Um den günstigsten Beitragssatz bei einer Risikolebensversicherung zu erhalten, sollte man sich bester Gesundheit erfreuen, denn den Neuabschluss einer Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung gibt es seit 2010 nicht mehr. Auch ein Wechsel der Risikolebensversicherung geht meist mit einer erneuten Gesundheitsprüfung einher.

Meist muss (nur) ein umfangreicher Fragenkatalog beantwortet werden. Hier geht es um Fragen nach speziellen Erkrankungen (Migräne, psychischen Erkrankungen wie Depression, Allergie-Krankheiten wie Heuschnupfen, aber auch Entzündungen) sowie allgemeine Fragen zu den unterschiedlichen Körperbereichen (Magen-Darm-Trakt, Muskeln, Knochen, Gelenke, Herz-Kreislauf-System, Stoffwechsel). 

Ganz wichtig: Geben Sie alles an! Wer etwas auslässt oder es mit der Wahrheit nicht genau nimmt, mag zunächst günstigere Beiträge zahlen, riskiert aber, dass die Hinterbliebenen am Ende leer ausgehen, wenn der Schwindel nach dem Tode bei einer Prüfung doch noch auffällt.

Zudem verlangen die Versicherer meist das Einverständnis, einen Bericht des Hausarztes einholen zu dürfen.

Versicherungsgründe

Sie sollten die Riskolebensversicherung abschließen, wenn Sie Angehörige oder Lebenspartner nach Ihrem vorzeitigen Tod versorgt wissen wollen. Also vor allem bei einer Familie mit Kindern und Paaren, die gemeinsam eine Immobilie besitzen. Wie oben erwähnt werden Sie bei Abschluss eines Kreditvertrages oftmals gezwungen sein, parallel eine Risikolebensversicherung abzuschließen, um im Falle Ihres Ablebens den Zahlungsausfall zu vermeiden.

Risikolebensversicherung in aller Kürze

  • Risikolebensversicherung – wann sinnvoll?
    Die Risikolebensversicherung ist sinnvoll, wenn Sie Lebenspartner, Kinder oder andere Angehörige für den Fall Ihres Todes finanziell absichern wollen. Ein alleinlebender Single ohne finanzielle Verflechtungen mit anderen braucht diesen Versicherungsschutz in der Regel also nicht.
  • Todesfallsumme
    Verbraucherschützer raten: Paare ohne Kinder tendenziell das dreifache des Bruttojahreseinkommens, Familien mit Kindern eher das fünffache. 
  • Laufzeit
    Eine Familie sollte den Todesfallschutz meist so lange, bis die Kinder ihre Berufsausbildung/Studium abgeschlossen haben und der Immobilienkredit abgezahlt ist; ein kinderloses Paar so lange, bis genügend Ersparnisse/Rentenansprüche angespart sind, dass der überlebende Partner alleine den gewünschten Lebensstandard halten kann.
  • Welche Risikolebensversicherung ist empfehlenswert?
    Man muss Angebote für Nichtraucher und Raucher unterscheiden. Raucher zahlen oft das 2-3fache. Bei den Vergleichstest von Finanztest schneiden die Anbieter CosmosDirekt, Europa, Hannoversche, Huk24 und Interrisk regelmäßig gut ab. Die Prüfungen von Finanztest und anderen ergeben immer wieder: Die Leistungen der Versicherungen unterscheiden sich bei der Risikolebensversicherung kaum, auch günstige Tarife decken entscheidende Risiken ab. Aktuell ergibt sich die folgende Situation:

Vergleich Anbieter Risikolebensversicherung

  • Vertrag wechseln
    Auch wenn Sie schon eine Risikolebensversicherung haben, können Sie in einen preisgünstigeren Vertrag wechseln. Sie haben ein jährliches Kündigungsrecht. Allerdings kann beim neuen Anbieter eine erneute Gesundheitsprüfung notwendig werden.
  • Anonym Voranfragen
    Beantworten Sie die Fragen zur Gesundheitsprüfung penibel korrekt. Wer in Sorge ist, aus gesundheitlichen Gründen abgelehnt zu werden, kann telefonisch, über einen unabhängigen Makler oder einen solchen Versicherungsberater eine anonyme Risikovoranfrage stellen.

Ausführlicher Ratgeber Risikolebensversicherung: Risikolebensversicherung: was beachten?

