Lohnabrechnung – was bedeuten die einzelnen Kürzel?

Arbeitgeber sind in Deutschland verpflichtet, ihren Arbeitnehmern eine monatliche Lohnabrechnung (oder Gehaltsabrechnung) zukommen zu lassen. Diese dient den Mitarbeitern dazu, ihre Ansprüche gegenüber dem sowie deren Erfüllung durch den Arbeitgeber zu überprüfen. Allerdings sind diese Dokumente aufgrund der zahlreichen und teilweise komplizierten Regelungen und Vorgaben durch den Gesetzgeber nicht ganz leicht zu verstehen. Insbesondere die verschiedenen Abkürzungen, die sich hinter vielen Angaben finden, erschweren das Verständnis und damit die Möglichkeit der Kontrolle durch die Arbeitnehmer. Im Folgenden erklären wir deshalb alle gängigen Kürzel und was sie bedeuten.

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Inhalt: Lohnabrechnung Kürzel Bedeutung

1. In alphabetischer Reihenfolge: Alle Kürzel erklärt

  • A: Abfindung – Eine Abfindung ist eine Sonderzahlung, die Arbeitgeber einem gekündigten Mitarbeiter gewähren können oder müssen, falls sie gerichtlich dazu veranlasst wurden. Ein automatischer Rechtsanspruch auf eine Abfindung besteht in der Regel nicht.
  • AV: Arbeitslosenversicherung – Mit diesem Kürzel werden die Abgaben zur Arbeitslosenversicherung gekennzeichnet. Sie werden von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zum gleichen Anteil getragen. Derzeit liegt der Beitrag bei jeweils 1,3 Prozent (kombiniert 2,6 Prozent) des Bruttolohns, muss aber nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung gezahlt werden. Diese Bemessungsgrenze liegt derzeit bei monatlich 7.300 Euro im Westen und bei monatlich 7.100 Euro in den neuen Bundesländern.
  • B: Arbeitnehmeranteil Seekasse – Für Beschäftigte, deren Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaft-See läuft, bezeichnet dies den Arbeitnehmeranteil für die Berufsgenossenschaft. Er muss im Brutto-Teil der Abrechnung ausgewiesen werden. Darunter fallen nicht nur im engeren Sinn seemännisch Beschäftigte, sondern auch gewerbliche und kaufmännische Angestellte in entsprechenden Branchen.
  • BGRS: Beitragsgruppenschlüssel – Der Beitragsgruppenschlüssel ist für Arbeitnehmer nicht besonders relevant, hilft aber der Lohnbuchhaltung, den Sozialversicherungsträgern und dem Finanzamt den korrekten Versicherungsstatus zuzuweisen und die richtigen Beträge zu berechnen.
  • E: Einmalbezug – einmalige Sonderzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld oder Prämien
  • F: Frei – Signalisiert, dass nicht der gesamte Betrag versteuert werden muss. In der Folge stimmen Steuerbrutto und Gesamtbrutto nicht überein. Zum selben Zweck kann auch ‘P’ für Pauschalversteuerung angegeben werden.
  • GB: Gesamtbrutto – Im Gesamtbrutto werden vermögenswirksame Leistungen sowie alle finanzielle oder sachwerte Zuwendungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer zusammengefasst. Durch Steuerfreibeträge und Pauschalversteuerung kann dieser Wert vom zu versteuernden Einkommen (Steuerbrutto) abweichen.
  • H: Hinzurechnungsbetrag – Trifft nur bei Arbeitnehmern mit Zweitjob und geringem Verdienst zu. Sie können ihre Steuerlast senken, indem sie sich beim Lohnsteuerermäßigungsverfahren des zuständigen Finanzamtes anmelden.
  • J: Bestandteil des Gesamtbruttos – Verweist darauf, dass gekennzeichnete Beträge ins Gesamtbrutto einfließen.
  • Frbtr.: Kinderfreibetrag – Der Kinderfreibetrag wird vom zu versteuernden Einkommen abgezogen, sofern ein Kind unter 19 Jahre alt, in einer Ausbildung und unter 26 Jahre alt, oder darüber hinaus auf elterliche Unterstützung angewiesen ist.
  • KiSt: Kirchensteuer – Eine besondere Form der Einkommenssteuer, die den Kirchen zugutekommt und in allen Bundesländern außer Bayern und Baden-Württemberg (8 Prozent) 9 Prozent beträgt.
  • KK: Krankenkasse – Das Kürzel steht für die Krankenkasse, bei der man versichert ist.
  • KK %: Maßgeblicher Beitragssatz zur KV inkl. Zusatzbeitrag – Zeigt den Beitragssatz zur sowie eventuell erhobene Zusatzbeiträge durch die Krankenkasse.
  • KV: Krankenversicherung – Der Krankenversicherungsbeitrag beträgt derzeit 14,6 Prozent und wird jeweils zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer gezahlt.
  • L: Laufender Bezug – Damit werden alle regelmäßigen Zahlungen von Lohn/Gehalt bis zu Provisionen gekennzeichnet.
  • LSt: Lohnsteuer – Der Betrag, der vom Lohn oder Gehalt als Lohnsteuer zu entrichten ist, hängt von der Höhe des Einkommens und dem Lohnsteuersatz ab.
  • M: Mehrjährige Versteuerung – Für Zahlungen, die eine über mehrere Jahre hinweg erbrachte Leistung getätigt werden, falls die Besteuerung als sonstiger Bezug für den Betroffenen ungünstiger wäre.
  • N: Nachberechnung – Korrekturen aus Vormonaten
  • MFB: Mehrfachbeschäftigung – Zeigt an, dass ein Arbeitnehmer mehreren sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen nachgeht.
  • P: Pauschalversteuerung – siehe oben bei ‘F’
  • PGRS: Personengruppenschlüssel – Für Arbeitnehmer nicht besonders relevanter Code, der die Besonderheiten des Beschäftigungsverhältnisses (Art der Beschäftigung, Art der Versicherung etc.) ausdrückt.
  • PV: Pflegeversicherung – Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung beträgt derzeit 3,4 Prozent und wird in allen Bundesländern außer Sachsen paritätisch von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen.
  • RV: Rentenversicherung – Der Beitrag zur Rentenversicherung beträgt derzeit 18,6 Prozent und wird ebenfalls hälftig von Arbeitgebern und Arbeitnehmern übernommen.
  • S: Sonstiger Bezug – siehe oben bei ‘E’
  • St: Steuer-Brutto – Bezeichnet die Summe aller steuerpflichtigen Einnahmen inklusive Einmalbezügen und geldwerten Vorteilen.
  • Steuer-ID: Persönliche Steuer-Identifikationsnummer – Elf Ziffern, die der eindeutigen Zuordnung zu einer natürlichen Person dienen. Muss bei verschiedenen Anträgen und Erklärungen angegeben werden.
  • StKl: Steuerklasse – Bestimmt den jeweiligen Lohnsteuersatz und -betrag. Der progressive Lohnsteuersatz liegt in Deutschland derzeit zwischen 14 und 45 Prozent vom Gehalt oder Lohn.
  • SV: Sozialversicherung – Dieses Kürzel weist auf die Beteiligung einer Sozialversicherung, wie der Kranken-, Renten- oder Arbeitslosenversicherung, hin.
  • Um: Umlageverfahren – Ein Verfahren, welches Arbeitgeber davor schützt, zu hohe Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten. Dieser Fall kann durch Lohnfortzahlung im Krankheitsfall (U1) oder Mutterschaft (U2) eintreten.
  • V: Vorjahr – Angaben beziehen sich auf das vergangene Jahr.
  • VKZ: Verarbeitungskennzeichen – Für Arbeitnehmer nicht relevante Codierungen zwecks Kennzeichnung von Verarbeitungsverläufen in der Buchhaltung.
  • W: Wertguthaben – Freiwillige Abgaben des Arbeitnehmers an den Arbeitgeber, um sich ein Wertguthaben (auch Zeitwertkonto, Langzeitkonto oder Langzeitarbeitskonto) aufzubauen. Kann für längerfristige Freistellungen, Frühverrentungen und Ähnliches genutzt werden.
  • Z: Einschlägiger Beitragszuschlag zur Pflegeversicherung für Kinderlose – Ein Zusatzbeitrag zur Pflegeversicherung von derzeit 0,6 Prozent für kinderlose Arbeitnehmer.

