Kurz erläutert: Rentenkonto klären
Um den höchstmöglichen Rentenanspruch zu erhalten sollten Sie ein lückenloses Rentenkonto führen. Warten Sie nicht bis kurz vor der Rente, um hier eventuell fehlende Jahre mühselig nachzurecherchieren. Prüfen Sie lieber jetzt - später werden Sie dankbar sein.
Die Grundlage: Kontenklärung
Sie können als gesetzlich Rentenversicherter jederzeit eine Auflistung Ihres Versicherungsverlaufes beantragen. Wenn Sie mindestens 43 Jahre alt sind, bekommen Sie automatisch einen zugesendet. Prüfen Sie auf dieser Auflistung, ob alle Versicherungszeiten erfasst sind. Achten Sie vor allem auf die Schulzeit nach dem 17. Lebensjahr, Berufsausbildung oder Studium, Kindererziehungszeiten und längere Phasen der Krankheit mit Bezug von Krankengeld. All dies zählt für Ihre Rente.
Oh Schreck, da ist manches nicht berücksichtigt!
Haben Sie Lücken im Versicherungsverlauf erkannt oder sind Sie sich unsicher, ob da nicht etwas dazugehört? In beiden Fällen können Sie eine sogenannte Kontenklärung beantragen. Das Formular können Sie unter der kostenlosen Nummer 0800 - 1000 4800 anfordern.
Den ausgefüllten Antrag samt Nachweisen (zu Schulbesuchen, Geburtsurkunden etc - je nachdem, was nötig ist), senden Sie dann an den Rentenversicherungsträger zurück. Machen Sie das auch, wenn Sie nicht alle Nachweise auffinden konnten. Der Rentenversicherer forscht selbst nach, er ist gesetzlich verpflichtet, Ihnen zu Ihrer vollen Rente zu verhelfen.
Rechner: Meine Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung
Bitte prüfen Sie doch einmal, wie nahe der untenstehende Rechner Ihren wirklichen Ansprüchen kommt. Bitte teilen Sie mir die Differenz unten in den Kommenaren mit. Vielen Dank!
© Rente Rechner by brutto-netto-rechner.info.
Die Grundrente
Grundrente in aller Kürze
- Start
Die Grundrente gibt es seit dem 1. Januar 2021. Bis Ende 2022 solle alle Bestandsrentner überprüft sein. - Ziel
Rentnern, die lange gearbeitet haben, aber unterdurchschnittlich eingezahlt haben, einen Zuschlag zur Rente zu zahlen. - Voraussetzung für volle Grundrente
Mindestens 35 Jahre Grundrentenzeiten. Hierzu zählen vornehmlich Jahre der Beschäftigung aber auch Zeiten der Kindererziehung, Pflege und andere, in denen „die Beitragsleistung an die Rentenkasse mindestens 0,025 Entgeltpunkten pro Monat entspricht“. - Höhe der Zuzahlung
Wenn anspruchsberechtigt werden die Entgeltpunkte auf max. 0,8 Punkte pro Jahr verdoppelt – für maximal 35 Jahre. Dieser Wert wird danach um 12,5 % gekürzt. Einnahmen über dem Freibetrag von 1.250 € (Paare: 1.950 €) werden zu 60 % angerechnet. - Berechnungsbeispiel der Rentenversicherung
Verkäuferin, 40 Jahre Arbeit x 0,75 Entgeltpunkte x 34,19 Euro (Rentenwert West) = ca. 1.026 Euro Rente
Zuschlag von 0,05 Entgeltpunkten, der um 12,5 Prozent gekürzt wird (= 0,0438 Entgeltpunkte). Dieser Zuschlag von 0,0438 Entgeltpunkten wird für 35 Jahre mit dem aktuellen Rentenwert West berechnet: 35 Jahre x 0,0438 Entgeltpunkte x 34,19 Euro = rund 52 Euro Grundrentenzuschlag zur Rente
Neue Rente: 1.078 Euro
Siehe auch:
- Wichtig ist, was hintern rauskommt. Rechnen Sie nur mit Ihrer Netto-Rente nach Steuern und Abgaben. Die Stiftung Warentest liefert einen Rechner zur Ermittlung der Nettorente.
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- Details
- Geschrieben von Peter Bödeker
- Zuletzt aktualisiert: 06. Januar 2021
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