
Das lohnt (oft):
Sonderzahlung Rentenversicherung ab 50: Anleitung und Rechner
Es erfreut sich zunehmender Beliebtheit, gilt aber nach wie vor als Geheimtipp. Das Prozedere ist auch nicht ganz einfach, zudem wollen steuerliche Vorteile geschickt genutzt werden. Die Rede ist von einer möglichen Sonderzahlung zur Rentenversicherung ab 50.
Finanztest und andere haben errechnet: Wenn Sie sich einer guten Gesundheit erfreuen und mit einem (normal) langen Leben rechnen, sind Sonderzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung eine gute Investition. Eine der wenigen sinnvollen Geldanlagen, die Arbeitnehmern im Alter von 50 aufwärts offen steht. Vor allem dann, wenn die möglichen Steuererleichterungen optimal genutzt werden. Allein in 2018 haben 17.086 Einzahler diese Möglichkeit genutzt. Tendenz steigend.
Allerdings ist der Vorgang nicht ganz einfach und bedarf dem Befolgen einiger Schritte. Wir listen diese auf, erläutern jeden Punkt und verweisen auf notwendige Formulare und hilfreiche Rechner.
Sonderzahlung zum Ausgleich von Rentenabschlägen oder zur Erhöhung der Rente ► Vorgehen ► wo melden? ► geschickt steueroptimiert einzahlen in 5 Schritten ► Überprüfen der Rente
Inhalt: Sonderzahlung Rentenversicherung ab 50
- Beratungstelefon
- Worum geht es bei der Sonderzahlung Rentenversicherung ab 50?
- Lohnt sich die Sonderzahlung?
- Die Vorteile der Sonderzahlung(en) im Überlick
- Beispiel für eine Sonderzahlung in die Gesetzliche Rentenversicherung
- 5 Schritte zur steueroptimierten Sonderzahlung
- Ist etwas unklar geblieben? Gab es Fehler?
- Siehe auch: Vorzeitig in Rente gehen – so gelingt es
1. Beratungstelefon
Die gesetzliche Rentenversicherung steht allen Versicherungsnehmern beratend zur Seite. Die Beratung ist völlig gratis! Sie können jederzeit und bei jedem Schritt einen persönlichen Beratungstermin mit der Rentenversicherung ausmachen oder sich telefonisch kostenlos beraten lassen. Die deutsche Rentenversicherung ist unter deutsche-rentenversicherung.de und unter Tel. 0800 / 100 04 800 erreichbar.
2. Worum geht es bei der Sonderzahlung Rentenversicherung ab 50?
Gesetzlich Rentenversicherte können ab einem Alter von 50 Jahren Sonderzahlungen an die Rentenversicherung zahlen, welche die Abschläge einer Frührente (verfrühter Renteneintritt z. B. ab 63 Jahren) gegenüber dem Eintritt in die Rente zum regulären Alter ausgleichen. Wer vor Erreichen der Regelaltersgrenze eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen oder eine Altersrente für langjährige Versicherte erhalten möchte, muss für jeden Monat, den sie/er die Rente früher beziehen will, einen Abschlag von 0,3 Prozent in Kauf nehmen.
Regelaltersrente und Frührente mit Abschlag
Kommt man im Alter von 63 nicht auf 45 Versicherungsjahre, muss man folgende Abschläge einkalkulieren:
Geburtsjahr | Regelaltersrente | Abschlag bei Rente mit 63 in % |
des Versicherten | Anspruch auf eine Regelaltersrente haben fast alle Versicherten der GRV, die gearbeitet oder Kinder erzogen haben. Lediglich fünf Jahre Versicherungszeit müssen zusammen gekommen sein. | Die Rente mit 63 mit Abschlägen gibt es für Menschen, die mindestens 35 Beitragsjahre in der GRV nachweisen können. |
1950 | 65 Jahre und 4 Monate | 8,4 |
1951 | 65 Jahre und 5 Monate | 8,7 |
1952 | 65 Jahre und 6 Monate | 9 |
1953 | 65 Jahre und 7 Monate | 9,3 |
1954 | 65 Jahre und 8 Monate | 9,6 |
1955 | 65 Jahre und 9 Monate | 9,9 |
1956 | 65 Jahre und 10 Monate | 10,2 |
1957 | 65 Jahre und 11 Monate | 10,5 |
1958 | 66 Jahre und 0 Monate | 10,8 |
1959 | 66 Jahre und 2 Monate | 11,4 |
1960 | 66 Jahre und 4 Monate | 12 |
1961 | 66 Jahre und 6 Monate | 12,6 |
1962 | 6 Jahre und 8 Monate | 13,2 |
1963 | 66 Jahre und 10 Monate | 13,8 |
