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Risikolebensversicherung: was beachten? Großer Ratgeber & Vergleich aktueller Angebote

Nötig: Risiko-Lebensversicherung für Familien und Paare mit unbezahltem Wohneigentum. Für Singles unnötig.

Von vielen Menschen wird die Möglichkeit eines vorzeitigen Todes gedanklich beiseitegeschoben. Auch wenn Buddha und andere Philosophen (Memento Mori, siehe z. B. Epiktet) das anders sehen: Diese Verdrängung ist finanziell gesehen erst einmal kein Problem. 

Anders sieht es aus, wenn liebgewonnene Menschen von unserem Lohn oder unserer Weiterarbeit abhängig sind. Wenn diese durch unser vorzeitiges Verscheiden in große Not geraten. Dann sollte man eine Risikolebensversicherung abschließen. Im Gegensatz zu einer Kapitallebensversicherung (die wir eher nicht empfehlen) ist diese Absicherung auch gar nicht teuer.

Doppel-Vergleichs-Tipp: Erfahren Sie hier, wie Sie die günstigste Absicherung für Ihre Familie oder Ihren Partner finden.

Inhaltsverzeichnis aus-/einklappen

Aktuelle Tarife verschiedener Anbieter

Kurz zusammengefasst

  • Eine Risikolebensversicherung ist eine sinnvolle, wenn nicht sogar notwendige Versicherung, für den Fall, dass andere Menschen von Ihnen finanziell abhängig sind (typischerweise in einer Familie, aber auch Geschäftspartner in einem Unternehmen) und/oder Sie gemeinsam für einen Kredit verantwortlich sind.
  • Bei ähnlichen Leistungen sind die Angebote auf dem Markt teilweise sehr unterschiedlich teuer. Viele Versicherer bieten Online-Rechner für einen leichten Vergleich.
  • Höhe der Versicherungssumme: So niedrig wie möglich, aber so hoch wie nötig. Die Hinterbliebenen sollten mit dieser Summe ausreichend abgesichert sein.

Details und nähere Erläuterungen zu allen Punkten im weiteren Artikel.

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1. Was ist eine Risikolebensversicherung?

Was ist versichert, was deckt sie ab? Anders als die Kapitallebensversicherung bietet die Risiko-Lebensversicherung nur die Auszahlung einer Summe, wenn der Versicherungsinhaber stirbt. Eine Altersvorsorge ist nicht enthalten. 

Die Leistungen der Risikolebensversicherung bestehen meist nur in dieser Zahlung bei Todesfall. Man Vertragsvarianten zahlen auch einen gewissen Betrag bei Pflegebedürftigkeit der versicherten Person oder zahlen im Falle einer tödlichen Krankheit vorzeitig aus, siehe dazu weiter unten im Text.

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2. Wer braucht eine Risikolebensversicherung?

Ob Sie eine Risikolebensversicherung benötigen, können Sie am besten mit der Antwort auf eine andere Frage beantworten:

Was würde finanziell mit Ihren Liebsten oder Geschäftspartnern geschehen, wenn Sie in den nächsten Jahren sterben würden. Wofür würde dann Geld fehlen?

Für die folgenden Gruppen ist eine Risikolebensversicherung sinnvoll:

  • Vor allem junge Familien mit Kindern (mit und ohne gemeinsame Kreditschulden) sollten sich mit einer Risikolebensversicherung so absichern, dass der weiterlebende Partner ohne große finanzielle Einschränkungen die Kinder großziehen kann.
  • Aber auch bei Paaren ohne Kindern, die einander einen gewissen Lebensstandard absichern wollen, macht eine Risikolebensversicherung Sinn. Vor allem dann, wenn zusammen ein Immobilienkredit abgeschlossen wurde. 
  • Oder bei Geschäftspartnern, die gemeinsam ein Unternehmen oder eine Kanzlei betreiben. 
  • Alleinerziehende können eine Risikolebensversicherung abschließen, um ihre Kinder finanziell abzusichern.

Der aktuelle Stand

In Deutschland sind aktuell knapp 3 Millionen Policen abgeschlossen. Aber allein 7 Millionen Haushalte haben Kinder ...

