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Steuern – Was ein Gründer wissen muss

Als Gründer prasseln enorm viele Themen gleichzeitig auf einen ein und verlangen nach Aufmerksamkeit. Zwischen Marketingstrategien, Businessplänen und der Suche nach Partnern verliert man weniger reizvolle Themen wie Steuern gerne aus dem Blick. Dennoch wissen die meisten Gründer, wie wichtig es generell ist, sich mit den verschiedenen Steuerformen für Unternehmen auszukennen. Doch nicht alle Neu-Selbstständigen informieren sich konsequent. Deshalb klären wir hier über die 5 wichtigsten Steuerformen für Gründer und Unternehmen auf.

Inhalt: Steuern Gründer

Die wichtigsten Steuern für Gründer sind die Umsatzsteuer, die Einkommensteuer, die Körperschaftssteuer, die Gewerbesteuer und die Lohnsteuer. Meistens begegnet man diesen fünf Steuern auch in genau dieser Reihenfolge.

 Punkt 1

1. Umsatzsteuer

Jeder Deutsche, ob Gründer oder nicht, hat schon Umsatzsteuer in seinem Leben bezahlt. Diese wird aber im Einzelhandel als Mehrwertsteuer bezeichnet. Meistens sind 19 % MwSt. auf ein Produkt zu zahlen, bei Nahrungsmitteln oft nur 7 %. Ein Unternehmen muss dementsprechend auch MwSt. zahlen, sobald es Artikel kauft, auf die MwSt. anfällt.

Allerdings haben die meisten Unternehmen die Möglichkeit, sich durch Umsatzsteuerrückerstattung bezahlte (oder noch zu zahlende) Steuern vom Staat zurückzuholen. Dieser Vorgang ist aber buchhalterisch für Kleinstbetriebe recht aufwendig, weshalb diese Praxis nur bei „ausgereiften“ Betrieben oder Einzelunternehmen, Konzernen oder sehr zahlungskräftigen Startups (mit dem entsprechenden Know-How) vorkommt. Viele Klein-Gründer werden zu Beginn ihrer unternehmerischen Laufbahn §19 des Umsatzsteuergesetzes nutzen. Durch diesen Paragraf können Kleinunternehmern wie Endverbraucher wirtschaften, also ohne separate Abführung der Umsatzsteuer. Als Kleinunternehmen gilt man, wenn man maximal 22.000 € im vergangenen Geschäftsjahr umgesetzt hat und maximal 50.000 € Umsatz im laufenden Jahr erwartet.

Punkt 2

2. Einkommensteuer

Mit dieser Steuerform machen viele Deutsche noch vor ihrer ersten Gründung Bekanntschaft. Das Einkommen, das natürliche Personen in Deutschland erwirtschaften, ist oberhalb eines jährlich schwankenden, meist steigenden Freibetrags steuerpflichtig. Auf alles, was man darüber hinaus verdient, ist Einkommensteuer zu zahlen. Der zu zahlende Satz liegt dabei, in Abhängigkeit vom individuellen Einkommen, zwischen 14 % (für den ersten verdienten Euro über dem Freibetrag) und 42 % (für jeden Euro Verdienst deutlich über 50.000,00 €). Erst, wenn man im Jahr mehr als über eine Viertelmillion Euro verdient, wird man „reichensteuerpflichtig“ und muss 45 % Einkommensteuer zahlen.

Mehr Einkommensteuer muss man dann nicht mehr zahlen, egal wie hoch das Einkommen steigt. Bei der Berechnung ist es wichtig zu wissen, dass die verschiedenen Stufen keine Grenzbeträge sind. So zahlt man bei einem Verdienst von 300.000 € im Jahr lediglich auf 40.000 € die 45 % Reichensteuer ( entspricht18.000 €). Verdient man im Jahr genau einen Euro über den Steuerfreibetrag, sind die Euro davor dementsprechend steuerfrei und man muss 14 % auf den einen Euro, also 14 Cent, Steuern zahlen.

Punkt 3

3. Körperschaftssteuer

Man nennt sie auch „Einkommensteuer für Kapitalgesellschaften“. Sie ist auf den Gewinn einer Kapitalgesellschaft zu entrichten. Sobald ein Unternehmen Gewinne erwirtschaftet, muss sich der Gründer oder Geschäftsführer mit dieser Steuer befassen. Ihre Höhe beträgt einheitlich 15 % des zu versteuernden Einkommens. Für einige Körperschaften gibt es einen Freibetrag von 5.000 €, andere müssen ab dem ersten Euro Gewinn Abgaben leisten. Auf den zu zahlenden Betrag sind zusätzlich 5,5 % Solidaritätszuschlag zu zahlen. Dementsprechend beträgt die gesamte Höhe der KSt 15,825%.

