Lohnabrechnung – was bedeuten die einzelnen Kürzel?
Wenn Sie sich schon einmal gefragt haben, was all die Kürzel auf Ihrer Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung eigentlich bedeuten – und warum plötzlich ein kleiner Buchstabe mehr Einfluss auf Ihr Netto hat, als Sie gedacht hätten – dann ist dieser Artikel genau für Sie gemacht. Er führt Sie Schritt für Schritt durch die wichtigsten Abkürzungen, zeigt Ihnen nicht nur was steht, sondern auch warum, damit Sie Ihre Abrechnung nicht bloß zur Kenntnis nehmen, sondern sinnvoll verstehen können.
Inhalt: Lohnabrechnung Kürzel Bedeutung
- In alphabetischer Reihenfolge: Alle Kürzel erklärt
- Abfindung (A)
- Arbeitslosenversicherung (AV)
- Arbeitnehmeranteil Seekasse (B)
- Beitragsgruppenschlüssel (BGRS)
- Deutsches Fremdrenten-Beitragsrecht (DFB)
- Einmalbezug (E)
- Frei (F)
- Gesamtbrutto (GB)
- Geldwerte Sachbezüge (GWS)
- Hinzurechnungsbetrag (H)
- Bestandteil des Gesamtbruttos (J)
- Kinderfreibetrag (Frbtr.)
- Kirchensteuer (KiSt)
- Krankenkasse (KK)
- Lohnzahlungszeitraum (LZZ)
- Maßgeblicher Beitragssatz zur Krankenversicherung inkl. Zusatzbeitrag (KK %)
- Krankenversicherung (KV)
- Kurzarbeitergeld 8KuG)
- Laufender Bezug (L)
- Lohnsteuer (LSt)
- Mehrjährige Versteuerung (M)
- Nachberechnung (N)
- Mehrfachbeschäftigung (MFB)
- Pauschalversteuerung (P)
- Personengruppenschlüssel (PGRS)
- Pflegeversicherung (PV und manchmal PV-K)
- Rentenversicherung (RV)
- Sonstiger Bezug (S)
- Steuer-Brutto (St)
- Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID)
- Steuerklasse (StKl)
- Sozialversicherung (SV)
- Umlagearten der Arbeitgeber (U1 / U2 / U3)
- Umlageverfahren (Um)
- Vorjahr (V / VJ)
- Verarbeitungskennzeichen (VKZ)
- Wertguthaben (W)
- Einschlägiger Beitragszuschlag zur Pflegeversicherung für Kinderlose (Z)
- Zusatzbeitrag (ZB)
- Kürzel von Leserseite
- Welches Kürzel fehlt hier?
- Grundaufbau einer Lohnabrechnung
- Plausibilitätscheck: So prüfen Sie Ihre Abrechnung wie ein Profi
- Ergänzung oder Frage von Ihnen?
- Im Zusammenhang interessant
In alphabetischer Reihenfolge: Alle Kürzel erklärt
Abfindung (A)
Eine Abfindung ist eine einmalige Sonderzahlung, die Ihnen als Beschäftigte*r im Falle einer Kündigung durch den Arbeitgeber gewährt werden kann – oder im Ausnahmefall sogar durch Gericht angeordnet wird. Ein automatischer Rechtsanspruch besteht in der Regel nicht. Wichtig: Wenn Sie eine Abfindung erhalten, sollten Sie deren steuer- und sozialversicherungsrechtliche Behandlung im Blick haben, denn sie kann Auswirkungen auf Arbeitslosengeld oder den Zeitpunkt des Ruhestands haben.
Arbeitslosenversicherung (AV)
Unter dem Kürzel AV versteht man die Beiträge zur gesetzliche Arbeitslosenversicherung, die von Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils zur Hälfte getragen werden. Der Beitrag ist nur bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung fällig.
