Private Krankenversicherung: sparen über mehrere Stellschrauben

Der Beitrag zur privaten Krankenversicherung (PKV) steigt für viele munter weiter, aber der Wechsel von einer privaten Krankenversicherungsgesellschaft in eine andere ist meist keine Option. Bei der Kündigung einer privaten Krankenversicherung geht immer noch oft ein Großteil des für das Alter angesparten Finanzpolsters verloren. Ein Wechsel in einen günstigeren Tarif bei der gleichen Kasse ist oftmals sinnvoller. Manchmal steht auch der Rückweg in die gesetzliche Krankenkasse offen.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Kosten einer privaten Krankenversicherung zu senken. ► Sparen im bestehenden Tarif (Leistungen reduzieren, Beitragsrückerstattung ...) ► Viele Tipps zum Wechsel in einen günstigeren Tarif ► Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung ebenfalls lange möglich ► Standardtarif als Option ► Notlagentarif als Ausweg?

Arzt Maske Euro

Inhalt: Private Krankenversicherung: sparen über mehrere Stellschrauben

Punkt 1

1. Bleiben Sie bei Ihrer PKV, aber mit Wechsel in einen günstigeren Tarif

Private Krankenkassen bieten in der Regel mehrere Tarife an. Wenn Sie in einen günstigeren wechseln, muss Ihnen die Krankenkasse Ihre bisherigen Altersrückstellungen auf den neuen Tarif anrechnen. Diese bleiben Ihnen also voll erhalten!

Nicht selten sind diese Tarife deutlich günstiger, ohne dass damit nennenswerte Leistungseinbußen einhergehen. Das Wechselrecht (unabhängig davon, ob es vorher zu einer Beitragserhöhung gekommen ist) in einen Tarif, der die gleichen Leistungsbereiche (stationäre und ambulante Versorgung, Zahnersatz ...) ist sogar im Versicherungsvertragsgesetz garantiert! Dennoch kann dieser Weg in der Praxis mit Mühe verbunden sein.

Sie haben auch das Recht, zu dem Gesundheitszustand eingestuft zu werden, den Sie bei Vertragsabschluss Ihres Ursprungstarifes hatten. Die Leistungen, die bereits im jetzigen Tarif enthalten sind, dürfen im neuen Vertrag nicht mit neuen Warte­zeiten, Risiko­zuschlägen oder Ausschlüssen belegt werden. Wenn allerdings die Leistungen im neuen Tarif höher sind, besteht seitens Ihrer Krankenversicherung das Recht auf Leistungsausschluss oder Risikozuschlag. Der Versicherer muss das medizinische Risiko für diesen Zuschlag darlegen. Fragen Sie hartnäckig nach, eventuell verzichtet der Versicherer dann auf den Zuschlag.

Sie haben zudem das Recht, teure Mehrleistungen im neuen Tarif auszuschließen.

Haben Sie auch keine Angst vor einer erneuten Gesundheitsprüfung – oftmals erhalten die Versicherten die Mehrleistungen ohne Probleme.

1.1. Beratung / Vorschläge einfordern

Sie haben das Recht dazu, eine Beratung von Ihrem Versicherer zum Tarifwechsel zu erhalten, inklusive konkreter Angebote. Fordern Sie diese schriftlich ein, meist reicht eine E-Mail. Viele PKV-Anbieter haben sich dazu verpflichtet, solche Anfragen innerhalb von 15 Tagen zu bearbeiten.

  • Lassen Sie sich schriftlich gegenüberstellen, wie sich die Leistungen der einzelnen Tarife unterscheiden.

Solch eine Gegenüberstellung schafft Ihnen schnell Klarheit und spart Ihnen viele Stunden der Eigenrecherche!

  • Vor allem wichtig: wo liegen die Unterschiede zum jetzigen Vertrag?
    Sie sollten jede Leistung Punkt für Punkt durchgehen und mit den Wechselangeboten vergleichen. Dies ist der mühsame Teil des Wechselprozesses. Es kann gut sein, dass Sie mehrfach bei Ihrer Versicherung nachfassen müssen, um alle wesentliche Punkte gegenüberstellen zu können.

