Wann und unter welchen Bedingungen verjähren Schulden?
Können Schulden verjähren? Bestehen gegenüber einem Schuldner offene Geldforderungen, ist dies keineswegs ein Fall für die Ewigkeit. Auch Schulden sind nämlich von einer Verjährung betroffen.
Allerdings haben sich die jeweiligen Fristen für diese Verjährung im Jahr 2001 aufgrund des neuen Bürgerlichen Gesetzbuches verändert. Die Regelung gestaltet sich somit heute einheitlich, in der Vergangenheit wurde jedoch eine Unterscheidung der Verjährungsfristen zwischen Nicht-Kaufleuten und Kaufleuten vorgenommen.
Wann verjähren private Schulden? ► Die jeweiligen Verjährungsfristen ► Hemmer der Verjährungsfrist ► Was gilt für "titulierte" Forderungen? ► Schulden des Ehepartners ► Privatinsolvenz ► Beratende Hilfe bei Schulden

1. Forderungen verjähren in der Regel nach drei Jahren
Wann verjähren Schulden? Die Verjährungsfristen für Schulden, die im BGB zu finden sind, unterscheiden sich durchaus voneinander. Wann sind private Schulden verjährt? Gemäß § 199 BGB tritt für private Schulden die sogenannte Verjährung nach drei Jahren ein.
Es kommt dabei stets auf die Frist der sogenannten Geltendmachung der Forderungen an, ob aus
- Gehalts- und Lohnansprüchen,
- dem Erbringen von Werkleistungen,
- der Warenlieferung,
- der Durchführung von Handwerksleistungen oder
- dem Zustandekommen von Kaufverträgen.
Diese Art der Forderungen unterliegen in der Regel einer Verjährungsfrist von drei Jahren.
1.1. Verjährung von Steuerschulden: 5 Jahre
Wann verjähren Steuerschulden? Bei Schulden an den Fiskus tritt die Verjährung gemäß § 228 der Abgabenordnung (AO) nach fünf Jahren ein.
1.2. Sonstige Schulden
Handelt es sich jedoch um anderweitige Ansprüche, fallen die Fristen für die Verjährung teilweise wesentlich länger aus. So betragen sie etwa zehn Jahre bei Rückzahlungsansprüchen von Bearbeitungsgebühren. Stehen Schadensersatzansprüche aufgrund von Freiheits-, Gesundheits- oder Körperverletzungen im Raum, liegt die Frist für eine Verjährung sogar bei ganzen 30 Jahren.
1.3. 30 Jahre bei Titulierung
Wenn aber der Schuldner seine Forderung "tituliert", d.h. er hat Sie vor Gericht zur Zahlung verurteilen lassen oder einen Vollstreckungsbescheid (sogenannter "Titel") erwirkt (und Sie haben nicht binnen 14 Tagen Einspruch gegen diesen eingelegt), dann verjährt die Schuld erst in 30 Jahren.
Wie ist Ihre momentane Verschuldungssituation?
Hier die bisherigen Antworten anschauen ⇓
Die bisherigen Stimmen:
Ich habe mehr als 12 Monatsnettoeinnahmen Schulden. | 54 Stimmen |
Ich habe zwischen 2 und 3 Monatsnettoeinnahmen Schulden. | 27 Stimmen |
Ich habe zwischen 6 und 12 Monatsnettoeinnahmen Schulden. | 24 Stimmen |
Ich habe zwischen 3 und 6 Monatsnettoeinnahmen Schulden. | 21 Stimmen |
Mein Kontostand ist plus/minus Null. | 10 Stimmen |
Ich bin nicht verschuldet, habe sogar Guthaben. | 9 Stimmen |
Ich habe weniger als 1 Monatsnettoeinnahme Schulden. | 7 Stimmen |
2. Die Berechnung der Verjährungsfrist
Allerdings ist es essentiell, genau zu wissen, wie eine korrekte Berechnung der Verjährungsfristen erfolgt.
2.1. Verjährungsfristen Schulden
Welche Verjährungsfristen gelten für Schulden? Die normale Verjährungsfrist von drei Jahren beginnt so etwa mit dem Ende des Jahres, in welchem der jeweilige Anspruch aufgekommen ist. Entsteht so zum Beispiel aus einem Kaufvertrag des 01.05.2017 eine Forderung, begann die dreijährige Verjährungsfrist am 31. Dezember des Jahres 2017. Die Forderung verjährt so am 1. Januar des Jahres 2021.