Beitragsbemessungsgrenzen 2026
Bis zu diesen Einkommensgrenzen steigen die Sozialversicherungsbeiträge kontinuierlich, ab da erhöhen sich die Beitragssätze nicht mehr.
| Art (Beitragssatz) | Beitragsbemessungsgrenze (€/Jahr) |
| Krankenversicherung (14,6 %*) | 69.750 |
| Pflegeversicherung (4,2 %**) | 69.750 |
| Arbeitslosenversicherung (2,6 %) | 101.400 |
| Rentenversicherung (18,6 %) | 101.400 |
| Nachrichtlich: Versicherungspflichtgrenze bzw. Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) bis zu der eine Krankenversicherungspflicht besteht | 77.400 |
|
Bei Angestellten trägt der Arbeitgeber die Hälfte vom Beitragssatz |
|
Eine zusätzliche Anmerkung: Wenn Sie direkt vor oder nach der Kündigung Arbeitslosengeld beantragen, kann eine Abfindung Auswirkungen auf die Leistungshöhe oder Beginn-Sperrzeiten haben – hier empfiehlt sich eine Rücksprache mit der Arbeitsagentur oder einem Fachanwalt.
Arbeitnehmeranteil Seekasse (B)
Das Kürzel “B” kann in Ihrer Abrechnung für den Arbeitnehmeranteil zur Berufsgenossenschaft-See stehen – also für Beschäftigte, deren Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaft See läuft. Das betrifft nicht nur echte Seeleute, sondern auch gewerbliche oder kaufmännische Angestellte in entsprechenden Branchen. Dieser Anteil muss im Brutto-Teil Ihrer Lohnabrechnung ausgewiesen werden.
Beitragsgruppenschlüssel (BGRS)
BGRS steht für Beitragsgruppenschlüssel. Das ist ein interner Code, der in der Lohn-/Gehaltsabrechnung verwendet wird, um Versicherungsstatus, Art der Beschäftigung oder beitragsrechtliche Besonderheiten zu kennzeichnen. Für Sie als Arbeitnehmer*in ist dieser Schlüssel meist nur als Randinformation relevant – hauptsächlich wichtig für die Buchhaltung oder den Sozialversicherungsträger.
Deutsches Fremdrenten-Beitragsrecht (DFB)
Relevant bei bestimmten Rentenansprüchen aus dem Ausland.
Einmalbezug (E)
Unter Einmalbezug fallen alle nicht-regelmäßigen Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder Prämien. Diese werden gesondert ausgewiesen, da sie steuer- und sozialversicherungsrechtlich anders behandelt werden können als Ihr regelmäßiges Gehalt.
Frei (F)
Das Kürzel “Frei” signalisiert, dass nicht der gesamte ausgewiesene Betrag versteuert werden muss. Deshalb stimmt dann das Steuer-Brutto nicht mit dem Gesamt-Brutto überein. Alternativ wird häufig das Kürzel “P” verwendet – es steht für Pauschalversteuerung, also eine vereinfachte Versteuerung eines bestimmten Teils.
Gesamtbrutto (GB)
Das Gesamtbrutto umfasst alle Vermögens- und Sachleistungen Ihres Arbeitgebers an Sie – also nicht nur das Gehalt, sondern auch geldwerte Vorteile, vermögenswirksame Leistungen, Sachbezüge usw. Beim Gesamtbrutto handelt es sich um eine Zusammenfassung aller Leistungen, bevor steuerliche Freibeträge oder pauschale Besteuerungen abgezogen werden.
Geldwerte Sachbezüge (GWS)
GWS steht für geldwerte Sachbezüge. Das sind Vorteile, die Sie vom Arbeitgeber erhalten – beispielsweise ein Firmenwagen, ein Dienst-Smartphone oder kostenlose Unterkunft –, die aber nicht als reiner Lohn gezahlt werden und dennoch versteuert werden müssen (sofern sie über bestimmten Freibeträgen liegen). In Ihrer Abrechnung werden solche Beträge mit dem Kürzel GWS ausgewiesen.
Hinzurechnungsbetrag (H)
Das Kürzel H bezeichnet einen Hinzurechnungsbetrag und tritt in der Praxis auf, wenn Sie etwa eine geringfügige Zweitbeschäftigung haben oder in bestimmten Steuerklassen sind. Solche Beträge führen dazu, dass Ihr Steuer-Brutto größer ist als das laufende Gehalt – Details regelt das Lohnsteuerermäßigungsverfahren beim Finanzamt.
Bestandteil des Gesamtbruttos (J)
Ein Kürzel J zeigt an, dass der ausgewiesene Betrag ins Gesamtbrutto einfließt. Damit wissen Sie, dass die Zahlung berücksichtigt wurde – sei es beim Gehalt, einer Sonderzahlung oder einer geldwerten Leistung.
