Wie Sie den Broker wechseln – einfach, sicher und kostenfrei

Finanzgeschäfte sind generell Vertrauenssache – man vertraut gerne Partnern, mit denen man gute Erfahrungen gemacht hat. Auch beim Depot.

Dennoch kann es gerade heute bei der leichten Vergleichbarkeit der Anbieter dazu kommen, dass man seine Vermögenswerte lieber an einem anderen Ort aufbewahren möchte. Die ausschlaggebenden Gründe können dabei vielfältig sein, von einem zu geringen Angebot bei handelbaren Aktien, ETFs oder auch Derivaten über zu hohe Ordergebühren oder auch die generellen Verwaltungskosten des eigentlichen Depots.

Insbesondere die Einführung oder Erhöhung letzterer sind oftmals der ausschlaggebende Anlass für einen Anbieterwechsel. Kann ich den Broker problemlos wechseln? Ja, aber  zumeist sogar fast ohne eigenen Aufwand! Kann ich immer einen Depotübertrag durchführen? Fast immer, aber einige Broker bieten diesen Service nicht an.

Worauf es bei einem derartigen Brokerwechsel ankommt und worauf man als Kunde am besten bereits vor Beantragung achten sollte ist weniger kompliziert als zumeist vermutet.

Die wichtigsten Fragen und Handlungsschritte zum Broker- bzw. Depotwechseln sind im hier kurz zusammengefasst. ► automatischer Übertrag ► mögliche Kosten ► potentielle steuerliche Nachteile vermeiden ► Kontrolle nach dem Depotübertrag

Laptop, Smartphone, Broker-App

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Generell ist es zwar natürlich möglich für seine Aktien und anderen Wertpapiere auch mehrere Depots zu besitzen, jedoch gibt es auch für die Zusammenlegung aller Werte gute Argumente. Dazu gehören Übersichtlichkeit, weniger Papierkram, weniger Gebühren, weniger, worum man sich kümmern muss.

Punkt 1

1. Kann man einfach den Broker wechseln?

Grundsätzlich spricht erst einmal nichts dagegen den Anbieter wechseln zu wollen oder dieses Vorhaben auch in die Tat umzusetzen. Die Wahl der entsprechenden Geschäftsbeziehung steht dem Kunden generell frei und auch gegen die (zeitweilige) Eröffnung mehrerer Depots spricht erst einmal wenig.

Oft ist der eigentliche Wechsel dabei ebenso einfach wie die Eröffnung des neuen Depots.

1.1. Steuerpflicht bei falschen Angaben

Dennoch gilt es auf einige wichtige Daten zu achten, vorwiegend, wenn die betreffenden Wertpapiere bereits seit einigen Jahren im Depot liegen oder es sich beim neuen Anbieter um ein Finanzinstitut außerhalb Deutschlands aus dem Europäischen Wirtschaftsraum handelt. Besonders bei der letzteren Konstellation ist die Übertragung der Einstandsdaten für die betreffenden Aktien wichtig und erfolgt leider zumeist erst auf Anfrage des Nutzers. 

Besitzt dieser Anleger noch Aktien im Altbestand, welche vor 2009 erworben wurden, ist diese Anfrage von essentieller Bedeutung. Ansonsten könnte es bei der eigentlich steuerfreien Veräußerung zum bösen Erwachen kommen, da das zuständige Finanzamt plötzlich hohe Forderungen stellen könnte.

Nach Vorlage einer Bescheinigung der Auslandsbank beim aktuellen Depotträger werden aber auch diese Daten für gewöhnlich sicher und ohne sofortige Steuerpflicht übertragen. Gleiches gilt auch für alle anderen Aktien und Wertpapiere die mit den korrekten Einstandswerten eingebucht werden, anstatt dem jeweiligen Tageskurs zum betreffenden Übertragzeitpunkt.