Wann Risikolebensversicherung abschließen? Zusammengefasst:

Sie sollten diese Versicherung abschließen, wenn Sie Hinterbliebene nach Ihrem vorzeitigen Tod versorgt wissen wollen. Also vorrangig bei einer Familie mit Kindern und Paaren, die gemeinsam eine Immobilie besitzen.

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3. Wie hoch sollte ich die Risikolebensversicherung abschließen?

Empfehlungen zur Höhe der Versicherungssumme

3.1. Fall: ein Hauptverdiener

Eine Risiko-Lebensversicherung ist nicht teuer. Darum sollte man bei der Höhe der „Sterbesumme“ nicht zu knauserig sein. Wenn eine Familie nur einen Hauptverdiener hat, sollte es sich um die 3 bis 5-fache Jahresbruttoeinkommenssumme des Hauptverdieners handeln. Der Rat von Verbraucherschützern lautet:

Paare ohne Kinder tendenziell das dreifache des Bruttojahreseinkommens, Familien mit Kindern eher das fünffache.

Ein Beispiel: Verdient der Hauptverdiener / die Hauptverdienerin eines Paares ohne Kinder also beispielsweise 60.000 € Brutto im Jahr, würde der richtige Todesfallschutz 180.000 € betragen. Sind Kinder in der Familie, sollte man eine Todesfallsumme von 300.000 € abschließen. Wenn Hypothekenkredite laufen, sollte man überlegen und berechnen, mit welcher Summe die Raten des Kredits bis zum Ende der Laufzeit plus Lebenshaltungskosten abgesichert werden müssen.

3.2. Fall: Zur Kreditabsicherung

Geht es nur um die Absicherung eines Kredites, ist oft die sogenannte Restschuldversicherung die günstigere Wahl. Bei dieser sinken die Beiträge zusammen mit der Restschuld. Wählen Sie für den Fall der Kreditabsicherung eine normale Risikolebensversicherung, sollte die Versicherungssumme so hoch ausfallen, dass der Partner den Kredit bequem abtragen kann. Möglicherweise bietet sich die Option „Verbundene Risikolebensversicherung“ als Sparmöglichkeit an. Mehr dazu unten.

3.3. Den Bedarf ausrechnen

Wenn es in der Familie nur einen Hauptverdiener gibt und dieser stirbt, trifft es die Hinterbliebenen finanziell besonders hart. Um den Wegfall des Einkommens z. B. für die nächsten 20 Jahre auszugleichen, bedarf es der Kenntnisse über Höhe der Witwenrente des hinterbliebenen Ehepartners und der Waisenrenten von den Kindern.

Diese Ansprüche haben Witwen/Witwer & Waisen

Welche gesetzliche Rente erhalten Witwen, Witwer und Waisen?

Große Witwenrente

Wer ...

  • ein minderjähriges oder behindertes Kind erzieht
  • oder erwerbsgemindert ist
  • oder mindestens 45 Jahre und 9 Monate (Stand: 2020; diese Altersgrenze steigt in den nächsten Jahren auf 47 an) ist

... hat Anrecht auf die große Witwenrente. Diese beträgt 55 % der Altersrente des Verstorbenen (früher 60 %). Ist dieser vor Rentenbeginn verstorben, wird der Anspruch durch Zurechnungszeiten erhöht.

Kleine Witwenrente

Wenn obige Gründe nicht vorliegen, wird die kleine Witwenrente gezahlt. Diese beträgt 25 % des Rentenanspruchs des Verstorbenen und wird maximal 2 Jahre gezahlt.

Im Durchschnitt werden heute an gut 5 Millionen Empfänger von Witwen- oder Witwerrenten in Deutschland gut 600 € monatlich ausgezahlt.

Waisen-Anspruch

  • Vollwaisen erhalten 20 % 
  • Halbwaisen nur 10 % 

des Rentenanspruchs des Verstorbenen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.

Die Zahlung kann bis zum 27. Lebensjahr fortgesetzt werden, wenn der/die Waise 

  • eine Ausbildung macht oder an einem freiwilligen Dienst (FSJ etc.) teilnimmt
  • oder eine Behinderung vorliegt.