ab 1964 | 67 Jahre und 0 Monate | 14,4 |
Quelle: Die richtige Altersrente (PDF); Alle Angaben ohne Gewähr. In der Quelle auch die Sonderregeln für Schwerbehinderte und Angaben über die Altersrente für Arbeitslose und nach Altersteilzeit, die Altersrente für Frauen bis Jahrgang 1951, zur Teilrente und zur Krankenversicherung in der Rente. |
Tabelle: Abschlagsfreie Rente mit 63 bei 45 Versicherungsjahren
Abschlagsfreie Rente mit 63 bei 45 Versicherungsjahren
Die abschlagsfreie Rente mit 63 nach 45 Versicherungsjahren erhält:
Geburtsjahr | Mögliches Renteneintrittalter |
1951 und 1952 | 63 Jahre |
1953 | 63 Jahre + 2 Monate |
1954 | 63 Jahre + 4 Monate |
1955 | 63 Jahre + 6 Monate |
1956 | 63 Jahre + 8 Monate |
1957 | 63 Jahre + 10 Monate |
1958 | 64 Jahre |
1959 | 64 Jahre + 2 Monate |
1960 | 64 Jahre + 4 Monate |
1961 | 64 Jahre + 6 Monate |
1962 | 64 Jahre + 8 Monate |
1963 | 64 Jahre + 10 Monate |
1964 | 65 Jahre |
1965 und später | 65 Jahre |
Quelle: Die richtige Altersrente (PDF); alle Angaben ohne Gewähr Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte kann nicht vorzeitig in Anspruch genommen werden, auch nicht mit Abschlägen. |
2.1. Statt Frührente eine höhere reguläre Rente
Was geschieht, wenn ich Sonderzahlungen einzahle, aber gar nicht früher in Rente gehe? Ganz einfach:
Dann gibt es mehr Rente!
Wenn man dann nicht in Frührente geht, sondern zum jeweiligen „regulären“ Rentenbeginn, dann erhöhen diese Sonderzahlungen die Altersrente.
3. Lohnt sich die Sonderzahlung?
In aller Regel: ja. Allerdings hängt die Höhe der Rendite dieser Sonderzahlung stark von den persönlichen Verhältnissen ab:
- Wie alt man wird.
Die Rente wird bis zum Tode gezahlt. Stirbt man ein Jahr nach Renteneintritt, hat sich die Sonderzahlung natürlich nicht gelohnt. - Wie hoch die Steuerersparnis durch die Sonderzahlung ausfällt.
Dazu mehr unten. - Wie hoch die eigene gesetzliche Rente später konkret ausfällt.
Je höher die gesetzliche Rente, desto höher fällt die Besteuerung aus. - Wie hoch die durch die Sonderzahlung erfolgte Rentenerhöhung dann später steuerlich belastet wird.
Auch dies hängt von den individuellen Umständen ab. - Ob von der Rentenerhöhung noch Kranversicherungsbeiträge gezahlt werden.
Dies ist z. B. bei Privatversicherten nicht der Fall.
4. Die Vorteile der Sonderzahlung(en) im Überlick
- Rentenerhöhung bei der gesetzlichen Rentersicherung, die ein Leben lang gezahlt wird.
- Steuerersparnis durch die Absetzungsmöglichkeit der Sonderzahlung.
- Gute Rendite der Sonderzahlung bei Erreichen eines normalen Lebensalters.
- Die Sonderzahlungen erhöhen auch die Hinterbliebenenrente.
4.1. ... sowie mögliche Nachteile
- Die Sonderzahlung ist verloren, wenn man früh stirbt.
- Das Geld kann nicht vererbt werden.
- Die zusätzliche Rente muss versteuert werden.
Zudem fallen (eventuell) zusätzliche Beiträge für die Krankenversicherung (wenn nicht privat versichert) und für die Pflegeversicherung an.
5. Beispiel für eine Sonderzahlung in die Gesetzliche Rentenversicherung
Finanztest hat im Heft August 2020 für eine Modell-Arbeitnehmerin folgende Beispielrechnung durchgeführt:
5.1. Einzahlung:
- Alter: 55
- Bruttoverdienst: 50.000 €
- Sonderzahlungen: 44.916 €
Aufgeteilt in drei Jahresraten! Dadurch fällt die Steuerersparnis maximal aus. - Steuerersparnis durch die Sonderzahlung: 13.719 €{
- => Netto-Sonderzahlung nach Steuern: 31.197 €
5.2. ... und was dabei rauskommt
- Brutto-Rentenerhöhung durch die Sonderzahlungen: 204 €
Die Rente steigt bei der Modell-Arbeitnehmerin von 1.808 € auf 2.012 € - Netto-Rentenerhöhung durch die Sonderzahlungen: 137 €
Steuern sowie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung wurden hier abgezogen. Diese Beträge sind natürlich stark vom Einzelfall abhängig.
