Große Auswahl bei der PKV - welcher Tarif ist passend und richtig?

Sich im Dschungel der unterschiedlich angebotenen Krankenkassen zurechtzufinden, ist nicht wirklich einfach und kostet eine Unmenge an Zeit und Nerven. Denn wer weiß schon auf Anhieb, in welchem Umfang eine Krankenkasse exakt alle Kosten übernimmt und ob diese auch greift? Denn eine Standardabsicherung, die in der Regel nur ein Mindestmaß an Versicherungsschutz im Ernstfall bietet, kann unter Umständen teuer zu stehen kommen.

Genauso aber kann auch ein übermäßiger Versicherungsschutz, mit unzähligen recht kompliziert anmutenden Extraleistungen, Komfortleistungen und Bonus-Aktionen auf lange Sicht gesehen richtig teuer werden und ist zudem an vielen Stellen absolut überflüssig. Günstige Tarife werden auch bei privaten Krankenversicherungen (PKV) jede Menge angeboten und schon im Bereich der Basisleistungen kann ein Versicherungsschutz durchaus recht umfangreich abgedeckt sein.

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Punkt 1

Die privaten Krankenversicherungen und ihre Leistungen

Grundsätzlich bietet jede private Krankenversicherung ein breites Spektrum an unterschiedlichen Versicherungsmöglichkeiten mit verschieden gestaffelten Modellen und deren Leistungen an. Meistens können die jeweiligen Leistungen zueinander gefügt und quasi nach einem Baukastensystem aufgebaut werden.

Hinzu kommt die Differenzierung bei diesen Versicherungen bestimmter Berufszweige und -Gruppen. Beispielsweise existieren ganz gezielt strukturierte Tarife speziell für Ärzte und Beamte.

Des Weiteren wird oftmals unterschieden zwischen Basistarifen, die sich der jeweiligen Lebenslage anpassen, wie etwa eines Notlagentarifs. Unter dem Deckmantel der Standardversorgung versteckt sich bei den privaten Krankenversicherungen in der Regel auch gleich der klassische Basistarif. Er ist dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen und dem ursprünglichen Standardtarif sehr konform und ähnlich.

Seit es den Basistarif (2009) gibt, sind quasi auch automatisch keine Versicherungsabschlüsse im Bereich des Standardtarifs mehr möglich.

Der Basistarif muss den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen nachbilden.

Punkt 2

Basistarif versus Standardtarif

Beide sind bzw. waren der Standard besonders für Gründer, Start-up-Unternehmer und Selbstständige mit geringem Einkommen.

Seit 2009 besteht die Pflicht einer privaten Krankenversicherung zum Anbieten eines sogenannten Basistarifs und demnach richtet sich dieser Tarif auch an Personen, die zum vorherigen Zeitpunkt nicht versichert waren. Dies ist ein wesentlicher Grund, warum die Erstattungssätze beim Basistarif der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) angelehnt sind.

So wird dann bei Abrechnungen von ärztlichen Leistungen beispielsweise mit einem 1,7-fachen Satz gerechnet und nicht mit dem herkömmlichen 2,3-fachen Satz. Allerdings dürfen Versicherte, die im Basistarif versichert sind,  nicht damit rechnen, dass sie dadurch alle Vorzüge eines privat Versicherten genießen können.

Bei ärztlichen Versorgungen werden Basis-Versicherte den gesetzlich Versicherten gleichgestellt. Die Leistungen sind also denen der gesetzlich Versicherten gleich und können für alle Menschen bis zum 55. Lebensjahr in Anspruch genommen werden. Ob sich dieser Tarif lohnt, hängt vom Einzelfall ab. Individuelle Risikozuschläge wie z.B. für Vorerkrankungen werden nicht erhoben.

Der Basistarif hat den ehemaligen Standardtarif abgelöst.

Nur noch Versicherte, die vor 2009 bereits privat versichert waren, haben ein Zugangsrecht zum Standdardtarif. Oftmals ergibt sich dann eine erkleckliche Kostenersparnis gegenüber dem Basistarif. 

Zugangsrecht Basistarif

Ein Zugangsrecht in den Basistarif haben alle privat Versicherten ab 55. Zudem jeder, der die PKV seit dem 1. Januar 2009 abgeschlossen hat. Zudem dürfen alle in den Basistarif wechseln, die eine

  • gesetzliche Rente oder
  • eine beamtenrechtliche Versorgung beziehen oder
  • die hilfebedürftig nach sozialhilferechtlichen Vorschriften sind.

Wer den Standardtarif gewählt hat, kann auf Antrag ebenfalls in den Basistarif wechseln.

 

Maximale Beitragshöhe des Basistarifs:

Höchstbeitrag der GKV plus den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz der Krankenkassen

Das ist 2025 inklusive Pflegeversicherung beim dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag in Höhe von 2,5 Prozent 1.174,16 Euro/Monat. Höher als der Höchstbeitrag der GKV plus den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz der Krankenkassen darf der Basistarif nicht ausfallen (für Kinder: 250 Euro/Monat). Allerdings gilt der Tarif unabhängig vom Einkommen und wird von jedem Versicherungsnehmer erhoben, also z.B. zwei Mal bei einem Ehepaar. In der GKV sind Angehörige ohne eigenes Einkommen mitversichert.

 

Fazit Basistarif 

Grundsätzlich ist es für Versicherungsnehmer oft besser, einen normalen Tarif in der PKV zu wählen. Denn besonders das Preis-Leistungs-Verhältnis bei Basistarifen lässt zu wünschen übrig. Außerdem sind die Basistarife seit 2013 für einige Personengruppen teurer geworden, insbesondere für Frauen, Kinder und Jugendliche.

