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Private Krankenversicherung Lehrer
Private Krankenversicherung für Lehrer: worauf achten?
Sind Lehrer verbeamtet, ist eine private Krankenversicherung die Regel. Doch auch Lehrkräfte im Angestelltenverhältnis, deren monatliches Gehalt die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze der Sozialversicherung übersteigt, können sich privat krankenversichern. Die Tarife der privaten Krankenversicherer für Lehrer sind nicht einheitlich und sollten deshalb individuellen Bedürfnissen folgen. Um den besten Versicherungsschutz zu erhalten, sollten also die einzelnen Leistungsmerkmale verglichen werden.
Dies gilt selbstverständlich auch hinsichtlich der entstehenden monatlichen Beitragszahlungen, die ebenfalls stark abweichen können. Von einem vorschnellen, übereilten Abschluss einer privaten Krankenversicherung für Lehrer ist also abzuraten.
Leider bezahlt ein Großteil der Lehrer für ihre private Krankenversicherung immer noch zu viel, weil die tariflichen Leistungen nicht optimal an die eigenen Bedürfnisse angepasst wurden. Die sogenannte Beihilfe der einzelnen Bundesländer für verbeamtete Lehrer ist lediglich eine medizinische Grundversorgung, welche durch eine private Krankenversicherung ergänzt werden sollte.
Auch die Höhe dieser staatlichen Beihilfe für Beamte kann sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden, ein Umstand, der ebenfalls bei dem Abschluss einer privaten Krankenversicherung mit berücksichtigt werden sollte.
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Warum Beamter werden?
Warum Beamter werden? Vorteile & Nachteile des Beamtenstatus
Der Beamtenstatus in Deutschland beinhaltet einige Annehmlichkeiten für die fast 2 Millionen verbeamteten Personen. Dazu zählen beispielsweise Steuervorteile und spezielle Regelungen bei Rente und Versicherungen. Auf der anderen Seite gelten für Beamten auch ganz besondere Pflichten und Einschränkungen.
Welche Vorteile genießen Beamte genau? Mit welchen Nachteilen müssen sie leben? Was sollte man als Beamtenanwärter darüber hinaus über die finanziellen Besonderheiten des Beamtenberufs wissen? Antworten darauf finden Sie in diesem Artikel.