versicherungsklasse. Eventuell lohnt es sich, die Zulassung deshalb etwas vorzuziehen.
  • Manche Versicherer geben einen Rabatt, wenn ein Fahrsicherheitstraining vom Versicherten absolviert wurde.

  Punkt 10

8. Spartipps für Senioren

Falls Sie aufgrund Ihres Alters höhere Beiträge zahlen, das Auto aber gemeinsam mit einem jüngeren Partner nutzen, versichern Sie das Fahrzeug auf ihn. Sie können auch als Halter eingetragen bleiben.

 Punkt 11

9. Lieber doch beim alten Versicherer bleiben?

Je günstiger Sie bereits eingestuft sind, desto weniger Geld lässt sich bei der Kfz-Versicherung einsparen. Zudem wird ein Versicherungsunternehmen bei einem langjährig Versicherten in einem strittigen Fall eher Kulanz zeigen. Ein Wechsel der Versicherung kostet zudem Zeit und bringt ein wenig Papierkram mit sich. Diese Punkte sprechen für einen Verbleib beim bisherigen Versicherer. Wägen Sie diese Punkte mit der eventuellen Erspanis ab.

 Punkt 12

10. Soll ich den Rabattschutz hinzubuchen?

Wenn Ihre Versicherung einen Haftpflicht- oder Vollkaskoschaden zahlen muss, werden Sie meistens gleich um mehrere Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen) zurückgestuft. Mit der Folge, dass Sie mehr für die Versicherung zahlen müssen. 

Wann es sich lohnt, einen Schaden selbst zu tragen, berechnet Ihr Versicherer. Sie können dies auch selbst mit dem Grenzwertrechner von Finanztest durchführen: test.de/grenzwertrechner.

Sie können bei vielen Versicherern (meist ab SF-Klasse 4) einen sogenannten "Rabattschutz" (auch gerne "Rabattretter" genannt) in den Policen hinzubuchen. Mit diesem haben Sie mindestens einen Schaden pro Jahr "frei". Allerdings kostet dieser Zusatzschutz oft unverhältnismäßig viel, so um die 10 bis 15 Prozent des Jahresbeitrages.

Unsere Empfehlung: Verzichten Sie auf den Rabattschutz (denn wir wollen ja nur die großen Risiken versichern). Nutzen Sie diesen teuren "Freifahrtschein" höchstens dann, wenn Sie bereits bei einer günstigen Versicherung sind und noch nicht in einer sehr kleinen SF-Klasse eingestuft sind.

 Punkt 13

11. Wann kann ich kündigen?

Bei vielen Versicherungsverträgen endet das Versicherungsjahr am 31. Dezember. Eine Kündigung der Police ist mit einer Frist von einem Monat zu diesem Zeitpunkt möglich, dementsprechend der 30. November

Wenn Ihr Versicherer einen Schaden reguliert oder den Beitrag erhöht steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu. Hierfür haben Sie vier Wochen Zeit.

Bei einer Abmeldung des Fahrzeugs erlischt automatisch auch die Versicherung.

 Punkt 14

12. Wie soll ich die alte Versicherung kündigen?

Eine Kündigung der Versicherung sollte immer schriftlich, am besten per Einschreiben mit Rückantwort erfolgen. Planen Sie eine großzügige Zustellzeit von einigen Tagen ein. Nennen Sie in dem Schreiben Ihr Autokennzeichen und Ihre Versicherungsnummer.

Setzen Sie der alten Versicherung eine Frist für die Kündigungsbestätigung.

Lassen Sie sich vom bisherigen Versicherer schriftlich bestätigen, welche Schadensfreiheitsklasse dieser dem neuen Versicherer melden wird.

Kündigen Sie bei einem Wechsel der Versicherung erst, wenn der Vertrag mit der neuen Assekuranz festgezurrt ist. 

 Punkt 15

13. Soll ich stets die billigste Versicherungsmöglichkeit wählen?

Nein! Oft kommen die billigsten Angebote nur durch einen Beschnitt der Leistungen zustande. Wir haben Ihnen oben die Punkte genannt, bei denen Sie nicht sparen sollten. Nicht selten kostet ein deutlich ausgedehnter Versicherungsschutz mit einem signifikant besseren Preis-Leistungs-Verhältnis nur wenige Euros zusätzlich pro Jahr an. 