Zusätzlich muss man die Kostenreduzierung durch den Wegfall einer Person einkalkulieren. In der Regel landet man bei diesen Berechnungen bei der von den Verbraucherschützern empfohlenen

Versicherungssumme in Höhe des drei bis fünffachen des Jahresbruttoeinkommens des Hauptverdieners.

Beispielrechnung

  • Ausgezahlter Versicherungsbetrag: 200.000 €
  • Monatliche Geldentnahme: 900 €
  • Anlage des Restbetrages zu 1 %

=> Die monatliche Auszahlung ist gut 20 Jahre möglich

Eine Auszahlungszeit/Vertragslaufzeit von 20 Jahren reicht meist aus, da dann die Kinder „aus dem Gröbsten raus sind“.

3.4. Wie hoch werden Sie abschließen bzw. haben Sie abgeschlossen?

In welcher Höhe werden Sie die Risikolebensversicherung abschließen bzw. haben Sie abgeschlossen?

 

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4. Risikolebensversicherung – wie lange?

Die erwähnten 20 Jahre sind ebenfalls eine gute Richtschnur für die Laufzeit der Risikolebensversicherung. Denn nach 20 Jahren sind die Kinder meist groß und der hinterbliebene Partner kann wieder voll in den Beruf arbeiten.

Eine Erhöhung auf 25 Jahre Laufzeit bedeutet deutlich höhere Monatsbeiträge. Aber dadurch wäre z. B. noch ein Studium abgesichert. Sie können auch einen Vertrag mit Verlängerungsoption wählen, siehe unten.

Zudem können Sie eine Risikolebensversicherung immer zum Ende eines Versicherungsjahres kündigen.

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5. Höhe der Beiträge – wie viel kostet die Prämie?

Die Leistungen einer Risiko-Police unterscheiden sich bei den einzelnen Anbietern kaum. Auch preiswerte Versicherer decken die wichtigen Risiken ab. Wählen Sie also tendenziell die günstigste Variante.

Allerdings: Steht in dem Versicherungsvertrag, dass der Beitrag während der Laufzeit bei steigenden Kosten der Gesellschaft ansteigen kann, sollten Sie diesen Vertrag nicht wählen. Das tritt besonders bei einigen Versicherern aus EU-Ländern auf.

5.1. Zahlbeitrag versus Tarifbeitrag

Manchmal auch „aktueller versus maximaler“ Jahresbeitrag genannt. Hier verhält es sich so: Die Versicherer legen die Versicherungsbeiträge an und erwirtschaften damit Zinsen und andere Einnahmen. Diese geben sie teilweise über die Beitragsverrechnung an den Versicherungsnehmer weiter. Der Zahlbeitrag ist der Tarif, den der Versicherte zahlt, wenn die Überschüsse wie prognostiziert anfallen. 

Wenn es hingegen mit der Geldanlage der Versicherung nicht so gut läuft, kann sie den Beitrag maximal auf den „Tarifbeitrag“ heraufsetzen. Bei sonst gleichen Leistungen und gleichem Zahlbeitrag sollte man darum den Tarif mit der geringeren Differenz zischen Zahlbeitrag und Tarifbeitrag wählen.

Einige Versicherer wählen mit dem sogenannten „Todesfallbonus“ den umgekehrten Weg: Dieser bedeutet, dass der Versicherer nur die volle Summe zahlt, wenn die Überschüsse wie prognostiziert anfallen. Kommt weniger dabei heraus, fällt auch die Auszahlungssumme im Todesfall kleiner aus. In diesem Fall geben die Versicherer oft an, dass die Versicherungssumme nur garantiert ist, wenn der Tarifbeitrag gezahlt wird.