Kinderfreibetrag (Frbtr.)
Der Kinderfreibetrag wird vom zu versteuernden Einkommen abgezogen, wenn ein Kind z. B. unter 19 Jahren ist, in Ausbildung steckt (bis 26 Jahre) oder bzw. wenn es weiterhin auf elterliche Unterstützung angewiesen ist. Dies wirkt sich steuermindernd aus – also ein Vorteil für Sie.
Kirchensteuer (KiSt)
Die Abkürzung KiSt steht für Kirchensteuer – eine besondere Form der Einkommensteuer, mit der die Kirchen unterstützt werden. Sie beträgt in Deutschland – je nach Bundesland – typischerweise 9 % der Lohnsteuer (in Bayern und Baden-Württemberg: 8 %).
Krankenkasse (KK)
KK bezeichnet Ihre Krankenkasse, bei der Sie versichert sind. In der Abrechnung finden Sie hier Angaben zur Mitgliedschaft und ggf. Zusatzbeiträge.
Lohnzahlungszeitraum (LZZ)
Wichtig für die Lohnsteuerberechnung.
Maßgeblicher Beitragssatz zur Krankenversicherung inkl. Zusatzbeitrag (KK %)
Mit KK % wird der Beitragssatz zur Krankenversicherung inklusive etwaigem Zusatzbeitrag Ihrer Krankenkasse ausgewiesen. Der gesetzliche allgemeine Beitragssatz beträgt derzeit 14,6 %, die Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile betragen jeweils 7,3 %. Zudem kann ein Zusatzbeitrag Ihrer Krankenkasse dazukommen (durchschnittlich ca. 2,5 %, also etwa 1,25 % Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) – dies hängt von der jeweiligen Kasse ab.
Krankenversicherung (KV)
KV steht schlicht für Krankenversicherung. Wie gerade erwähnt, beträgt der gesetzliche Beitrag 14,6 % des Bruttolohns – Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich diesen Beitrag je zur Hälfte. Der Zusatzbeitrag ist zusätzlich zu zahlen. Der genaue Betrag richtet sich nach Ihrer Krankenkasse.
Kurzarbeitergeld 8KuG)
Gerade in Krisenzeiten taucht dies überraschend häufig auf.
Laufender Bezug (L)
Das Kürzel L signalisiert die regelmäßige Zahlung von Lohn oder Gehalt – also Ihre monatlich wiederkehrende Vergütung inklusive beispielsweise Provisionen. Anders als Sonderzahlungen (siehe Einmalbezug) wird dies regelmäßig ausgezahlt.
Lohnsteuer (LSt)
LSt bezeichnet die Lohnsteuer, also den Betrag, den Ihr Arbeitgeber vom Bruttolohn einbehält und an das Finanzamt weiterleitet. Wie hoch diese Steuer ist, hängt von Ihrem Einkommen, Ihrer Steuerklasse und weiteren Faktoren ab.
Mehrjährige Versteuerung (M)
Bei M handelt es sich um eine Kennzeichnung für Zahlungen, die sich über mehrere Jahre hinweg beziehen – z. B. Nachzahlungen oder Einmalzahlungen, die sich auf mehrere Abrechnungs- bzw. Leistungszeiträume erstrecken. Hier kann eine Sonderregelung greifen, wenn die normale Versteuerung ungünstiger wäre.
Nachberechnung (N)
N bezeichnet eine Nachberechnung – also Korrekturen aus Vormonaten. Wenn eine Abrechnung nachträglich angepasst werden muss, weil z. B. eine Sonderzahlung errechnet wurde oder der Beitragssatz sich geändert hat, taucht dieses Kürzel auf.
Mehrfachbeschäftigung (MFB)
Das Kürzel MFB zeigt an, dass Sie mehreren sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen nachgehen. Das hat Auswirkungen darauf, wie Beiträge gezahlt, summiert oder ggf. angerechnet werden.
Pauschalversteuerung (P)
P steht – wie oben bei „Frei“ bereits angedeutet – für Pauschalversteuerung. Damit wird ein Teil oder die ganze Zahlung pauschal besteuert, z. B. wenn Sonderzahlungen steuerlich begünstigt behandelt werden sollen.
