Junge Aktien
Da die Altaktionäre aufgrund ihrer Bezugsrechte einem Vorkaufsrecht unterliegen, wird ihnen zuerst ein Angebot junger Aktien unterbreitet. Machen die Aktionäre keinerlei Gebrauch von ihren Bezugsrechten, so sind die verbliebenen jungen Aktien solange zum Handel an der Börse freigegeben bis sie mit den sogenannten alten Aktien gleichzustellen sind, d.h., dass sie dann eine volle Dividendenberechtigung besitzen.
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