Hier geht es zum Testbericht mit weiteren Rechenbeispielen: www.test.de/rente-extrazahlung
6. 5 Schritte zur steueroptimierten Sonderzahlung
Das Vorgehen für die "Deutsche Rentenversicherung Sonderzahlung ab 50":
6.1. Schritt 1: Werden Sie 50 :-)
6.2. Schritt 2: Klären Sie Ihr Rentenkonto
Erst wenn geklärt ist, wie hoch Ihre Rentenansprüche sind, kann Ihnen ausgerechnet werden, wie hoch Ihre Sonderzahlung(en) maximal ausfallen dürfen.
Rentenversicherung Sonderzahlung Formular/Antrag
Das dafür notwendige Formular V0100 finden Sie unter deutsche-rentenversicherung.de:
www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/V0100.html
Wenn Sie schon einmal eine Kontenklärung durchgeführt haben, müssen Sie diese nur mit dem „Fragebogen zu Änderungen seit der letzten Kontenklärung V0300“ auf den neuesten Stand bringen. Zum Formular V0300:
www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/V0300.html
Oder stellen Sie den Antrag online:
Tools zur Rentenberechnung auf Geld-Welten.de
Um eine erste grobe Abschätzung der zu erwartenden Rente vornehmen zu können, stellen wir auf Geld-Welten.de einige Tools und Beiträge zur Verfügung.
Beitrag: Gesetzliche Rentenversicherung - Ihre Rentenansprüche - Rentenrechner
Gesetzliche Rentenversicherung - Ihre Rentenansprüche - Rentenrechner
Für die gesetzliche Rentenversicherung, die Rente vom Staat, gilt: Sie ist sicher aber nicht ausreichend. Es ist kein Staat mehr mit dem Staat zu machen, Selbstvorsorge ist nötig. Die demographische Entwicklung (steigender Anteil alter Menschen) und die hohen Schulden der Staaten verhindern zukünftig wahrscheinlich einträgliche Rentenzahlungen.
Die meisten Experten gehen davon aus, dass das Rentenniveau sinken wird. Immer mehr Rentner bei immer weniger Beitragszahlern und fehlende Kapitalrücklage führen zu dieser Entwicklung. Zwar verdienen zukünftige Beitragszahler wahrscheinlich immer mehr, können so auch mehr „abgeben“, aber nahezu alle sind sich einig: Die Rentenauszahlungen werden zurückgehen.
Darum gilt: Kapital für den Ruhestand anzusparen ist heutzutage eine Pflicht, kein Luxus.
Starten wir mit der Bestandsaufnahme und schauen, was Sie von der gesetzlichen Rentenversicherung voraussichtlich zu erwarten haben:
Beitrag & Rechner: Versorgungslücke berechnen
Versorgungslücke im Alter berechnen und schließen | Gratis-Rechner
Bevor wir uns mit Strategien der Altersvorsorge beschäftigen, sollten wir als Erstes festlegen, wie viel wir inflationsbereinigt im Alter zur Verfügung haben wollen. Der nachfolgende Rechner erledigt dies für Sie und berechnet Ihnen auch gleich noch Ihre Versorgungslücke mit.
Rentenversicherung Sonderzahlung: Rechner
Auch die folgenden Rechner können Hilfe leisten:
Rechner Versorgungslücke
Rechner Versorgungslücke
Rechner: Meine Rente in der GRV
© Rente Rechner by brutto-netto-rechner.info.
Alle Rechner der DRV:
www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Dienste/Online-Rechner/online_rechner.html
Rentenbeginn- und Rentenhöhenrechner:
www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Dienste/Online-Rechner/RentenbeginnUndHoehenRechner/rentenbeginnrechner.html
6.3. Schritt 3: Klären Sie, wie viel Sie maximal als Sonderzahlung einzahlen dürfen
Dies erfolgt über „V0210 - Antrag auf Auskunft über die Höhe der Beitragszahlung zum Ausgleich einer Rentenminderung bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters“, welches hier herunterzuladen wäre:
www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/V0210.html
- Hinweis 1: Kreuzen Sie „frühesmöglicher Zeitpunkt“ bei der Frage nach dem gewünschten Rentenbeginn an, um die höchstmögliche Sondereinzahlung zu ermitteln.