Personengruppenschlüssel (PGRS)
Der PGRS ist ein weiterer interner Code, der Besonderheiten Ihres Beschäftigungsverhältnisses (z. B. Art der Beschäftigung, Art der Versicherung) beschreibt. Für Sie als Beschäftigte*r ist er kaum relevant – eher für die Buchhaltung und Sozialversicherung.
Pflegeversicherung (PV und manchmal PV-K)
PV steht für die gesetzliche Pflegeversicherung. Der Beitragssatz wurde zum 1. Januar 2025 auf 3,6 % des Bruttolohns angehoben.
Wenn Sie kinderlos sind und älter als 23 Jahre, fällt zusätzlich ein Zuschlag von 0,6 Prozentpunkten an – das heißt dann insgesamt 4,2 %.
PV-K wird gelegentlich als Kürzel verwendet und kann „Pflegeversicherung kinderlos“ oder einfach als Synonym stehen.
Rentenversicherung (RV)
RV steht für die gesetzliche Rentenversicherung. Der Beitrag liegt derzeit bei 18,6 % des Bruttolohns und wird ebenfalls je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen.
Sonstiger Bezug (S)
S kennzeichnet einen sonstigen Bezug – also eine Zahlung, die nicht regelmäßig ist und nicht unter „Einmalbezug“ fällt. Beispielsweise eine Bonuszahlung oder Nachzahlung.
Steuer-Brutto (St)
Das Steuer-Brutto bezeichnet die Summe aller steuerpflichtigen Einnahmen – inklusive Einmalbezügen und geldwerten Vorteilen. Es kann vom Gesamtbrutto abweichen, wenn etwa Teile pauschal besteuert sind oder Freibeträge berücksichtigt wurden.
Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID)
Die Steuer-ID ist Ihre persönliche, bundeseinheitliche Identifikationsnummer (11 Ziffern), die Sie z. B. bei Steuererklärungen oder Meldungen beim Arbeitgeber angeben müssen.
Steuerklasse (StKl)
Ihre Steuerklasse beeinflusst maßgeblich die Höhe Ihres Lohn- bzw. Einkommensteuerabzugs. Der progressive Steuersatz beträgt aktuell etwa zwischen 14 % und 45 % – je nach Höhe Ihres Einkommens und persönlicher Situation.
Sozialversicherung (SV)
SV steht für Sozialversicherung. Wenn Sie dieses Kürzel sehen, weist es darauf hin, dass eine Zahlung oder Abgabe im Kontext der gesetzlichen Sozialversicherung (z. B. Kranken-, Renten- oder Arbeitslosenversicherung) erfolgt.
SVW / SV-pflichtig
Kennzeichnet Anteile, die in die Sozialversicherung einfließen.
SV-Schlüssel (Schlüsselnummer)
Regelt, wie die Person sozialversicherungsrechtlich eingestuft wird (z. B. geringfügig beschäftigt, Azubi, Werkstudent).
Umlagearten der Arbeitgeber (U1 / U2 / U3)
– U1: Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
– U2: Mutterschaft
– U3: Insolvenzgeldumlage
Umlageverfahren (Um)
Das Umlageverfahren kommt zum Tragen, wenn Arbeitgeber vorfinanzieren müssen – z. B. bei Lohnfortzahlung im Krankheitsfall (U1) oder Mutterschaft (U2). Hier wird durch Umlagen – also Beiträge vieler – sichergestellt, dass die Kosten einzelner nicht übermäßig hoch werden.
Vorjahr (V / VJ)
Die Kürzel V oder VJ bedeuten „Vorjahr“. In Ihrer Abrechnung können sie z. B. auf Urlaubstage oder Beitragsbemessungswerte hinweisen, die sich auf das vorherige Kalenderjahr beziehen.
Verarbeitungskennzeichen (VKZ)
Der VKZ ist kein für Sie unmittelbar relevanter Code – er dient internen Verarbeitungsprozessen der Buchhaltung und Kennzeichnung von Verarbeitungsschritten.
Wertguthaben (W)
Unter Wertguthaben versteht man freiwillige Abgaben oder Beiträge, mit denen Sie sich z. B. ein sogenanntes Zeitwertkonto, Langzeitkonto oder Langzeitarbeitskonto aufbauen können. Dieses Guthaben kann später z. B. für längere Freistellungen oder eine Frühverrentung genutzt werden.
