Bestandteile der Lohnabrechnung & Gehaltsabrechnung einfach erklärt

Deutschland ist in Sachen komplexe Lohnabrechnungen seit Jahren einer der Spitzenreiter. Insbesondere viele Kleinunternehmen trauen sich die Aufgabe der Lohnabrechnungen nicht zu und beauftragen Steuerberater mit dieser Tätigkeit. Doch auch größere Unternehmen haben ihre Schwierigkeiten, denn je mehr Mitarbeiter im Unternehmen beschäftigt sind, desto mehr Aufwand benötigt die Lohnabrechnung im Allgemeinen. 

Wir listen auf, welche Bestandteile der Lohnabrechnung verpflichtend sind, was diese bedeuten und wie die genaue Berechnung funktioniert. So können Sie Ihre eigene Lohnabrechnung besser verstehen oder das Wissen nutzen, um die Lohnabrechnung für Ihr Unternehmen richtig durchzuführen. 

Wie funktioniert die Lohnabrechnung?

Inhalt: Bestandteile der Lohnabrechnung 

Kurz zusammengefasst: Welche Bestandteile hat eine Lohnabrechnung?

Details und Erläuterungen zu allen Punkten im weiteren Artikel.

1. Was ist eine Lohnabrechnung / Gehaltsabrechnung?

Durch die Lohnabrechnung sollen Arbeitnehmer, Arbeitgeber und staatliche Stellen nachvollziehen können, aus welchen Komponenten sich das Gehalt bzw. der Lohn eines Beschäftigten in einem bestimmten Zeitraum zusammensetzt. Die Abrechnung ist für den Arbeitgeber Pflicht. Grundsätzlich wird zwischen Gehaltsabrechnung und Lohnabrechnung unterschieden.

Bei einer Lohnabrechnung wurde der Mitarbeiter nach Arbeitsstunden, also pro Stunde, bezahlt.

Bei der Gehaltsabrechnung wurde monatlich eine feste Summe ausgezahlt, unabhängig von den tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden.

Lohn- und Gehaltsabrechnungen werden unter dem Oberbegriff Entgeltabrechnung oder Entgeltbescheinigung (engl.: Payroll) zusammengefasst. In Unternehmen wird die für Entgeltabrechnungen zuständige Abteilung meist als Lohnabrechnungsstelle oder Lohnbuchhaltung bezeichnet. 

Bei der Abrechnung sollten Sie als Arbeitgeber im Hauptteil vermerken, ob es sich um Lohn oder Gehalt handelt, ansonsten spielt der Unterschied keine große Rolle. Wir verwenden deswegen in diesem Beitrag die Begriffe Lohnabrechnung und Gehaltsabrechnung synonym.

Das folgende Video gibt in 7 Minuten einen ersten Überblick zur Funktionsweise der Lohnabrechnung:

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2. Aufbau und Bestandteile der Lohnabrechnung

Bei der Abrechnung von Löhnen und Gehältern müssen Arbeitgeber zahlreiche gesetzliche Vorgaben beim Erstellen der Entgeltabrechnung beachten. Diese sind in §108 der Gewerbeordnung festgelegt. Demnach ist der Arbeitgeber verpflichtet, dem Arbeitnehmer eine Abrechnung über die genaue Zusammensetzung des Lohns in verständlicher Form darzureichen.

Durch diese Abrechnung soll es dem Arbeitnehmer möglich sein, die exakte Zusammensetzung seines Lohns zu überprüfen.

Da die genaue Zusammensetzung äußerst komplex sein kann, sind in der Lohnabrechnung zahlreiche Informationen enthalten, die einen Überblick über alle relevanten Posten geben. Die Punkte, welche dabei eine Rolle spielen, sind nachstehend aufgeführt. Welche Bestandteile hat also eine Lohnabrechnung? 

1. Kopfteil: Die Basisdaten

  • Name und Adresse des Arbeitgebers
  • Name, Adresse und Geburtsdatum der Arbeitnehmer
  • Versicherungsnummer der Arbeitnehmer
  • Datum des Beschäftigungsbeginns und ggf. Beschäftigungsende
  • Abrechnungszeitraum und Anzahl der enthaltenen Steuer- und Sozialversicherungstage
  • Lohnsteuerklasse, ggf. Zahl der Kinderfreibeträge, Kirchensteuer, Steuerfreibetrag, Steueridentifikationsnummer
  • Beitragsgruppenschlüssel und Einzugsstelle für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag
  • Ggf. Beitragszuschlag für Kinderlose

