Gebäudeversicherung – was ist wichtig? Auf diese Punkte sollten Sie bei Abschluss achten

Die Gebäudeversicherung ist eine sinnvolle Versicherung für alle Hausbesitzer. Schon ein geplatzter Schlauch unter der Spüle kann mehrere tausend Euro Schaden verursachen. Sparen Sie hier nicht an der falschen Stelle. Versichert sind alle im Versicherungsvertrag genannten Gebäude, bei einigen Verträgen ist auch das Zubehör mitversichert.

Unwetter (Symbolbild)

Wohngebäudeversicherung in aller Kürze

  • Was versichern?
    Auf jeden Fall sollten Leitungswasser-, Feuer-, Sturm-, Hagel- und auch Elementarschäden versichert werden.
  • Ebenfalls sehr empfehlenswert
    Schäden durch Überspannung. Unbeschränkter Versicherungsschutz auch bei grober Fahrlässigkeit, Übernahme von Aufräumungs- und Abbruchkosten sowie der Kosten für Dekontamination, Transport- und Lagerkosten bei Sanierung. Übernahme von Mehrkosten durch anspruchsvollere Bauauflagen bei Wiederaufbau.
  • In der Regel Empfehlenswert
    ... wären auch noch: Übernahme von Hotelkosten, wenn Haus oder Wohnung unbewohnbar sind, Mitversicherung von noch nicht gemeldeten Umbauten (bis zur nächsten Jahresrechnung, oft "Vorsorge" genannt), Übernahme von Rauch- und Rußschäden, Übernahme von Sachverständigenkosten, Mitversicherung der Ableitungsrohre, Übernahme von bisher unbemerkten Schäden auch nach Versichererwechsel. Gut wäre auch, wenn die "Innovationsklausel" enthalten ist. Hierdurch bekommen auch Altverträge in den Genuss von Verbesserungen in Neuverträgen ohne Mehrbeitrag.
  • Von Fall zu Fall empfehlenswert
    Versicherung des Neuwertes bei Aufprall von Fahrzeugen, von Lecks in Wärmepumpen oder Klimaanlagen, Photovoltaikanlagen, Nutzwärme (dann ist der kaputte Kamin eingeschlossen), Beseitigung umgekippter Bäume auf das Grundstück nach einem Sturm und dem Mietausfall, falls durch den Schaden ein solcher eintritt.

Für alle wünschenswerten Zusatzleistungen gilt: Immer beim eigenen Versicherer prüfen, was der Zusatzschutz kostet und dann für die eigene Situation abwägen.

  • Selbstbehalt
    Kleinere Schäden sollten selbst bezahlt werden, dies senkt das Risiko einer Kündigung durch den Versicherer. Zudem senkt ein Selbstbehalt den Versicherungsbeitrag deutlich. Wir empfehlen mindestens 1.000 € Selbstbehalt, das hängt aber auch von der Ersparnis durch Selbstbehalt bei der jeweiligen Versicherung ab.
  • Alte Verträge prüfen
    Checken Sie Ihren Altvertrag auf obigen Versicherungsumfang, manche Altverträge haben erhebliche Deckungslücken. Fragen Sie gegebenenfalls bei Ihrem Versicherer nach, ob die fehlenden Leistungen im Vertrag eingeschlossen werden können oder ob ein Neuvertrag sinnvoller wäre.
  • Umbauten melden
    Melden Sie zudem der Versicherung, falls noch nicht geschehen, stets sofort nachträgliche Gebäudeveränderungen wie teure Umbauten, Dachausbau, Sauna, Carport, Wintergärten oder Einbau eines Ofens nach.
  • Warum wird die Wohngebäudeversicherung immer teurer?
    Da immer ein Neubau der Schäden versichert ist, steigen die Beiträge mit dem Anstieg der Baukosten.
  • Nicht vorschnell kündigen!
    Vor allem für ältere Gebäude kann es schwierig sein, einen neuen Versicherer zu finden.

Gebäudeversicherung: Was ist versichert?