5.2. Wonach richtet sich der Beitrag?

Der Beitrag richtet sich nach Alter, Gesundheitszustand und Versicherungshöhe. Es gilt:

  • Raucher zahlen mehr als Nichtraucher, teilweise dreimal so viel.
  • Risiko-Berufe wie Dachdecker, Feuerwehrleute, Bombenentschärfer, Piloten oder Dachdecker zahlen mehr.
  • Berufe mit schwerer körperlicher Tätigkeit (Maurer ...) zahlen mehr.
  • Motorradfahrer & Betreiber riskanter Sportarten (Tauchen, Reiten, Fallschirmspringen, Segeln, Drachenfliegen ...) zahlen mehr. Die Höhe der Mehrzahlung hängt oft davon ab, wie genau der Sport ausgeübt wird. Achtung: Ehrlich angeben, ansonsten besteht die Gefahr der Zahlungsverweigerung im Todesfall.
  • Jede Versicherung nimmt andere Aufpreise, ein Vergleich lohnt auch für Risikosportarten.
  • Chronische Kranke zahlen mehr oder werden manchmal sogar abgelehnt.
  • Je jünger der Versicherte ist, umso billiger ist die Police.
  • Übergewichtige zahlen mehr, oft wird bei Vertragsabschluss nach Gewicht und Körpergröße gefragt. Teilweise wird schon ab einem BMI von 27 ein Aufschlag genommen.

Bei Abschluss eines Vertrages verlangen die Versicherer oft umfangreiche Auskünfte zum Gesundheitszustand. Beantworten Sie die Fragen korrekt und ehrlich – ansonsten könnte sich die Versicherung im Todesfall weigern zu zahlen.

Aktuelle Tarife Risikolebensversicherung

 

Wie lange Nichtraucher?

Raucher zahlen oft den 2-3-fachen Tarif. Meist erfolgt kein Aufschlag mehr, wenn seit mindestens zehn Jahren nicht mehr geraucht wurde. Einige Anbieter bieten nur leicht verteuerte Tarife für Versicherte an, die seit mindestens einem Jahr nicht mehr rauchen.

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6. Welche Gesundheitsfragen kommen auf mich zu?

Um den günstigsten Beitragssatz bei einer Risikolebensversicherung zu erhalten, sollte man sich bester Gesundheit erfreuen, denn den Neuabschluss einer Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung gibt es seit 2010 nicht mehr. Auch ein Wechsel der Risikolebensversicherung geht meist mit einer erneuten Gesundheitsprüfung einher.

Meist muss (nur) ein umfangreicher Fragenkatalog beantwortet werden. Hier geht es um Fragen nach speziellen Erkrankungen (Migräne, psychischen Erkrankungen wie Depression, Allergie-Krankheiten wie Heuschnupfen, aber auch Entzündungen) sowie allgemeine Fragen zu den unterschiedlichen Körperbereichen (Magen-Darm-Trakt, Muskeln, Knochen, Gelenke, Herz-Kreislauf-System, Stoffwechsel). 

Ganz wichtig: Geben Sie alles an! Wer etwas auslässt oder es mit der Wahrheit nicht genau nimmt, mag zunächst günstigere Beiträge zahlen, riskiert aber, dass die Hinterbliebenen am Ende leer ausgehen, wenn der Schwindel nach dem Tode bei einer Prüfung doch noch auffällt.

Zudem verlangen die Versicherer meist das Einverständnis, einen Bericht des Hausarztes einholen zu dürfen.

Mehr zu der Gesundheitsprüfung und Details zu den Risikozuschlägen

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7. Steuern

Die ausgezahlte Versicherungssumme unterliegt nicht der Einkommenssteuer. Allerdings wird die Summe zum Erbe hinzugerechnet. Doch erst ab 500.000 € Gesamt-Erbsumme fällt bei Verheirateten Erbschaftssteuer an, bei Kindern ab 400.000, bei Unverheirateten schon ab 20.000 €. Mehr dazu im Beitrag Erben & Verschenken.

Weitere Formen der Risikolebensversicherung:

7.1. Steuertrick (nicht nur) für Unverheiratete

  • Wenn Unverheiratete Erbschaftssteuern sparen möchten, muss der Partner (z. B. die Frau), welcher der Begünstigte sein soll, den Vertrag der Risikolebensversicherung abschließen. Versicherte Person ist dann der andere Partner (in diesem Fall der Mann), welcher diesem Vertrag nur zustimmen muss. Wenn dann die Versicherungsbeiträge auch vom Konto des abschließenden Partners (hier der Frau) abgehen, erhält sie die Versicherungssumme (im Todesfall des Mannes) ohne Steuerschuld (keine Erbschaftsteuer zu zahlen!) ausbezahlt.
  • Ähnlich läuft es bei der „Risikolebensversicherung über Kreuz“. Hierbei wird das gleiche Modell für beide Partner angewendet. Beide schließen den Vertrag mit sich als Versicherungsnehmer und begünstigter Person in Personalunion. Versicherter ist jeweils der andere Partner.
    Vorteil dieser Variante gegenüber der „Verbundenen Risikolebensversicherung“ (siehe dazu unten): Wenn einer stirbt, bleibt der andere Vertrag bestehen und es kann ein neuer Begünstigter (z. B. die Kinder) eingesetzt werden.