2. Hauptteil: Exakte Angaben zu Einkommen, Abzügen und Co.

Angaben zum Gesamtbrutto-Verdienst:

  • Brutto-Lohn oder Gehalt
  • Geldwerte Vorteile/Sachbezüge
  • Vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers
  • betriebliche Altersvorsorge (Leistungen des Arbeitgebers)

Angaben zu Abzügen und Abgaben:

  • Steuerabzüge
  • Lohnsteuer
  • Kirchensteuer
  • Solidaritätszuschlag
  • Sozialabgaben Arbeitnehmer (gesetzliche Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung)

Angaben zu Steuerfreibeträgen

Nettogehalt

Angaben zum Arbeitgeberanteil

  • Bruttogehalt (Bruttolohn)
  • Gesetzliche Krankenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Rentenversicherung
  • Arbeitslosenversicherung
  • Insolvenzzulage
  • Umlageverfahren U1
  • Umlageverfahren U2
  • Summe

Auszahlungsbetrag

Weiterhin können Aspekte wie Fahrtkostenzuschlag, Aufwandsentschädigungen, Dienstwagen oder weitere nicht monetäre Vergünstigungen relevant für die Berechnung von Steuer und Lohn sein.

3. Schlussteil

  • Kontodaten des Arbeitnehmers
  • Gesamtsumme des Arbeitgebers
  • Verdienstbescheinigung 
  • Ggf. Hinweis zur rechtlichen Grundlage (§ 108 Abs. 3 Satz 1 der Gewerbeordnung) 

Auf einer Skala von 1-5: Wie gut schätzen Sie Ihr Verständnis von Lohnabrechnungen und deren Funktionsweise ein?

 

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Was wird alles abgezogen bei einer Lohnabrechnung?

Punkt 3

3.  Berechnung der Lohnabrechnung - Ein typisches Beispiel

+ Bruttoverdienst / Laufende Bezüge (Gehalt bzw. Lohn)
+ Zuschläge und Zulagen (z. B. Gefahrenzulagen)
+ Geldwerte Vorteile/Sachbezüge
+ Vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers
+ betriebliche Altersvorsorge (Leistungen des Arbeitgebers)
+ pauschal versteuerte Lohnbestandteile

ergibt den Gesamtbrutto - Verdienst

- Betriebliche Altersvorsorge (sozialversicherungsfreie Beträge)

Sozialversicherungsbrutto (das beitragspflichtige Arbeitsentgelt)

- Steuerfreibeträge
- Betriebliche Altersvorsorge (steuerfreier Betrag, soweit nicht schon vom Sozialversicherungsbrutto abgezogen)

= Steuerbrutto (das steuerpflichtige Arbeitsentgelt)

- Lohnsteuer (je nach Steuerklasse)
- Kirchensteuer von der Lohnsteuer
- Solidaritätszuschlag von der Lohnsteuer
- Krankenversicherung Arbeitnehmer-Anteil
- Rentenversicherung Arbeitnehmer-Anteil
- Arbeitslosenversicherung Arbeitnehmer-Anteil
- Pflegeversicherung Arbeitnehmer-Anteil
- Beitragszuschlag Pflegeversicherung

= Nettoarbeitsentgelt (= das, was nach Abzug der Steuern und Pflichtbeiträge bzw. Sozialversicherungsbeiträge vom Gesamtbrutto übrig bleibt)

- Sachbezüge (z. B. Dienstwagen)
- Vermögenswirksame Leistungen des Arbeitnehmers
- Persönliche Abzüge (Pfändung, Arbeitgeberdarlehen)
- Vorschüsse

+ Steuer- und sozialversicherungsfreie Aufwandsentschädigungen (z. B. Reisekosten)
+ Sozialversicherungszuschüsse 

Auszahlungsbetrag

(= Überweisung an den Arbeitnehmer)

 

Fazit: Eine Menge Posten wollen berechnet werden, bis man weiß, was am Ende übrig bleibt.

Video: Lohn- und Gehaltsabrechnung einfach berechnen

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 Punkt 4

4. FAQ: Wichtige Fragen zur Lohnabrechnung - Was man noch beachten muss

Was muss ich als Arbeitgeber bezüglich der Krankenversicherung beachten?

Der Arbeitgeber muss die Versicherungspflicht des Mitarbeiters prüfen und ihn bei der jeweiligen Krankenkasse durch seine Buchhaltung anmelden oder abmelden. Diese Anmeldung hat mit der ersten Lohn- und Gehaltsabrechnung zu erfolgen, spätestens innerhalb von sechs Wochen nach dem ersten Arbeitstag.

