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Notwendige Firmenversicherungen: Diese Sicherheitsbausteine sollten Sie haben

Schon Kleinbetriebe und Mittelbetriebe bedürfen im Rahmen einer verantwortungsvollen Unternehmensführung eine ganze Reihe von Firmenversicherungen. Natürlich ist die Sinnhaftigkeit der jeweiligen Firmenversicherung von Branche zu Branche unterschiedlich. Oftmals spielt die Betriebsgröße eine Rolle bei der Beantwortung der Frage: Brauche ich diese Versicherung auch noch oder kann ich darauf verzichten?

Unser Artikel gibt einen Überblick über notwendige Firmenversicherungen und deren jeweilige Sinnhaftigkeit.

Inhalt: Notwendige Firmenversicherungen

Punkt 1

Geld-Welten-Versicherungs-Prinzip

Sie können sich gegen jeden Regentropfen versichern, der das Dach Ihrer Firma als Aufschlagsort wählt. Nur wäre das sicherlich nicht sinnvoll. Dennoch werden Ihnen als Unternehmer ab einer gewissen Betriebsgröße eine Vielzahl möglicher Versicherungen feilgeboten.

Wir empfehlen: Kleine Risiken sollten Sie nicht versichern. Im Schadensfall zahlen Sie lieber selbst. Über die Jahre spart Ihnen das Geld, Zeit und Ärger. Auch wenn Sie mal eine Pechsträhne haben sollten.

Versichern Sie aber die großen, existenzbedrohenden Risiken – die GAU-Risiken. Die Gefahren, bei denen die Existenz Ihres Betriebes gefährdet ist und/oder bei deren Eintreten Sie große Verluste erleiden würden. Oft sind diese Risiken:

  • Brand des Gebäudes
  • Einbruch
  • Einbußen durch Betriebsunterbrechung
  • Haftpflichtschäden gegenüber Dritten
  • Je nach Branche: Großer Datenverlust
  • Je nach Branche: Hackerangriff

 Punkt 2

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Betriebshaftpflicht- bzw. Berufshaftpflichtversicherung

Jede Betriebsausführung birgt die Gefahr, dass Dritte im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit zu Schaden kommen. Wer sich nicht gegen dieses Risiko versichert, haftet mit seinem gesamten Vermögen bzw. dem Kapital der Firma.

Ein weiterer Vorteil einer solchen Versicherung im Schadensfall: Der Versicherer prüft zunächst die Rechtmäßigkeit der erhobenen Ansprüche und deren Höhe genau.

Die Größe dieser Gefahr ist abhängig von der Betriebsgröße und der Art der Tätigkeit. Ein Chemieunternehmen trägt ein viel höheres inhärentes Risiko als ein Floristikgeschäft.

Dennoch braucht auch ein Florist eine gute Betriebshaftpflicht-Versicherung. Im Grunde genommen muss diese vier Bedingungen erfüllen:

  1. Zahlung von Personenschäden durch die betriebliche Tätigkeit.
  2. Zahlung von Sachschäden und Vermögensschäden, die im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit entstehen.
  3. Prüfung von Schadensersatzansprüchen an Sie durch Dritte.
  4. Übernahme von Gerichtskosten und Abwehrhilfe bei unberechtigten Schadensersatzansprüchen.

Einschätzung: Sinnvoll

Für Anwälte, Notare, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer ist eine Berufshaftpflicht ohnehin Pflicht. Bei vielen freie Berufe wie Unternehmensberater, Grafikdesigner oder Webdesigner sind die potentiellen Schäden vornehmlich finanzieller Natur, darum wird diesen Berufen oftmals eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung angeboten.

Bei der Land-und Forstwirtschaft ("Landwirtschaftliche Versicherung") gibt es noch einmal ganz individuelle Versicherungsbedingungen.

Punkt 3

Betriebliche Rechtsschutzversicherung

Die Kosten für einen Rechtsstreit können sehr hoch ausfallen. Die Bereiche, in denen rechtliche Risiken lauern, sind vielfältig. Die betriebliche Rechtsschutzversicherung lässt sich darum in Teilbereiche aufsplitten. Vom Rechtsschutz für das Forderungsmanagement bis zum Privatrechtsschutz für den Geschäftsführer ist alles möglich.