Die nachstehenden Risiken sind üblicherweise in der Police abgesichert oder können wahlweise ergänzt werden:

  • Hagel – unsere Einschätzung: sinnvoll
  • Sturm (ab Windstärke 8): sinnvoll
    Die Versicherung zahlt z. B. bei abgedeckten Dächern, abgerissenen Satellitenspiegeln, aufs Haus stürzenden Bäumen oder vom Wind eingedrückten Fensterscheiben. Klimaforscher gehen davon aus, dass die Häufigkeit schwerer Stürme in Deutschland zunimmt.
  • Rohrbruch, Leitungswasserschäden: sinnvoll
    Hier lauern für die Versicherer die meisten Schäden – über 3.000 Schäden pro Tag im Durchschnitt. Rohrbruch kommt vor allem bei alten Gebäuden und in Regionen mit hartem Wasser häufig vor.
  • Brand (Feuer), Explosion: sinnvoll
    Achtung: Senkschäden sind in vielen Policen ausgeschlossen.
  • Blitzschlag: sinnvoll
  • Überspannungsschutz: sinnvoll
    Vor allem bei Häusern mit elektronischer Zentralheizung und Smart-Home-Installationen.
  • Glasbruch: bedingt sinnvoll
  • Elementarschäden: meist sinnvoll
    Bietet Schutz bei Schäden durch Überschwemmung, Starkregen, Erdsenkungen, Rückstau, Erdrutsch, Lawinen oder Erdbeben. Vor allem ein Schaden durch Starkregen z. B. durch eine Kellerüberflutung kann prinzipiell jeden Treffen, nicht nur Anrainer von großen Flüssen.
    Sonderfall Hochwasser-Versicherung: Wer in einer Region mit besonderer Gefahrenlage seine Immobilie besitzt (Einstufung Zürs 4), wird häufig eine Ablehnung dieses Schutzes erhalten.

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Was ist sinnvoll bei den Zusatzleistungen?

Eine Wohngebäudeversicherung kann um Extras aufgestockt werden. Folgende Zusatzleistungen sind sinnvoll:

  • Volle Zahlung auch bei grober Fahrlässigkeit, siehe unten
  • Dekontamination verseuchten Erdreiches (zumindest zum Teil abdecken)
    Vor allem bei Bränden und durch ausgelaufenes Heizöl können solche Schäden entstehen.
  • Aufräum-/Abbruchkosten
    Empfehlung: Die Entschädigung sollte hier mindestens die Versicherungssumme betragen.
  • Mehrkosten durch Renovierung nach höheren Behördenauflagen als beim Bau des Hauses
    Vor allem bei älteren Häusern!
  • Eventuell: Bewegungskosten und Schuttkosten
    Wenn zum Beispiel Möbel nach einem Brand bei der Renovierung woanders eingelagert werden müssen.

Auch andere Zusatzleistungen wie die Innovationsklausel können sinnvoll sein, dies muss jeder für sich selbst entscheiden. Generell lautet unser Tipp aber Beschränkung bei den Nice-to-have-Zusatzleistungen

E-Auto in der Garage?

Versicherungsschutz

Grundsätzlich deckt die Gebäudeversicherung Schäden am Gebäude ab, die durch einen Brand oder eine Explosion eines Elektroautos in der Tiefgarage entstehen. Dies gilt, solange die Garage zum versicherten Gebäude gehört und alle gesetzlichen, behördlichen und vertraglichen Vorgaben für die Installation und Wartung der Ladeanlagen eingehalten wurden.

Risiken und Herausforderungen

  • Erhöhtes Brandrisiko
    Ladestationen in Tiefgaragen stellen für Versicherer ein erhöhtes Risiko dar. Die Möglichkeit einer explosionsartigen Entzündung aufgrund technischer Defekte beim Ladevorgang ist nicht zu unterschätzen.
  • Schwierige Löscharbeiten
    In Tiefgaragen können sich aufgrund der baulichen Gegebenheiten besonders intensive Brände entwickeln, die für die Feuerwehr schwer zu bekämpfen sind.

Sicherheitsmaßnahmen

Um das Risiko zu minimieren, empfehlen sich folgende Maßnahmen:

  1. Feste Ladeeinrichtungen wie Wallboxen sollten mobilen Ladeeinrichtungen vorgezogen werden.
  2. Die Installation sollte von einem qualifizierten Elektrofachbetrieb durchgeführt werden.
  3. Die Garage sollte möglichst aus nicht brennbaren Materialien bestehen.
  4. Es sollten keine leicht entzündbaren Gegenstände in der Nähe der Ladestationen gelagert werden.