Punkt 2

2. Wie funktioniert der Übertrag des Depots konkret?

Wie übertrage ich Aktien bzw. Fonds in ein anderes Depot? Der tatsächliche Wechsel des Depots erfolgt zumeist nach Beauftragung des neuen Geldinstituts oder der betreffenden Depotbank. Schließlich benötigt man zunächst einmal ein zweites Depot, an welches die entsprechenden Wertpapiere übertragen werden sollen.

Dabei gilt es neben den allgemeinen Gebühren bei der Auswahl auch auf etwaige Orderkosten und weitere Kosten wie etwa Börsenentgelte oder die Beauftragung von Limit-Orders zu achten. Schließlich sind die Gebühren oftmals ein großer Hinderungsgrund für eine entsprechende Gesamtrendite und der prominenteste Grund für einen Brokerwechsel in Abhängigkeit zum jeweiligen Nutzerprofil. Siehe dazu: 

Beitrag: Welche Broker gibt es? Empfehlungen für ETF, Aktien, Devisenhandel

welche broker es gibt 564

Welche Broker gibt es? Empfehlungen für ETF-Fonds, Aktien oder Devisenhandel

Ein Broker ist im Grunde genommen nur ein Dienstleister, der für die Abwicklung von Wertpapierordern von Anlegern zuständig ist. Ein Broker arbeitet immer auf Rechnung des Kunden, d. h. er führt für seine Klienten den Kauf und Verkauf von Wertpapiergeschäften durch. Dazu führt der Kunde beim Broker ein Depot bzw. ein Wertpapierkonto. Die Unterschiede zwischen den Brokern liegen unter anderem im Umfang der gehandelten Wertpapiere und den Kosten, die für die unterschiedlichen Wertpapierarten (ETF, Aktien, Devisen, Rohstoffe ...) anfallen.

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2.1. Wie kann ich mein Depot wechseln?

Nach Eröffnung und der Angabe, dass man ein bereits vorhandenes Depot von einem anderen Broker (bzw. Bank) übertragen möchte, kümmern sich die meisten Anbieter dann auch automatisiert um alles Weitere.

Vergleichbar ist dies mit einem Wechsel des Girokontos, bei welchem ebenfalls oftmals ein Kontowechselservice enthalten ist. Anstatt die Zahlungspartner über die geänderten Daten zu informieren, kümmert sich die neue Bank oder der Broker aber darum, Wertpapiere und die zugehörigen Informationen einzusammeln.

In einigen Fällen kann es auch notwendig werden, den Depotwechsel beim ursprünglichen Anbieter zu beantragen, aber auch dies ist in den meisten Fällen online oder persönlich einfach umsetzbar.

In der Folge werden die im Depot verwahrten Wertpapiere wie Fonds, Aktien oder auch ETFs in das neue Depot verschoben.

Nach der Beauftragung zum Übertrag erhält man für gewöhnlich von beiden beteiligten Kreditinstituten eine Information, dass die Übertragung erfolgreich eingeleitet wurde.

Punkt 3

3. Worauf gilt es beim Broker-Wechsel vorab zu achten?

Bevor der eigentliche Übertrag angestoßen wird, sollte man sich jedoch nochmals mit den AGB des ursprünglichen Anbieters/Brokers auseinandersetzen. In diesen finden sich beispielsweise Angaben wie mit speziellen Vermögenswerten verfahren wird. Dies betrifft beispielsweise die Handhabung in Bezug auf den Übertrag oder oftmals eher den Verkauf von Teilaktien.

robo markets 1000Bei RoboMarkets kann man beispielsweise Übersee-Aktien und CFDs handeln, MetaTrader 4 ist ein Handelsterminal

3.1. Handelt der neue Broker mit meinen Wertpapieren?

Wichtig ist ebenfalls noch, sich im Vorfeld abzusichern, dass der neue Broker den Handel mit den zum Übertrag angemeldeten Wertpapieren auch ermöglicht, da der Übertrag ansonsten entweder abgelehnt wird oder die Aktie als inaktiver Posten im Depot zu liegen kommt. 