Bei der Beendigung eines versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis muss die Krankenkasse mit der letzten Lohn- und Gehaltsabrechnung, spätestens innerhalb von sechs Wochen nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, über das Ende der Beschäftigung informiert werden.

Für Mitarbeiter, die bislang keine Versicherungsnummer haben, muss diese bei der jeweiligen Krankenkasse beantragt werden. Unternehmen die eine Betriebsnummer haben, können auch an automatisierten Meldeverfahren zur Sozialversicherung teilnehmen.

Wie hoch sind die Beitragssätze und an wen schickt man diese?

Steuerliche Abgaben müssen an das Finanzamt gesendet werden:

  • Lohnsteuer
  • Kirchensteuer
  • Solidaritätszuschlag

Sozialabgaben müssen an die Krankenkasse des Arbeitnehmers gesendet werden: 

  • Krankenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Rentenversicherung
  • Arbeitslosenversicherung

Wie hoch die steuerlichen Abzüge genau ausfallen, hängt prinzipiell von der Höhe des Bruttoeinkommens ab. Konkret spielt bei der Lohnsteuer neben der Einkommenshöhe auch die Steuerklasse eine Rolle, die Höhe der Lohnsteuer liegt zwischen 15 und 45%. Der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer richten sich dann nach der Lohnsteuer. Beim Soli wurde lange Zeit ein Anteil von 3,5% verlangt, für die meisten Menschen fällt diese Abgabe jedoch mittlerweile weg. Die Kirchsteuer beträgt in der Regel 8-9% der Lohnsteuer. 

Bei den Sozialabgaben werden je 50% von Arbeitgeber (AG) und Arbeitnehmer (AN) getragen und machen einen festen Prozentsatz des Bruttogehalts aus. Wie hoch die Sozialabgaben im Jahr 2024 durchschnittlich ausfallen, zeigt die folgende Tabelle.

   Krankenversicherung  Rentenversicherung  Pflegeversicherung  Arbeitslosenversicherung
Gesamtabgabe 14,6% 18,6%  3,4%  2,6%
Abgabe je für AG / AN 7,3% (+ ggf. Zusatzbetrag für den AN) 9,3% 1,525% (Ausnahme Sachsen: AN = 2,025%, AG = 1,025%) (Kinderlose AN: 0,25% Aufschlag) 1,3% (nicht von Minijobbern, Beamten und Soldaten zu entrichten)

Welche Lohnsteuerklassen gibt es und welchen Einfluss haben diese?

Überblick zu den Lohnsteuerklassen 1-6, Stand März 2024: 

 Lohnsteuerklasse (LK)  Monatlich steuerfreier Arbeitslohn  Für wen?
 LSK I / 1 bis 1.357 Euro
  • Alleinstehende Personen (Ledig, unverheiratet, geschieden, verwitwet)
  • ein Job
  • keine Kinder
 LSK II / 2 bis 1.759 Euro
  • Alleinerziehende mit mindestens einem minderjährigen Kind
 LSK III / 3 bis 2.533 Euro 
  • Besser verdienender Ehepartner bei Verheirateten
  • Weniger verdienender Ehepartner erhält automatisch LSK 5
 LSK IV / 4  1.357 Euro
  •  Verheiratete mit ähnlichem Gehalt; beide erhalten dann die LSK 4
 LSK V / 5  134 Euro
  • Weniger verdienender Ehepartner bei Verheirateten
  • Besser verdienender Ehepartner erhält automatisch LSK 3
 LSK VI / 6 0 Euro 
  • Personen mit mehreren sozialversicherungspflichtigen Jobs
  • zusätzlich zu anderer Lohnsteuerklasse (zweiter Job automatisch LSK 6) 

Welche Aufbewahrungsfristen gibt es bezüglich der Lohnabrechnung?

Als Arbeitnehmer haben Sie keine Pflicht, Ihre Lohnabrechnungen bzw. Lohnunterlagen aufzubewahren. Es ist jedoch empfehlenswert, denn diese können im Zweifelsfall als Nachweis Ihrer Arbeitsleistung herangezogen werden. Dies spielt besonders bei der Rentenversicherung eine Rolle. Zwar werden die Daten auch bei Ihrem Rentenversicherungsträger gespeichert, doch indem Sie Ihre Lohnabrechnungen aufheben, gehen Sie hier auf Nummer sicher.

Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, Lohnunterlagen, genauer gesagt steuerrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Dokumente, bis zu einer gewissen Frist aufzubewahren:

  • Steuerrechtliche Aufbewahrungsfristen, z. B. bei Entgeltabrechnungen oder Belegen für Lohnsteuerabzug: 6 Jahre (bei Dokumenten mit Bezug zur betrieblichen Gewinnermittlung: 10 Jahre)
  • Sozialversicherungsrechtliche Aufbewahrungsfristen, z. B. Beitragsabrechnungen zu Sozialversicherungsträgern: 10 Jahre (bei Dokumenten mit Ansprüchen auf Leistungen aus der betrieblichen Altersvorsorge: 30 Jahre)

Welche typischen Fehler passieren bei der Lohnabrechnung und kann man diese Fehler in der Lohnabrechnung nachträglich korrigieren?

Typische Fehler bei der Lohnabrechnung, die Sie als Arbeitgeber verhindern sollten: 

  • zu viel einbehaltene Lohnsteuer
  • zu viel gezahlte Sozialabgaben
  • zu wenig gezahlte Sozialversicherungsbeiträge

Grundsätzlich können Fehler bei der Berechnung innerhalb von 3 Monaten rückwirkend korrigiert werden. Vergessen Sie jedoch (wiederholt), fällige Beitrage innerhalb der Fristen an Behörden oder Ämter zu zahlen, können hohe Geld- oder sogar Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren drohen. 

Korrekturen sind so oder so immer mit viel Aufwand verbunden. Erstellen Sie die Lohnabrechnungen also immer mit besonderer Sorgfalt, um sich Ärger im Nachhinein zu sparen. 

Muss man als Arbeitgeber monatlich abrechnen?

Grundsätzlich erwarten die Arbeitnehmer vom Arbeitgeber eine monatliche Abrechnung, auch wenn diese gesetzlich nicht verpflichtend ist. Auch eine jährliche Abrechnung ist z. B. erlaubt, wenn der monatliche Auszahlungsbetrag und weitere Parameter das Jahr über gleich bleiben.

Falls Sie sich gegen eine monatliche Abrechnung entscheiden sollten, empfiehlt es sich jedoch, die Arbeitnehmer darüber von Anfang an in Kenntnis zu setzen, damit es nicht zu Missverständnissen kommt. 

Wann muss man als Arbeitgeber die Lohnabrechnung verschicken?

Typischerweise erhalten Arbeitnehmer ihre Lohnabrechnung etwa zeitgleich mit der Überweisung des Arbeitsentgeltes d. h. wenige Tage davor oder danach. Eine gesetzliche Frist gibt es jedoch nicht, da der Arbeitgeber grundsätzlich nicht zum Erstellen von Lohn- oder Gehaltsbescheinigungen verpflichtet ist, solange sich bestimmte Werte seit der letzten Abrechnung nicht verändert haben. 

Brauchen auch Mini-Jobber eine Lohnabrechnung?

Ja, auch Mini-Jobber und andere Beschäftigte auf Stundenbasis müssen eine Lohnabrechnung ausgestellt bekommen. In der Regel muss diese sogar jeden Monat ausgestellt werden, da durch die Abrechnung nach Stunden Parameter wie Lohn und Arbeitsstunden häufig monatlich variieren.  

Worauf sollte ich als Arbeitnehmer bei meiner Lohnabrechnung achten?

Die Lohnabrechnung sollte von Arbeitnehmern immer auf ihre Vollständigkeit und Korrektheit überprüft werden, besonders zu Beginn eines neuen Jahres, da sich dann besonders häufig Fehler einschleichen. Auf folgende Dinge sollten Sie besonders achten:

  • Ist meine Lohnsteuerklasse (noch) korrekt? 
  • Stimmen meine Freibeträge? Diese werden nämlich nicht pauschal aus dem Vorjahr übernommen. 
  • Stimmt der Kinderfreibetrag noch?
  • Zahle ich (fälschlicherweise) Kirchensteuer?
  • Wie viel zahle ich an meine Krankenkasse? Lohnt sich ein Wechsel?

Punkt 5

5. Bedeutung der Abkürzungen auf Lohnabrechnungen / Gehaltsabrechnungen 

Egal ob Sie im öffentlichen Dienst oder in der freien Wirtschaft tätig sind: Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht über die gängigsten Abkürzungen und Kürzel auf Lohn- bzw. Gehaltsabrechnungen und erklärt außerdem deren Bedeutung. 