Trotz dieser Risiken sind Elektroautos in Tiefgaragen nicht grundsätzlich verboten. Bei Einhaltung aller Sicherheitsvorschriften besteht in der Regel ein ausreichender Versicherungsschutz durch die Gebäudeversicherung.

feuer 700Wenn es brennt, ist es zu spät für den Abschluss der Versicherung

Bedenken Sie auch bei der Gebäudeversicherung: Nur die großen Risiken versichern, kleine Schäden selbst zu tragen spart über die Selbstbeteiligung einiges an Versicherungsbeitrag.

Banken verlangen zur Kreditsicherung oftmals ohnehin eine Gebäudeversicherung vom Kreditnehmer.

Prinzipiell ist der Gebäudebesitzer selbst für die ausreichende Höhe der Versicherungssumme verantwortlich. Ein Gebäudesachverständiger kann bei der Ermittlung des Wertes helfen, falls Sie im Zweifel sind. Versuchen Sie nicht über eine zu niedrige Versicherungssumme zu sparen. Üblicherweise wird die Gebäudeversicherung über den gleitenden Neuwertfaktor an die Wertentwicklung des Gebäudes angepasst.

Gebäudeversicherung - was ist wichtig?

Möglich: Unerwartete Kündigung
Die Versicherer kündigen manchmal ganz unerwartet den Versicherungsvertrag.

Deutliche Unterschiede
Vergleichen Sie unbedingt Vergleiche. Die Preisunterschiede können mehr als das Dreifache ausmachen. Stiftung-Warentest-Finanzen testet regelmäßig Wohngebäudeversicherungen. Ein Vergleich ist nicht ganz einfach, da viele Versicherer jedes Gebäude individuell prüfen. Sehr gut waren meist nur die teuren Tarife.

Kündigung vermeiden
Sie müssen bei einem Wechsel des Versicherers angeben, ob Ihr Vorversicherer Ihnen den Vertrag gekündigt hat. Versuchen Sie in einem solchen Fall zunächst, z. B. mit dem Angebot einer hohen Selbstbeteiligung (ab 250 Euro) wieder in den alten Vertrag hineinzukommen. Ansonsten finden Sie als gekündigter schwer einen neuen Versicherer, der Sie aufnimmt.

Aus- und Anbauten unverzüglich angeben
Wenn Sie einen Wintergarten anbauen, eine Sauna einbauen, ein Carport ergänzen oder den Dachboden in ein Schlafzimmer umwandeln, müssen Sie dies dem Versicherer melden. Der Wert Ihrer Immobilie erhöht sich nämlich. Zudem droht der Vorwurf der Unterversicherung, der dazu führen kann, dass im Falle eines Falles nur noch ein Teil des Schadens bezahlt wird.

Wie teuer ist eine Gebäudeversicherung? Zur Höhe der Versicherungsprämie:

Die Prämie ist abhängig von:

  • Der Größe des Gebäudes :-)
  • Der Bauartklasse
  • Der Art des Daches
  • Ausstattung und Nutzung des Gebäudes
  • Dem Alter des Hauses
  • Der Risikozone (Gefahrenzone) des Ortes, in dem das Gebäude steht.

Rund die Hälfte der Versicherer gehen vom Wert des Gebäudes im Jahre 1914 aus und rechnen den Wert dann für das aktuelle Jahr hoch.

Alte Policen: Schutz oftmals ungenügend

Alte Policen der Wohngebäudeversicherung sichern oftmals nicht gegen manche Risiken ab, die in heutigen Tarifen üblicherweise enthalten sind. Oder die jeweilige Schadenssumme ist (viel) zu niedrig angesetzt. Selten wurde gegen Elementarschäden oder Überspannungsschäden versichert, obwohl die Folgen von Starkregen heutzutage viele Hausbesitzer treffen kann.

Es ist sinnvoll, jeden Punkt seines Altvertrages auf die hier genannten aktuellen Empfehlungen abzuklopfen.

Was ist grobe Fahrlässigkeit bei der Gebäudeversicherung?

Denken Sie an die Kerze im Adventskranz. Oder den Topf auf dem Herd, nicht gelöschtes Feuer im Kamin, der - grob fahrlässig beim Verlassen das Hauses angelassen - Feuer fängt. Der Vorwurf der groben Fahrlässigkeit ist für den Versicherer verführerisch, kann er doch die Zahlung kürzen oder gar ganz verweigern. 