Die Rechtsschutzversicherung trägt die Anwaltskosten, die Gerichtskosten und die Kosten des Prozessträgers.

Einschätzung: Oft sinnvoll

Punkt 4

brand firma berge xo 564Bei einem Brand wird oft alles zerstört

Gebäudeversicherung

Bei Feuer, Wasserschäden, Sturm oder Hagel sowie Elementarschäden wie Erdrutsch oder Überschwemmung zahlt eine Gebäudeversicherung alle hierdurch entstandenen Schäden am Gebäude.

Im Detail hängt Zahlung oder Nichtzahlung vom individuellen Versicherungsvertrag ab. Die betriebliche Gebäudeversicherung ist nicht so standardisiert wie die private Wohngebäudeversicherung. Darum ist es notwendig, alle Vertragsdetails im einzelnen durchzugehen und die Versicherungen miteinander zu vergleichen.

Dennoch lässt sich vieles aus unserem Ratgeber zur Wohngebäudeversicherung auf die betriebliche Gebäudeversicherung übertragen:

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Gebäudeversicherung – was ist wichtig? Auf diese Punkte sollten Sie bei Abschluss achten

Die Gebäudeversicherung ist eine sinnvolle Versicherung für alle Hausbesitzer. Schon ein geplatzter Schlauch unter der Spüle kann mehrere tausend Euro Schaden verursachen. Sparen Sie hier nicht an der falschen Stelle. Versichert sind alle im Versicherungsvertrag genannten Gebäude, bei einigen Verträgen ist auch das Zubehör mitversichert.

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Bei Totalschaden am Gebäude übernimmt die Versicherung die Kosten für den Wiederaufbau.

Aufräum- und Abbrucharbeiten sowie die Entsorgung – auch von Sondermüll – sind zumeist ebenfalls enthalten.

Einschätzung: Sinnvoll.

 Punkt 5

Tipp 1: Vermeiden!

Machen Sie einen Bogen um vermeintlich günstige Versicherungspakete mit mehreren Policen. Erfahrungsgemäß sind oftmals deren Deckungssummen zu gering.

Vermeiden Sie sehr lange Laufzeiten, auch wenn diese etwas Versicherungsprämie sparen. Sie beschneiden sich ansonsten für viele Jahre der Möglichkeit, auf Marktveränderungen mit einem Wechsel des Versicherungsanbieters reagieren zu können.

 

Punkt 6

Inhaltsversicherung

Das Pendant zur Gebäudeversicherung für den Inhalt der Gebäude (technische Einrichtung, Maschinen, Produkte, teilfertige Produkte, Vorräte, Werkzeuge ...), auch Geschäftsinhaltsversicherung genannt. Sie zahlt im Prinzip bei den gleichen Schadensursachen (Leitungswasser, Sturm etc.) wie die Gebäudeversicherung (natürlich immer abhängig von den konkreten Vertragsbedingungen).

Alle versicherten Gegenstände müssen im Versicherungsvertrag vermerkt sein.

Zusätzlich leitet die Inhaltsversicherung Schadensersatz bei Vandalismus und Einbruch. Zudem übernimmt dies oft Bewegungs- und Schutzkosten, wenn Inhalte der Gebäude im Rahmen der Sanierung ausgelagert werden müssen.

Einschätzung: Sinnvoll

Punkt 7

Versicherung gegen Betriebsunterbrechung

Die Betriebsunterbrechungsversicherung zahlt finanzielle Einbußen, die im Zuge einer Betriebsunterbrechung z. B. bei Maschinenschäden oder Hackerangriffen entstehen. Übernommen werden Mieten, Gehälter, Zinsen und – abhängig vom Versicherungsvertrag – entgangener Gewinn.

Einschätzung: Abhängig vom Schadensrisiko sinnvoll

Punkt 8

Tipp 2: Nutzen!

Bei nahezu jeder der hier angesprochenen Versicherungen können Sie durch eine Selbstbeteiligung viel Geld sparen. Unser Rat lautet stets: Nutzen Sie diese Einsparmöglichkeit.

