Oft sinnvoll: Die Betriebliche Altersvorsorge
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist ebenfalls ein (zumeist) empfehlenswerter Baustein der Altersvorsorge. Der Arbeitnehmer spart durch die direkte Umwandlung des Gehaltes in einen Rentenvertrag (bis zu einer bestimmten Grenze) Steuern und Sozialabgaben. Zudem zahlen viele Arbeitgeber einen zusätzlichen Beitrag dazu, welcher die bAV noch lohnender macht.
Allerdings gibt es auch Nachteile der bAV. Ob eine Betriebliche Altersvorsorge sinnvoll ist oder nicht hängt von den individuellen Bedingungen ab. Wir zeigen Ihnen, worauf Sie bei der Bewertung der Verträge achten sollten.
Kurze Frage vorab:
Sind Sie mit Ihrer Altersvorsorge zufrieden?
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Die bisherigen Stimmen:
Ich habe vorgesorgt, aber ich müsste mehr tun. | 16 Stimmen |
Ich habe bisher kaum vorgesorgt. | 13 Stimmen |
Ja, ich habe ausreichend vorgesorgt. | 10 Stimmen |
1. Die Gesetzeslage
Bis zu vier Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (West) können über die Betriebsrente (auch Firmenrente genannt) steuer- und sozialabgabenfrei angespart werden. Die Ansparungen in der bAV sind vor dem Zugriff der Agentur für Arbeit geschützt.
Für 2021 gilt: Bis zu 6.816 € können steuerfrei in eine betriebliche Altersvorsorge angelegt werden. Bis zu einer Einzahlungshöhe von 3.408 € fallen keine Abgaben zur Sozialversicherung an.
In welcher Form die Betriebliche Altersvorsorge erfolgt und über welchen Vertrag das geschieht, entscheidet das Unternehmen. Optimal für Arbeitnehmer ist es, wenn die Firma alle Beiträge komplett selbst übernimmt oder, die zweitbeste Lösung, dem Arbeitnehmer Geld zur bAV zuschießt. Das haben in der Vergangenheit schon viele Betriebe so gehalten, seit 2019 ist der Zuschuss zu bAV für neue Verträge sogar Pflicht.
Seit 2019 müssen alle Arbeitgeber ihren Mitarbeitern, die neu einen Vertrag zur Betrieblichen Altersvorsorge abschließen, mindestens 15 % Zuschuss zusätzlich zu dem Arbeitnehmer-Beitrag zahlen. Ab 2022 gilt dies auch bei vor 2019 abgeschlossenen laufenden Verträgen zur bAV.
Diese Zuschusspflicht gilt allerdings nur, sofern auch der Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge durch die bAV-Einzahlungen des Arbeitnehmers einspart.
Wann ist das der Fall? Immer dann, wenn der Arbeitnehmer nach Abzug des Gehaltsanteils, den er in die Betriebliche Altersvorsorge investiert, unterhalb der Beitragsbemessungsgrenzen für die Gesetzliche Rentenversicherung und für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung verdient. Sprich: Der Arbeitgeber durch die bAV-Einzahlung des Mitarbeiters weniger Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung bezahlt.
2. Rechenbeispiel der Vorteile einer bAV
- Bruttogehalt: 3.000 Euro
- Einzahlung bAV: 200 Euro
- Neues Bruttogehalt: 2.800 Euro
(als Grundlage für die Berechnung von Steuern und Sozialabgaben) - Ersparnis Steuern und Sozialababen: circa 90 Euro
- => Nettogehalt sinkt nur um 110 Euro
Fazit: Trotz der Einzahlung in einen (betrieblichen) Altersvorsorgevertrag in Höhe von 200 Euro reduziert sich das Nettogehalt nur um 110 Euro.
Zusatzbonus: Wenn der Arbeitgeber den einen Teil des Beitrages zur bAV übernimmt.
Bester Fall: Der Arbeitgeber zahlt den Beitrag zur bAV komplett.
3. Nachteile der Einzahlung in eine Betriebliche Altersvorsorge
- Durch die verringerten Sozialabgaben sinkt die spätere gesetzliche Rente.
- Wenn die Betriebsrente ausgezahlt wird, fallen hierauf Steuern und Sozialabgaben an.
- Bei häufigen Jobwechseln könnte man es mit einer Vielzahl von Verträgen zur bAV zu tun haben.
4. Betriebsrente und Steuer
Die späteren Leistungen (Auszahlungen) aus der betrieblichen Altersvorsorge sind steuerpflichtig; da die Einnahmen im Alter aber in aller Regel geringer sind als in der normalen Berufsphase, profitiert der Rentner einer betrieblichen Altersversorgung vom geringeren Steuersatz im Alter.
5. Arbeitsplatzwechsel
Bestehende Verträge können bei einem Jobwechsel zum neuen Arbeitgeber übernommen werden (wenn Sie mind. 30 Jahre alt sind oder 5 Jahre eingezahlt haben), wenn dieser das unterstützt. Ansonsten muss Ihnen der neue Arbeitgeber einen anderen Vertrag zur betrieblichen Altersvorsorge anbieten. Häufige Arbeitsplatzwechsel können so zu einer Vielzahl von Verträgen der Altersvorsorge führen.
6. Die unterschiedlichen Arten der betrieblichen Altersvorsorge
Es existieren mehrere Wege der betrieblichen Altersvorsorge:
6.1. Direktversicherung (wie eine private Lebensversicherung)
Der Arbeitgeber zahlt einen Teil ihres Gehaltes bei der Versicherung ein, Auszahlung wird nachgelagert besteuert. Insbesondere für Gutverdiener sehr lukrativ. Der Arbeitgeber schließt also eine Fremdversicherung ab.