Von Bedeutung ist dabei stets das Datum der Entstehung des entsprechenden Anspruches. Dagegen kommt es nicht darauf an, an welchem Datum die jeweilige Rechnung ausgestellt wurde. Auch, wenn die Rechnung somit erst wesentlich später erstellt wurde, kommt es dadurch zu keiner Verschiebung der Verjährungsfrist.
Sonderfall Geldanlage und Kreditwesen
Die Umstände der Verjährung gestalten sich jedoch im Bereich der Geldanlagen noch ein wenig anders. Wann die Verjährung beginnt, ist dann nicht allein von dem Datum abhängig. Die Entscheidung über den Beginn der Verjährungsfrist muss in solchen Fällen häufig durch Gerichte vorgenommen werden, da stets der individuelle Einzelfall entscheidend ist.
3. Verlängerung der Verjährungsfrist
Viele Verbraucher sind der Ansicht, dass die Verjährungsfrist durch eine Mahnung oder einen Mahnbescheid beeinflusst werden kann – allerdings handelt es sich dabei lediglich um einen sehr verbreiteten Irrtum. Daneben existiert auch keine Regelung, die besagt, dass Forderungen im ersten Schritt zweimal mit einer Mahnung angezeigt werden müssen, bevor eine Durchsetzung mithilfe eines Gerichtes möglich wird.
Die Verjährung wird auf keinerlei Art und Weise durch Mahnungen beeinflusst.
Falls Schuldner und Gläubiger jedoch über den jeweiligen Anspruch noch Verhandlungen führen, kann sich der Fall anders gestalten. Die Verjährung wird dann für den Zeitraum verlängert, bis die Fortsetzungen der Verhandlung durch eine der beteiligten Parteien verweigert wird. Allerdings liegt noch keine Verhandlung vor, wenn lediglich mehrere Mahnungen versendet wurden.
3.1. Hemmung der Verjährung
Die Zeitspanne der Verjährung kann aber natürlich verlängert werden, z. B. aufgrund einer sogenannten Hemmung. Dies ist ein Zeitraum, in dem die Verjährungsfrist nicht weiter "runterläuft". Der Zeitraum, in der die Verjährung gehemmt ist, wird folglich nicht in den Fristablauf mit einberechnet. Gründe für eine solche Hemmung sind u.a. Verhandlungen, Rechtsverfolgung, höhere Gewalt, Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung oder sogenannte Leistungsverweigerungsrechte.
3.2. Einklagen hilft
Schuldner sollten somit wissen, dass sie ihre ausstehenden Forderungen mithilfe eines Gerichtes unbedingt geltend machen sollten, bevor eine Verjährung der Schulden eintritt. Dies kann entweder in Form des Einklagens der offenen Forderung erfolgen oder durch die Beantragung beziehungsweise die Zustellung eines Mahnbescheides.
3.3. Bescheide / Zahlungsaufforderungen vom Inkasso-Unternehmen
... haben keine verlängernde Wirkung, wenn kein Vollstreckungsbescheid vorliegt. Wenn das Inkassounternehmen etwas anderes behauptet, wenden Sie sich an einen Anwalt.
4. Was geschieht nach der Verjährungsfrist?
Wenn die gesetzlich festgelegte Frist der Verjährung abgelaufen ist, kann der Schuldner die Rückzahlung des Anspruchs verweigern indem er sich auf die Verjährung seiner Schuld beruft.
5. Weitere Möglichkeit: Privatinsolvenz
Privatinsolvenz als Ausweg aus der Schuldenfalle
Von einer Schuldenfalle spricht man, wenn die Rückzahlungspflichten aus Krediten und anderen Schulden den Gläubiger immer tiefer ins Minus ziehen. Die auftretenden seelischen Belastungen sind niemanden zu wünschen. Betroffene öffnen irgendwann die Post nicht mehr und verschließen ihre Augen vor dem Unausweichlichen bis der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht, viele suchen Trost im Alkohol. Eine Privatinsolvenz kann die notwendige Luft zum Atmen verschaffen.
6. Haftung Eheparter*In und was ist bei Gütertrennung mit Schulden?
Grundsätzlich gilt: Die Schulden eines Ehegatten sind nicht die des anderen. Es herrscht also quasi eine Gütertrennung, auch in Ehen ohne Ehevertrag.
Eine Ausnahme bilden Schulden aus Käufen, die im Rahmen des § 1357 BGB zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs der Familie getätigt wurden. Klassiches Beispiel hierfür: die Waschmaschine. Hier kann ein Ehepartner den anderen mitverpflichten.