Einschlägiger Beitragszuschlag zur Pflegeversicherung für Kinderlose (Z)
Der Buchstabe Z steht für den Beitragszuschlag zur Pflegeversicherung, der von kinderlosen Arbeitnehmer*innen ab dem 23. Lebensjahr zu zahlen ist. Dieser Zuschlag beträgt 0,6 Prozentpunkte.
Zusatzbeitrag (ZB)
ZB weist darauf hin, dass Ihre Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erhebt – dieser liegt derzeit im Mittel bei etwa 2,5 % des Bruttoeinkommens und wird ebenfalls zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geteilt (also ca. 1,25 % je Partei).
Kürzel von Leserseite
Wir wurden zu vielen Kürzeln von Leserseite gefragt. Nicht zu allen können wir konkrete Antworten liefern. Hier haben wir diese Kürzel und unsere Antworten aufgelistet:
| Kürzel / Kennung | Erläuterung / Bedeutung |
|---|---|
| 1J76 | Keine standardisierte Abkürzung; sehr wahrscheinlich ein interner Code des Arbeitgebers oder der Abrechnungssoftware. |
| 10 % Sp.. Z | Wahrscheinlich eine interne Abkürzung, möglicherweise für eine 10%ige Sparzulage oder einen ähnlichen Zuschlag. Ohne Legende nicht eindeutig. |
| 316/010 | In der Regel eine interne Lohnarten- oder Abrechnungscodierung des verwendeten Lohnprogramms. |
| 36c | Keine Standardabkürzung; meist eine interne Kennung für eine bestimmte Lohnart, Zahlung oder einen Abzug. |
| 3MI | Keine gesetzlich festgelegte Bedeutung; sehr wahrscheinlich ein firmen- oder softwareinterner Abrechnungscode. |
| 902 | Meist eine interne Lohnartennummer oder Kennziffer zur Kategorisierung von Zahlungen oder Abzügen. |
| AG-LSt | Keine eindeutige Standardbezeichnung; häufig eine interne oder technische Kennung im Zusammenhang mit Lohnsteuerbuchungen. |
| ALV | Schweiz: Arbeitslosenversicherung. |
| ASG | Meist Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung, also die vom Arbeitgeber getragenen Sozialversicherungsbeiträge. |
| B/N | Keine einheitliche Standardbedeutung. Kann je nach System unterschiedlich verwendet werden; ohne Abrechnungslegende nicht sicher zu bestimmen. |
| BA | In der Regel Bundesagentur für Arbeit, zum Beispiel bei Meldungen, Erstattungen oder Bezügen zur Arbeitslosenversicherung. |
| BL | Kann je nach Kontext Bruttolohn, Beschäftigungs-/Lohngruppe, Bundesland oder einen besonderen Lohnbestandteil bedeuten. |
| BU | Schweiz: Berufsunfallversicherung. |
| BVG | Schweiz: Berufliche Vorsorge, also die zweite Säule der Altersvorsorge. |
| EBZ | Häufig Einmalbezug oder einmalige Bezugszahlung, also eine Sonderzahlung wie Bonus, Weihnachts- oder Urlaubsgeld. |
| EFZ | In Deutschland uneinheitlich. In der Schweiz häufig Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis. |
| EGA | Keine einheitliche Standardabkürzung. Häufig im Zusammenhang mit Entgeltabrechnung, Entgeltart oder einer einmaligen Gehaltsabrechnung bzw. Sonderzahlung verwendet. |
| EGRB | Keine verlässlich belegte Standardbedeutung; vermutlich ein interner Code der Lohnsoftware oder des Arbeitgebers. |
| EL G bei Abfindung mj | Wahrscheinlich Kennzeichnung dafür, dass ein Betrag dem laufenden Entgelt bzw. Gesamtbrutto zugeordnet wird; „mj“ könnte auf Midijob hinweisen. Ohne Systemlegende bleibt die Bedeutung unsicher. |
| ELSG | Nicht einheitlich verwendet. Je nach Abrechnung kann es für eine lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtige Einmalzahlung im Gesamtbrutto oder für Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall stehen. |