 

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8. Wichtige Klauseln und sinnvolle Extras

8.1. Nachversicherungsgarantie

Unter einer Nachversicherungsgarantie versteht man das Recht des Kunden, noch lange nach Vertragsabschluss (oftmals Jahre danach) die Versicherungssumme aufzustocken. Natürlich ohne erneute Gesundheitsprüfung. Diesen Service bieten die meisten modernen Tarife. Allerdings wird meist ein konkreter Anlass für diese Heraufsetzung verlangt (üblich sind Hochzeit, Geburt eines Kindes, Erwerb einer Immobilie, Gang in die Selbstständigkeit oder auch nur eine Gehaltserhöhung). Oft ist auch eine Begrenzung der Aufstockung pro Anlass gegeben, üblich sind 25.000 bis 30.000 € pro Anlass.

Wenn die Versicherer zwischen Basis- und Premiumtarif unterscheiden, findet sich die Nachversicherungsgarantie oft nur im Premiumangebot.

8.2. Verlängerungsoption

Manche Verträge ermöglichen es, den Vertrag ohne erneute Gesundheitsprüfung bis zu einer festgelegten Altersgrenze zu erweitern. Oft ist auch das Alter limitiert, bis zu dem diese Option genutzt werden darf.

8.3. Optional: Pflegebonus

Bei Verträgen mit Pflegebonus wird ein gewisser (kleiner) Anteil der Versicherungssumme ausgezahlt wird, wenn der Versicherungsnehmer pflegebedürftig wird. Diese Summe wird oft auf 15.000 € begrenzt.

8.4. Optional: Recht auf vorgezogene Leistung

Hinter dieser Vertragsklausel verbirgt sich die Möglichkeit, bei einer unheilbaren Erkrankung bereits vor Eintreten des Todes die Versicherungssumme ausgezahlt zu bekommen. Zum Beispiel dann, wenn die Lebenserwartung unter einem Jahr beträgt. So können teure Therapien ausprobiert werden, die von keiner Krankenkasse bezahlt werden. Allerdings verfehlt die Risikolebensversicherung dann den Zweck, die Hinterbliebenen finanziell abzusichern.

8.5. Optional: Dynamik

Mit diesem Angebot kann die Versicherungssumme jedes Jahr um einige Prozent erhöht werden, zum Beispiel als Ausgleich für eine hohe Inflation. Bei vielen Verträgen verliert man diese Option, wenn man sie drei Jahre hintereinander nicht nutzt.

8.6. Optional: Anpassung an Restkredit

Es gibt spezielle Tarifvarianten, bei der die Versicherungssumme der Risikolebensversicherung im Gleichschritt mit der Restschuld eines Kredites sinkt. Diese Tarife sind günstiger als solche, bei denen die Versicherungssumme bis zum Ende gleich bleibt. Es handelt sich um eine sinnvolle Tarifvariante, wenn die Risikolebensversicherung vor allem der Absicherung eines Kredites dient.

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9. Spartipps beim Vergleichen

