Oft sinnvoll: die Betriebliche Altersvorsorge (bAV)
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist ebenfalls ein (zumeist) empfehlenswerter Baustein der Altersvorsorge. Der Arbeitnehmer spart durch die direkte Umwandlung des Gehaltes in einen Rentenvertrag (bis zu einer bestimmten Grenze) Steuern und Sozialabgaben. Zudem zahlen viele Arbeitgeber einen zusätzlichen Beitrag dazu, welcher die bAV noch lohnender macht.
Allerdings gibt es auch Nachteile der bAV. Ob eine Betriebliche Altersvorsorge sinnvoll ist oder nicht hängt von den individuellen Bedingungen ab. Wir zeigen Ihnen, worauf Sie bei der Bewertung der Verträge achten sollten.

Kurz zusammengefasst
- Die Betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist eine Form der zusätzlichen Altersvorsorge, die Arbeitnehmer über ihren Arbeitgeber abschließen können.
- Steuer- und Sozialabgabenersparnis: Durch die Entgeltumwandlung sparen Arbeitnehmer während der Ansparphase Steuern und Sozialabgaben. Der Arbeitgeberzuschuss von mindestens 15 % macht die bAV attraktiver.
- Risiken und Nachteile: In der Rentenphase unterliegen die Auszahlungen der Steuer- und Sozialabgabenpflicht. Zudem reduziert die Entgeltumwandlung die Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung, was zu geringeren Ansprüchen führt.
- Durchführungswege der bAV: Es gibt verschiedene Modelle wie Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds, die sich in Flexibilität, Rendite und Risiken unterscheiden. Die Wahl sollte auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmt sein.
- Arbeitsplatzwechsel und Portabilität: Viele Verträge können beim Arbeitgeberwechsel weitergeführt werden, allerdings sind einige Formen wie Direktzusagen weniger flexibel. Wichtig ist die gesetzliche Unverfallbarkeit, die den Anspruch auf bereits eingezahlte Beiträge schützt.
- Vergleich mit Alternativen: Die bAV ist im Vergleich zur Riester-Rente, Rürup-Rente oder ETF-Sparplänen steuerlich begünstigt, jedoch weniger flexibel. Eine Kombination verschiedener Vorsorgeformen kann sinnvoll sein.
- Fazit: Die bAV ist besonders für Normalverdiener sinnvoll, wenn der Arbeitgeber einen großzügigen Zuschuss leistet. Für Gutverdiener lohnt sie sich nur bei hohen Arbeitgeberbeiträgen.
- Rechenbeispiel: Bei einer Entgeltumwandlung von 200 Euro monatlich reduziert sich das Nettogehalt nur um 110 Euro, während in 30 Jahren ein Kapital von ca. 120.000 Euro aufgebaut werden könnte.
Details und Erläuterungen zu allen Punkten im weiteren Artikel.
Kurze Frage vorab:
Sind Sie mit Ihrer Altersvorsorge zufrieden?
Hier die bisherigen Antworten anschauen ⇓
Die bisherigen Stimmen:
Ich habe vorgesorgt, aber ich müsste mehr tun. | 16 Stimmen |
Ich habe bisher kaum vorgesorgt. | 14 Stimmen |
Ja, ich habe ausreichend vorgesorgt. | 12 Stimmen |
1. Was ist eine Betriebliche Altersvorsorge?
Die Betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist eine Form der zusätzlichen Altersvorsorge, die Arbeitnehmer über ihren Arbeitgeber abschließen können. Dabei wird ein Teil des Bruttogehalts in einen Vorsorgevertrag eingezahlt – das nennt man Entgeltumwandlung. Diese Einzahlungen sind bis zu bestimmten Höchstgrenzen steuer- und sozialabgabenfrei, was den Aufbau einer Altersvorsorge besonders effizient macht. Oftmals beteiligt sich der Arbeitgeber mit einem Zuschuss, was die bAV noch attraktiver macht. Im Rentenalter erhalten die Versicherten dann die angesparte Summe als monatliche Rente oder als Einmalzahlung. Sie ist ein wichtiger Baustein, um Versorgungslücken in der gesetzlichen Rente zu schließen.
