Um sich Steuervorteile für die kommende Steuererklärung zu sichern, gilt es, noch in diesem Jahr einige Punkte abzuhaken und/oder Fristen zu beachten. Gehen Sie einfach die folgenden Punkte durch:
Für alle:
1. Steuererklärung abgeben
Im Schnitt erhält ein normaler Arbeitnehmer 900.- Euro vom Finanzamt zurück, wenn er eine Steuererklärung abgibt. (Wenn stattdessen eine Nachzahlung gefordert werden sollte, kann die Erklärung zurückgezogen werden) Sie können jetzt noch für die vergangenen vier Jahre abgeben! Es locken im Schnitt 3.600 € ....
2.
Freibeträge bis zum 30. November eintragen lassen
Wenn diese bis zum Ende November auf der Lohnsteuerkarte eingetragen sind, wirken sich diese noch voll auf das Dezember-Gehalt aus.
3. Freistellungsaufträge einrichten
Freistellungsaufträge bei Banken lassen Sie am besten bis Mitte Dezember einrichten. Wenn Sie Gewinne und Verluste von verschiedenen Depots miteinander verrechnen wollen, brauchen Sie die Verlustbestätigung von der depotführenden Bank.
4. Ausgaben in dieses Jahr vorziehen?
Wenn die beruflichen Ausgaben die Werbekostenpauschale von 1.000 Euro überschreiten, können zusätzliche Steuerabzüge geltend gemacht werden. Trifft das bei Ihnen zu, wenn Sie jetzt eine berufsbedingte Anschaffung vorziehen?
Ähnliches gilt für Krankheitskosten. Hier hängt die Grenze von Ihrem Einkommen ab. Wenn Sie dieses Jahr also schon einen teuren Zahnersatz hatten und bald eine neue Brille brauchen, kann ein Vorziehen der Ausgaben steuerlich Erleichterung bringen.
5. Ausgaben ins nächste Jahr verschieben?
20 Prozent des gezahlten Handwerkerlohnes in diesem Jahr können Sie von der Steuer absetzen. Die Grenze liegt bei 1.200 Euro, dies entspricht 6.000 Euro Handwerkerlohn. Wenn Sie diese Grenze in diesem Jahr schon überschritten haben, können Sie Arbeiten/Zahlungen in den Januar des kommenden Jahres verschieben.
Für Verheiratete / Eltern
6. Steuerklasse bis zum 30. November wechseln
Bei Paaren mit stark unterschiedlichen Gehältern, lohnt die Kombi Steuerklasse III und V. Bei eher gleichverdienenden IV und IV. Wie auch immer Sie sich entscheiden: Bis zum 30. November muss der Wechsel erfolgt sein.
7. Erhöhtes Elterngeld bis zum 30.11. sichern
Sie können durch oben erwähnten Steuerklassenwechsel dem Partner, der im kommenden Jahr Elterngeld beantragt, legal einen höheren Betrag sichern. Elterngeld wird nämlich nach dem Nettoeinkommen der letzten zwölf Monate vor der Geburt des Kindes berechnet.
Der Tipp konkret: Wenn Sie jetzt der(dem-)jenigen, der im nächsten Jahr Elterngeld beantragt, die Steuerklasse III zuweisen, hat diese(r) mehr Netto, erhält ergo mehr Elterngeld. Das funktioniert aber nur, wenn Eltern die Steuerklasse mindestens sieben Monate vor Geburt des Kindes wechseln.
Für Altersvorsorge-Sparer
8. Altersvorsorgezulagen für Riester-Verträge bis zum 31.12. beantragen
So noch nicht geschehen sollten Sie bis zum 31.12. die staatlichen Zulagen für Ihren Rieser-Vertrag beantragen. Dies ist rückwirkend für die letzten zwei Jahre möglich.
Zudem sollten Sie Ihren Eigenanteil prüfen. Wenn Sie noch nicht genug eingezahlt haben, zahlen Sie noch bis Ende Dezember rasch nach.
9. Selbständige: Rürup-Möglichkeiten prüfen
Haben Sie dieses Jahr als Selbständiger gut verdient? Dann prüfen Sie, ob der Sonderkastenabzug für eine Rürup-Rente für Sie attraktiv sein könnte.
Für Bausparer
10. Wohnungsbauprämie bis zum 31.12. beantragen
So Sie die Einkommensgrenzen nicht überschreiten, steht Ihnen eine Wohnungsbauprämie zu. Der Antrag wird Ihnen von Ihrer Bausparkasse zugesendet.
Für Wechselwillige
11. Heirat oder Scheidung?
Heiratswillige sollten bis Ende Dezember heiraten, um die Steuervorteile für dieses Jahr zu sichern. Scheidungswillige sollten bis zum Anfang des nächsten Jahres warten.
12. Für Spendenwillige
Bis zu 20 Prozent Ihres Einkommens können Sie pro Jahr steuermindernd an gemeinnützige und steuerbegünstigte Organisationen gespendet werden.
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