  • Verbundene Risikolebensversicherung
    Will sich ein Paar gegenseitig absichern, kann eine gemeinsame Police gewählt werden. Die ist günstiger als zwei Einzelne. Im Todesfall erhält dann der jeweils andere die Summe. Aber wenn Sie Kinder haben, könnte die Auszahlungssumme bei gleichzeitigem Versterben beider Partner zu gering ausfallen.
    Nachteile dieser Variante: Versicherungssumme und Laufzeit ist für beide Partner gleich. Wenn beide sterben, wird die Versicherungssumme nur einmal ausgezahlt. Beide Partner müssen einer eventuellen Kündigung zustimmen, im Falle einer Scheidung kann nicht einfach ein neuer Begünstigter eingesetzt werden. Zudem kann bei hohen Erbsummen eine Erbschaftsteuerpflicht anfallen.
  • Doppelangebot einholten
    Oftmals schneiden bei den großen Vergleichstests die Versicherer CosmosDirekt und Hannoversche Leben besonders gut ab. Unser Tipp: Holen Sie sich einfach von beiden Versicherern ein Angebot ein und schließen Sie beim Günstigeren ab.
  • Vergünstigungen für Verheiratete
    Einige Versicherungen bieten einen Rabatt für Verheiratete und Ehepaaren mit Kindern, z. B. die DEVK oder die Gothaer.
  • Je jünger, desto günstiger
    Logischerweise fällt der Beitrag (bei gleicher Versicherungssumme und gleicher Laufzeit) kleiner aus, wenn die versicherte Person jünger ist. 
  • Risikolebensversicherung bei Immobilienkredit
    Oftmals wird bei Abschluss des Kreditvertrages eine Risikolebensversicherung mit angeboten. Sie dürfen aber auch einen anderen Anbieter wählen. Was sinnvoll ist, wenn das verbundene Angebot nicht zu den günstigen Versicherungen gehört.

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10. Was passiert bei gegenseitiger Risikolebensversicherung nach einer Scheidung/Trennung?

  • Zwei einzelne Verträge
    Jeder kann selbst über seinen Vertrag entscheiden, z. B. kündigen oder einen anderen Begünstigten einsetzen.
  • Über-Kreuz-Versicherung
    Hier sollte zunächst ein gegenseitiger Wechsel des Versicherungsnehmers erfolgen. Danach können diese Versicherungen wie zwei einzelne Verträge behandelt werden, siehe vor.
  • Verbundene (Partner)-Risikolebensversicherung
    Kündigung nur möglich, wenn beide Partner der Kündigung zustimmen. Eventuell bietet es sich an, die Kinder als neue Begünstigte einzusetzen.

10.1. Was passiert, wenn beide sterben?

  • Bei zwei einzelnen Verträgen
    Falls ein Paar sich in zwei Einzelverträgen gegenseitig begünstigen und beide Partner sterben, wird die volle Versicherungssumme aus beiden Verträgen den erbberechtigten Hinterbliebenen ausgezahlt. 
  • Über-Kreuz-Versicherung
    Hier gilt das gleiche wie bei zwei einzelnen Verträgen.
  • Verbundene Lebensversicherung
    Wenn bei diesem Vertrag beide Partner gleichzeitig sterben, wird nur eine Versicherungssumme an die erbberechtigten Hinterbliebenen ausgezahlt.

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11. Wann zahlt die Risikolebensversicherung nicht?

In den folgenden Fällen wird die Versicherung (meist) nicht zahlen:

  • Selbstmord des Versicherungsnehmers
  • Nichtzahlung der Versicherungsbeiträge
  • Tod des Versicherungsnehmers bei Kriegseinsätzen
  • Falsche oder fehlerhafte Angaben bei Vertragsabschluss

11.1. Was passiert nach Ablauf der Risikolebensversicherung

.... wenn der Versicherte in der Laufzeit nicht stirbt? Dann läuft der Vertrag aus und die gezahlten Prämien gehen vollständig in den Besitz der Versicherung über.

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12. Was soll ich tun, wenn ich die Beiträge einmal nicht bezahlen kann?

Dann sollten Sie lieber die Beiträge stunden, als die Versicherung zu kündigen. Dies geht bei einigen Versicherern für sechs bis 24 Monate.

Essenzielle Versicherungen wie die Krankenversicherung, Haftpflicht oder Risikoleben sollten im Falle von finanziellen Engpässen nicht gekündigt werden. Im Notfall sollte man sich vielmehr bemühen, in einen günstigeren Tarif zu wechseln.

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13. Was ist zu tun, wenn der Versicherungsfall eintritt?