2. Aktuelle gesetzliche Rahmenbedingungen der bAV
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Rentensystems und wird durch eine Vielzahl von gesetzlichen Regelungen unterstützt. Für Sie als Privatanlegerin oder Privatanleger bedeutet das, dass Sie von steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Vorteilen profitieren können.
Ein zentrales Merkmal der bAV ist die Möglichkeit der Entgeltumwandlung. Dabei können Sie einen Teil Ihres Bruttogehalts steuer- und sozialabgabenfrei in eine betriebliche Altersvorsorge einzahlen. Im Jahr 2025 können Arbeitnehmer bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (West) steuerfrei einzahlen. Dies entspricht einem Betrag von bis zu 7.008 Euro jährlich. Zusätzlich bleiben bis zu 4 % dieser Grenze sozialversicherungsfrei, was 2025 3.504 Euro jährlich entspricht. Wichtig ist, dass der Arbeitgeber ab 2022 verpflichtet ist, mindestens 15 % des umgewandelten Entgelts als Zuschuss zur bAV beizusteuern, sofern durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge gespart werden.
Wann ist das der Fall? Immer dann, wenn der Arbeitnehmer nach Abzug des Gehaltsanteils, den er in die Betriebliche Altersvorsorge investiert, unterhalb der Beitragsbemessungsgrenzen für die Gesetzliche Rentenversicherung und für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung verdient. Sprich: Der Arbeitgeber durch die bAV-Einzahlung des Mitarbeiters weniger Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung bezahlt.
Ein weiterer Vorteil sind die staatlichen Fördermöglichkeiten. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen werden durch Förderprogramme dazu motiviert, betriebliche Altersvorsorge-Angebote für ihre Mitarbeitenden bereitzustellen. Außerdem gibt es Zuschüsse für Geringverdiener. So können Arbeitgeber, die Mitarbeitenden mit einem monatlichen Bruttogehalt von bis zu 2.575 Euro eine bAV ermöglichen, eine Steuervergünstigung von bis zu 30 % der jährlichen Beiträge in Anspruch nehmen.
Aber Achtung: Es gibt auch wichtige Änderungen und Entwicklungen, die Sie im Blick behalten sollten. Gesetzliche Regelungen zur bAV werden regelmäßig angepasst.
3. Rechenbeispiel bAV
Um die Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) besser zu verstehen, sind konkrete Zahlen oft hilfreich. Stellen wir uns eine Arbeitnehmerin oder einen Arbeitnehmer vor, der monatlich 3.000 Euro brutto verdient. Die Entgeltumwandlung beträgt in diesem Beispiel 200 Euro pro Monat, also 2.400 Euro jährlich. Der Arbeitgeber steuert den verpflichtenden Zuschuss von 15 % hinzu, was weiteren 30 Euro pro Monat entspricht. Somit fließen insgesamt 230 Euro monatlich in die bAV.
In der Ansparphase führt die Entgeltumwandlung dazu, dass nur 2.800 Euro versteuert und verbeitragt werden. Dadurch reduziert sich die monatliche Steuer- und Sozialversicherungsbelastung, sodass der tatsächliche Nettoaufwand für den Arbeitnehmer nur etwa 110 Euro beträgt – der Rest wird durch die Steuer- und Abgabenersparnis „gegenfinanziert“.