| EV (5020) | Meist eine elektronische Verdienst- oder Versicherungsmeldung mit zusätzlichem internem oder amtlichem Schlüssel. |
| EZ | Häufig Einmalzahlung; je nach System auch Erschwerniszulage, Entgeltzuschlag oder Ergänzungszahlung. |
| EZU | Wahrscheinlich Einmalzahlung, Zusatz- oder Urlaubszahlung; meist ein unregelmäßig gezahlter Sonderbezug. |
| FE | Keine einheitliche Standardbedeutung; möglich sind etwa freiwilliges Entgelt oder feste Entgeltbestandteile. |
| feg | Keine standardisierte Abkürzung; die Bedeutung hängt vom verwendeten Abrechnungssystem ab. |
| FFN | Möglicherweise freiwillige Firmenleistung netto, Fahrtkostenerstattung netto oder eine andere interne Kennzeichnung. |
| FU | Kann zum Beispiel für Fehlzeit unbezahlt, Freistellung unbezahlt, Fortbildungsurlaub oder Firmenurlaub stehen. |
| GLL | Möglicherweise Gesamtleistungslohn oder garantierter Leistungslohn; meist eine interne Entgeltbezeichnung. |
| Ha Si | Keine standardisierte Bedeutung; denkbar sind interne Hinweise auf Versicherungen, Stundenarten oder Buchungsschlüssel. |
| JEE | Keine gesicherte Standardbedeutung; vermutlich ein interner Code im Zusammenhang mit Einmalbezügen. |
| JLL | Sehr wahrscheinlich eine interne Kostenstelle, Projektkennung oder Abteilungsbezeichnung. |
| JNN | Häufig Jahresnetto oder ein kumulierter Nettojahreswert; alternativ interne Kennzeichnung. |
| K | Uneinheitlich; je nach Land und Kontext zum Beispiel Kirchensteuer, Krankenkasse oder eine andere Kurzkennzeichnung. |
| KTV | Kann Krankentagegeldversicherung, Kirchensteuer-Kennung oder eine tarifvertragliche Leistung bzw. einen tariflichen Abzug bezeichnen. |
| KVBZ | Meist Krankenversicherung mit Bezug zu Zuschlag, Zuschuss oder Zusatzbeitrag; genaue Bedeutung ist systemabhängig. |
| KV BZ | Krankenversicherung mit Bezug zu Beitragszuschuss oder Beitragszahlung; häufig Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung. |
| KV aus EGA | Krankenversicherungsbeitrag, der aus dem Entgeltbestandteil „EGA“ berechnet wurde, zum Beispiel aus einer Sonder- oder Nachzahlung. |
| KZE | Kann zum Beispiel Kurzzeitentgelt, Korrektur Zeit/Entgelt, Kinderzulage oder Krankenzusatzentgelt bedeuten. |
| LEG | Häufig Leistungsentgelt oder Leistungszulage; möglich ist auch eine Kennzeichnung der Entgeltgruppe. |
| LFD | Laufende Bezüge, also regelmäßig anfallender Arbeitslohn und feste Zuschläge. |
| LOA | Häufig „Leave of Absence“, also Beurlaubung oder unbezahlte Freistellung, insbesondere in internationalen Unternehmen. |
| LSp 5 | Wahrscheinlich Lohnsteuerklasse 5. |
| LSG Kennzeichen | Vermutlich Kennzeichnung einer Lohnsteuerklasse oder einer lohnsteuerbezogenen Gruppierung im System. |
| Lst | Lohnsteuer. |
| MIDI | Kennzeichnung für einen Midijob im Übergangsbereich mit reduzierten Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung. |
| MJ / Mj | Je nach Kontext zum Beispiel Midijob, maßgebliches Jahr, Mitarbeiterjahr oder Beschäftigungsjahr. |
| NB | Kann je nach System Nachberechnung, Netto-Bezüge oder Nebenbeschäftigung bedeuten. |
| NBL | AN-Anteil BA lfd.; in der Regel der laufende Arbeitnehmeranteil zur Arbeitslosenversicherung. |
| n.v. | Nicht versichert; für den betreffenden Abrechnungsbestandteil besteht keine Versicherungspflicht. |
| NBU | Schweiz: Nichtberufsunfallversicherung. |
