Wann ist ein Wechsel der privaten Krankenversicherung sinnvoll?

In der heutigen, sich rasant wandelnden Gesundheitslandschaft stehen privat Krankenversicherte oft vor der kniffligen Frage: Bleiben oder wechseln? Mit steigenden Beiträgen und sich verändernden Lebensumständen wird die Entscheidung für oder gegen einen Wechsel der privaten Krankenversicherung zu einer echten Gratwanderung.

Zudem gibt zwei Modelle des Wechsels: Einmal der in Form des Wechsels zu einer anderen Gesellschaft und den Wechsel in einen anderen PKV-Tarif innerhalb der gleichen Gesellschaft.

Dieser Artikel  erläutert beide Wechselmodelle, beleuchtet die Schlüsselfaktoren, die es zu berücksichtigen gilt, und bietet praxisnahe Tipps, um die für Sie optimale Entscheidung zu treffen.

Sparschwein

Kurz zusammengefasst

  •  Neu in die PKV? Ein Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung ist nur für Angestellte möglich, deren Einkommen die sogenannte Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) überschreitet. Diese Grenze wird jährlich angepasst. Im Jahr 2025 liegt sie bei 73.800 Euro brutto pro Jahr (entspricht 6.150 Euro monatlich). Wer unter dieser Schwelle verdient, bleibt automatisch in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Diese Anpassung der Grenze sollte bei jeder Überlegung zum Wechsel berücksichtigt werden.
  • ​Wechsel zu einer anderen privaten Krankenversicherung (PKV):
    • Ein Anbieterwechsel kann durch neues Eintrittsalter, erneute Gesundheitsprüfung und Verlust von Altersrückstellungen höhere Beiträge oder Nachteile mit sich bringen.
  • ​Interner Tarifwechsel innerhalb der PKV:
    • Durch Anpassungen des bestehenden Tarifs oder Wechsel in einen anderen Tarif beim selben Anbieter können Beiträge reduziert werden, ohne die Versicherungsgesellschaft zu wechseln.
  • ​Expertenrat einholen:
    • Vor Entscheidungen sollte stets eine unabhängige Beratung in Anspruch genommen werden, um individuelle Vor- und Nachteile abzuwägen.

Details und Erläuterungen zu allen Punkten im weiteren Artikel.

Der Wechsel zu einer anderen Privaten Krankenversicherung

Beitragsentwicklung in der privaten Krankenversicherung

In den vergangenen Jahren haben viele Versicherte in der privaten Krankenversicherung deutliche Beitragsanpassungen erfahren. Anfang 2025 etwa stiegen die Beiträge für rund zwei Drittel der privat Versicherten im Durchschnitt um etwa 18 Prozent. Diese Entwicklung zeigt, dass die langfristige Kostenplanung eine entscheidende Rolle bei der Wahl des Versicherungssystems spielt. Vor einem Wechsel sollten die potenziellen Beitragserhöhungen der kommenden Jahre realistisch eingeschätzt werden.

Was ist Ihr Hauptgrund, über einen Wechsel der privaten Krankenversicherung nachzudenken?

 

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Wenn Ihre PKV den Beitragssatz erhöht, können Sie sofort ohne Kündigungsfrist den Vertrag beenden und zu einer anderen Privaten Krankenversicherung wechseln. Doch nicht immer ist der Wechsel sinnvoll. Beachten Sie die folgenden Punkte:

a) Neues Eintrittsalter

Sie sind nun älter als beim Eintritt in die vorige PKV. Unter sonst gleichen Bedingungen bedeutet das einen höheren Beitragssatz für Sie. Dies kann bis zu 15 Prozent ausmachen.

b) Neuer Gesundheits-Check

Die Gesundheitsprüfung ist ein zentrales Kriterium bei einem Wechsel in einen anderen Tarif oder zu einem anderen Anbieter. Je nach Alter, Gesundheitszustand und Vorerkrankungen kann dies zu Risikozuschlägen führen oder sogar einen Wechsel ausschließen. Wer jung und gesund ist, hat in der Regel bessere Chancen auf einen Wechsel ohne Zuschläge. Mit zunehmendem Alter oder chronischen Erkrankungen sinken die Wechselmöglichkeiten. Seltener wird man im Alter gesünder. Ein verschlechterter allgemeiner Gesundheitszustand würde ebenfalls mit höheren Beitragssätzen zu bezahlen sein.

c) Verlust von Altersrückstellungen

Beim Wechsel von einer privaten Krankenversicherung zu einer anderen gehen in vielen Fällen die angesparten Altersrückstellungen verloren – diese sollen eigentlich dazu beitragen, steigende Beiträge im Alter abzufedern. Zwar gibt es seit Einführung des sogenannten „Übertragungswerts“ die Möglichkeit, einen Teil dieser Rückstellungen mitzunehmen. Wer den Versicherer wechseln möchte, sollte diesen Punkt in seine Entscheidung mit einbeziehen.