Vergleichen Sie unter anderem:

  • Bis zu welcher Höhe werden Arzthonorare gezahlt?
  • Einbettzimmer oder reicht Zweibettzimmer (öfters steht ohnehin nur das Zweibettzimmer zur Verfügung)
  • Höhe des Selbstbehaltes
  • Zahnersatzleistungen 
  • Heilpraktikerbehandlung
  • Hörgeräte-Zuschuss

Diesen Service können Sie übrigens auch für eine private Zusatzversicherung (z. B. Zahnzusatzversicherung) nutzen.

Kommt nichts zurück? Wenn sich Ihr Versicherer weigert oder der Wechsel nicht klappt, beschweren Sie sich bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht oder, wenn Ihre Versicherung Mitglied im entsprechenden Verband ist - beim Ombudsmann der privaten Krankenversicherung.

1.2. Wer hilft beim Tarifwechsel?

  • Haben Sie den jetzigen Vertrag über einen Versicherungsmakler abgeschlossen? Auch dieser muss Sie zum Tarifwechsel beraten. 
  • Darüber hinaus gibt es professionelle Wechseldienstleister für die Private Krankenkasse (einfach danach googeln). Diese nehmen Ihnen einen Großteil der Arbeit ab, Sie sollten aber auch deren Vorschläge kritisch überprüfen.

1.3. Tipps zum Tarifwechsel

  • Bedenken Sie, dass auch dieser Tarif teurer werden wird.
  • Verzichten Sie darum nicht auf wichtige Leistungen, die Ihnen eventuell später teuer zu stehen kommen.

Punkt 2

2. Im bestehenden Tarif der PKV sparen

2.1. Möglichkeit: Leistungen reduzieren

Auch wenn Sie in Ihrem momentanen Tarif verbleiben, existieren bei vielen Versicherungen Einsparpotenziale, zum Beispiel:

  • Einbettzimmeranrecht im Krankenhaus auf Zweibettzimmer reduzieren
  • Erstattung von Zahnersatz um z. B. 10 Prozent herabsetzen

Fragen Sie bei Ihrer Versicherung nach, welche Möglichkeiten bei Ihnen gegeben sind. Unsere Tipps dazu:

2.2. Achtung bei Leistungsänderungen

  • Aufgepasst!
    Meiden Sie Selbstbehalte über 1.000 Euro - diese können später kaum mehr zurückgenommen werden
  • Wechsel in Unisex-Tarif eher meiden
    Dies führt nämlich dazu, dass Sie nicht mehr in einen Bisex-Tarif (Tarif abhängig vom Geschlecht kalkuliert) wechseln können. Auch die Flucht in den Standardtarif ist Ihnen dann im Alter verwehrt. Seit dem 21. Dezember 2012 dürfen Versicherer keine Bisex-Tarife mit geschlechtsabhängig kalkulierten Beiträgen mehr verkaufen.
  • Beratung einfordern
    Sie haben das Recht dazu, eine Beratung von Ihrem Versicherer zu den Einsparmöglichkeiten zu erhalten. Fordern Sie diese schriftlich ein, meist genügt eine E-Mail.
  • Leistungsausschluss nur im Notfall
    Ersetzen Sie einen Risikozuschlag nicht durch einen Leistungsausschluss. Das mag zwar zunächst sparen, kann aber zukünftig sehr teuer werden.

2.3. Beitragsrückerstattung nutzen

Bei vielen Versicherern erhalten Sie einen Teil der Beiträge zurück, wenn Sie in diesem Jahr nicht beim Arzt waren oder die anfallenden Kosten selbst übernommen haben. Wenn Sie also absehbar nicht viele Arztrechnungen anhäufen werden – vor allem zum Jahresende hin lässt sich das gut abschätzen – sollten Sie kleinere Beträge selbst übernehmen, wenn Sie dafür eine große Beitragsrückerstattung erwarten dürfen.

2.4. Risikozuschlag prüfen lassen

Nicht wenige Versicherte einer PKV zahlen aufgrund einer Vorerkrankung bei Vertragsabschluss einen höheren Beitrag als gesunde Versicherte gleichen Alters. Den sogenannten Risikozuschlag von nicht selten 10 bis 20 Prozent und mehr. Doch dieser ist nicht für alle Zeit in Stein gemeißelt!

Sie finden die Angaben zum Risikozuschlag auf dem Versicherungsschein.