 Punkt 16

14. Wechselabsicht? 1-seitige Checkliste mit allen Punkten zum Ausdruck

Wir haben Ihnen alle wichtigen Punkte, die bei einem Vergleich der Kfz-Versicherung wichtig sind, auf einer Seite in einem Download zusammengefasst. Drucken Sie diese aus und nutzen Sie die Checkliste beim Versicherungsvertreter oder Online-Vergleich.

 Punkt 17

15. Kfz-Versicherung Vergleich Juli 2024

Kein Anbieter hat sämtliche Versicherungen mit allen verfügbaren Tarifen in der Datenbank. Neben dem untenstehenden Tarifvergleich von Check24-KFZ* sollten Sie noch einen Vergleich bei Verivox* sowie dem Direktversicherer HUK24 durchführen. Ersparnisse von über 20 Prozent sind bei einem gründlichen Vergleich problemlos möglich.

Alle Vergleiche für die gilt  "powered by TARIFCHECK24 GmbH" ist verantwortlich:

TARIFCHECK24 GmbH
Zollstr. 11b
21465 Wentorf bei Hamburg
Tel. 040 - 73098288
Fax 040 - 73098289
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Zu den Datenschutzbestimmungen von Tarifcheck24.de

Alle Vergleiche, für die gilt "Ein Service von CHECK24" finden Sie direkt unter den Vergleichen den Vergleichen die Links zu verantwortlicher Stelle und den jeweiligen Datenschutzverordnungen.

 

15.1. Sie möchten mehr vergleichen?

Tipp 1: In den Vergleichstests sind nicht alle Versicherer enthalten - das ändert sich von Jahr zu Jahr. Unsere Empfehlung: Nutzen Sie mehrere Vergleichsportale, z. B.  Tarifcheck* und Verivox*. Prüfen Sie zusätzlich noch Direktversicherer wie HUK24, Hannoversche und CosmosDirekt.

Tipp 2: Im Heft November 2018 von Finanztest (gehört zu Stiftung Warentest) schnitten die Gesellschaften DA Deutsche Allgemeine, Friday sowie die in Tipp 1 genannten Direktversicherer CosmosDirekt und HUK24 gut ab. Sie können für 7,50 Euro bei Finanztest eine individuelle Empfehlung erhalten: test.de/analyse-kfz

Tipp 3: Nach Unfällen stufen alle Versicherer den Schadenstarif zurück - allerdings unterschiedlich stark! Vergleichsmöglichkeiten unter test.de/grenzwertrechner (Excel-Rechner)

Punkt 18

16. KFZ-Versicherung FAQ

Warum gibt es den Termin 30. November?

Oftmals enden die Versicherungsjahre in den Verträgen am 31.12. und haben eine Kündigungsfrist von einem Monat. Darum werden besonders viele Verträge im November gekündigt und neu abgeschlossen. Versicherer bieten in dieser Zeit übrigens besonders günstige Wechselkonditionen an.

Wann habe ich ein Sonderkündigungsrecht?

Immer wenn Ihr Versicherer einen Schaden reguliert oder die Preise erhöht.

Achtung: Manche Versicherer verstecken Preiserhöhungen, wenn sich die Typen- oder Regionalklasse verändert. Hier muss dann auf den sogenannten Vergleichsbeitrag in der Abrechnung geachtet werden. Ist dieser niedriger, liegt eine versteckte Preiserhöhung vor und Sie haben ein Sonderkündigungsrecht.

Wie sollte ich kündigen?

 Immer schriftlich, Fax oder E-Mail sind zu unzuverlässig. Und immer erst, wenn der Vertrag mit der neuen Versicherung in trockenen Tüchern ist.

Lohnt sich immer ein Wechsel zu einem günstigeren Anbieter?

Ja, wenn das neue Angebot auch wirklich günstiger ist als das der alten Versicherung und gleiche oder bessere Leistungen bietet. Und zwar unabhängig von Wechselboni oder anderen Anreizen, die nur einmalig oder befristet gelten.

Welche Versicherer sind günstig?

In den letzten Jahren taten sich vor allem

  • Cosmos
  • HUK/HUK24
  • VHV
  • R+V24 und
  • WGV

mit guten und günstigen Tarifen hervor.

