werbegeschenk usb anhaenger l

Werbegeschenkevon der Steuer absetzen - so geht es richtig

Werbeartikel und Werbemittel können sich bei der Repräsentation des eigenen Unternehmens in mehrfacher Hinsicht bezahlt machen. Wenn sie interessant genug sind, bleiben sie bei Kunden und Geschäftspartnern in guter Erinnerung. Das stärkt die Außendarstellung des eigenen Unternehmens. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie die Werbemittel von der Steuer absetzen. Auf der anderen Seite sind aber die Geschenke ab einem gewissen Wert auch beim Beschenkten zu versteuern. Wie Sie steuerlich das Beste aus den Werbegeschenken machen, stellen wir Ihnen hier im Folgenden vor. 

Inhalt: Werbegeschenke von der Steuer absetzen

Punkt 1

1. Wie werden Werbemittel grundsätzlich steuerlich behandelt?

§ 34b des Einkommensteuergesetzes (EStG) stellt fest, dass Werbegeschenke an Kunden und Geschäftspartner grundsätzlich steuerlich absetzbar sind. Der Fiskus betrachtet die Werbemittel prinzipiell als Betriebsausgaben. Dabei müssen Sie allerdings eine bestimmte Betragsgrenze im Auge behalten. Pro Jahr dürfen Sie Kunden und Geschäftspartnern nur Werbegeschenke bis zu einer Nettobetragsgrenze von 35 EUR zuwenden, wenn Sie diese aufgewandten Beträge als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen wollen. Alles, was diese Betragsgrenze überschreitet, kann nicht mehr oder nicht mehr vollständig als Betriebsausgabe abgesetzt werden.

1.1. Dokumentation

In diesem Zusammenhang kommt der Dokumentation über die Zuwendung von Werbegeschenken eine große Bedeutung zu. Sie müssen alle Empfänger auflisten, denen Sie ein entsprechendes Geschenk zugewandt haben und dabei auch den Artikelwert dokumentieren. Sämtliche finanziellen Daten sind auf einem Sonderkonto zu führen, dass jederzeit überprüft werden kann. So drohen auch in der nächsten Außenprüfung des Finanzamtes keine bösen Überraschungen.

1.2. Mitarbeitergrenze

Beachten Sie in diesem Kontext, dass Werbegeschenke an Mitarbeiter eine andere Betragsgrenze haben. Sie gelten in diesem Kontext als Sachleistungen. Diese Leistungen dürfen bis zu 44 EUR im Monat jedem Arbeitnehmer steuerfrei zugewandt werden. Bei Übersteigen des Grenzwertes, können Lohnsteuerbeträge und Sozialabgaben anfallen.

Punkt 2

kugelschreiber gruen il

2. Sind Werbegeschenke für den Empfänger steuerfrei?

Wer sich mit Steuern auskennt, ahnt es an dieser Stelle bereits. Wenn auf der einen Seite Werbegeschenke als Betriebsausgaben abgezogen werden können, kann auf der anderen Seite, nämlich bei dem Empfänger, eine Besteuerung ins Spiel kommen.

Tatsächlich sind die Beschenkten nicht grundsätzlich von der Steuerpflicht für geschäftliche Geschenke befreit. Werbegeschenke, die jedes für sich genommen einen Warennettowert von 10 Euro überschreiten, gelten als sogenanntes verdecktes Einkommen.

Eine Ausnahme von dieser Regelung gilt nur für Zuwendungen, die typischerweise einen besonders geringen Wert haben. Man spricht von Streuartikeln wie Kugelschreibern, Schreibblöcken oder ähnliches mit einem Wert bis 10 Euro.

Wird die Grenze von 10 Euro bei allen anderen Artikeln überschritten, muss der Empfänger den Nettowert des Geschenkes in seiner nächsten Steuererklärung angeben. Das bedeutet im Umkehrschluss, er muss sich jederzeit bei dem werbenden Unternehmen nach dem Nettowert des Artikels erkundigen.

