Jahresabschluss
Die Aufstellung des Jahresabschlusses muss für das vergangene Geschäftsjahr erfolgen. Der Jahresabschluss kann durch verschiedene Gremien aufgestellt werden, bei einer Aktiengesellschaft wird er beispielsweise vom Vorstand erstellt und erfährt eine Prüfung auf seine Richtigkeit von einem staatlich vereidigten Wirtschaftsprüfer.
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