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Was ist beim Gemeinschaftskonto zu beachten? Diese 7 Fakten (plus 1 Sicherheitstipp) sollten Sie kennen

So ein Gemeinschaftskonto ist eine praktische Sache. Sie können es mit Ihrem (Ehe-)Partner, mit ihrem Freund, zu dritt, zu viert oder mit noch mehr Personen oder mit auch nur mit ihrem Geschäftspartner eröffnen. Je nach Zweck des Kontos kann der gemeinsame Haushalt, ein privates Projekt oder ein Business bequem und übersichtlich finanziell betrieben werden.

Auch die Einrichtung ist denkbar einfach, wenn Sie diese 7 Fakten (plus 1 Sicherheitstipp) beachten.

Inhalt: Gemeinschaftskonto was beachten?

Definition Gemeinschaftskonto

Unter einem Gemeinschaftskonto versteht man im Bankengeschäft ein Konto, über das zwei oder mehr gleichberechtigte Kontoinhaber verfügen dürfen.

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1. Wie funktioniert ein Gemeinschaftskonto?

Individuelle Absprachen können alle Aspekte vom Handling des Gemeinschaftskontos betreffen, aber in aller Regel funktioniert ein Gemeinschaftskonto folgendermaßen:

Wenn das Gemeinschaftskonto einmal eingerichtet ist, können beide Partner über das Geld auf dem Konto verfügen. Egal, von wem das Guthaben eingezahlt wurde, steht jedem Partner das Geld zu Hälfte zu.

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2. Verfügungsberechtigung über das Gemeinschaftskonto

Gemeinschaftskonten werden in aller Regel als Oder-Konto geführt, bei dem jeder Kontoinhaber alleine verfügungsberechtigt ist. Jeder darf abheben, überweisen oder einen Dauerauftrag einrichten, ohne die Zustimmung des/der anderen Kontoinhaber(s) einholen zu müssen.

Eher selten ist das Gemeinschaftskonto als Und-Konto eingerichtet, über das jeder Kontoinhaber nur gemeinsam dem/den anderen verfügen darf. Der Nachteil liegt hier offenkundig in der komplizierten Händelung alltäglicher Geldgeschäfte. Wer sich allerdings gegenseitig nicht so recht über den Weg traut, der sollte diesen Weg gehen.

Ein Oder-Konto kann leicht per einfachem Änderungsantrag bei der Bank in ein Und-Konto umgewandelt werden. Wenn die Bank denn ein Und-Konto anbietet, was immer seltener der Fall ist.

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3. Warum soll ich ein Gemeinschaftskonto zusätzlich zu den persönlichen Konten führen?

Insbesondere für Ehe-(Partner) ist ein Gemeinschaftskonto eine sinnvolle Einrichtung. Gemeinsame Ausgaben für Miete, das gemeinsame Fahrzeug, Urlaub oder Essenseinkäufe können vom Gemeinschaftskonto gezahlt werden, ohne dass immer ein finanzieller Ausgleich zwischen den Partner separat erfolgen muss.

Paare ersparen sich leidige Diskussionen ums Geld und behalten leicht den Überblick über die gemeinsamen Ausgaben.

In der Regel behalten beide Partner ein eigenes Konto, das für individuelle Zwecke genutzt werden kann.

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4. Wer kann ein Gemeinschaftskonto eröffnen?

Jeder, der ein Girokonto bei einer Bank oder online eröffnen darf, kann auch ein Gemeinschaftskonto (mit) eröffnen.

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5. Wer haftet beim Gemeinschaftskonto?

In der Regel haftet jeder Kontoinhaber des Gemeinschaftskontos bei Überziehungen des Kontos für die gesamte Summe voller Höhe. Beide!g

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6. Wem gehört das Geld auf einem Gemeinschaftskonto?

Wenn keine abweichenden Regelungen vereinbart sind, steht das Guthaben eines Gemeinschaftskontos beiden Partnern je zur Hälfte zu.

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7. Was passiert mit dem Gemeinschaftskonto im Erbfall?

Was ist, wenn einer stirbt, wer erbt das Geld? In diesem Fall geht beim Oder-Konto der Teil des Guthabens, der dem Verstorbenen zuzurechnen ist, an die Erben. Dies gilt leider auch für die Verbindlichkeiten eines Gemeinschaftskontos.

Das Und-Konto bedeutet dann eine Erschwernis für den überlebenden Partner: Er/Sie kann dann nur zusammen mit den Erben des verstorbenen Partners über das Guthaben verfügen.

7.1. Geld-Welten Sicherheits-Tipp

Bei einem Gemeinschaftskonto – insbesondere, wenn es als Oder-Konto geführt wird – besteht immer ein gewisses Risiko, dass der andere nicht so mit dem gemeinsamen Geld umgeht, wie man es sich selber wünschen würde. Insbesondere dann, wenn sich das Verhältnis abkühlt (Scheidung, Trennung, geschäftliche Differenzen ...)

Wir raten deswegen dazu, die Überziehung des Gemeinschaftskontos strikt begrenzen zu lassen. Weiterhin sollte das Auszahlungsmaximum pro Tag oder Woche in einem sinnvollen Rahmen zu beschränken.

8. Fazit

Besonders für Ehepartner ist das Gemeinschaftskonto als Oder-Konto eine praktische Sache. Geschäftspartner sollten aus Sicherheitsgründen das Und-Konto in Erwägung ziehen.

Geschrieben von

Peter Bödeker
Peter Bödeker

Peter Bödeker hat Volkswirtschaftslehre studiert und arbeitet seit seinem Berufseinstieg im Bereich Internet und Publizistik. Nach seiner Tätigkeit im Agenturbereich und bei einem Kapitalanlageunternehmen (für geschlossene Fonds) ist er seit 2002 selbständig als Autor und Betreiber von Internetseiten.

https://www.geld-welten.de

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