  1. Versicherung informieren
    Innerhalb von drei Tagen die Versicherung über den Tod der versicherten Person informieren. Hierzu reicht ein Anruf.
  2. Unterlagen einreichen
    Minimal verlangt die Versicherung den Versicherungsschein sowie eine Sterbeurkunde. Je nach Versicherung werden auch Personalausweis, Familienstammbaum, ärztlicher Bescheid über die Todesursache und/oder eine Geburtsurkunde verlangt.
  3. Prüfung abwarten
    Die Versicherung prüft nun den Todesfall. Wenn keine Ungereimtheiten oder Probleme auftreten, wird die Versicherungssumme überwiesen.
  4. Klug nutzen
    Was soll mit der Versicherungssumme geschehen? Manchmal wird das Geld nicht unbedingt gebraucht, dann bietet sich eine Langfristanlage z. B. in ETF an. Wenn es absehbar ist, dass es zum Beispiel in einigen wenigen Jahren für eine Kredittilgung benötigt wird, würde sich eine Festgeldanlage für diesen Zeitraum anbieten.

Tipps dazu in den folgenden Artikeln:

Beitrag: Festgeld – was ist zu beachten?

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Festgeld – was alles beim Abschluss zu beachten ist

Festgeld ist eine simple und eindeutige Geldanlage, darum ist sie bei uns Anlegern so beliebt. Wunschzeitraum auswählen (meist zwischen 12 und 60 Monaten), zugehörigen Zinssatz erfragen und abschliessen. Fertig.

Die Festgeldanlage kann so einfach vonstattengehen wie eben beschrieben. Wer aber auf Nummer sicher gehen will, der sollte folgende Punkte abklären, bevor er sein Geld festlegt.

Wir klären auf, was alles beim Abschluss von Festgeld zu beachten ist.

Hier weiterlesen

Beitrag: Anlagestrategie Geldanlage in ETF bzw. Indexfonds

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Ein ETF bzw. börsennotierter Indexfonds will in seiner Zusammensetzung die Wertentwicklung eines Börsenindexes nachbilden. Die Managementleistung der Fondsmanager ist damit in der Regel nicht sonderlich aufwendig, was sich in günstigeren Konditionen widerspiegelt. Die jährlichen Gebühren liegen zwischen 0,2 und 0,5 % der Anlagesumme, meist wird kein Ausgabeaufschlag erhoben.

Ein kleiner Nachteil von Indexfonds liegt darin, dass keine Wertsteigerung wie bei manchen (wenigen) Einzelwerten potentiell möglich wäre. Es gibt die Fondsart seit dem Jahr 2000.

In diesem Artikel finden Sie Indexfonds grundsätzlich erläutert, sicherheitsrelevante Auswahlkriterien, Aufteilungsstrategien, Fondsempfehlungen und kostengünstige Anlagemöglichkeiten.

Hier weiterlesen

Beitrag: Anlage verrenten

Anlage verrenten: Sofortrente versus Auszahlplan

Wer zum Zeitpunkt des Renteneintritts über die Gnade eines höheren Geldbetrages verfügt, kann diesen zur Aufstockung seiner Rente nutzen. Dabei stehen mehrere Möglichkeiten zur Wahl. Die sicherste Variante ist die Einzahlung in eine private Rentenversicherung mit sofortiger Rentenzahlung (Sofortrente). Wer gerne (deutlich) mehr Ertrag aus seinem Erspartem wünscht und ein höheres Risiko nicht scheut, wählt einen (Fonds-)Auszahlungsplan.

Wir stellen beide Konzepte gegenüber: ► Relevante Konsequenzen aus der Entscheidung Vor- und Nachteile gegenübergestellt ► Wie viel Monatsrente bekomme ich jeweils? ► Entnahmerechner ► Tipps für intelligenten Wechsel

Hier weiterlesen

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14. Ergänzungen und Fragen von Leser:innen

Hast du eine Frage zum Beitrag oder etwas zu ergänzen bzw. zu korrigieren?

Jeder kleine Hinweis/Frage bringt uns weiter und wird in den Text eingearbeitet.

 

Die Seite wird zum Absenden NICHT neu geladen (die Antwort wird im Hintergrund abgesendet).