2. Lohnabrechnung ist nicht gleich Gehaltsabrechnung

Ein kleiner Einschub vorweg: Obwohl in Deutschland alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind, gibt es noch immer die Unterscheidung zwischen Lohnarbeitern und Angestellten. Diese hat zwar entsprechend der allgemeinen Gleichheit keine Unterscheidung in Standes- oder Klassengrenzen mehr zur Folge, ist aber für die Bezahlung von Arbeitnehmern noch immer relevant.

So erhalten Lohnarbeitende einen Stundenlohn, während Angestellte ein festes Gehalt beziehen. Für die Berechnung von Steuern, Sozialabgaben und entsprechende Ansprüche ist diese Unterscheidung hingegen folgenlos. Allerdings kann die Lohnabrechnung durch die Angabe der tatsächlich geleisteten Stunden und der Verrechnung mit – teilweise variierenden –   Stundenlöhnen etwas komplizierter ausfallen, als die Gehaltsabrechnung.

Glücklicherweise ist eine Folge der rechtlichen Gleichbehandlung, dass sich die beiden Dokumente recht ähnlich sehen und auch die gleichen Abkürzungen verwendet werden. Wer also verstanden hat, wie eine Lohnabrechnung zu lesen ist, kann dies auch auf die Gehaltsabrechnung anwenden und umgekehrt. Arbeitgeber, die sich intensiver mit dem Thema befassen möchten oder Hilfe in Anspruch nehmen wollen, können hier mehr zur Lohnabrechnung erfahren.

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Geschrieben von

Peter Bödeker
Peter Bödeker

Peter Bödeker hat Volkswirtschaftslehre studiert und arbeitet seit seinem Berufseinstieg im Bereich Internet und Publizistik. Nach seiner Tätigkeit im Agenturbereich und bei einem Kapitalanlageunternehmen (für geschlossene Fonds) ist er seit 2002 selbständig als Autor und Betreiber von Internetseiten.

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