Die optimale Höhe der Selbstbeteiligung hängt von der Versicherung ab – ab einer gewissen Höhe gewähren die Versicherer kaum noch Rabatt.

Punkt 9

Firmenunfallversicherung

Leistet gemäß den individuellen Vereinbarungen Ausgleichszahlungen (Todesleistung, Krankentagegeld ...) bei Unfällen von mehreren Personen einer Firma. Wird auch Gruppenunfallversicherung genannt.

Einschätzung: Bedingt bis nicht notwendig

Punkt 10

Betriebliche Kfz-Versicherung

Haftlicht ist für jeden Firmenwagen selbstverständlich. Die Kaskoversicherungen sind es nicht. Wann was Sinn macht erfahren Sie hier:

Kfz-Versicherung: 17 wichtige Punkte & 15 Tipps zum Sparen

Diebstahl oder Unfall: Ein Schaden mit oder durch das Auto kann teuer werden. Dafür gibt es die Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie ist eine Pflichtversicherung für den Autobesitzer. Sie deckt die Schäden am fremden Fahrzeug sowie dadurch entstehende Personenschäden ab, wenn Sie schuldhaft einen Unfall verursacht haben. Die eigenen Schäden am Fahrzeug müssen selbst getragen werden.

Wir zeigen: Günstig aber doch gut versichern. Mit kaum bekannten Spartipps, einem Versicherungsvergleich und Wechselinformationen. Einzeln aufgegliedert in Kfz-Haftpflichtversicherung, Teilkasko und Vollkasko.

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Punkt 11

Datenversicherung

Wie abhängig ist Ihr Unternehmen von den gespeicherten Daten? In erster Linie sollten Sie Maßnahmen gegen Datenverlust bzw. Datendiebstahl ergreifen. Die Absicherung ist nur eine Nothilfe und dient nicht als Ersatz für Datensicherheitsmaßnahmen.

Einschätzung: Wenn die Abhängigkeit hoch ist, sollten Sie Datenschäden versichern.

Punkt 12

Media-Haftpflichtversicherung

Kaum ein Unternehmen, das nicht mit zahlreichen Medien an die Öffentlichkeit tritt. Dabei kann es leicht zu Urheberrechtsverletzungen oder Verletzungen von Markenrechten oder Persönlichkeitsrechten. All dies kann im Rahmen einer Media-Haftpflichtversicherung abgesichert werden. Übrigens auf Webseiten-Ausfälle (Betriebsunterbrechung), der erwähnte Datenverlust oder Schäden Dritter durch versehentliche Übermittlung von Schadsoftware.

Einchätzung: Bedingt sinnvoll

Punkt 13

Sonstige Firmenversicherungen

Für jede Betriebsart gibt es individuelle Versicherungsangebote. Dazu gehört die Kautionsversicherung, die Geschäftsreiseversicherung, Schiffsversicherungen, die Kreditversicherung, technische Versicherungen (z. B. die Bauleistungsversicherung oder eine Photovoltaikversicherung) oder eine Transportversicherung (für das Transportgut).

Sie erkennen: Sinnhaftigkeit dieser betriebsspezifischen Absicherungen ist stark vom individuellen Risiko und dem Schadenspotential abhängig. Hier müssen Sie jeweils individuell prüfen. Wenn Sie sich an das Versicherungsprinzip aus Punkt 1 halten, haben Sie eine gute Entscheidungshilfe für die Antwort auf die Frage: Sind das jetzt notwendige Firmenversicherungen oder kann ich mir ruhigen Gewissens die Beiträge für die Policen einsparen?

 

Geschrieben von

Peter Bödeker
Peter Bödeker

Peter Bödeker hat Volkswirtschaftslehre studiert und arbeitet seit seinem Berufseinstieg im Bereich Internet und Publizistik. Nach seiner Tätigkeit im Agenturbereich und bei einem Kapitalanlageunternehmen (für geschlossene Fonds) ist er seit 2002 selbständig als Autor und Betreiber von Internetseiten.

https://www.geld-welten.de

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