Die Direktversicherung wird häufig in kleinen und mittleren Betrieben angeboten.
6.2. Direktzusage oder Pensionszusage
Der Arbeitgeber bildet Rückstellungen nach versicherungsmathematischen Grundsätzen und garantiert dem Arbeitgeber eine Auszahlung im Alter. Die Rente bemisst sich in der Regel nach Alter, Dauer der Betriebszugehörigkeit und der Höhe des früheren Einkommens.
6.3. Pensionskassen
Diese werden vom Arbeitgeber (mit-)getragen) und bilden die am weitesten verbreitete Form der betrieblichen Altersvorsorge. Die Pensionskassen sind rechtlich selbständig und garantieren die Firmenrente.
6.4. Unterstützungskasse
Hierbei organisiert eine Gruppe von Arbeitgebern eine rechtlich unabhängige Versorgungseinrichtung.
6.5. Pensionsfonds
Hierbei handelt es sich um unabhängige Gesellschaften, die der Versicherungsaufsicht unterstehen. Dieses Modell findet sich oft in großen Unternehmen wie Siemens oder RWE.
6.6. Sozialpartnermodell
Seit dem Jahr 2018 dürfen sich Arbeitgeber und Gewerkschaften auf ein "Sozialpartnermodell" einigen. Es ermöglicht Rentenzusagen, die keine bestimmte Rentenhöhe mehr garantieren, sondern eine sogenannte "Zielrente" anvisieren. Dies erlaubt theoretisch eine flexible Geldanlage der bAV.
Aus Finantest 7/2017: "Eine Betriebsrente lohnt sich für Arbeitnehmer immer dann, wenn der Chef sich kräftig an den Einzahlungen beteiligt."
7. Auf diese Kriterien sollten Sie achten – eine Wunschliste
7.1. Beitrag
Großzügige Arbeitgeber übernehmen den Beitrag zur betrieblichen Altersvorsorge. Zumindest die eingesparten Sozialversicherungsbeiträge sollten von der Firma für den Arbeitnehmer eingebracht werden.
7.2. Gruppenrabatt
Ihre Firma sollte einen kostengünstigen Gruppenrabatt ausgehandelt haben. Abschlusskosten sollten entfallen oder sehr gering sein.
Bedenke ...
Bei der Auszahlung der Betriebsrente werden Steuern und Sozialabgaben fällig. Zudem fällt durch die Gehaltsumwandlung in Betriebsrente die Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung geringer aus, so dass deren Zahlungen bei Renteneintritt ebenfalls (geringfügig) kleiner ausfallen.
7.3. Garantierente
Viele Anbieter von Betriebsrenten bieten eine höhere garantierte Rente gegenüber vergleichbaren privaten Angeboten.
7.4. Übernahmemöglichkeit
Sie als Arbeitnehmer sollten den Vertrag ohne zusätzliche Kosten bei einem anderen Unternehmen weiterführen können, so Sie den Job wechseln.
7.5. Stornoabschläge
... sollten nicht berechnet werden.
7.6. Hinterbliebenenschutz
… sollte optional sein. Dies ermöglicht eine höhere Altersrente.
8. Achtung Gutverdiener
Die betriebliche Altersvorsorge rechnet sich vor allem für "Normalverdiener". Wenn Sie nämlich ohnehin den Höchstbetrag für die Sozialversicherungen zahlen, sparen Sie nichts mehr bei diesen Abgaben.
Faustregel: Die Firma sollte bei Gutverdiener mindestens 25 Prozent der Einzahlung in die betriebliche Altersvorsorge dazugeben, damit sich diese Vorsorge weiterhin lohnt.
9. Fazit: Ist Betriebliche Altersvorsorge sinnvoll?
Die Vorteile der Betrieblichen Altersvorsorge überwiegen meist ihre Nachteile. Dennoch muss zur Beurteilung der Sinnhaftigkeit auf die individuellen Bedingungen des Arbeitnehmers, den betrieblichen Zuschüssen und der Ausgestaltungsform des konkreten bAV-Vertrages geschaut werden. Wir haben Ihnen hier im Artikel die wichtigen Punkte genannt, auf die Sie bei einem Angebot zur betrieblichen Vorsorge achten sollten.
Als Faustregel könnte man formulieren: Erkundigen sie sich auch beim Arbeitgeber nach ihren Ansprüchen aus der betrieblichen Altersvorsorge. Jeder "Normalverdiener", der die Möglichkeit hat, sollte sie nutzen, wenn sein Arbeitgeber ordentlich mit einzahlt. Sie ist ein hilfreicher Baustein in der privaten Altersvorsorge, reicht aber als einziger Baustein nicht zu einer Deckung der Versorgungslücke aus.
10. Siehe auch
10.1. Fürsorge von der Firma: Warum die betriebliche Krankenversicherung von vielen Arbeitnehmer so geschätzt wird
Eine betriebliche Krankenversicherung (bKV) ist eine Krankenzusatzversicherung, die von der Firma ausgehandelt, gefördert und/oder sogar ganz bezahlt wird. Über die Kostenvorteile einer Gruppenversicherung können Zusatzleistungen deutlich günstiger bezogen werden als im Falle einer individuellen Absicherung der Zusatzleistung. Doch es gibt noch mehr Gründe, warum betriebliche Krankenversicherung sich großer Beliebtheit erfreut.