Fazit: Expertenrat einholen

Bevor Sie Ihrer jetzigen Privaten Krankenversicherung die Kündigung zusenden, sollten Sie abklären, ob Sie wirklich beim neuen Anbieter angenommen werden und dann dort auch noch günstiger versichert sind. Wir empfehlen, einen unabhängigen Versicherungsberater für diese Zwecke in Anspruch zu nehmen. 

Video-Ratgeber: Tarifoptimierung in der Privaten Krankenversicherung

Youtube-Video

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Wechsel innerhalb der jetzigen Gesellschaft

Wer bereits privat versichert ist und mit steigenden Kosten konfrontiert wird, sollte prüfen, ob ein interner Tarifwechsel innerhalb der bestehenden Versicherung sinnvoll ist. Viele Gesellschaften bieten alternative Tarife mit vergleichbaren Leistungen zu günstigeren Konditionen an. Ein solcher Tarifwechsel kann helfen, Beiträge zu senken, ohne die Versicherungsgesellschaft zu wechseln – und ohne den vollständigen Verlust der angesparten Altersrückstellungen. Allerdings sollten Leistungsunterschiede genau geprüft werden, etwa bei Selbstbeteiligungen, Beitragsrückerstattungen oder dem Zugang zu Spezialisten.

Hier finden Sie Sparmöglichkeiten innerhalb Ihrer eigenen Gesellschaft.

1. Den momentanen Tarif verbilligen

Wenn Sie in Ihrem momentanen Krankenkassentarif verbleiben möchten, gibt es bei vielen Versicherungen Einsparmöglichkeiten. Zum Beispiel:

  • Erstattung von Zahnersatz um einige Prozentpunkte herabsetzen
  • Einbettzimmeranspruch im Krankenhaus auf Zweibettzimmer vermindern
  • Selbstbehalte einrichten: Sie übernehmen die Krankenkosten bis zu einem gewissen Betrag pro Jahr. Obacht: Die Höhe kann später oft nicht geändert werden. Vermeiden Sie darum Selbstbehalte über 1.000 Euro pro Jahr.

Fragen Sie bei Ihrer Gesellschaft nach, welche Einsparpotentiale noch vorhanden sind.

2. "Normaler" Tarifwechsel

Sie haben das Recht dazu, eine Beratung bei Ihrem Versicherer zum Tarifwechsel einzuholen. Nutzen Sie diese Möglichkeit, fordern Sie diese Beratung aber am besten schriftlich ein.

Private Krankenkassen bieten nahezu immer verschiedene Tarife an. Das Gute dabei: Wenn Sie in einen günstigeren Tarif innerhalb derselben Gesellschaft wechseln, muss Ihnen die Krankenkasse Ihre bestehenden Altersrückstellungen auf den neuen Tarif anrechnen. Sie werden gesundheitlich so eingestuft, wie Sie es bei Vertragsabschluss Ihres Ursprungstarifes waren. 

Aber: Wenn die Leistungen im neuen Tarif besser sind, besteht seitens Ihres Versicherers das Recht auf Leistungsausschluss oder Risikozuschlag.

Wenn Ihr Versicherer Beratungen zum Tarifwechsel verweigert oder der Wechsel nicht klappt, beschweren Sie sich bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht oder, wenn Ihre Versicherung Mitglied in einem Verband ist, beim Ombudsmann der privaten Krankenversicherung.

3. In den Basistarif wechseln

Der Basistarif, das Leistungsniveau ist mit der gesetzlichen Krankenkasse vergleichbar, steht seit 2009 jedem Privatversicherten offen. Der Beitragssatz darf maximal so hoch wie der Höchstsatz der gesetzlichen Krankenversicherung betragen. Alle Ärzte sind aber zur Behandlung verpflichtet. Der Vorteil des Basistarifs gegenüber dem folgenden Standardtarif liegt darin, dass der Basistarif mit Zusatzversicherungen individuell angepasst werden kann. So sichert man sich zumindest teilweise das höhere Niveau einer PKV.