Auch sorgsame Naturen sollten bedenken, dass der Fallstrick "grobe Fahrlässigkeit" an vielen Stellen lauert. Nicht immer gelingt es einem, alle Fallen zu umgehen.

Mittlerweile zahlen immer mehr Tarife einen Schaden auch bei grober Fahrlässigkeit, vornehmlich in den teuren Tarifen. Darum würden wir nur noch eine Gebäudeversicherung mit diesem Zusatz wählen. Leider werben einige wenige Versicherer mit diesem Feature, schränken es dann im Kleingedruckten aber wieder ein.  Beispielsweise sollten Sie den Schaden durch grobe Fahrlässigkeit nicht auf einige 1.000 Euro begrenzen lassen.

Wenn der Schaden eintritt …

... zahlt der Versicherer erst einmal nur den Zeitwert. Erst wenn der Neubau des Gebäudes nachweislich durchgeführt wird, kommt die Differenz zum Neuwert zur Auszahlung.

Schadensprophylaxe

Die Versicherer kündigen gezielt Gebäude, in denen sie alte Wasserleitungen vermuten. Die Leitungswasserschäden, die hierdurch entstehen, werden von den alten Policeeinnahmen nämlich nicht mehr gedeckt.

Leserumfrage zur Gebäudeversicherung

Gebäudeversicherung: was ist FÜR DICH wichtig?

Kreuze alle (eventuell aufpreispflichtigen) Punkte an, die du mit der Gebäudeversicherung absichern werden. Vergleiche danach deine Liste mit den Eingaben der anderen LeserInnen.

 

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Hier die bisherigen Antworten anschauen ⇓

Die bisherigen Stimmen:

Brand 38 Stimmen
Sturm 37 Stimmen
Hagel 36 Stimmen
Leitungswasserschaden 36 Stimmen
Blitzschlag 36 Stimmen
Rohrbruch 35 Stimmen
Aufräumkosten / Abbruchkosten 35 Stimmen
Elementarschäden (Überschwemmung, Erdsenkung, Rückstau, Erdbeben ...) 32 Stimmen
Volle Zahlung auch bei grober Fahrlässigkeit 32 Stimmen
Überspannungsschutz 31 Stimmen
Explosion 30 Stimmen
Entsorgungskosten des Schutts 26 Stimmen
Mehrkosten durch Renovierung nach höheren Behördenauflagen als beim Bau des Hauses 23 Stimmen
Bewegungskosten (z. B. für zwischenzeitliche Möbeleinlagerung) 18 Stimmen
Glasbruch 14 Stimmen
Dekontamination von verseuchtem Erdreich 13 Stimmen

Fehlt hier ein Punkt, den du noch durch die Gebäudeversicherung absichern würdest?

Vielen Dank für jeden Hinweis!

 

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Ergänzungen und Fragen von Lesern

Maria schreibt: 
Es ist schon kurios, dass in Euren Auswertungen keine Onlineversicherungen, (wie Cosmos u. a.), auftauchen. Diese sind meistens sehr günstig und erfahrungsgemäß gleichen sie problemlos Schäden aus.
Anonym antwortet:
Du musst genauer lesen, Maria. Es wird ja extra zur Kombination mehrerer Vergleiche geraten. Ich finde diese Ehrlichkeit gerade vertrauenserweckend und es werden ja auch mehrere Möglichkeiten verlinkt. Hast du dir das PDF der Stiftung Warentest wie oben verlinkt angesehen? Ich vermute nein.

Gibt es eine Frage zum Beitrag, etwas zu ergänzen oder vielleicht sogar zu korrigieren?

Fehlt etwas im Beitrag? ... Jeder kleine Hinweis/Frage bringt uns weiter und wird in den Text eingearbeitet. Vielen Dank!

