termine jahresende 564


Um sich Steuervorteile für die kommende Steuererklärung zu sichern, gilt es, noch in diesem Jahr einige Punkte abzuhaken und/oder Fristen zu beachten. Gehen Sie einfach die folgenden Punkte durch:

Inhalt: Geld- & Steuertipps zum Jahresende

Für alle:

1

1. Steuererklärung abgeben

Im Schnitt erhält ein normaler Arbeitnehmer 900.- Euro vom Finanzamt zurück, wenn er eine Steuererklärung abgibt. (Wenn stattdessen eine Nachzahlung gefordert werden sollte, kann die Erklärung zurückgezogen werden) Sie können jetzt noch für die vergangenen vier Jahre abgeben! Es locken im Schnitt 3.600 € ....

2

2.
Freibeträge bis zum 30. November eintragen lassen

Wenn diese bis zum Ende November auf der Lohnsteuerkarte eingetragen sind, wirken sich diese noch voll auf das Dezember-Gehalt aus.

abrechnung euronoten 564

3

3. Freistellungsaufträge einrichten

Freistellungsaufträge bei Banken lassen Sie am besten bis Mitte Dezember einrichten. Wenn Sie Gewinne und Verluste von verschiedenen Depots miteinander verrechnen wollen, brauchen Sie die Verlustbestätigung von der depotführenden Bank.

4

4. Ausgaben in dieses Jahr vorziehen?

Wenn die beruflichen Ausgaben die Werbekostenpauschale von 1.000 Euro überschreiten, können zusätzliche Steuerabzüge geltend gemacht werden. Trifft das bei Ihnen zu, wenn Sie jetzt eine berufsbedingte Anschaffung vorziehen?

Ähnliches gilt für Krankheitskosten. Hier hängt die Grenze von Ihrem Einkommen ab. Wenn Sie dieses Jahr also schon einen teuren Zahnersatz hatten und bald eine neue Brille brauchen, kann ein Vorziehen der Ausgaben steuerlich Erleichterung bringen.

5

5. Ausgaben ins nächste Jahr verschieben?

20 Prozent des gezahlten Handwerkerlohnes in diesem Jahr können Sie von der Steuer absetzen. Die Grenze liegt bei 1.200 Euro, dies entspricht 6.000 Euro Handwerkerlohn. Wenn Sie diese Grenze in diesem Jahr schon überschritten haben, können Sie Arbeiten/Zahlungen in den Januar des kommenden Jahres verschieben.

Für Verheiratete / Eltern

6

6. Steuerklasse bis zum 30. November wechseln

Bei Paaren mit stark unterschiedlichen Gehältern, lohnt die Kombi Steuerklasse III und V. Bei eher gleichverdienenden IV und IV. Wie auch immer Sie sich entscheiden: Bis zum 30. November muss der Wechsel erfolgt sein.

baby sicher 564

7

7. Erhöhtes Elterngeld bis zum 30.11. sichern

Sie können durch oben erwähnten Steuerklassenwechsel dem Partner, der im kommenden Jahr Elterngeld beantragt, legal einen höheren Betrag sichern. Elterngeld wird nämlich nach dem Nettoeinkommen der letzten zwölf Monate vor der Geburt des Kindes berechnet.

Der Tipp konkret: Wenn Sie jetzt der(dem-)jenigen, der im nächsten Jahr Elterngeld beantragt, die Steuerklasse III zuweisen, hat diese(r) mehr Netto, erhält ergo mehr Elterngeld. Das funktioniert aber nur, wenn Eltern die Steuerklasse mindestens sieben Monate vor Geburt des Kindes wechseln.

Für Altersvorsorge-Sparer

8

8. Altersvorsorgezulagen für Riester-Verträge bis zum 31.12. beantragen

So noch nicht geschehen sollten Sie bis zum 31.12. die staatlichen Zulagen für Ihren Rieser-Vertrag beantragen. Dies ist rückwirkend für die letzten zwei Jahre möglich.

Zudem sollten Sie Ihren Eigenanteil prüfen. Wenn Sie noch nicht genug eingezahlt haben, zahlen Sie noch bis Ende Dezember rasch nach.

9

9. Selbständige: Rürup-Möglichkeiten prüfen

Haben Sie dieses Jahr als Selbständiger gut verdient? Dann prüfen Sie, ob der Sonderkastenabzug für eine Rürup-Rente für Sie attraktiv sein könnte.

baugeld haus 564

Für Bausparer

10

10.  Wohnungsbauprämie bis zum 31.12. beantragen

So Sie die Einkommensgrenzen nicht überschreiten, steht Ihnen eine Wohnungsbauprämie zu. Der Antrag wird Ihnen von Ihrer Bausparkasse zugesendet.

Für Wechselwillige

11

11. Heirat oder Scheidung?

Heiratswillige sollten bis Ende Dezember heiraten, um die Steuervorteile für dieses Jahr zu sichern. Scheidungswillige sollten bis zum Anfang des nächsten Jahres warten.

12

12. Für Spendenwillige

Bis zu 20 Prozent Ihres Einkommens können Sie pro Jahr steuermindernd an gemeinnützige und steuerbegünstigte Organisationen gespendet werden.

Geschrieben von

Peter Bödeker
Peter Bödeker

Peter Bödeker hat Volkswirtschaftslehre studiert und arbeitet seit seinem Berufseinstieg im Bereich Internet und Publizistik. Nach seiner Tätigkeit im Agenturbereich und bei einem Kapitalanlageunternehmen (für geschlossene Fonds) ist er seit 2002 selbständig als Autor und Betreiber von Internetseiten.

https://www.geld-welten.de

Schlagworte zum Artikel

Anbieterlinks / Sternchen

* Was das Sternchen neben einigen Verlinkungen bedeutet:

Die Inhalte auf dieser Website sind kostenlos im Internet verfügbar und das soll auch so bleiben. Unsere redaktionelle Arbeit finanzieren wir über Werbung. Links, die mit einem * gekennzeichnet sind, können bei Kauf/Abschluss auf der jeweiligen Website hinter dem Link zu einer Provision an uns führen, weil wir für den Link ein sogenanntes Affiliate-Programm nutzen. Dies beeinflusst aber die Redaktionsarbeit nicht, der Hinweis wäre stets auch ohne den Affiliate-Link erfolgt. Für den Kauf/Abschluss über den Link sind wir natürlich dankbar.


Das kostenlose Geld-Welten-Magazin: Sparen | Altersvorsorge | Geldanlage (ETF, Gold...) | Versicherung | Gelassener Geldumgang | aktuelle Meldungen | Zitate, Humor & Rätsel | Alle 1 bis 4 Wochen gratis im E-Mail-Postfach



(Die Abmeldung ist jederzeit möglich, z. B. mit einem Link unten in jedem Newsletter.)