Aber: Kein Versicherer bietet für alle Lebensumstände das beste Angebot. Sie müssen also stets die individuellen Umstände (Kilometerleistung, wie viele Fahrer ...) vergleichen. Manche Tarife sind nur deswegen billiger, weil sie weniger Leistungen enthalten.

Zudem bieten einige Versicherer Kombirabatte: Wer dort auch Rechtsschutz und Privathaftpflicht versichert, bekommt Prozente auf die Gesamtkosten gutgeschrieben. Dann sieht die Rentabilitätsrechnung wieder ganz anders aus ...

Welche Merkmale kennzeichnen einen guten Vertrag?

  1. Mindestens 12 Monate Neupreis-Erstattung bei Totalschaden.
  2. Verzicht der Versicherung auf Einspruch bei grober Fahrlässigkeit.
  3. Absicherung bei Marderbiss samt Folgeschäden daraus.
  4. Nicht nur Haarwild, alle Schäden durch Tiere sollten abgedeckt sein.
  5. Mallorca-Police sollte enthalten sein: Die heimische KFZ-Versicherung gleicht eventuell zu geringe Deckungssummen bei einer Mietwagen-Versicherung aus.
  6. Sehr gute Versicherungen haben auch einen Rabattschutz, der eine Zurückstufung nach einem Unfall verhindert.

Bringt es etwas, lange bei einem Versicherer zu bleiben?

Eventuell ja. Wer viele Jahre beim selben Versicherer bleibt, kann im strittigen Schadensfall eher auf Kulanz hoffen.

Und: Je geringer ihre momentane Einstufung ist, umso weniger lohnt sich ein günstigerer Tarif bei einer anderen Versicherung.

Welche Alternativen habe ich zum Wechsel des Versicherers?

Prüfen Sie, ob sich Ihre Versicherungsumstände geändert haben. Fährt vielleicht das mitversicherte Kind gar nicht mit Ihrem PKW? Haben Sie mittlerweile eine Garage? Oder fahren Sie viel weniger Kilometer als früher? All dies und noch einige mehr kann sich vergünstigend auswirken.

Alternativ oder ergänzend können Sie „probehalber“ ein Vergleichsangebot bei einer günstigeren Versicherung einholen und dieses Ihrem Versicherungsvertreter verbunden mit der Frage: „Können wir hier etwas machen?“ vorlegen. Nicht selten eröffnet sich dann plötzlich die Möglichkeit zu einer Senkung Ihres Tarifes bzw. zur Anpassung der Leistung auf ein höheres Niveau.

Welcher Tarifmerkmale bringen welchen Rabatt?

Typische Reduktionen auf den Versicherungsbeitrag sind:

  • Wenige Kilometer: bis zu 20 % Ersparnis
  • Zahlweise jährlich: bis zu 10 % Ersparnis
  • Einzelfahrer: bis zu 50 % Ersparnis
  • Werkstattbindung: bis zu 10 % Ersparnis
  • Garage oder abgeschlossenes Carport: bis zu 3 % Ersparnis
  • Eigene Immobilie: bis zu 3 % Ersparnis
  • Beruflich tätig: bis zu 10 % Ersparnis
  • Telematik-Tarif: bis zu 30 % Ersparnis

Wer bewusst falsche Angaben macht, muss mit einem Strafgeld (bis zu einem Jahresbeitrag) rechnen.

Haftpflicht, Teil- oder Vollkasko?

  • Die Haftpflicht zahlt (nur) die Schäden des Unfallgegners.
  • Die Teilkasko zahlt einige Schäden am eigenen Wagen, die z. B. durch Glasbruch, Diebstahl oder Sturm entstehen.
  • Die Vollkasko enthält die Teilkasko und zahlt alle Schäden am eigenen Fahrzeug, auch bei selbst verschuldetem Unfall und Vandalismus (abhängig vom Zeitwert).
    Wie lange lohnt sich eine Vollkasko? Das ist individuell unterschiedlich, abhängig von Einstufung, Versicherungstarif und Restwert des Fahrzeuges.

Was hat es mit Regional- und Typklasse auf sich?