7. Hier finden Betroffene Hilfe bei Schulden
Hier finden Sie Hilfe bei Schulden
Es hat sich bewährt, mit einem fachkundigen Menschen über sein Schuldenproblem zu reden. Zum einen entlastet es mental, darüber zu sprechen. Zum anderen geben die Fachleute Empfehlungen, auf die man selbst meist nicht kommt.
Wer bezahlt die Schuldnerberatung? Die Beratung in staatlich geförderten Schuldnerberatungsstellen ist genauso wie die Beratung durch gemeinnützige Träger (für normale Angestellte, Rentner und Co., aber auch ehemalige Selbstständige) gratis. In einem ersten Beratungsgespräch wird dann geklärt, ob der zuständige Träger der Sozialhilfe die Kosten für die Schuldnerberatung übernimmt.
Hier finden Sie Beratung bei Schulden:
- https://www.vz-schuldnerberatung.de
- Google-Suche über „Schulden + Wohnort (bzw. nächste größere Stadt)“ oder über die Website des örtlichen Regierungspräsidiums
- Beratungsstellen der Städte
- Verbraucherzentralen
Neben örtlichen Verbraucherorganisationen und Schuldnerberatungen von Städten und Gemeinden bieten viele Wohlfahrtsverbände eine Schuldnerberatung kostenlos an:
- Diakonisches Werk
- Rotes Kreuz
- Caritasverband
- Deutscher paritätischer Wohlfahrtsverband
- Arbeiterwohlfahrt
- Örtliche Adressen finden sich unter www.bag-sb.de.
Telefonisch kann die nächste Beratungsstelle erfragt werden bei:
- Bürgerservice der Bundesregierung
Telefon: 030 18 272 272-0 - Montags bis Freitags von 8.00 bis 18.00
- Zentrale Behördennummer
Telefon: 115 (Festnetztarif, in vielen Flatrates inklusive)
Montags bis Freitags von 8.00 bis 18.00
Noch zwei Tipps:
- Selbstständige finden bei einigen IHKs kostenlose Erstinformation rund um die Insolvenz.
- Bei (drohender) Zwangsvollstreckung und/oder Insolvenz können Sie Ihr Girokonto in ein P-Konto umwandeln lassen. Damit wird ein Einkommen von mindestens gut 1.100 Euro pro Monat vor Pfändung geschützt.
Hast du eine Frage zum Beitrag oder etwas zu ergänzen bzw. zu korrigieren?
Jeder kleine Hinweis/Frage bringt uns weiter und wird in den Text eingearbeitet.
8. Weiterlesen
- Schulden – was tun? 9 bewährte Schritte
- Umschuldung – was muss ich beachten?
- Finanzieller Engpass – 7 Tipps
- Wann macht Umschuldung Sinn?
- Was tun bei privater Überschuldung?
- Schulden abbauen – planvoll raus aus der Schuldenfalle
➔ Zu allen Beiträgen zum Thema "Schulden"
Weitere beliebte Beiträge zum Thema Schulden
Schulden – was tun? 9 bewährte Schritte in die Schuldenfreiheit
Ist Ihr Konto ständig im Minus. Oder schlimmer: Laufen Rechnungen auf, die Sie einfach nicht mehr begleichen können? Haben Sie hohe Schulden? Wurden vielleicht erste Daueraufträge nicht mehr ausgeführt? Und ist kein Ausweg in Sicht? Wissen Sie nicht mehr, wie es weitergehen soll?
Dann sitzen Sie in der Schuldenfalle. Ein höchst unangenehmer Zustand, der oftmals alle Lebensfreude raubt. Die gute Nachricht: Es gibt probate Möglichkeiten, sich aus dieser Falle zu befreien. Wenn Sie es richtig machen, ist das Gesetz auf Ihrer Seite.
Atmen Sie erst einmal tief durch. Dann gehen Sie nach und nach die folgenden neun bewährten Schritte (inklusive gratis Download).
Schulden abbauen – planvoll raus aus der Schuldenfalle
Die Schuldenproblematik in Deutschland wächst, immer häufiger geraten selbst Angehörige der wohlverdienenden Mittelschicht in die Schuldenfalle. Doch auch wenn Ihnen das Wasser noch nicht bis zum Hals steht: Basis Ihres finanziellen Wohlstandes ist die Befreiung von Schulden. Hier finden Sie Wege, wie Sie dies nach einem festen Plan durchführen können.
Albert Gernegroß hat im Lotto gewonnen.
Der Angestellte im Lottoladen fragt: „Unglaublich! Was machen Sie denn mit den 15 Millionen?“
„Schulden abzahlen!“, antwortet Albert.
„Und der Rest?“
„Den zahle ich später ab.“