 

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Das richtige Verhalten nach einem Schaden

Verhalten nach Einbruch, Diebstahl, Feuer oder Wasserschaden

Um im Sinne von Polizei und Versicherung (z. B. der Hausratversicherung) korrekt zu handeln, empfiehlt sich die folgende Vorgehensweise:

Sofortmaßnahmen unmittelbar bei Schadenserkennung

  • Den Schaden möglichst gering halten oder sogar verringern
    Das kann vieles sein: Die Kreditkarte oder Girokarte nach einem Diebstahl sperren lassen, bei einem Wasserschaden die Hauptleitung abzudrehen, nach einem Einbruch die Einbruchsstelle wieder zu verschließen, bei einem Schaden des Daches die undichte Stelle notdürftig zu bedecken usw.
  • Dabei den Schaden möglichst unverändert lassen
    Damit die Versicherung bzw. die Polizei sich einen Eindruck verschaffen kann. Dazu gehört es, kaputte Gegenstände nicht sofort wegzuschmeißen und nicht den Schaden gleich in Eigenregie zu beheben. Einem Sachverständigen muss es weiterhin möglich sein, den Schaden vollumfänglich zu begutachten.
  • Fotos/Videos vom Schaden erstellen
    Diese können sowohl dem Sachverständigen und der Polizei zur Verfügung gestellt werden und dienen als Beweis für den Versicherungsanspruch. Auch die Spuren des Einbruchs sichern.

Unmittelbar nach den Sofortmaßnahmen

  • Strafbare Handlung? Polizei verständigen!
    Also beispielsweise bei einem Einbruch, bei Diebstahl oder Vandalismus.
  • Dem Versicherer Bescheid geben
    Am besten per Telefon. E-Mail sollte auch möglich sein.

Zeitnah danach

  • Liste der gestohlenen/zerstörten Sachen für die Polizei erstellen.
  • Liste der Schäden für den Versicherer erstellen.

In der Folgezeit

  • Den Anweisungen des Versicherers in Bezug auf den Schaden folgen.
    Dazu gehört es auch, alle Anfragen zum Schaden zügig und wahrheitsgetreu zu beantworten, geforderte Nachweise zur Verfügung zu stellen und einem von der Versicherung geschickten Sachverständigen den Zugang zum Haus zu gewähren. Hilfreich ist es, wenn Sie noch alle Kaufbelege für die geschädigten Dinge aufbewahrt haben.

Wenn der Versicherer nach 1 Monat noch nicht gezahlt hat

  • Sich schriftlich per Einschreiben an den Versicherer und eine Stellungnahme und eventuell eine Abschlagszahlung einfordern.

Ergänzung oder Frage von Ihnen?

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Pflicht-Versicherungen

Versicherung Für wen Pflicht? 
Kranken-und Pflegeversicherung Für jeden Pflicht. Zur Wahl privat versus gesetzlich siehe hier
KFZ-Haftpflichtversicherung  Für jeden Fahrzeughalter. 
Gesetzliche Rentenversicherung  Für Angestellte.  
Hundehaftpflichtversicherung  Für Hundehalter in einigen Bundesländern Pflicht.  
Berufshaftpflicht   Gesetzlich vorgeschrieben für einige Berufsgruppen wie Ärzte und Steuerberater.

Sehr sinnvolle Versicherungen

Versicherung Für wen sinnvoll?
Privathaftpflichtversicherung Jeder Erwachsene. Kinder sollten über ihre Eltern mitversichert sein.
(Wohn)Gebäudeversicherung Für jeden Eigentümer eines Hauses. 
Berufsunfähigkeitsversicherung Vor allem bei Familienverantwortung, aber auch als (junge) Singleperson sinnvoll. Alternativ ist eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung eine kostengünstigere Second-Best-Alternative.
Tierhalter-Haftpflichtversicherung Für Hunde- und Pferdehalter, falls nicht sowieso bereits gesetzlich vorgeschrieben. 
Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung Für Öltankbesitzer.
Risikolebensversicherung Vor allem für Alleinverdiener in Lebensgemeinschaft oder Familie und wenn der Immobilienkredit noch nicht abbezahlt ist.  
Betriebshaftpflichtversicherung Für Unternehmer, Geschäftsführer und Selbstständige. Sichert Betrieb vor den finanziellen Folgen eines Schadens ab. 