Zum Glück gibt es den § 41 Versicherungsvertragsgesetz: Wenn sich Ihr Gesundheitszustand deutlich verbessert hat, dann können Sie den Risikozuschlag überprüfen lassen. Liegt der Grund für den Zuschlag nicht mehr oder nur noch abgeschwächt vor, können Sie den Aufschlag / Aufpreis reduzieren lassen oder um einen kompletten Wegfall fordern.

Grundlage hierfür ist ein aktueller Arztbericht über deinen Gesundheitszustand. Darin sollte dokumentiert sein, dass Sie längere Zeit beschwerdefrei sind und / oder keine Medikamente mehr benötigen.

Wenn sich Ihre PKV trotz nachgewiesener Verbesserung Ihres Gesundheitszustandes zu keinem Nachlass bereit erklärt, sollten Sie sich Hilfe suchen. Folgende Stellen kommen dafür in Frage:

  • Ihr Versicherungsmakler
  • Ein professioneller Versicherungsberater
  • Eine Verbraucherzentrale in Ihrer Nähe

2.5. Selbstbehalt nutzen oder erhöhen

Der Selbstbehalte der PKV ähneln der Selbstbeteiligung bei der Autoversicherung. Sie übernehmen die Krankenkosten bis zu einem bestimmten Betrag pro Jahr selbst. Entweder prozentual von jeder Arztrechnung oder bis zu einer bestimmten Jahreshöchstgrenze.

Wichtig zu wissen: Die Ersparnis durch den Selbstbehalt teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer (Versicherter), den Selbstbehalt selber zahlt aber nur der Versicherte. Darum lohnt die Einrichtung des Selbstbehaltes bei Freiberuflern und anderen Selbstständigen mehr.

Achtung

  • Die Höhe des Selbstbehaltes sollten Sie sich gut überlegen, sie kann rückwirkend nicht oder nur schwer geändert werden. Ratschlag: den Selbstbehalt nicht zu hoch ansetzen.
  • Wählen Sie lieber die Variante Jahreshöchstgrenze statt des Prozentanteils pro Rechnung. Denn Letzteres kann im Laufe eines Jahres unversehens sehr teuer werden.
  • Es kann schwierig sein, nach Einrichtung eines Selbstbehaltes zurück in einen Tarif ohne Selbstbehalt zu wechseln. Dazu wird wieder eine Gesundheitsprüfung notwendig.

Fazit: Ein Selbstbehalt kann für gesunde Versicherte lohnend sein, stellt aber ein gewisses Risiko dar.

Können Sie einen Tipp ergänzen, im bestehenden Tarif zu sparen?

 

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Punkt 3

3. Zurück in die Gesetzliche Krankenversicherung

Wenn Ihnen die Versicherungsleistungen einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) genügen, Sie vielleicht Unbehagen wegen der hohen Beiträge zur PKV im Alter bekommen, sollten Sie versuchen, in die GKV zurückzuwechseln. Das ist gar nicht so schwer, wie oft angenommen wird.

Man hat auch manchen Vorteil. So sind Ehepartner und Kinder unter entsprechenden Voraussetzungen ohne Aufpreis mitversichert.

3.1. Angestellt und unter 55 Jahre

Wer als privat Versicherter Angestellter

  • jünger als 55 ist und
  • zeitweise unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze (69.300 Euro in 2024) rutscht,

darf in die gesetzliche Kasse zurückkehren. Das verringerte Einkommen lässt sich auch über Arbeitslosigkeit, Teilzeitarbeit, eine reduzierte Auszahlung durch Ansparung für ein Sabbatical oder durch erhöhte Altersvorsorgeaufwendungen (in gewissem Rahmen) erreichen.

Wenn man sich in der Vergangenheit einmal von der Versicherungspflicht befreien lassen hat, wird es komplizierter. Dann müssen Sie zunächst arbeitslos werden, um in die gesetzliche KV zurückkehren zu können.

3.2. Selbständig und unter 55 Jahre

Drei Dinge sind notwendig:

  1. Selbständigkeit aufgeben oder zum Nebenjob verkleinern.
  2. Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung antreten.
  3. Nicht über Jahresarbeitsentgeltgrenze verdienen.

3.3. Wechsel mit über 55 Jahren

... wird schwierig und ist nur mit Tricks möglich. Zum Beispiel über eine zeitweise Auswanderung in ein europäisches Land mit gesetzlicher Pflichtversicherung (z. B. Schweiz und Österreich). Die Private Krankenversicherung hierzulande muss gekündigt werden und in die Gesetzliche Pflichtversicherung des Auslandes eingetreten werden. Bei der Rückkehr nach Deutschland steht dann wieder der Weg in die Gesetzliche Krankenkasse offen.