3.2. Wie lange dauert eine Depotübertragung?

Ebenso kann man dabei zumeist schon eine Einschätzung über die Laufzeit des eigentlichen Übertrags finden. Während Teilaktien in vielen Fällen aufgrund der Sammelverwahrung veräußert werden und lediglich der Gegenwert übertragen wird, kann auch die Laufzeit von besonderer Bedeutung sein. Da ersteres einen Verkauf darstellt, ist dieser oftmals entsprechend steuerlich relevant, worüber man sich bereits im Voraus bewusst sein sollte.

Der eigentliche Übertrag von Wertpapieren und entsprechenden Informationen kann dabei in Abhängigkeit von den beteiligten Brokern und der Verwahrmethode zwischen einigen Tagen und mehreren Wochen in Anspruch nehmen.

Die eigentliche Laufzeit der Übertragung ist insofern von Bedeutung, als dass während dieser Zeit kein aktiver Zugriff auf die entsprechenden Wertpapiere vom Besitzer erfolgen kann. Insbesondere bei längeren Laufzeiten und stark schwankenden Kursen in turbulenten Börsenzeiten kann diese Bearbeitungszeit also besondere Relevanz gewinnen.

3.3. Ist ein Depotübertrag kostenlos? Was bedeutet entgeltlicher Depotübertrag? 

Richtig ist, dass der Übertrag von Depotwerten nach dem Urteil des BGH innerhalb Deutschlands grundsätzlich kostenlos zu erfolgen hat. Ein eingebauter Fallstrick ist jedoch beim Wechsel mit Beteiligung eines ausländischen Kreditinstituts oder der Auslandsverwahrung von Wertpapieren gegeben. Entsprechende tatsächlich anfallende Kosten können einzelne Broker an den Kunden weitergeben, weshalb es gilt sich im Vorfeld diesbezüglich genau zu informieren. Dadurch bleibt der Depotübertrag zwar weiterhin unentgeltlich, die Bearbeitungsgebühren werden aber dennoch als entgeltliche Gebühren vom Kunden eingefordert.

3.4. Kann man einzelne Aktien in ein anderes Depot übertragen? Kann ich einen ETF auf eine andere Person übertragen?

Die Möglichkeit auch einzelne Positionen wie etwa einen ETF oder eine spezifische Aktienposition zum Übertrag anzumelden, besteht dabei generell auch.

Ebenso ist auch der Übertrag auf das Depot einer anderen Person möglich, wozu jedoch die betreffenden Informationen und Unterschriften von der anderen Person benötigt werden. Als Überraschungsgeschenk eignen sich derartige Überträge also leider nicht, vor allem da sie steuerlich als Schenkung gelten und steuerlich relevant sein können. Dabei gilt es dann generell auf etwaige Freigrenzen, beispielsweise beim Übertrag an den Lebenspartner oder die Enkel zu achten.

Auf diese Weise können verschiedene Depots umstrukturiert oder auch einfach zusammengefasst werden.

Punkt 4

4. Was wird alles übertragen?

Generell sind in Deutschland ansässige Banken zur Weitergabe aller Anschaffungsdaten gesetzlich verpflichtet. Insbesondere beim steuerlichen Altbesitz kann dies relevant werden, aber auch beim Übertrag an ausländische Banken. Im schlimmsten Fall wird der Übertrag dann wie geschildedrt als Neuanschaffung der Wertpapiere betrachtet und es ist nötig, die anfallenden Steuern in der Steuererklärung wieder geltend zu machen.

