Die wichtigste Personenversicherung

Haftpflicht-Versicherung: Tipps und Empfehlungen zur Privathaftplicht

15 bis 30 Prozent der Haushalte besitzen keine Haftpflicht – ein unkalkulierbares Risiko. Lesen Sie hier, worauf Sie beim Abschluss der Versicherung achten sollten.

Mit Volljährigkeit haften Sie für jeden Schaden, den Sie verursachen, mit Ihrem vollen Vermögen. Gerade lese ich von einem ALG2-Empfänger Otto W., der eine Rohrverstopfung mit 2.500 Euro Schaden bezahlen muss (was mag das wohl gewesen sein?) ... Auch er hätte sich vom ALG2 haftpflichtversichern sollen, da er jetzt lange an den Schulden abzahlt.

Im Ernst: An der Haftpflichtversicherung kommt kein Erwachsener vorbei. Es ist somit eine freiwillige Pflichtversicherung :-) Allerdings unterscheiden sich die Kosten für die Haftpflicht - bei nahezu gleicher Leistung - bei einigen Gesellschaften erheblich. 

Pflaster aus Steinen

Als Richtschnur sind Sie mit einer pauschalen Versicherungssumme in Höhe von mindestens zehn Millionen Euro gut bedient. Diese gibt es schon ab 40 Euro pro Jahr bei rund 150 Euro Selbstbehalt.

In den letzten Jahren sind die Verträge für die Privathaftplicht immer besser geworden. Ein Vergleich der Versicherungsbedingungen von damals und heute lohnt sich. Schon ab 50 Euro pro Jahr für die ganze Familie ohne Selbstbeteiligung: Sehr gute Tarife sind mittlerweile auch für unter 100 Euro pro Jahr zu bekommen. Wenn Sie deutlich mehr zahlen, sollten Sie wechseln.

Denken Sie daran: Versichern müssen Sie nur die hohen Risiken – kleine Bagatellschäden können Sie selbst bezahlen. Das hält die Ausgaben für die Versicherung gering.

Inhalt: Haftpflicht-Versicherung – Tipps und Empfehlungen

1. In aller Kürze

Jeder sollte eine Haftpflichtversicherung haben. Und zwar eine Gute! Sie zahlt, wenn Sie oder Ihre Kinder einen Schaden bei jemand Anderes verursachen – bis zur Höhe der Versicherungssumme, zu der Sie den Vertrag abschließen.

Ihr Ehepartner ist (nahezu immer) mitversichert.

Meistens sehr gut oder gut
In Finanztest 9/2023 wurden wieder sehr viele Haftpflichtversicherungen mit "Sehr gut" oder "Gut" getestet. 

Partnerverträge
Wenn Sie mit Ihrem Partner zusammenziehen, brauchen Sie nur noch einen Haftpflicht-Vertrag. Ehepaare haben sogar Sonderkündigungsrecht.

Neue Verträge meist besser
Wenn Ihr Vertrag vor mehr als 7 Jahren abgeschlossen wurde, sollen Sie auf einen bessern umsteigen. Die Tarifbedingungen seien einfach heutzutage besser. Dabei sollten Sie auf eine höhere Versicherungssumme wert legen.

Kündigungsrecht
Sie müssen Ihren alten Vertrag mindestens drei Monate vor Ablauf der Versicherungsperiode kündigen, sonst verlängert er sich automatisch.

Haftpflichtversicherung anpassen, wenn Sie ...
- heiraten oder zusammenziehen
- bauen
- vermieten
- Eltern werden
- längeren Auslandsaufenthalt planen
- einem Verein vorstehen
- sich selbstständig machen
- aus dem Elternhaus ausziehen

Ihre Aufgabe für heute: Noch nicht haftpflichtversichert? - schnell nachholen!

Sind Sie schon Haftpflichtversichert, haben aber ohne Selbstbehalt abgeschlossen oder sind zu teuer versichert – vergleichen Sie dies Wochenende einmal und wechseln Sie ggf. den Vertrag und / oder den Anbieter.