 Kürzel / Abkürzung Bedeutung Erklärung
 A Abfindung  Einmalig überwiesener Beitrag im Falle einer Kündigung
 AV Arbeitslosenversicherung  
 BGRS Beitragsgruppenschlüssel  Kürzel, der sich auf Meldungen zur Sozialversicherung findet. 
 E Einmalbezug  Unregelmäßiger Bezug, z. B. im Falle von Urlaub- oder Weihnachtsgeld
 GB Gesamtbrutto   
 H Hinzurechnungsbetrag  Im Fall einer Mehrfachbeschäftigung wird eine zusätzliche Anmeldung beim Finanzamt benötigt.
 J Bestandteil des Gesamtbrutto   
Ki.Frbtr. Kinderfreibetrag  
KiSt Kirchensteuer  
KK Krankenkasse  
KK% Beitrag zur Krankenkasse inkl. Zusatzbeitrag  
KV Krankenversicherung  
L Laufender Bezug  
LSt Lohnsteuer  
M Mehrjährige Versteuerung Bei Tätigkeiten, die mehr als 12 Monate ausgeübt wurden
N Nachberechnung Findet Anwendung, wenn bei der vorherigen Entgeltabrechnung ein Fehler aufgetreten ist. 
MFB Mehrfachbeschäftigung Arbeitnehmer ist in mehreren Unternehmen beschäftigt. 
PGRS Personengruppenschlüssel Bei besonderen Beschäftigungen, z. B. Praktikum oder Ausbildung
PV Pflegeversicherung  
RV Rentenversicherung  
S Sonstiger Bezug  
St Steuer-Brutto  
Steuer-ID Persönliche Steueridentifikationsnummer  
StKl Steuerklasse  
SV Sozialversicherung  
UM Umlageverfahren  
V Vorjahr  
VKZ Verarbeitungskennzeichen Kennzeichnung für die Buchhaltung 
W Wertguthaben Ermöglicht die Freistellung für Elternzeit oder Vorruhestand
Z Einschlägiger Beitragszuschlag zur Pflegeversicherung für Kinderlose  

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6. Externe Hilfe ist durchaus sinnvoll / Alternative Software

Wie man sieht, gestaltet sich eine Lohnabrechnung unter Umständen sehr komplex. Wenn man nun entweder keine Zeit für diese aufwändige Zusammenstellung hat oder schlichtweg zu viele Mitarbeiter hat, gibt es auch Möglichkeiten die Lohnabrechnung von einem externen Unternehmen oder Steuerberater durchführen zu lassen.

Ob sich das finanziell tatsächlich lohnt, muss immer im individuellen Fall entschieden werden. Für viele Selbstständige und Gewerbetreibende ist es daher sinnvoll, sich an einen Experten in Sachen Lohnbuchhaltung zu wenden. Dadurch werden nicht nur fehlerhafte Lohnabrechnungen vermieden, sondern es kann auch eine immense Zeit eingespart werden, sodass man sich auf das Kerngeschäft konzentrieren kann.

Eine günstigere Alternative zu einem Steuerberater sind zudem spezielle Lohnsoftwareprodukte, mit denen sich die Lohnabrechnung online erstellen lässt. Die Produkte, z. B. von DATEV, helfen bei der Verarbeitung der Daten und sind meist vollständig kompatibel zu gängigen Buchhaltungsprogrammen. Diese Programme bieten sich besonders dann an, wenn man die Lohnabrechnung nicht mehr von einem Steuerberater durchführen lassen möchte, aber sich noch nicht ganz sicher ist, diese auch fehlerlos und gesetzeskonform ausstellen zu können.

trenner blanko

7. Ergänzung oder Frage von Ihnen?

Können Sie etwas zu obigem Beitrag ergänzen? Oder ist eine Frage bei Ihnen unbeantwortet geblieben? Haben Sie einen Fehler gefunden?

Gibt es eine Frage zum Beitrag, etwas zu ergänzen oder vielleicht sogar zu korrigieren?

Fehlt etwas im Beitrag? ... Jeder kleine Hinweis/Frage bringt uns weiter und wird in den Text eingearbeitet. Vielen Dank!

 

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Geschrieben von

Peter Bödeker
Peter Bödeker

Peter Bödeker hat Volkswirtschaftslehre studiert und arbeitet seit seinem Berufseinstieg im Bereich Internet und Publizistik. Nach seiner Tätigkeit im Agenturbereich und bei einem Kapitalanlageunternehmen (für geschlossene Fonds) ist er seit 2002 selbständig als Autor und Betreiber von Internetseiten.

https://www.geld-welten.de

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