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Wann ist ein Wechsel der privaten Krankenversicherung sinnvoll?

Wann ist ein Wechsel der privaten Krankenversicherung sinnvoll?
Wer sich privat krankenversichert hat, wird sich regelmäßig mit Beitragserhöhungen beschäftigen dürfen. Diese liegen quasi in der Natur einer PKV (= Private Krankenversicherung). Immer wieder stellt sich dann die Frage: Ist jetzt ein Wechsel meiner privaten Krankenversicherung sinnvoll?

Diese Frage ist nicht leicht zu beantworten, da viele Faktoren zu berücksichtigen sind. Zudem gibt zwei Modelle des Wechsels: Einmal der in Form des Wechsels zu einer anderen Gesellschaft und den Wechsel in einen anderen PKV-Tarif innerhalb der gleichen Gesellschaft. Wir nennen die wichtigen Faktoren und erläutern beide Wechselmodelle.

 

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Der Wechsel zu einer anderen Privaten Krankenversicherung

Wenn Ihre PKV den Beitragssatz erhöht, können Sie sofort ohne Kündigungsfrist den Vertrag beenden und zu einer anderen Privaten Krankenversicherung wechseln. Doch nicht immer ist der Wechsel sinnvoll. Beachten Sie die folgenden Punkte:

a) Neues Eintrittsalter

Sie sind nun älter als beim Eintritt in die vorige PKV. Unter sonst gleichen Bedingungen bedeutet das einen höheren Beitragssatz für Sie. Dies kann bis zu 15 Prozent ausmachen.

b) Neuer Gesundheits-Check

Wer die Private Krankenversicherung wechselt, muss eine neue Gesundheitsprüfung vollziehen. Seltener wird man im Alter gesünder. Ein verschlechterter allgemeiner Gesundheitszustand würde ebenfalls mit höheren Beitragssätzen zu bezahlen sein.

c) Verlust von Altersrückstellungen

Privat Krankenversicherte nehmen zur Abmilderung der höheren Krankenkassenbeiträge im Alter sogenannte Altersrückstellungen vor. Bei einem Wechsel des PKV-Anbieters gehen trotz einer Gesetzesänderung im Jahre 2009 ein Teil dieser Rückstellungen verloren. 

Fazit: Expertenrat einholen

Bevor Sie Ihrer jetzigen Privaten Krankenversicherung die Kündigung zusenden, sollten Sie abklären, ob Sie wirklich beim neuen Anbieter angenommen werden und dann dort auch noch günstiger versichert sind. Wir empfehlen, einen unabhängigen Versicherungsberater für diese Zwecke in Anspruch zu nehmen. 

Video-Ratgeber: Tarifoptimierung in der Privaten Krankenversicherung

Youtube-Video

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Wechsel innerhalb der jetzigen Gesellschaft

Dennoch kann bei der PKK auch ohne Anbieterwechsel viel Geld gespart werden. Hier finden Sie Sparmöglichkeiten innerhalb Ihrer eigenen Gesellschaft.

1. Den momentanen Tarif verbilligen

Wenn Sie in Ihrem momentanen Krankenkassentarif verbleiben möchten, gibt es bei vielen Versicherungen Einsparmöglichkeiten. Zum Beispiel:

  • Erstattung von Zahnersatz um einige Prozentpunkte herabsetzen
  • Einbettzimmeranspruch im Krankenhaus auf Zweibettzimmer vermindern
  • Selbstbehalte einrichten: Sie übernehmen die Krankenkosten bis zu einem gewissen Betrag pro Jahr. Obacht: Die Höhe kann später oft nicht geändert werden. Vermeiden Sie darum Selbstbehalte über 1.000 Euro pro Jahr.

Fragen Sie bei Ihrer Gesellschaft nach, welche Einsparpotentiale noch vorhanden sind.

2. "Normaler" Tarifwechsel

Sie haben das Recht dazu, eine Beratung bei Ihrem Versicherer zum Tarifwechsel einzuholen. Nutzen Sie diese Möglichkeit, fordern Sie diese Beratung aber am besten schriftlich ein.