Punkt 4

4. Gewerbesteuer

Genau wie die Körperschaftssteuer ist auch die Gewerbesteuer nur auf Gewinne eines Unternehmens zu zahlen. Ihre tatsächliche Höhe schwankt regional stark und ist abhängig vom Hauptsitz des Unternehmens. Jede Gemeinde in Deutschland bestimmt einen eigenen Gewerbesteuerhebesatz, der die endgültige Höhe des Beitrags bestimmt.

Der Hebesatz liegt dabei zwischen mindestens 200 % und bisher höchstens 900 %. Als Grundlage, worauf man den Hebesatz anwendet, gilt der Gewerbesteuermessbetrag, der wiederum 3,5 % des Unternehmensgewinns entspricht. Abhängig vom Standort eines Unternehmens kann es also sein, dass man auf einen Gewinn von 100.000 € zwischen 7.000 € und 31.500 € Steuern zahlen muss. Daher ist die Wahl des richtigen Standortes sehr wichtig für Unternehmen.

Punkt 5

5. Lohnsteuer

Für die meisten Menschen spielt die Lohnsteuer nur als Angestellte eine Rolle. Sie ist eine Form der Einkommensteuer, die vom Arbeitnehmer zu zahlen ist. Zu diesem Zweck führt der Arbeitgeber sie direkt an das Finanzamt ab, ohne sie vorher an den Arbeitnehmer auszubezahlen. Als Gründer ist diese Steuer ab dem Zeitpunkt wichtig, ab dem man den ersten Angestellten beschäftigt.

Dabei ist egal, ob es sich um einen geringfügig Beschäftigten, eine Teil- oder Vollzeitkraft handelt. In jedem Fall muss das Finanzamt informiert werden. Selbst wenn ein Beschäftigter überhaupt nicht steuerpflichtig ist, muss die Abgabe oft trotzdem vom Arbeitgeber geleistet werden. Der Arbeitnehmer hat dann die Chance, die ihm entgangenen Zahlungen durch eine Steuererklärung beim Finanzamt direkt einzufordern. Für den Arbeitgeber besteht diese Chance gleichermaßen.

Um die Höhe der Lohnsteuer, die man für einen Angestellten abführen muss, zu ermitteln, gelten zahlreiche Regelungen. Unter anderem muss man den individuellen Familienstand und unterschiedliche Freibeträge jedes Arbeitnehmers berücksichtigen. Auch Behinderungen und Erkrankungen, sowie familiäre Vorfälle und Umstände können einen Einfluss haben.

6. Steuerberater für Gründer – eine sinnvolle Investition?

Wer kein persönliches Interesse oder Verständnis für Steuerrecht und seine Feinheiten hat, sollte sich auf jeden Fall zumindest auf ein Beratungsgespräch einlassen, um einzuschätzen, ob eine Fachkraft sinnvoll ist. Auch wer bereits Erfahrungen hat, kann von einer einmaligen Rücksprache nur profitieren.

Je nach Größe und Rechtsform des Betriebs kann es auch sein, dass man keinen externen Steuerberater benötigt. Viele Praktiken aus der Buchhaltung kann man in Kursen an Hochschulen und anderen Einrichtungen erlernen. Bei Rechtsformen wie der UG, KG, GmbH oder ähnlichen allerdings ist ein Bilanzfachmann Gold wert. In diesen Rechtsformen ist nämlich die doppelte Buchführung Pflicht. Wenn dabei Fehler unterlaufen, drohen empfindliche Strafen. Daher sollten bei bestimmten Rechtsformen bereits vor der Gründung Steuerexperten befragt werden. Oft sind solche Kosten für eine Unternehmensgründung sogar steuerlich absetzbar, was die verhältnismäßig hohen Beratungskosten relativiert. Entsprechende zukünftige Gewinne vorausgesetzt ;-)

7. Bücher zum Thema Steuern für Gründer



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8. Und welche Versicherungen brauchen Gründer?

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8.1. Diese Versicherungen braucht ein Startup, um sicher durch die Gründungsphase zu kommen

Unternehmen können sich gegen nahezu jedes erdenkliche Risiko versichern. Natürlich gegen entsprechenden Beitrag. Gerade in der Start- und Gründungsphase eines Unternehmens muss oftmals jeder Euro wohlbedacht ausgegeben werden. Darum muss vom Existenzgründer bei jeder Police abgewogen werden, ob eine Absicherung wirklich notwendig und wirtschaftlich sinnvoll ist.

Startup – welche Versicherungen? Lesen Sie hier, welche Absicherungen und welcher Versicherungsschutz bei welcher Art von Jungunternehmen anzuraten sind.

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Geschrieben von

Peter Bödeker
Peter Bödeker

Peter Bödeker hat Volkswirtschaftslehre studiert und arbeitet seit seinem Berufseinstieg im Bereich Internet und Publizistik. Nach seiner Tätigkeit im Agenturbereich und bei einem Kapitalanlageunternehmen (für geschlossene Fonds) ist er seit 2002 selbständig als Autor und Betreiber von Internetseiten.

https://www.geld-welten.de

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