| NLL ind-verstZUK | Wahrscheinlich Nachzahlung laufender Lohn; der Zusatz deutet auf einen individuell versteuerten Zukunftsbezug hin. Die genaue Systembedeutung ist nicht standardisiert. |
| Pfl. LSG | Möglicherweise Pflichtbeitrag im Bereich landwirtschaftlicher Sozialversicherung; ohne Branchenkontext nicht sicher. |
| PST/AN | Wahrscheinlich Personalsteuer oder Pauschalsteuer Arbeitnehmer; genaue Bedeutung ist systemabhängig. |
| PV Aga | Arbeitgeberanteil zur Pflegeversicherung. |
| PVst | Meist Pfändungsversteuerung bzw. ein pfändungsbezogener Abrechnungsposten. |
| SKG | Häufig Sozialkassengebühren, insbesondere in Branchen mit Sozialkassenpflicht wie dem Baugewerbe. |
| SKGV Std. | Keine einheitliche Standardbedeutung; „Std.“ steht meist für Stunden. Der übrige Teil ist vermutlich ein interner Sozialkassen- oder Zuschlagscode. |
| Sonstige / EGA | Sammelposten für sonstige oder einmalige Bezüge, zum Beispiel Bonus, Prämie, Nachzahlung oder Sondervergütung. |
| Sonderurlaub | Besondere, anlassbezogene Freistellung; sie kann bezahlt oder unbezahlt sein und wird oft separat ausgewiesen. |
| St.-Tg. | Steuertage, also die Tage im Abrechnungszeitraum, für die Lohnsteuer berechnet wird. |
| StFr | Steuerfrei. |
| stpfl. | Steuerpflichtig. |
| SV Tg | Sozialversicherungstage, also die Tage mit sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung im Abrechnungsmonat. |
| sz-bv | In Österreich häufig Sonderzahlung – betriebliche Vorsorge; in Deutschland eher eine interne Abkürzung, zum Beispiel im Zusammenhang mit Betriebsvereinbarungen. |
| SZst | Meist steuerfreier Sonn-, Feiertags- oder Nachtzuschlag, abhängig vom Abrechnungssystem. |
| TarFoerdg | Wahrscheinlich tarifliche Förderung oder Tarifförderung, also ein tariflich begründeter Zuschuss oder eine Sonderzahlung. |
| Tg | Kann je nach Kontext Tage, Tarifgruppe oder Tagegeld bedeuten. |
| TRIA | Möglicherweise tarifliche Einmalzahlung, Tarifausgleich oder ein interner Bonus-/Kostenstellencode. |
| Ud | Keine standardisierte Bedeutung; ohne Kontext nicht sicher bestimmbar. |
| VJ | Vorjahr. |
| WZU | Kann je nach System zum Beispiel Wegezuschuss, Wohnzuschuss, Weiterbildungszuschuss, Wertguthaben-Zuführung oder Werkzeugzuschuss bedeuten. |
| yr | Wahrscheinlich englische Kurzform für „year“ beziehungsweise „Jahr“. |
| ZB | Ohne Kontext nicht eindeutig; häufig interne Abkürzung, zum Beispiel für Zusatzbezug oder Zuschlag. |
| ZL PSt/Stf | Zuschläge pauschal versteuert bzw. steuerfrei. |
| ZWK | Zeitwirtschaftskorrektur, also eine nachträgliche Korrektur von Arbeitszeiten oder Zuschlagszeiten. |
Welches Kürzel fehlt hier?
Gibt es ein Kürzel, das hier nicht aufgeführt wurde?
Vielen Dank für jeden Hinweis!
Grundaufbau einer Lohnabrechnung
Eine Lohnabrechnung ist kein Schönheitspreis, sondern ein Pflichtdokument voller Zahlen, Kürzel und Querverweise. Um die vielen Abkürzungen leichter einzuordnen, hilft es zu wissen, wie eine typische Abrechnung aufgebaut ist. Die meisten Unternehmen folgen einem ähnlichen Muster:
- Im oberen Bereich stehen persönliche Daten wie Steuerklasse, Krankenkasse und Steuer-ID.
- Es folgt der Bereich der Bruttobezüge – hier begegnen Ihnen die Kürzel für laufende Bezüge, Einmalzahlungen und geldwerte Vorteile.
- Danach erscheinen die Abzüge, sowohl steuerliche als auch sozialversicherungsrechtliche.