Private Krankenkassen bieten nahezu immer verschiedene Tarife an. Das Gute dabei: Wenn Sie in einen günstigeren Tarif innerhalb derselben Gesellschaft wechseln, muss Ihnen die Krankenkasse Ihre bestehenden Altersrückstellungen auf den neuen Tarif anrechnen. Sie werden gesundheitlich so eingestuft, wie Sie es bei Vertragsabschluss Ihres Ursprungstarifes waren. 

Aber: Wenn die Leistungen im neuen Tarif besser sind, besteht seitens Ihres Versicherers das Recht auf Leistungsausschluss oder Risikozuschlag.

Wenn Ihr Versicherer Beratungen zum Tarifwechsel verweigert oder der Wechsel nicht klappt, beschweren Sie sich bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht oder, wenn Ihre Versicherung Mitglied in einem Verband ist, beim Ombudsmann der privaten Krankenversicherung.

3. In den Basistarif wechseln

Der Basistarif, das Leistungsniveau ist mit der gesetzlichen Krankenkasse vergleichbar, steht seit 2009 jedem Privatversicherten offen. Der Beitragssatz darf maximal so hoch wie der Höchstsatz der gesetzlichen Krankenversicherung betragen. Alle Ärzte sind aber zur Behandlung verpflichtet. Der Vorteil des Basistarifs gegenüber dem folgenden Standardtarif liegt darin, dass der Basistarif mit Zusatzversicherungen individuell angepasst werden kann. So sichert man sich zumindest teilweise das höhere Niveau einer PKV.

Ansonsten unterscheiden sich Basistarif und Standardtarif kaum. Unterschiede bestehen bei der freien Arztwahl, der ambulanten Psychotherapie oder Kuren.

Wechsel in Unisex-Tarif?

Beachten Sie, dass Sie dann nicht mehr in einen Bi-Sex-Tarif wechseln können. Auch die Rückstufung in den Standardtarif ist Ihnen dann im Alter versperrt.

4. In den Standdardtarif wechseln

Ähnlich wie der Basistarif, bietet der Standardtarif dem Versicherten im groben die Leistung einer gesetzlichen Krankenversicherung. Doch Sie müssen einige Bedingungen erfüllen, um in den Standardtarif wechseln zu können:

  • Sie haben Ihren PKV-Vertrag vor 2009 abgeschlossen
  • Sie sind mindestens 10 Jahre privat versichert
  • Sie sind mindestens 65 Jahre alt oder älter als 55 und verdienen nicht mehr als 53.100 Euro (Stand: 2018) pro Jahr?

Dann können Sie in den Standardtarif Ihrer PKV wechseln. Ärzte können bei Patienten mit PKV-Standardtarif ihre Arbeit ebenfalls nur zu geringeren Sätzen abrechnen. 

Ihr Vorteil: Die Höhe des Beitragssatzes im Standardtarif ist auf den Maximalbetrag der gesetzlichen Krankenkasse begrenzt, Ehepaare zahlen zusammen maximal den 1,5-fachen Beitragssatz (eines Versicherten) der GKV.

5. Nottarif

Zudem gibt es noch den sogenannten Notlagentarif für rund 100 Euro im Monat mit stark begrenztem Versicherungsumfang. Den können Sie aber nicht von sich aus auswählen, Ihre Gesellschaft stuft Sie in den Notlagentarif, wenn Sie mit den Zahlungen längere Zeit in Verzug sind. Hierbei entnimmt Ihre Gesellschaft auch einen Teil Ihrer angesparten Alterungsrückstellungen.

6. Zurück in die Gesetzliche Krankenkasse

Zuletzt sei erwähnt: Wer als privat Versicherter jünger als 55 ist und ein Jahr lang unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze rutscht, darf in die gesetzliche Kasse zurückwechseln. Siehe dazu unsere Gegenüberstellung von privater und gesetzlicher Krankenversicherung.

Geschrieben von

Peter Bödeker
Peter Bödeker

Peter Bödeker hat Volkswirtschaftslehre studiert und arbeitet seit seinem Berufseinstieg im Bereich Internet und Publizistik. Nach seiner Tätigkeit im Agenturbereich und bei einem Kapitalanlageunternehmen (für geschlossene Fonds) ist er seit 2002 selbständig als Autor und Betreiber von Internetseiten.

https://www.geld-welten.de

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