Sinnvolle Versicherungen

Versicherung Für wen sinnvoll?
Bauherren-Haftpflichtversicherung Für Bauherren während der Bauphase.
 Hausratversicherung  Wenn Ihr Hausrat einen hohen Wert aufweist.  
Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung Für Haus- und Wohnungseigentümer sowie Vermieter von Immobilen und Gründstücksbesitzer.
Krankentagegeldversicherung Besonders für gesetzlich versicherte Selbstständige und eventuell bei Angestellten mit hohem Einkommen. Im letzteren Fall sollte man die Zahlung ab Ende der Lohnfortzahlung vereinbaren.
Auslandskrankenversicherung Für jeden, der Deutschland verlässt und bei dem der Schutz für medizinisch notwendige Rücktransporte fehlt. Dies kann auch Privatpatienten betreffen.
KFZ-Vollkaskoversicherung Für Eigentümer tendenziell neuer Fahrzeuge. 
KFZ-Teilkaskoversicherung Für Besitzer hochwertiger älterer Autos. Irgendwann ist aber die Versicherungsrate zu hoch im Verhältnis zum möglichen Auszahlungsbetrag bei Diebstahl.  
Verkehrsrechtsschutzversicherung Für KFZ-Besitzer und alle Verkehrsteilnehmer.  
Unfallversicherung Für Kinder ohne Kinderinvaliditätsversicherung besonders bei Hobbys wie Reiten. Für Senioren sinnvoll, wenn niemand da ist, der sich nach einem Unfall um einen kümmert. 
Absicherung Rente (Selbstständige) Für Selbstständige. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit, Zahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung mit einer Rürup-Rentenversicherung zu kombinieren. 
Private Rentenaufstockung Für Personen, die Ihre gesetzliche Rente aufstocken wollen. Möglich ist beispielsweise eine betriebliche Altersvorsorge oder eine Riesterrente.

Für weitere Empfehlungen zu Lebens- und Rentenversicherungen siehe im Kapitel "Altersvorsorge"

Muss nicht, aber nicht völlig unsinnig

Versicherung Für wen sinnvoll?
Autoschutzbrief Oft am günstigsten über den Versicherer abzuschließen
Reiserücktrittversicherung Besonders bei teuren Pauschalreisen zu empfehlen.
Pflegezusatzversicherung Für jeden, der seine Pflegeversorgung aufstocken möchte und sich die erhöhten Beiträge langfristig leisten kann. 
Zahnzusatzversicherung  Wenn Sie als gesetzlich Versicherter einen hochwertigen Zahnersatz versichert wissen wollen.  
Stationäre Zusatzversicherung / Krankenhaus-Zusatzversicherung Für Menschen, die im Krankenhaus lieber im Ein- bzw. Zweibettzimmer liegen möchten und die Wert auf die Behandlung durch den Chefarzt legen.
Allgemeine Rechtsschutzversicherung Je nach individueller Lebenslage und "Streitlust". Zahlt nur für Streitigkeiten in bestimmten Lebenslagen. 
Kinder-Invaliditätsversicherung Für Kinder bis zum Ende der Ausbildung. 

Meist nicht sinnvoll

Versicherung Für wen sinnvoll?
Sterbegeldversicherung Meist ist es rentabler, direkt für die Beerdigungskosten zu sparen.
Krankenhaustagegeldversicherung Risiko ist bereits durch Krankengeld bzw. private Krankentagegeldversicherung abgedeckt.
Insassen-Unfallversicherung Mitfahrer sind über die KFZ-Haftpflichtversicherung des Schadensverursachers versichert. Eventuell für Vielfahrer interessant, die keine Berufsunfähigkeitsversicherung und keine Unfallversicherung besitzen.
Reisegepäckversicherung Meist über Hausratsversicherung und/oder über den Reiseveranstalter abgedeckt.
Handyversicherung Meist unnötig teuer und das Handy ist teils über andere Versicherungen abgesichert. 
Glasbruchversicherung Viele Glasschäden sind bereits über andere Versicherungen abgedeckt, z. B. die Privathaftpflicht. 
Brillenversicherung Erstattungsbeträge sind meist gedeckelt, eigenes Ansparen lohnt sich mehr. 

Geschrieben von

Peter Bödeker
Peter Bödeker

Peter Bödeker hat Volkswirtschaftslehre studiert und arbeitet seit seinem Berufseinstieg im Bereich Internet und Publizistik. Nach seiner Tätigkeit im Agenturbereich und bei einem Kapitalanlageunternehmen (für geschlossene Fonds) ist er seit 2002 selbständig als Autor und Betreiber von Internetseiten.

https://www.geld-welten.de

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