4.1. Datenaustausch beim alten Broker beantragen

Einfacher ist da die Beantragung des Datenaustauschs beim alten Anbieter. Dadurch erspart man sich gegebenenfalls nicht nur entsprechende Berechnungen, sondern auch den benötigten Bürokratieaufwand oder gar die Suche in alten Dokumenten. Auch die betreffenden Steuer- und Verrechnungstöpfe werden beim Informationsaustausch an den neuen Anbieter übermittelt, jedoch kann auch hierfür gegebenenfalls eine Beauftragung notwendig werden. Diese sind für eine Verrechnung der gemachten Gewinne und Verluste wichtig und senken entsprechend die steuerliche Belastung. Auch bereits geltend gemachte Freibeträge können dabei berücksichtigt werden und erfordern in der Folge keine komplette Neuberechnung.

4.2. Was bedeutet "Steuertöpfe übertragen"?

Eine inländische Depotbank bzw. Broker ist per Gesetz dazu verpflichte,t für die Depotinhaber verschiedene Verrechnungstöpfe zu führen. Es gibt drei Verlusttöpfe und zwei Steuertöpfe.

Die Verlusttöpfe sind:

  • Realisierte Verluste aus ETF, Termingeschäften und anderen Fonds
  • Realisitierte Verluste aus Aktienverkäufen
  • Anrechenbare Quellensteuer

Die Steuertöpfe sind:

  • Realisierte Kursgewinne aus Aktien
  • Gewinne aus ETF-Verkäufen, Dividenden, Termingeschäften etc.

Der Zweck dieser virtuellen Töpfe besteht darin, die Besteuerung von Kapitalerträgen in eine zeitliche Reihenfolge zu bringen und daraus die Besteuerung der Gewinne und Verliste eines Anlegers zu ermitteln.

Durch den Datenaustausch reduziert sich ebenfalls der Aufwand bei der etwaigen Steuererklärung, weshalb es dringend angeraten ist diesen Datenaustausch in jedem Fall zu beauftragen und auch in der Folge gezielt nachzukontrollieren.

4.3. Wo werden die Aktien gespeichert?

Was ist Depot übertragen genau? Werden die Aktien und Fondsanteile von alten Broker zum neuen gesendet? Nein, denn die Aufbewahrung erfolgt an zentraler Stelle. Bei einem Depotübertrag wird eigentlich nur der Buch-Bestand selbst übertragen, die eigentlichen Aktienanteile lagern weiter beim inländischen Zentralverwahrer oder in der Girosammelverwahrung bei ausländischen Emittenden.

Punkt 5

5. Was sollte man nach dem eigentlichen Übertrag tun?

  1. Nachdem das Depot zum neuen Broker übertragen wurde, gilt es die einzelnen Positionen nachzukontrollieren und insbesondere auf die Anschaffungsdaten zu achten. Hierdurch spart man sich gegebenenfalls einen hohen Zeit- und Arbeitsaufwand bei der Kommunikation mit dem zuständigen Finanzamt.
  2. Auch die korrekte Erfassung der Steuertöpfe sollte man umgehend nachprüfen und etwaige Berichtigungen umgehend geltend machen.
  3. Zuletzt gilt es dann vor allem bei einem kompletten Depotübertrag zu prüfen, ob das ursprüngliche Depot noch weiter benötigt wird. Vor allem, wenn zu hohe laufende Kosten der Grund für den Wechsel waren, gilt es, die alte Geschäftsbeziehung schnellstmöglich nach vollendetem Übertrag aufzulösen.
  4. Prüfen sollte man hierbei jedoch insbesondere, ob der Erlös für den Verkauf von Teilaktien auf ein oftmals beinhaltetes Verrechnungskonto eingezahlt wurde und ob dieses oder andere Zusatzleistungen möglicherweise separat gekündigt werden müssen. Ansonsten könnte es passieren, dass nach der Auflösung des eigentlichen Depots für das Konto oder gar eine zugehörige Kreditkarte weiterhin regelmäßige Entgelte fällig werden.

Punkt 6

6. Welchen Broker sollte ich für einen ETF wählen?

Welchen Broker bzw. Depotbank für meinen ETF-Sparplan auswählen?