 

Gesundheit und Beitrag

Wie erwähnt zahlen die Lebensversicherer im Falle des Ablebens des Versicherungsnehmers während der Laufzeit des Versicherungsvertrages die im Vertrag vereinbarte Sterbesumme. Somit ist es logisch, dass alle Versicherungsanbieter ein nachhaltiges Interesse zeigen, das Sterberisiko des Versicherten innerhalb des Vertragzeitraumes einschätzen zu können. Nur so können sie eine optimale Prämie berechnen. Denn ungesunder Lebenswandel und maroder Gesundheitszustand führen statistisch zu frühzeitigerem Ableben.

Rauchen und schwelgen, das wird teuer

Mit der Folge, dass Raucher bei manchen Verträgen  das Doppelte oder Dreifache zahlen wie Nichtraucher. Manche Tarife werden schon günstiger, wenn seit einem Jahr nicht mehr geraucht wurde. Weitere Preistreiber sind Fettleibigkeit und hoher Blutdruck. Doch sind das beileibe nicht die einzigen Punkte, welche die Versicherer interessieren.

 

Gesundheitsprüfung

Bei niedrigeren Versicherungsummen (bis ca. 250.000 Euro) begnügen sich die meisten Versicherungen mit einer wahrheitsgemäßen Beantwortung einer Reihe von gesundheitsrelevanten Fragen an den Versicherten. Hier geht es um Fragen nach speziellen Erkrankungen (Migräne, psychischen Erkrankungen wie Depression, Allergie-Krankheiten wie Heuschnupfen, aber auch Entzündungen) sowie allgemeine Fragen zu den unterschiedlichen Körperbereichen (Magen-Darm-Trakt, Muskeln, Knochen, Gelenke, Herz-Kreislauf-System, Stoffwechsel). 

Wer wird ausgeschlossen?

  • Patienten mit Krebs, einem Schlaganfall, Leberzirrhose oder einem kürzlichen Herzinfarkt werden oft abgelehnt.
  • Welche Erkrankungen zur Vertragsverweigerung führen ist von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich.

Ärztliches Gutachten

Soll mehr Geld (oft ab 300.000 € Versicherungssumme) nach dem Ableben ausgeschüttet werden, wollen es die Assekuranzen genauer wissen: Blutuntersuchungen, Belastungs-EKGs und umfassende gesundheitliche Stellungsnahmen des Hausarztes, bei denen auch nach längst überstandenen Krankheiten gefragt werden kann, sind dann nicht selten Anforderungen der Versicherungen an den Kunden.

Wer in Sorge ist, dass bei diesem Gutachten etwas zutage tritt, was zu einer Vertragsablehnung führt, sollte sich bei seinem Wunschversicherer nach der Summe erkundigen, ab dem solch ein Gutachten notwendig wird. Es besteht ja die Möglichkeit, knapp darunter abzuschließen ...

Achtung: Zahlungsverweigerung

Wie schon oben erwähnt, kann sich eine Risikolebensversicherung in den folgenden Fällen vor einer Auszahlung der Versicherungssumme drücken:

  • Selbstmord des Versicherungnehmers
  • Nichtzahlung der Versicherungsbeiträge
  • Tod des Versicherungsnehmers bei Kriegseinsätzen
  • Falsche oder fehlerhafte Angaben bei Vertragsabschluss

Bei der Standardgesundheitsprüfung wird zumeist nur nach ambulanten Behandlungen der letzten fünf Jahre und stationären Aufenthalten der letzten zehn Jahre gefragt. Kommt es zur Hausarztbefragung, so muss dieser auch Krankheiten nennen, die noch weiter in der Vergangenheit liegen.

Sollte Ihnen in dieser Richtung Ungemach drohen, kann es klug sein, sich vorher über die Gepflogenheiten der gewünschten Versicherung in Kenntnis zu setzen. Eventuell gibt es eine andere Gesellschaft, die den umfassenden Gesundheitsreport erst bei einer Versicherungssumme fordert, die über meinem Wunschbetrag liegt.

Die Versicherungen beurteilen Vorerkrankungen durchaus unterschiedlich. Ein früherer Herzinfarkt mag bei dem einen Anbieter ein Ablehnungsgrund sein, der andere Versicherer nimmt Sie ohne Zuschlag auf.

Nie lügen!