Versichert sind in der Regel:

  • Personenschäden
  • Sachschäden

Allerdings zahlt die Versicherung nur problemlos, wenn nicht grob fahrlässig oder gar vorsätzlich der Schaden hervorgerufen wurde. 

Nicht versichert sind meist eigene Schäden und Schäden an Sachen, die gemietet, geliehen oder gepachtet sind.

Drohnenbesitzer: Alte Policen beinhalten oftmals nicht den gesetzlich geforderten Schutz beim Betrieb einer Drohne. Sie können versuchen, dies mit ihrer alten Versicherung zu klären oder die Gelegenheit für einen Neuabschluss nutzen.

Eine Haftpflichtversicherung deckt oftmals alle Personen eines Haushaltes ab:

  • Versicherungsnehmer
  • Kinder
  • Partner (muss der Versicherung namentlich genannt werden), der zuletzt abgeschlossene Vertrag kann gekündigt werden
  • ev. Hausangestellte

Die Mitversicherung der Kinder endet mit Erreichen der Volljährigkeit, es sei denn, sie sind noch in einer Schul- oder Berufsausbildung.

1.1. Sonderrisiken

Die normale Privat-Haftplicht hilft nicht in allen Fällen. Sondersituationen müssen oft separat versichert werden. Das gilt zum Beispiel für Bauherren, Hausbesitzer mit Öltank, Besitzer von Hunden oder Pferden. Hierfür gibt es viele spezielle Haftpflichtversicherungen.

1.2. Haftung für Kinder

Kinder unter 7 sind grundsätzlich nicht für Ihre Taten haftbar, im Straßenverkehr sogar bis zehn Jahren. Zwischen 7 und 18 Jahren sind sie beschränkt deliktfähig. Aber eventuell bestehen Ansprüche gegen Eltern oder Aufsichtspersonen, wenn diese Ihrer Aufsichtspflicht nicht genügend nachgekommen sind.

1.3. Wenn der Schaden da ist

Der Versicherungsnehmer muss alles tun, um den Schaden möglichst gering zu halten. Er darf nicht ohne Zustimmung der Versicherungsgesellschaft Schadensersatzansprüche anerkennen oder voreilige Zahlungen leisten. Die Versicherungsgesellschaft ist umgehend zu informieren. Und: Nicht lügen, auch damit riskiert man den Versicherungsschutz.

Erhöht die Versicherung den Beitragssatz um mehr als 10 Prozent ohne Ausweitung des Versicherungsschutzes, besteht ein Sonderkündigungsrecht für Verträge.

1.4. Best-Leistungs-Garantie / Update-Versprechen

Viele Versicherer bieten mittlerweile die sogenannte Best-Leistungs-Garantie an. Das heißt: Wenn ein anderer Versicherungsanbieter in Deutschland in der Privathaftpflicht eine Leistung versichert, wird diese Versicherung mitziehen. Automatisch und auch in Zukunft. Das ist natürlich eine starke Ansage, aber Achtung: Versicherer können trotzdem eigene Leistungsausschlüsse definieren. Sie müssen also weiterhin vergleichen :-)

Ähnliches gilt für ein Update-Versprechen: Wenn sich die Bedingungen in Zukunft für Neukunden verbessern, so erhalten auch die Altkunden diese verbesserten Bedingungen. Es sei denn, die verbesserten Bedingungen kosten mehr Beitrag. Versicherer können sich über diese Klausel eventuell in Zukunft rausreden.

 

2. Unsere Empfehlungen zur Haftplichtversicherung

2.1. Selbstbeteiligung?

Wir empfehlen, eine Selbstbeteiligung von 150 Euro zu wählen. Denn versichern sollten Sie nur die großen Unglücke und die Selbstbeteiligung spart Geld. Zudem würde Ihnen Ihr Versicherer vermutlich schnell kündigen, wenn Sie jeden kleinen Schaden abrechnen würden.