Welcher Broker ist für meinen Wunsch-ETF am günstigsten? Das lässt sich pauschal nicht sagen. Aktuell zeichnet sich ab, dass viele jüngere Anleger den Handel über das Smartphone schätzen. Broker bzw. Banken, die diesen Service anbieten, werden auch Smartphone-Broker oder Neobroker genannt. Aber mittlerweile bieten auch viele Direktbanken Handel und Verwaltung vom Depot per App an - vom Smartphone und vom Desktop.

Gute Broker für meinen ETF-Sparplan
Broker Spar-
pläne
gesamt
Spar-
pläne
gratis
Jährliche
Depot-
gebühr1
Sparrate-
gebühr2
Mindest-
sparrate
Börsen-
plätze3
Scalable Capital* ca. 2.000 ca. 2.000 0 € 0 € 1 € G, X
flatex* ca. 1.400 ca. 1.400 0 € 0 € 25 € über 3
Trade Republic* ca. 2.000 ca. 2.000 0 € 1 € 10  € LS
ING* gut 800 gut 800 0 € 0 € 1 € über 3
Smartbroker* gut 600 24 0 €5 0,2 % 25 € über 3
Comdirect* >950 ca. 200 0 € 1,5 % 25 € über 3
Postbank ca. 150 0 0 € 0,90 € 25 € über 3
1822direkt* ca. 1000 ca. 100 0 € 1,5 % 25 € über 3
Consorsbank* ca. 1.700 gut 400 0 € 1,5 % 25 € über 3
Finanzen.net Zero ca. 700 ca. 700 0 € 0 € 25 € G
onvista ca. 100 0 0 € 1 € 50 € über 3
Deutsche Bank maxblue ca. 330 ca. 150 0 € 1,25 % 50 € über 3
Justtrade6 ca. 140 ca. 140 0 € 0 € 25 € LS, Q, TE
Sparkassen Broker* (S-Broker) ca. 700 ca. 100 0 € 2,5 % 50 € über 3
DKB ca. 1.000 ca. 170 0 € 1,5 %7 50 € über 3
Vanguard ca. 90 ca. 90 0 e 0 € 25 € X
Targobank ca. 100 0 0 e 0 € 2,5 %8 über 3

Anmerkungen
Stand: 5. April 2023
Ist ein Depotübertrag zum neuen Broker immer problemlos möglich? Jein. Einige Broker bieten diesen Service nicht an. Immer gilt: die bisher vorhandenen Wertpapiere müssen auch beim neuen Broker handelbar sein. Details zum Broker wechseln hier.
1) Die kostenlose Depotführung gilt bei manchen Anbietern nur für ETF, bei anderen nur, wenn einmal im Quartal gehandelt oder ein Mindestvolumen im Depot ist.
2) Diese Gebühr wird nur auf Sparpläne fällig, die nicht gratis angeboten werden.
3) Börsenplätze: X = Xetra; G = Gettex; LS = LS Exchange; Q = Quotrix; TE = Tradegatge Exchange; über 3= neben Xetra stehen mehrere weitere Börsenplätze zur Verfügung;
5) Ab einem Cash-Anteil von über 15 % am Depotwert, fallen hierauf 0,5 % Negativzins an.
6) Justtrade erhebt einen Negativzins von 0,5 % auf Guthaben über 5.000 €.
7) DKB bietet gut 100 ETF-Aktionssparpläne für 0,49 € pro Sparrate an.
8) Mindestgebühr bei der Targobank 1,5 €, maximal 3 € pro Sparrate.

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Geschrieben von

Peter Bödeker
Peter Bödeker

Peter Bödeker hat Volkswirtschaftslehre studiert und arbeitet seit seinem Berufseinstieg im Bereich Internet und Publizistik. Nach seiner Tätigkeit im Agenturbereich und bei einem Kapitalanlageunternehmen (für geschlossene Fonds) ist er seit 2002 selbständig als Autor und Betreiber von Internetseiten.

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