Joint Venture

Als Joint Venture wird ein Gemeinschaftsunternehmen bezeichnet, dass aus der Beteiligung von mindestens zwei Unternehmen, die unabhängig voneinander handeln, besteht.

Ihren Sitz haben die Beteiligten eines Joint Venture Unternehmens jeweils in einem anderen Land. Die Beteiligten des Gemeinschaftsunternehmens sollten mit einem Besitz von jeweils 50 Prozent ausgestattet sein.


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