2.2. Ein starker Tarif beinhaltet:

  • Pauschale Versicherungssumme: mindestens 10, besser 50 Millionen Euro
  • Versicherungssumme je geschädigter Person: mindestens 10 Millionen Euro
  • Enthält Allmählichkeitsschaden.
  • Zahlt bei Schäden an fremden Computern. Wird auch "Schäden Internetnutzung" oder "Internetschäden" genannt.
  • Zahlt bei Schäden durch gewässergefährdende Substanzen.
  • Die Versicherung zahlt auch bei Schäden, die während eines (vorübergehenden) Auslandaufenthaltes entstehen.
  • Zahlt bei Mietsachschäden.

2.3. Von Fall zu Fall empfehlenswert

  • Enthält Best-Leistungs-Garantie.
  • Enthält Forderungsausfalldeckung: Ihre Versicherung zahlt für einen Schaden, den jemand Drittes bei Ihnen verursacht hat, dieser Dritte Ihnen den Schaden aber nicht bezahlen kann. Auch "Ausfalldeckung" genannt.
  • Versicherung eines Ehrenamtes: Haftungsrisiko von 10 Millionen Euro sollte abgesichert sein.
  • Tarif enthält Schlüsselversicherung: Die Haftpflichtversicherung übernimmt in diesem Fall die Kosten, die durch einen Schlüsselverlust entstehen. Buchen Sie dieses Extra hinzu, wenn durch einen Schlüsselverlust große Unkosten entstehen. Dies kann der Fall sein, wenn bei Schlüsselverlust Ihrerseits die gesamte Schließanlage Ihres Mietshauses (Schlüsselverlust privat) und/oder Ihres Bürogebäudes (Schlüsselverlust Beruf) ausgetauscht werden muss.
  • Tarif zahlt "Schäden durch deliktunfähige Kinder": Ihre Kinder sind bis zum siebenten Lebensjahr nicht schuldfähig. Wenn sie einen Schaden verursachen (und niemand hat seine Aufsichtspflicht verletzt), muss eigentlich niemand diesen bezahlen – nur der Geschädigte. Wenn Sie diese Schäden dennoch bezahlen möchten, buchen Sie das Feature "Schäden durch deliktunfähige Kinder" hinzu.
  • Tarif zahlt bei Schäden für geliehene Sachen (Leihsachen).
  • Tarif zahlt bei Gefälligkeitsschaden: Wenn Sie bei jemanden einen Schaden verursachen, während Sie ihm helfen. Typisches Beispiel ist der Umzug. Ihnen entgleitet die teure Vase, Sie müssen diese nicht bezahlen, Ihr Freund bleibt auf dem Schaden sitzen. Wenn Sie auch dies versichern wollen, wählen Sie "Gefälligkeitsschäden" mit an.
  • Hüten fremder Hunde und Pferde: auch das kann teuer werden, wenn während dieser "Hütezeit" etwas Schlimmes passiert.
  • Mietsachschäden sollten bei Mietern bis zu 500.000 € abgedeckt sein.
  •  Versicherung eines ev. Regresses vom Sozialversicherungsträger.
  • Eine Vorsorgeversicherung. Diese greift bei Risiken, die nach Abschluss des Vertrages entstehen, für die aber noch keine eigene Police abgeschlsosen wurde. Zum Beispiel bei Schäden in Zusammenhang mit einer gerade erworbenen Ferienwohnung, bevor die spezielle Police (Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht) abgeschlossen wurde.

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4. Haftpflichtversicherungen - Vergleich Mai 2024

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Geschrieben von

Peter Bödeker
Peter Bödeker

Peter Bödeker hat Volkswirtschaftslehre studiert und arbeitet seit seinem Berufseinstieg im Bereich Internet und Publizistik. Nach seiner Tätigkeit im Agenturbereich und bei einem Kapitalanlageunternehmen (für geschlossene Fonds) ist er seit 2002 selbständig als Autor und Betreiber von Internetseiten.

https://www.geld-welten.de

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