Jedes Land regelt es etwa anders, ob und wie man in deren Gesetliche Krankenversicherung augenommen werden kann. Rentnerinnen und Rentner haben es immer schwer.

3.4. Tipps & Tricks

  • Ihr Jahresarbeitsentgeld können Sie z. B. durch Teilzeitbeschäftigung oder Elternzeit ganz legal für eine gewisse Zeit absenken.
  • Wenn Sie über 55 Jahre alt sind, besteht eventuell die Möglichkeit, über den Ehepartner in die Fa­mi­lien­ver­si­che­rung der GKV zu kommen.
  • Wer wegen Selbstständigkeit nicht wechseln kann, der kann sich von seiner eigenen Firma als Arbeitnehmer anstellen lassen.
  • Manch einer meldet sich auch arbeitslos oder versichert sich vorübergehend im europäischen Ausland, um wieder in die GKV zu kommen.

Zurück in die Gesetzliche Krankenversicherung – können Sie einen möglichen Weg ergänzen?

Auch ein kleiner Tipp kann anderen weiterhelfen ...

 

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Punkt 4

4. Standardtarif der PKV wählen

Wem es partout nicht gelingen will, in die GKV zurückzukommen, für den mag der Standardtarif seiner PKV eine attraktive Option sein. Vor allem für Rentner bringt er eine signifikante Beitragsentlastung.

Ähnlich wie der Basistarif bietet der Standardtarif dem Versicherten ungefähr die Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Dieser Wechsel ist ebenfalls an die Erfüllung gewisser Voraussetzungen gebunden. Liegen bei Ihnen die folgenden Bedingungen vor?

  • Jetzigen Vertrag bei Ihrer PKV vor 2009 abgeschlossen
  • Mindestens 10 Jahre privat versichert
  • Sind Sie mindestens 65 Jahre alt oder älter als 55 und verdienen nicht mehr als die Beitragsbemessungsgrenze der GKV pro Jahr?

Dann können Sie in den sogenannten Standardtarif wechseln. Ärzte können bei Patienten mit Standardtarif die Behandlungen nur zu geringeren Sätzen berechnen. Sie sind aber verpflichtet, diese Behandlungen durchzuführen. Ihr Haupt-Vorteil: Der Standardtarif ist auf monatlich den maximalen GKV-Beitrag begrenzt.

Ärzte bekommen einen geringeren Vergütungssatz als beim Normaltarif der PKV, sind aber zur Behandlung verpflichtet. Allerdings berichten Leser von Problemen mit den Rechnungen der Ärzte: Diese versuchen oftmals erst einmal da üblichem Privat-Abrechnungsfaktor abzurechnen. Erst nach nerviger Reklamation und Bitte um Korrektur kann dann abgerechnet werden.

Vorteile Standardtarif gegenüber dem (unten erläuterten) Basistarif

  • Zumeist ist der Standardtarif wesentlich günstiger als der Basistarif.
  • Besondere Vorteile genießen Ehepaare, deren gemeinsamer Beitrag ist auf den 1,5-fachen GKV-Beitrag begrenzt.
  • Nachteil: die Leistungen sind im Standardtarif etwas schwächer als im Basistarif.

Punkt 5

5. In den Basistarif wechseln

Eine weitere Option, wenn man den Normaltarif einer PKV nicht mehr zahlen kann oder will: der Basistarif. Dessen Leistungen sind ebenfalls mit denen der gesetzlichen Krankenkasse vergleichbar, er steht hingegen seit 2009 jedem Privatversicherten offen.

Der Beitragssatz vom Basistarif ist deutlich teurer als der des Standardtarifs, darf aber nur maximal so hoch sein wie der Höchstsatz der gesetzlichen Krankenversicherung.

Ärzte bekommen noch einmal einen geringeren Vergütungssatz als beim Standardtarif, sind aber ebenso zur Behandlung verpflichtet.

Gut zu wissen: Empfänger von ALG II, Sozialhilfe oder Grundsicherung müssen nur die Hälfte zahlen. Auch dieser reduzierte Satz lässt sich bei Vorliegen von besonderen Härtefällen noch weiter reduzieren - fragen Sie Ihren Versicherer.