  • Einstufung Regionalklasse
    Je nach Region in Deutschland kommt es zu mehr oder weniger (Wild-)Unfällen, werden Fahrzeuge häufiger gestohlen oder fallen Sturm- und Hagelschäden an. Aus all diesen Werten wird ein Index errechnet, aus dem sich dann die sogenannte Regionalklasse ergibt. In Regionen mit weniger Schäden fallen die Versicherungsbeiträge günstiger aus.
  • Einstufung Typenklasse
    Für jedes Automodell wird die Schadens- und Unfallbilanz berechnet und die jeweiligen Reparaturkosten ermittelt. Aus diesen Kosten berechnet sich die Typenklasse.

Typ- und Regionalklasse werden jedes Jahr neu berechnet.

Lohnt sich ein Pay-as-you-drive-Tarif?

Versicherungstarife, die abhängig von den gefahrenen Kilometern abgerechnet werden, lohnen sich laut Verivox vornehmlich für Wenigfahrer bis 5.000 Kilometer pro Jahr.

Corona bedingt bin ich viel weniger gefahren ...

Melden Sie Ihrer Versicherung die geringere Kilometerleistung. Manche Versicherer zahlen sogar rückwirkend Prämie zurück.

Wie vermeide ich eine schadensbedingte Rückstufung?

Bei manchen Versicherern gibt es einen Schutz gegen Rückstufung. Ansonsten sollten kleinere Schäden selbst bezahlt werden. Sie können auch einen Schaden innerhalb von sechs Monaten „zurückkaufen“, um Ihre Einstufung zu behalten.

Ein Wechsel der Versicherung schützt übrigens nicht vor einer Rückstufung, die Versicherer tauschen sich nämlich untereinander aus.

Kann ich meinen SF-Rabatt übertragen?

Ja, denn dieser gehört Ihnen. Sie können ihn z. B. an Ihr Kind, Ihren Enkel oder auch Ihr Patenkind abtreten. Davon bleibt der Versicherungsvertrag für ein weiteres Fahrzeug, das Ihnen gehört, unberührt.

Wenn Sie den Rabatt von Ihrem Dienstwagen übernehmen wollen, müssen Sie das am Anfang mit der Dienstwagenversicherung so abstimmen, damit diese Ihre Daten entsprechend pflegt.

Soll ich einen Telematik-Tarif nutzen?

Bei einem Telematik-Tarif wird mit einer App die Fahrweise gemessen und an den Versicherer gemeldet. Ziel ist es, zurückhaltendes, vorausschauendes und vorsichtiges Fahren mit günstigeren Tarifen zu belohnen.

Dafür werden u.a.

  • Beschleunigung
  • Bremsverhalten
  • Kurvenquerbeschleunigung
  • Geschwindigkeit

gemessen.

Auch Bestrafungen sind möglich. Manche Versicherer gehen für die normale Prämie ohne Telematik von einem bestimmten Score-Wert aus. Fährt man „schlechter“, muss man draufzahlen.

Momentan wird diese Möglichkeit selten genutzt, doch manche Experten gehen davon aus, dass Telematik-Tarifen die Zukunft gehört. Bei Toyota gibt es sogar schon eine Hybrid-Versicherung, die häufiges Fahren im E-Modus mit einer Ersparnis von bis zu 20 % belohnt.

Datenschutz
Bei einem Telematik-Tarif werden persönliche Daten über das Internet an den Versicherer versendet (z. B. auch Fahrstrecke, Aufenthaltsdauer ...). All diese Daten werden über das Internet über viele Knotenpunkte übertragen. Theoretisch können Hacker an jedem Knotenpunkt die Daten abfangen und ggf. entschlüsseln.

Unsere Einschätzung zum Telematik-Tarif: Bedingt sinnvoll. Vor allem Fahranfänger können bis zu 30 Prozent sparen.

 

Geschrieben von

Peter Bödeker
Peter Bödeker

Peter Bödeker hat Volkswirtschaftslehre studiert und arbeitet seit seinem Berufseinstieg im Bereich Internet und Publizistik. Nach seiner Tätigkeit im Agenturbereich und bei einem Kapitalanlageunternehmen (für geschlossene Fonds) ist er seit 2002 selbständig als Autor und Betreiber von Internetseiten.

https://www.geld-welten.de

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