- Bruttogehalt: 3.000 Euro
- Einzahlung bAV: 200 Euro
- Neues Bruttogehalt: 2.800 Euro
(als Grundlage für die Berechnung von Steuern und Sozialabgaben) - Ersparnis Steuern und Sozialababen: circa 90 Euro
- => Nettogehalt sinkt nur um 110 Euro
Am Ende eines 30-jährigen Arbeitslebens ergibt sich bei einer durchschnittlichen Verzinsung von 3 % ein Kapital von rund 120.000 Euro. Bei Renteneintritt kann dieses Kapital entweder als Einmalzahlung oder in Form einer monatlichen Rente ausgezahlt werden. Angenommen, die Auszahlung erfolgt als lebenslange Rente von ca. 500 Euro monatlich, so müssten Sie in der Rentenphase diese Beträge versteuern und Sozialabgaben zahlen.
Ein wichtiger Punkt ist, wie sich dies im Vergleich zur Direktanlage im privaten Rahmen auswirkt. Wenn dieselbe Summe von 110 Euro monatlich in eine private Altersvorsorge fließen würde, wären die Erträge zwar ebenfalls zu versteuern, jedoch nicht sozialversicherungspflichtig. Dadurch könnte die private Vorsorge in bestimmten Fällen besser abschneiden.
Fazit: Trotz der Einzahlung in einen (betrieblichen) Altersvorsorgevertrag in Höhe von 200 Euro reduziert sich das Nettogehalt nur um 110 Euro.
Zusatzbonus: Wenn der Arbeitgeber den einen Teil des Beitrages zur bAV übernimmt.
Bester Fall: Der Arbeitgeber zahlt den Beitrag zur bAV komplett.
"Eine Betriebsrente lohnt sich für Arbeitnehmer immer dann, wenn der Chef sich kräftig an den Einzahlungen beteiligt."
4. Risiken und Nachteile bei der bAV
Auch wenn die betriebliche Altersvorsorge auf den ersten Blick sehr attraktiv erscheint, gibt es einige potenzielle Nachteile, die Sie nicht außer Acht lassen sollten. Eine ausgewogene Entscheidung sollte stets die Risiken mit einbeziehen.
Ein zentrales Problem ist die Versteuerung der Leistungen in der Rentenphase. Die Beiträge zur bAV sind während der Ansparphase steuerfrei, allerdings werden die späteren Auszahlungen als Einkommen versteuert. Das bedeutet, dass Ihre Rentenleistungen aus der bAV zum persönlichen Steuersatz im Alter versteuert werden. Dieser kann je nach Höhe der zusätzlichen Einkünfte wie gesetzlicher Rente, Mieteinnahmen oder anderen Altersvorsorgeleistungen nicht unerheblich sein.
Ein weiterer Punkt ist die Sozialabgabenpflicht. Während Sie in der Ansparphase Sozialabgaben sparen, müssen in der Auszahlungsphase auf die Rentenleistungen aus der bAV Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt werden, sofern Sie gesetzlich versichert sind. Dies kann die Netto-Rente erheblich schmälern.
Zudem gibt es die Bindung des Kapitals. Anders als bei anderen Anlageformen ist das Geld in der bAV gebunden und steht Ihnen erst im Rentenalter zur Verfügung. In finanziellen Notlagen während Ihres Berufslebens ist der Zugriff auf diese Mittel ausgeschlossen.
Auch die Auswirkungen auf die gesetzliche Rente sollten bedacht werden. Durch die Entgeltumwandlung verringert sich Ihr beitragspflichtiges Bruttogehalt, wodurch Sie geringere Einzahlungen in die gesetzliche Rentenkasse leisten. Dies kann später zu einem niedrigeren Rentenanspruch führen.
Für viele Menschen ist außerdem die mangelnde Flexibilität der bAV ein Nachteil. Sollten Sie beispielsweise den Arbeitgeber wechseln, kann es kompliziert sein, den bestehenden Vertrag mitzunehmen oder bei einem neuen Arbeitgeber fortzuführen. Bei häufigen Jobwechseln könnte man es mit einer Vielzahl von Verträgen zur bAV zu tun haben.
Auch die Rendite der bAV hängt oft von den vereinbarten Konditionen und den gewählten Anlageformen ab – im Vergleich zu anderen Anlageformen sind die Renditen oft eher moderat.