Unbedingt abzuraten ist von einer bewussten Schwindelei bei der Beantwortung der Gesundheitsprüfung im Versicherungsvertrag. Sollte dies auffliegen, dürfen die Versicherer die Auszahlung verweigern - und die Angehörigen stehen mit leeren Händen da. Ja, die Hinterbliebenen dürfen trotz Nichtzahlung der Versicherung nicht einmal die eingezahlten Beiträge zurückfordern.

Gefährliche Hobbys

Einige Versicherer wollen noch mehr von ihren zukünftigen Kunden wissen und fragen nach Hobbys und Freizeitbeschäftigungen. Taucht als Antwort in den Anträgen dann Drachenfliegen oder Motorradfahren auf, kann dies zu einer Erhöhung des Versicherungsbeitrages führen. Auch hier kann bei Notwendigkeit eine Versicherung gewählt werden, die der sonstige Lebenswandel des Todesversicherten nicht weiter interessiert.

Wer in Sorge ist, aus gesundheitlichen Gründen abgelehnt zu werden, kann am Telefon, über einen unabhängigen Makler oder einen solchen Versicherungsberater eine anonyme Risikovoranfrage stellen.

Weitere Risikozuschläge

  • Je älter Sie bei Vertragseintritt sind, desto höher fallen die Beiträge aus.
  • Manche Berufe, vor allem solche mit schwerer körperlicher Arbeit, zahlen Risikozuschläge.
  • Chronisch Schwerkranke werden oft abgelehnt oder zahlen hohe Beitragsaufschläge. 
  • Rennfahrer, Taucher, Kampfsportler, Fallschirmspringer, Drachenflieger, Rafter, Canyoning-Begeisterte - alle zahlen bei vielen Versicherern erhöhte Beiträge.
  • Wenige Versicherte verlangen von Seglern oder Skifahrern erhöhte Zahlungen.
  • Gewicht: Ab einem BMI von 30 nehmen viele Versicherungen einen Aufschlag. 

Weitere Informationen

Ausschluss bestimmter Todesgründe

Manche Versicherer bieten es chronisch Erkrankten an, dass bei Eintreten des Todes aufgrund dieser chronischen Erkrankung (z. B. MS) die Versicherung nicht zahlen muss. Andere Todesursachen werden versichert. Versicherungsexperten raten, erst einmal nach Versicherungen zu suchen, die trotz dieser Erkrankung "ganz normal" aber mit Zuschlag versichern.

Risikolebensversicherung - Beiträge Juli 2024

Video: Lügen haben kurze Beine

Im folgenden Videobeitrag findet sich ein Fall von falsch beantworteten Gesundheitsfragen:

Youtube-Video

Mit Klick auf dem Button wird eine Verbindung zu Youtube hergestellt und die bei Youtube üblichen Daten erhoben und Cookies gesetzt.

Geschrieben von

Peter Bödeker
Peter Bödeker

Peter Bödeker hat Volkswirtschaftslehre studiert und arbeitet seit seinem Berufseinstieg im Bereich Internet und Publizistik. Nach seiner Tätigkeit im Agenturbereich und bei einem Kapitalanlageunternehmen (für geschlossene Fonds) ist er seit 2002 selbständig als Autor und Betreiber von Internetseiten.

https://www.geld-welten.de

Anbieterlinks / Sternchen

* Was das Sternchen neben einigen Verlinkungen bedeutet:

Die Inhalte auf dieser Website sind kostenlos im Internet verfügbar und das soll auch so bleiben. Unsere redaktionelle Arbeit finanzieren wir über Werbung. Links, die mit einem * gekennzeichnet sind, können bei Kauf/Abschluss auf der jeweiligen Website hinter dem Link zu einer Provision an uns führen, weil wir für den Link ein sogenanntes Affiliate-Programm nutzen. Dies beeinflusst aber die Redaktionsarbeit nicht, der Hinweis wäre stets auch ohne den Affiliate-Link erfolgt. Für den Kauf/Abschluss über den Link sind wir natürlich dankbar.


Das kostenlose Geld-Welten-Magazin: Sparen | Altersvorsorge | Geldanlage (ETF, Gold...) | Versicherung | Gelassener Geldumgang | aktuelle Meldungen | Zitate, Humor & Rätsel | Alle 1 bis 4 Wochen gratis im E-Mail-Postfach



(Die Abmeldung ist jederzeit möglich, z. B. mit einem Link unten in jedem Newsletter.)