- Ganz unten steht das Netto, also der Betrag, der tatsächlich überwiesen wird.
Wer diese Grundordnung kennt, wird feststellen, dass die Kürzel gar nicht so kryptisch sind. Viele von ihnen stehen nur dafür da, die einzelnen Bestandteile dieser drei Ebenen sauber voneinander zu trennen.
Häufige Stolpersteine und wie Sie sie vermeiden
Manche Kürzel wirken auf den ersten Blick gleich, meinen jedoch völlig Verschiedenes. Ein Beispiel: „GB“ (Gesamtbrutto) wird oft fälschlich für „Bruttoverdienst“ gehalten – dabei kann das Gesamtbrutto auch Sachbezüge enthalten, die steuerlich anders behandelt werden. Ähnlich trügerisch ist „St“, weil viele Lesende automatisch „Steuer“ denken, obwohl es die steuerpflichtige Bemessungsgrundlage meint – also eine Rechengröße mit eigener Logik.
Auch die Pflegeversicherung sorgt immer wieder für Fragezeichen: PV, PV-K und Z meinen drei unterschiedliche Dinge und stehen nicht zufällig nebeneinander. Wer die Kürzel verwechselt, wundert sich später über krumme Beträge.
Kurzum: Eine Lohnabrechnung ist kein Rätsel, aber manchmal möchte sie so wirken. Ein zweiter Blick lohnt sich – vor allem, wenn ein Kürzel an mehreren Stellen auftaucht und jeweils etwas anderes meint.
Abgrenzungen, die man leicht verwechselt
- Gesamtbrutto (GB) ist nicht das Gleiche wie Bruttolohn – denn Sachbezüge können dazugehören.
- Einmalbezug (E) ist nicht identisch mit sonstigem Bezug (S). Der Unterschied liegt im Besteuerungsmodus.
- Pauschalversteuerung (P) bedeutet nicht steuerfrei, sondern nur „vereinfachte Besteuerung“.
Praxisbeispiele, die Orientierung schaffen
- Wenn Ihnen im Dezember ein Weihnachtsgeld ausgezahlt wird, steht es unter „E“ oder „S“ – je nachdem, ob es als Einmalbezug oder sonstiger Bezug eingeordnet ist.
- Nutzen Sie einen Firmenwagen? Dann taucht unter den geldwerten Sachbezügen vermutlich ein Betrag mit „GWS“ auf – der zwar nicht ausgezahlt wird, aber dennoch steuerlich ins Gewicht fällt.
- Wer kinderlos und über 23 Jahre alt ist, findet bei der Pflegeversicherung zusätzlich ein „Z“.
Solche kleinen Beispiele helfen, die eigenen Zahlen ein Stück weit zu entwirren.
Plausibilitätscheck: So prüfen Sie Ihre Abrechnung wie ein Profi
Viele Kürzel sind erst dann interessant, wenn ein Betrag höher ist, als er sein sollte. Eine einfache Routine hilft, Auffälligkeiten zu entdecken:
- Stimmen Steuerklasse und Krankenkasse? Ein Wechsel wird oft fehlerhaft verzögert.
- Passen Gesamtbrutto und Steuer-Brutto logisch zusammen? Wenn ein Betrag als „Frei“ oder „P“ markiert ist, müssen die Werte voneinander abweichen.
- Wird ein Zuschlag zur Pflegeversicherung erhoben, obwohl Sie Kinder haben? Das passiert häufiger als man denkt.
- Wurden Einmalzahlungen korrekt getrennt? Ein Weihnachtsgeld darf nicht einfach im laufenden Bezug verschwinden.
Dieser Abschnitt ersetzt keine steuerliche Beratung, aber er macht Sie sensibler für mögliche Inkonsistenzen.

Ergänzung oder Frage von Ihnen?
Können Sie etwas zu obigem Beitrag ergänzen? Oder ist eine Frage bei Ihnen unbeantwortet geblieben? Haben Sie einen Fehler gefunden?
Gibt es eine Frage zum Beitrag, etwas zu ergänzen oder vielleicht sogar zu korrigieren?
Fehlt etwas im Beitrag? Kannst du etwas beisteuern? Jeder kleine Hinweis/Frage bringt uns weiter und wird in den Text eingearbeitet. Vielen Dank!

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