5. Betriebsrente und Steuer
Die späteren Leistungen (Auszahlungen) aus der betrieblichen Altersvorsorge sind steuerpflichtig; da die Einnahmen im Alter aber in aller Regel geringer sind als in der normalen Berufsphase, profitiert der Rentner einer betrieblichen Altersversorgung vom geringeren Steuersatz im Alter.
Bedenke also ...
Bei der Auszahlung der Betriebsrente werden Steuern und Sozialabgaben fällig. Zudem fällt durch die Gehaltsumwandlung in Betriebsrente die Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung geringer aus, so dass deren Zahlungen bei Renteneintritt ebenfalls (geringfügig) kleiner ausfallen.
Achtung Gutverdiener
Die betriebliche Altersvorsorge rechnet sich vor allem für "Normalverdiener". Wenn Sie nämlich ohnehin den Höchstbetrag für die Sozialversicherungen zahlen, sparen Sie nichts mehr bei diesen Abgaben.
Faustregel: Die Firma sollte bei Gutverdiener mindestens 25 Prozent der Einzahlung in die betriebliche Altersvorsorge dazugeben, damit sich diese Vorsorge weiterhin lohnt.
6. Arbeitsplatzwechsel
Hinweise zur Portabilität
Die Frage, was mit Ihrer betrieblichen Altersvorsorge passiert, wenn Sie den Arbeitgeber wechseln, ist für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entscheidend. Die gute Nachricht ist: In den meisten Fällen bleibt Ihre Altersvorsorge bestehen. Dennoch gibt es einige Punkte, die Sie beachten sollten.
Zunächst hängt die Portabilität von der gewählten Durchführungsform der bAV ab. Bei Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds können bestehende Verträge in der Regel auf den neuen Arbeitgeber übertragen werden. Alternativ können Sie den Vertrag privat weiterführen und die Beiträge selbst zahlen. Dies ist jedoch oft weniger attraktiv, da der Arbeitgeberzuschuss entfällt.
Komplizierter wird es bei Direktzusagen und Unterstützungskassen, da diese stark an den jeweiligen Arbeitgeber gebunden sind. Hier können Ansprüche bei einem Wechsel entweder eingefroren werden oder es müssen individuelle Vereinbarungen getroffen werden, wie der Vertrag beim neuen Arbeitgeber weitergeführt wird.
Ein wichtiger rechtlicher Aspekt ist die Unverfallbarkeit der Ansprüche. Bereits nach einer Betriebszugehörigkeit von drei Jahren und einem Mindestalter von 21 Jahren haben Sie einen rechtlichen Anspruch auf die bis dahin aufgebauten bAV-Leistungen. Sollten Sie den Arbeitgeber wechseln, bleibt Ihnen also das bis dahin angesparte Kapital erhalten.
Falls ein neuer Arbeitgeber keine betriebliche Altersvorsorge anbietet, gibt es die Möglichkeit, den alten Vertrag ruhen zu lassen. In diesem Fall zahlt niemand mehr Beiträge ein, und die angesparte Summe wird erst im Rentenalter ausgezahlt. Alternativ können Sie den Vertrag auf einen neuen Anbieter übertragen, was jedoch mit Kosten verbunden sein kann. Hier empfiehlt es sich, vorab eine detaillierte Kostenanalyse durchzuführen.
Abschließend sollten Sie wissen, dass sich gesetzliche Regelungen zur Portabilität weiterentwickeln. Die Bundesregierung arbeitet kontinuierlich daran, die Mobilität von Arbeitnehmern zu fördern und die Mitnahme von Betriebsrentenansprüchen zu erleichtern. Bleiben Sie daher stets informiert und lassen Sie sich bei Bedarf professionell beraten.