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15. Aktuelle Angebote Risikolebensversicherung Juni 2023

 

15.1. Was sind Premiumtarife?

Manche Versicherer bieten Plus-Tarife an, siehe obige Klauseln. Diese haben meist eine bessere Nachversicherungsgarantie, ermöglichen eine leichtere Steigerung der Versicherungssumme. Jedoch ist auch hier meist ein konkreter Anlass notwendig, der Beitrag ohne Gesundheitsprüfung auf 250.000 Euro begrenzt. Manchmal wird auch schon ein Eintreten des Pflegefalles ein gewisser Teil der Summe (10 %) gezahlt. Die Laufzeit kann oft verlängert werden, jedoch meist auf 70 oder 75 Jahre Lebensalter begrenzt.

15.2. Wechsel nur noch mit Gesundheitsprüfung

Haben Sie einen günstigeren Tarif für Ihre Risikolebensversicherung gesehen und möchten gerne wechseln? Ihr alte Versicherung können Sie jährlich kündigen. Vor Abschluss des Neutarifes könnte aber eine erneute Gesundheitsprüfung notwendig werden. Sie können zuvor anonym per Risikovoranfrage klären lassen (z. B. durch einen Versicherungsberater bzw. -makler), ob Sie aus gesundheitlichen Gründen abgelehnt werden würden. Hier finden Sie weitere Infos zur Gesundheitsprüfung der Risikolebensversicherung.

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16. Zusammenfassung der wichtigsten Punkte

  • Risikolebensversicherung – wann sinnvoll?
    Die Risikolebensversicherung ist sinnvoll, wenn Sie Lebenspartner, Kinder oder andere Angehörige für den Fall Ihres Todes finanziell absichern wollen. Ein alleinlebender Single ohne finanzielle Verflechtungen mit anderen braucht diesen Versicherungsschutz in der Regel also nicht.
  • Todesfallsumme
    Verbraucherschützer raten: Paare ohne Kinder tendenziell das dreifache des Bruttojahreseinkommens, Familien mit Kindern eher das fünffache. 
  • Laufzeit
    Eine Familie sollte den Todesfallschutz meist so lange, bis die Kinder ihre Berufsausbildung/Studium abgeschlossen haben und der Immobilienkredit abgezahlt ist; ein kinderloses Paar so lange, bis genügend Ersparnisse/Rentenansprüche angespart sind, dass der überlebende Partner alleine den gewünschten Lebensstandard halten kann.
  • Welche Risikolebensversicherung ist empfehlenswert?
    Man muss Angebote für Nichtraucher und Raucher unterscheiden. Raucher zahlen oft das 2-3fache. Bei den Vergleichstest von Finanztest schneiden die Anbieter CosmosDirekt, Europa, Hannoversche, Huk24 und Interrisk regelmäßig gut ab. Die Prüfungen von Finanztest und anderen ergeben immer wieder: Die Leistungen der Versicherungen unterscheiden sich bei der Risikolebensversicherung kaum, auch günstige Tarife decken entscheidende Risiken ab. Aktuell ergibt sich die folgende Situation:

Vergleich Anbieter Risikolebensversicherung

  • Vertrag wechseln
    Auch wenn Sie schon eine Risikolebensversicherung haben, können Sie in einen preisgünstigeren Vertrag wechseln. Sie haben ein jährliches Kündigungsrecht. Allerdings kann beim neuen Anbieter eine erneute Gesundheitsprüfung notwendig werden.
  • Anonym Voranfragen
    Beantworten Sie die Fragen zur Gesundheitsprüfung penibel korrekt. Wer in Sorge ist, aus gesundheitlichen Gründen abgelehnt zu werden, kann telefonisch, über einen unabhängigen Makler oder einen solchen Versicherungsberater eine anonyme Risikovoranfrage stellen.

Ausführlicher Ratgeber Risikolebensversicherung: Risikolebensversicherung: was beachten?

16.1. Weitere Informationen

Geschrieben von

Peter Bödeker
Peter Bödeker

Peter Bödeker hat Volkswirtschaftslehre studiert und arbeitet seit seinem Berufseinstieg im Bereich Internet und Publizistik. Nach seiner Tätigkeit im Agenturbereich und bei einem Kapitalanlageunternehmen (für geschlossene Fonds) ist er seit 2002 selbständig als Autor und Betreiber von Internetseiten.

https://www.geld-welten.de

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