Menschen, die relativ gesund und nicht allzu alt sind, sollten zunächst prüfen, ob ein normaler Tarif in Frage kommt. Dieser ist für junge Menschen oft günstiger als der Basistarif.

Punkt 3

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Modulare Tarifgestaltungen

Die meist kosteneffizienteste Variante der privaten Krankenversicherung ist die Variante der modularen Staffelung. Kompakt- und Modultarife - oder auch Bausteintarife sind besonders für Menschen geeignet, die sich ihren Versicherungsschutz selbst gestalten möchten. So können persönliche Bedürfnisse und Wünsche bezüglich der Absicherungen mit einfließen und zu einem passenden Paket geschnürt werden.

Bei Kompakt- oder auch Ergänzungstarifen werden gleich etliche Leistungen mit bestimmten Bereichen kombiniert und fest vorgegeben. Hierbei ist der Vorteil, dass eben gleich mehrere Behandlungsbereiche mit abgesichert sind, wie zahnärztliche Behandlungen, stationäre und ambulante Behandlungen. Quasi ein Rundumpaket, welches jedoch meist noch recht bezahlbar ist.

Punkt 4

Krankenversicherung für Beamte

Die private Krankenversicherung für Beamte oder auch für Beamtenanwärter ist eine besondere Versicherungsleistung und grenzt sich klar von der herkömmlichen Absicherung ab. An der sogenannten staatlichen Beihilfe beteiligt sich der jeweilige Arbeitgeber und so wird der Beitrag um ein Vielfaches gemindert.

Das gilt übrigens auch für Beamte im Basistarif.

Je nach Lebenssituation und Familienstand kann der Arbeitgeber die Hälfte des Beihilfebetrages erstatten. Die andere Hälfte wird dementsprechend von einer Krankenversicherung abgedeckt. Die Höhe der Beihilfe richtet sich nach dem jeweiligen Bundesland und dem Familienstand. Sie kann bei einem Familienvater mit zwei Kindern auf 70 Prozent steigen, ändert sich der Familienstand, muss der jeweilige Krankenversicherungsschutz angepasst werden, also gesenkt oder auch erhöht werden.

Besonders bei Beamtenanwärtern kann die jeweilige Versicherung sehr unterschiedlich sein.

Punkt 5

Beim Wechsel Zeit lassen

Wer die jeweilige PKV wechseln möchte, sollte sich zunächst sehr gut und ausreichend über die Vor- und Nachteile und auch die Konsequenzen und Änderungen informieren. Der Ablauf des Wechsels selbst hängt mitunter von der Art des Wechselns ab.

Wer innerhalb der PKV wechselt, kann durchaus auch innerhalb eines einfachen Tarifes wechseln.

Sobald eine Beitragserhöhung der bisherigen Versicherung vorliegt, kann auch sofort zu einem anderen Anbieter gewechselt werden. Auch in den dortigen Basistarif, aus dem später (nach 18 Monaten) in einen höherwertigeren Tarif gewechselt werden kann.

Bevor man allerdings wechselt, müssen etliche Anforderungen erfüllt sein.

Das geänderte Eintrittsdatum, das selbsterklärend während des Wechsels besteht, kann bei der vermeintlich günstigeren Versicherung schon ein absoluter Nachteil sein. Denn je älter man ist, umso höher sind die Beiträge.

Auch die erneute Gesundheitsprüfung bei einem Wechsel der Tarife innerhalb des neuen Anbieters kann schon das Aus für einen kostengünstigen Wechsel auf Dauer darstellen. 

Tipp: Wechseln Sie nur zu einem Anbieter, der auch nach 18 Monaten - zum Zeitpunkt des Wechsels vom dortigen Basistarif in einen höherwertigen Tarif - keine erneute Gesundheitsprüfung verlangt.

Punkt 6

Geld-Welten Empfehlung

Es gibt nicht den Rat, welche welcher PKV-Tarif am besten geeignet ist. Vielmehr will unterschieden werden:

  • Nicht Versicherte
    ... die sich aber privat versichern müssen. Diesen steht der Basistarif offen. Die PKV darf Sie nicht ablehnen, es sei denn, sie sind dort schon einmal Ihren Anzeigepflichten nicht nachgekommen. 
  • Rentner im Standardtarif
    ... sollten nicht in den Basistarif wechseln, da dieser vergleichbar teuer bei niedrigeren Leistungen ist.
  • Wechselwillige aus der GKV
    Diese sollten nicht den Basistarif wählen, da er ihnen meist nur Nachteile (keine Mitversicherung Angehöriger, keine Staffelung der Beiträge nach Einkommenssituation) gegenüber der GKV einbringt.
  • Sparwillige, die in einem normalen Tarif bei der PKV sind
    Diese sollten den Basisbeitrag nur als letzte Option wählen. Prüfen Sie zunächst alternative Tarife und Module Ihrer PKV, dann die von anderen Anbietern.
  • Vor 2009 Versicherte
    Diese können in den Standardtarif für Rentner wechseln, wenn sie über 10 Jahre privat versichert waren und mindestens 65 sind (Ausnahmen ab 55).

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Geschrieben von

Peter Bödeker
Peter Bödeker

Peter Bödeker hat Volkswirtschaftslehre studiert und arbeitet seit seinem Berufseinstieg im Bereich Internet und Publizistik. Nach seiner Tätigkeit im Agenturbereich und bei einem Kapitalanlageunternehmen (für geschlossene Fonds) ist er seit 2002 selbständig als Autor und Betreiber von Internetseiten.

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