7. Auf diese Kriterien sollten Sie achten – eine Wunschliste an die bAV
- Beitrag
Großzügige Arbeitgeber übernehmen den Beitrag zur betrieblichen Altersvorsorge. Zumindest die eingesparten Sozialversicherungsbeiträge sollten von der Firma für den Arbeitnehmer eingebracht werden. - Gruppenrabatt
Ihre Firma sollte einen kostengünstigen Gruppenrabatt ausgehandelt haben. Abschlusskosten sollten entfallen oder sehr gering sein. - Garantierente
Viele Anbieter von Betriebsrenten bieten eine höhere garantierte Rente gegenüber vergleichbaren privaten Angeboten. - Übernahmemöglichkeit
Sie als Arbeitnehmer sollten den Vertrag ohne zusätzliche Kosten bei einem anderen Unternehmen weiterführen können, so Sie den Job wechseln. - Stornoabschläge
... sollten nicht berechnet werden. - Hinterbliebenenschutz
… sollte optional sein. Dies ermöglicht eine höhere Altersrente.
8. Die unterschiedlichen Arten der betrieblichen Altersvorsorge
Unterschiedliche Durchführungswege der bAV
Die bAV ist nicht gleich bAV – es gibt verschiedene Durchführungswege, die jeweils eigene Vor- und Nachteile mit sich bringen. Welche Form für Sie geeignet ist, hängt von Ihren individuellen Bedürfnissen und der Gestaltung des Angebots Ihres Arbeitgebers ab.
- Direktversicherung
Die Direktversicherung ist die gängigste Form der bAV. Dabei schließt der Arbeitgeber eine Lebens- oder Rentenversicherung für Sie als Arbeitnehmer ab. Vorteilhaft ist hier, dass die Beiträge in der Regel vom neuen Arbeitgeber übernommen werden können, wenn Sie den Arbeitsplatz wechseln. Allerdings sind die Renditen bei Direktversicherungen oft moderat. Die Direktversicherung wird häufig in kleinen und mittleren Betrieben angeboten. - Pensionskasse
Diese werden vom Arbeitgeber oft (mit-)getragen) und bilden die am weitesten verbreitete Form der betrieblichen Altersvorsorge. Eine Pensionskasse ist eine rechtlich eigenständige Einrichtung, die Beiträge für die Altersvorsorge anlegt. Sie bietet häufig ähnliche Leistungen wie eine Direktversicherung, jedoch können die Verwaltungskosten etwas höher sein. Auch hier ist die Portabilität bei einem Arbeitgeberwechsel meist unproblematisch. - Pensionsfonds
Hierbei handelt es sich um unabhängige Gesellschaften, die der Versicherungsaufsicht unterstehen. Dieses Modell findet sich oft in großen Unternehmen wie Siemens oder RWE. Diese Form bietet Ihnen in der Regel höhere Renditechancen, da die Gelder in ertragsstärkere Anlagen wie Aktien investiert werden können. Allerdings sind die Risiken auch höher, insbesondere bei Marktschwankungen. Für risikofreudigere Sparer kann dies eine interessante Option sein. - Unterstützungskasse
Hierbei organisiert eine Gruppe von Arbeitgebern eine rechtlich unabhängige Versorgungseinrichtung. Die Unterstützungskasse ist vor allem bei größeren Unternehmen beliebt. Hier übernimmt der Arbeitgeber die Beiträge, die steuerfrei in eine externe Einrichtung fließen. Der Nachteil besteht darin, dass diese Form bei einem Arbeitgeberwechsel weniger flexibel ist. - Direktzusage (Pensionszusage)
Bei der Direktzusage verpflichtet sich der Arbeitgeber, Ihnen im Rentenalter eine bestimmte Leistung direkt zu zahlen. Der Arbeitgeber bildet Rückstellungen nach versicherungsmathematischen Grundsätzen und garantiert dem Arbeitgeber eine Auszahlung im Alter. Die Rente bemisst sich in der Regel nach Alter, Dauer der Betriebszugehörigkeit und der Höhe des früheren Einkommens. Dies bietet Ihnen Planungssicherheit, birgt aber das Risiko, dass Sie bei Insolvenz des Arbeitgebers auf den Pensionssicherungsverein angewiesen sind. - Sozialpartnermodell
Seit dem Jahr 2018 dürfen sich Arbeitgeber und Gewerkschaften auf ein "Sozialpartnermodell" einigen. Es ermöglicht Rentenzusagen, die keine bestimmte Rentenhöhe mehr garantieren, sondern eine sogenannte "Zielrente" anvisieren. Dies erlaubt theoretisch eine flexible Geldanlage der bAV.