Punkt 3

3. Die Pauschalsteuer 

Die Steuerpflicht kann die Freude an einem Werbegeschenk erheblich trüben und den Sinn einer solchen Zuwendung fast ad absurdum führen. Denn am Ende wird der Empfänger eines Werbegeschenkes mit mehr Aufwand und eventuell zusätzlichen Steuerausgaben belastet. 

Der Fiskus nimmt hier Rücksicht, indem er die Möglichkeit einer Pauschalsteuer eingeführt hat. Unternehmen und Selbstständige können die Möglichkeit nutzen, einen Pauschalsteuer-Betrag von 30 % pro Wirtschaftsjahr an das Finanzamt abzuführen. Dieser Betrag deckt die gesamte Einkommensteuer auf Werbegeschenke ab, die das Unternehmen in dem betreffenden Jahr zu Werbezwecken Kunden oder Mitarbeitern zugewendet hat.

Berechnet wird der Pauschalbetrag auf die tatsächlichen Kosten der Geschenke, einschließlich Umsatzsteuer. Wenn ein werbendes Unternehmen von dieser pauschalen Versteuerung Gebrauch macht, stellt es die Beschenkten – gleich ob Kunden, Geschäftspartner oder Mitarbeiter - von Sorgen über eine mögliche Steuerpflicht frei. Auch die 44 EUR Grenze für die Mitarbeiter wird unerheblich. Wer als werbendes Unternehmen Wert auf eine angemessene Außendarstellung mit seinen Werbegeschenken legt, kommt an der Pauschalversteuerung nicht vorbei.

Nicht unter diese Pauschalbesteuerung fallen Streuartikel und Sachzuwendungen mit einem Wert bis 40 Euro (einschließlich Umsatzsteuer), die anlässlich eines persönlichen Ereignisses wie Geburtstage, Hochzeiten oder Jubiläen zugewendet werden. 

Punkt 4

4. Zusammenfassung im Video

Das folgende Video fasst die steuerliche Behandlung von (Werbe-)Geschenken zusammen:

Youtube-Video

Mit Klick auf dem Button wird eine Verbindung zu Youtube hergestellt und die bei Youtube üblichen Daten erhoben und Cookies gesetzt.

Punkt 4

5. Im Zusammenhang interessant

Geschrieben von

Peter Bödeker
Peter Bödeker

Peter Bödeker hat Volkswirtschaftslehre studiert und arbeitet seit seinem Berufseinstieg im Bereich Internet und Publizistik. Nach seiner Tätigkeit im Agenturbereich und bei einem Kapitalanlageunternehmen (für geschlossene Fonds) ist er seit 2002 selbständig als Autor und Betreiber von Internetseiten.

https://www.geld-welten.de

Schlagworte zum Artikel

Anbieterlinks / Sternchen

* Was das Sternchen neben einigen Verlinkungen bedeutet:

Die Inhalte auf dieser Website sind kostenlos im Internet verfügbar und das soll auch so bleiben. Unsere redaktionelle Arbeit finanzieren wir über Werbung. Links, die mit einem * gekennzeichnet sind, können bei Kauf/Abschluss auf der jeweiligen Website hinter dem Link zu einer Provision an uns führen, weil wir für den Link ein sogenanntes Affiliate-Programm nutzen. Dies beeinflusst aber die Redaktionsarbeit nicht, der Hinweis wäre stets auch ohne den Affiliate-Link erfolgt. Für den Kauf/Abschluss über den Link sind wir natürlich dankbar.


Das kostenlose Geld-Welten-Magazin: Sparen | Altersvorsorge | Geldanlage (ETF, Gold...) | Versicherung | Gelassener Geldumgang | aktuelle Meldungen | Zitate, Humor & Rätsel | Alle 1 bis 4 Wochen gratis im E-Mail-Postfach



(Die Abmeldung ist jederzeit möglich, z. B. mit einem Link unten in jedem Newsletter.)