Ansonsten unterscheiden sich Basistarif und Standardtarif kaum. Unterschiede bestehen bei der freien Arztwahl, der ambulanten Psychotherapie oder Kuren.

Wechsel in Unisex-Tarif?

Beachten Sie, dass Sie dann nicht mehr in einen Bi-Sex-Tarif wechseln können. Auch die Rückstufung in den Standardtarif ist Ihnen dann im Alter versperrt.

4. In den Standdardtarif wechseln

Ähnlich wie der Basistarif, bietet der Standardtarif dem Versicherten im groben die Leistung einer gesetzlichen Krankenversicherung. Doch Sie müssen einige Bedingungen erfüllen, um in den Standardtarif wechseln zu können:

  • Sie haben Ihren PKV-Vertrag vor 2009 abgeschlossen
  • Sie sind mindestens 10 Jahre privat versichert
  • Sie sind mindestens 65 Jahre alt oder älter als 55 und verdienen nicht mehr als 73.800 Euro (Stand: 2025) pro Jahr?

Dann können Sie in den Standardtarif Ihrer PKV wechseln. Ärzte können bei Patienten mit PKV-Standardtarif ihre Arbeit ebenfalls nur zu geringeren Sätzen abrechnen. 

Ihr Vorteil: Die Höhe des Beitragssatzes im Standardtarif ist auf den Maximalbetrag der gesetzlichen Krankenkasse begrenzt, Ehepaare zahlen zusammen maximal den 1,5-fachen Beitragssatz (eines Versicherten) der GKV.

5. Nottarif

Zudem gibt es noch den sogenannten Notlagentarif für rund 100 Euro im Monat mit stark begrenztem Versicherungsumfang. Den können Sie aber nicht von sich aus auswählen, Ihre Gesellschaft stuft Sie in den Notlagentarif, wenn Sie mit den Zahlungen längere Zeit in Verzug sind. Hierbei entnimmt Ihre Gesellschaft auch einen Teil Ihrer angesparten Alterungsrückstellungen.

Weitere Gründe für einen Wechsel (neben der Ersparnis)

Wechsel bei veränderten Lebensumständen

Ein Wechsel kann auch dann sinnvoll werden, wenn sich die persönliche Lebenssituation ändert – zum Beispiel bei Heirat, der Geburt eines Kindes oder einer beruflichen Veränderung (z. B. Wechsel in die Selbstständigkeit oder Rückkehr in ein Angestelltenverhältnis). Diese Ereignisse können Auswirkungen auf die Versicherungsbedürfnisse oder die Möglichkeit eines Wechsels haben. Es lohnt sich, die bestehenden Konditionen in solchen Fällen zu überprüfen.

Wechsel bei Unzufriedenheit mit dem Service oder Leistungsabwicklung

Neben finanziellen Aspekten kann auch die Qualität der Kundenbetreuung ein Wechselgrund sein. Lange Bearbeitungszeiten bei Erstattungen, intransparente Kommunikation oder eine mangelnde Erreichbarkeit im Leistungsfall führen bei vielen Versicherten zu Unzufriedenheit. In solchen Fällen kann ein Anbieterwechsel eine Verbesserung bringen – vorausgesetzt, die genannten Aspekte werden bei der Auswahl eines neuen Versicherers gezielt berücksichtigt.

Zurück in die Gesetzliche Krankenkasse

Zuletzt sei erwähnt: Wer als privat Versicherter jünger als 55 ist und ein Jahr lang unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze rutscht, darf in die gesetzliche Kasse zurückwechseln. Siehe dazu unsere Gegenüberstellung von privater und gesetzlicher Krankenversicherung

Die Rückkehr von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung ist an klare gesetzliche Vorgaben geknüpft. Für Personen über 55 Jahre ist ein Wechsel in der Regel kaum noch möglich. Für jüngere Versicherte kann eine Rückkehr dann infrage kommen, wenn das Einkommen dauerhaft unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze sinkt oder eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen wird. Selbstständige können unter Umständen durch die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit wieder in die GKV wechseln.

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Geschrieben von

Peter Bödeker
Peter Bödeker

Peter Bödeker hat Volkswirtschaftslehre studiert und arbeitet seit seinem Berufseinstieg im Bereich Internet und Publizistik. Nach seiner Tätigkeit im Agenturbereich und bei einem Kapitalanlageunternehmen (für geschlossene Fonds) ist er seit 2002 selbständig als Autor und Betreiber von Internetseiten.

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