Tipp: Prüfen Sie genau, welcher Durchführungsweg Ihnen angeboten wird, und wägen Sie die Vor- und Nachteile ab. Lassen Sie sich bei Unsicherheiten von einem Fachmann oder einer Fachfrau beraten.
9. Vergleich mit alternativen Vorsorgeformen
Neben der betrieblichen Altersvorsorge gibt es noch andere Möglichkeiten, für das Alter vorzusorgen. Ein Vergleich hilft Ihnen dabei, die für Ihre Situation beste Option zu finden.
- Riester-Rente
Die Riester-Rente ist insbesondere für Geringverdiener und Familien mit Kindern interessant, da sie durch staatliche Zulagen und Steuerersparnisse gefördert wird. Anders als bei der bAV sind die Beiträge jedoch nicht sozialversicherungsfrei. Dafür können Sie die Rente unabhängig von Ihrem Arbeitgeber gestalten. - Rürup-Rente
Die Rürup-Rente richtet sich vor allem an Selbstständige und Gutverdiener. Sie bietet hohe Steuervorteile während der Ansparphase, ist jedoch nicht kapitalisierbar. Ein entscheidender Unterschied zur bAV ist, dass die Rürup-Rente rein privat abgeschlossen wird und daher nicht vom Arbeitgeber abhängig ist. - Private Rentenversicherungen
Private Rentenversicherungen bieten maximale Flexibilität, da Sie den Anbieter und die Konditionen frei wählen können. Die Renditen können je nach Anlageform höher ausfallen als bei der bAV. Allerdings fehlen die steuerlichen Vorteile, die Sie bei der bAV genießen. - ETF-Sparpläne
ETFs sind besonders bei jüngeren Menschen beliebt, da sie geringe Kosten und hohe Renditechancen bieten. Sie sind flexibel und können jederzeit aufgestockt oder pausiert werden. Allerdings gibt es hier keine steuerlichen Vorteile oder staatlichen Zuschüsse wie bei der bAV oder Riester-Rente. - Immobilien
Investitionen in Immobilien können eine stabile Einnahmequelle im Alter darstellen. Sie erfordern jedoch hohe Anfangsinvestitionen und sind langfristig gebunden. Im Gegensatz zur bAV sind Immobilienbesitz und Einkünfte aus Vermietung nicht sozialversicherungspflichtig.
Fazit des Vergleichs
Die betriebliche Altersvorsorge punktet vor allem durch die Steuer- und Sozialabgabenersparnis während der Ansparphase sowie den Arbeitgeberzuschuss. Andere Vorsorgeformen wie die Riester-Rente oder ETFs bieten jedoch mehr Flexibilität und sind unabhängig vom Arbeitgeber. Eine Kombination verschiedener Vorsorgeformen kann daher sinnvoll sein, um Ihre Altersvorsorge breiter aufzustellen und potenzielle Risiken abzufedern.
10. Fazit: Ist Betriebliche Altersvorsorge sinnvoll?
Die Vorteile der Betrieblichen Altersvorsorge überwiegen meist ihre Nachteile. Dennoch muss zur Beurteilung der Sinnhaftigkeit auf die individuellen Bedingungen des Arbeitnehmers, den betrieblichen Zuschüssen und der Ausgestaltungsform des konkreten bAV-Vertrages geschaut werden. Wir haben Ihnen hier im Artikel die wichtigen Punkte genannt, auf die Sie bei einem Angebot zur betrieblichen Vorsorge achten sollten.