Vorteil des Basistarifs gegenüber dem Standardtarif

  • Der Basistarif kann mit Zusatzversicherungen hochgetunt werden, um sich zumindest in Teilbereichen die Vorteile der Privatversicherung zu erhalten.
  • In den sonstigen Leistungen unterscheiden sich Basistarif und Standardtarif nur geringfügig, der Basistarif hat etwas bessere Leistungen bei der freien Arztwahl, der ambulanten Psychotherapie oder bei Kuren / einer Reha. Details erfragen Sie bitte bei Ihrem Versicherer.
  • Wer nach Paragraf 9 Sozialgesetzbuch II hilfebedürftig ist, erhält die Hälfte des Beitrags erlassen und kann einen zusätzlichen Zuschuss zu den Beiträgen beim Jobcenter beantragen.

Punkt 6

6. Notlagentarif als Alternative?

Es gibt auch noch einen Notlagentarif für ca. 100 Euro im Monat mit sehr eingeschränkten Leistungen (minimaler Versicherungsschutz). Den können Sie aber nicht von sich aus wählen, Ihr Versicherer stuft Sie um, wenn Sie mit den Beiträgen längere Zeit (ab zwei Monatsbeiträgen und nach einem Mahnverfahren) in Verzug sind. Hierbei entnimmt Ihr Versicherer allerdings auch einen Teil Ihrer Alterungsrückstellungen, die säumigen Beiträge bleiben als Schulden bestehen.

Im Notlagentarif erhalten Versicherte bis auf wenige Ausnahmen (Schwangere, Kinder und Jugendliche) nur noch eine Behandlung bei Schmerzen oder akuten Krankheiten.

Notlagentarif meiden: Alles in allem ist der Notlagentarif keine attraktive Option, bei der Privaten Krankenversicherung zu sparen. Vielmehr sollte man lieber bei akuter finanzieller Not mit dem Versicherer rasch Kontakt aufnehmen und eine Stundung oder Ratenzahlung vereinbaren. Dann schaue man weiter, ob man z. B. als hilfebedürftig einzustufen ist und damit einen deutlich vergünstigten Basistarif nutzen kann.

Punkt 7

7. Doku: Den Tarif meiner Privaten Krankenversicherung optimieren

Länge: 5 Minuten

Youtube-Video

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Punkt 8

8. Wechsel zu einer anderen Privaten Krankenversicherung

Andere Krankenkassen mögen aktuell attraktivere Tarife im Angebot haben, dennoch kann ein solcher Wechsel mit vielen Nachteilen wie Verlust eines Teiles der Altersrückstellungen, neuer Gesundheitsprüfung etc. verbunden sein. Wenn Sie Ihren Vertrag vor dem 1. Januar 2009 abgeschlossen haben, verlieren Sie bei Kündigung Ihrer jetzigen Privaten Krankenversicherung die gesamten beim bisherigen Versicherer gebildeten Rück­stel­lungen.

Lassen Sie sich also vor diesem Schritt ausführlich beraten. Am besten nehmen Sie die Dienste eines Honorarberaters für Versicherungen (oder Wechseldienstleister) in Anspruch oder wenden sich an eine Verbraucherzentrale.

Vergleich PKV-Angebote anfordern

Wenn Sie mögen, lassen Sie sich hier einen Vergleich privater Krankenversicherer erstellen - eventuell finden Sie hier den günstigsten Tarif Ihrer Versicherung:

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Punkt 9

9. Leserumfrage: Welche Möglichkeit werden Sie nutzen, welche Erfahrungen haben Sie gemacht? 

Wie werden Sie die Kosten Ihrer privaten Krankenkasse reduzieren?

 

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Können Sie noch einen Tipp oder Hinweis ergänzen?

Auch persönliche Erfahrungen zu einer der vorgestellten Möglichkeiten zum Kostensparen würden uns alle interessieren.

 

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Punkt 10

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Geschrieben von

Peter Bödeker
Peter Bödeker

Peter Bödeker hat Volkswirtschaftslehre studiert und arbeitet seit seinem Berufseinstieg im Bereich Internet und Publizistik. Nach seiner Tätigkeit im Agenturbereich und bei einem Kapitalanlageunternehmen (für geschlossene Fonds) ist er seit 2002 selbständig als Autor und Betreiber von Internetseiten.

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