Als Faustregel könnte man formulieren: Erkundigen sie sich auch beim Arbeitgeber nach ihren Ansprüchen aus der betrieblichen Altersvorsorge. Jeder "Normalverdiener", der die Möglichkeit hat, sollte sie nutzen, wenn sein Arbeitgeber ordentlich mit einzahlt. Sie ist ein hilfreicher Baustein in der privaten Altersvorsorge, reicht aber als einziger Baustein nicht zu einer Deckung der Versorgungslücke aus.
11. Ergänzung oder Frage von Ihnen?
Können Sie etwas zu obigem Beitrag ergänzen? Oder ist eine Frage bei Ihnen unbeantwortet geblieben? Haben Sie einen Fehler gefunden?
Gibt es eine Frage zum Beitrag, etwas zu ergänzen oder vielleicht sogar zu korrigieren?
Fehlt etwas im Beitrag? ... Jeder kleine Hinweis/Frage bringt uns weiter und wird in den Text eingearbeitet. Vielen Dank!
12. Im Zusammenhang interessant
12.1. Noch interessant
- Kaum bekannt: Wenn Ihr Arbeitgeber keinen Zuschuss zahlt, verlieren Sie möglicherweise einen Großteil der potenziellen Vorteile der bAV.
- Statistik: Rund 60 % der Arbeitnehmer in Deutschland nutzen eine Form der betrieblichen Altersvorsorge – aber die meisten schöpfen die Möglichkeiten nicht vollständig aus.
- Humorvoll: Wussten Sie, dass „bAV“ oft als „beste Arbeitgeber-Verhandlung“ bezeichnet wird? Ohne ordentlichen Zuschuss sollten Sie es lieber lassen!
- Sonderfall: Die Unverfallbarkeit schützt Sie sogar, wenn Ihr Arbeitgeber pleitegeht – dann springt der Pensionssicherungsverein ein.
- Steuerfalle: Viele vergessen, dass die Steuerersparnis in der Ansparphase in der Rentenphase durch Steuerzahlungen ausgeglichen wird.
- Flexibilität: Seit 2018 können Arbeitgeber und Gewerkschaften auch Zielrenten anbieten, die keine Garantien, aber höhere Renditechancen bieten.
- Kurios: In manchen Branchen wie dem öffentlichen Dienst ist die bAV so stark subventioniert, dass sie oft „Rente zum Nulltarif“ genannt wird.
12.2. Artikel
- Gesetzliche Rentenversicherung - Ihre Rentenansprüche - Rentenrechner
- Versorgungslücke berechnen
- Altersvorsorge durch Immobilien
- Riester Mindesteigenbeitrag berechnen
- Wann sich eine private Rentenversicherung lohnt
- Vorzeitig in Rente gehen – optimalen Ausstieg finden - Roadmap
- Strategien der Altersvorsorge – 4 einfache Empfehlungen
- Anlage verrenten: Sofortrente versus Auszahlplan
➔ Zu allen Artikeln der Kategorie "Altersvorsorge"
Weitere beliebte Altersvorsorge-Beiträge
Warum betriebliche Krankenversicherung?
Fürsorge von der Firma: Warum die betriebliche Krankenversicherung von vielen Arbeitnehmer so geschätzt wird
Eine betriebliche Krankenversicherung (bKV) ist eine Krankenzusatzversicherung, die von der Firma ausgehandelt, gefördert und/oder sogar ganz bezahlt wird. Über die Kostenvorteile einer Gruppenversicherung können Zusatzleistungen deutlich günstiger bezogen werden als im Falle einer individuellen Absicherung der Zusatzleistung. Doch es gibt noch mehr Gründe, warum betriebliche Krankenversicherung sich großer Beliebtheit erfreut.
Hier weiterlesen: Warum betriebliche Krankenversicherung?