- Hinweis 2: Die Anfrage ist unverbindlich, Sie müssen nach Stellung dieses Antrages nicht sofort auch früher in Rente gehen :-)
- Hinweis 3: Die Rentenkasse benötigt ihr aktuelles Gehalt. Sie können dieses formgerecht gleich per Formular V0211 (von hier: www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/V0211.html) mitsenden
Alternativ immer per Online-Antrag: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/eAntrag
6.4. Schritt 4: Einzahlung festlegen und sinnvoll über mehrere Jahre verteilen
Die Rentenkasse teilt Ihnen den Höchstbetrag mit, den Sie einzahlen können, um Ihre Abschläge im Falle eines vorzeitigen Rentenbeginns komplett auszugleichen. Doch wie viel Plus an Rente würde mit diesem Betrag herauskommen, wenn ich regulär bis zum Ende arbeite?
Faustformel
Die Zeitschrift Finanztest nennt in Ausgabe August 2020 eine Faustformel, welche die monatliche Rentenerhöhung (vor Steuern und Abgaben) nach heutigem Kenntnisstand überschlagsweise anzeigt:
Einzahlungssumme
220,6
Beispielrechnung
Sie zahlen im Laufe von drei Jahren 50.000 € als Sonderzahlung in Ihre gesetzliche Rentenversicherung ein. Dann können Sie circa mit:
50.000 € / 220,6 = 226,65 €
... knapp 230 Euro mehr an Rente im Monat rechnen.
Rentenversicherung Sonderzahlung: Steuer
Steuerlich gibt es bei der Sonderzahlung zweierlei zu berücksichtigen:
- Sie können die Einzahlung steuerlich absetzen
Hierfür benötigen Sie die „Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt“ von der Rentenkasse über Ihre Einzahlung. Achtung: Eventuell übersteigt Ihre Einzahlung den Höchstbetrag, den Sie absetzen dürfen, mehr dazu im nächsten Abschnitt. - Sie müssen auf die Rentenerhöhung Steuern zahlen
Die höhere Rente bedeutet je nach individueller Ausgangslage (sprich Rentenhöhe) eventuell auch höhere Steuern, höhere Krankenkassenbeiträge (wenn nicht privat versichert) und höhere Beiträge zur Pflegeversicherung.
Die optimale Verteilung der Sonderzahlung über mehrere Jahre
Sie können bis zu einem Maximalbetrag (im Jahre 2020 rund 25.000 €) Altersvorsorgeaufwendungen von der Steuer absetzen. Einen Teil dieses Maximalbetrages nehmen Sie schon mit Ihren ganz normalen monatlichen Einzahlungen in die Rentenversicherung (Ihr Anteil und der Ihres Arbeitgebers) in Anspruch.
Nun bleibt ein individueller Restbetrag übrig, den Sie für eine Altersvorsorgeaufwendung steuerlich geltend machen können. Sie können einen Steuerberater zur Höhe dieses Betrages fragen, wenn Sie ihn nicht selbst ausrechnen können oder wollen.
Der Steuerspar-Tipp lautet: Splitten Sie Ihre Sonderzahlung an die Rentenkasse so über mehrere Jahre auf, dass Sie genau diesen Restbetrag ausnutzen. So erzielen Sie die maximale Steuerersparnis über Ihre Sonderzahlung.
Ihre Netto-Sonderzahlung beträgt nach der Steuererstattung nur noch:
Sonderzahlung – Steuerersparnis = Nettoeinzahlung
Achtung: frühzeitig im Jahr beantragen
Sie können nur eine Sonderzahlung für ein Jahr absetzen, wenn diese auch in diesem Jahr an die Rentenkasse ausgezahlt wurde. Da die Rentenkasse manchmal bei der Bearbeitung der jeweiligen Anträge einige Zeit benötigt, sollten Sie frühzeitig Ihre Anfragen stellen und alle relevanten Punkte (siehe oben) abklären.
6.5. Schritt 5: Melden Sie sich jedes Jahr bei Ihrer Rentenversicherung
Klären Sie ab, ob Sie vielleicht durch geänderte Rahmenbedingungen (bei Ihnen und/oder der Gesetzeslage) noch Ergänzungen oder Änderungen bei Ihrer Rente vornehmen können. Klären Sie stets auch ab, ob betriebliche Möglichkeiten bei Ihrer Firma zur Aufbesserung der Rente bestehen.
7. Ist etwas unklar geblieben? Gab es Fehler?
Haben Sie noch eine Frage zur Sonderzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung ab 50? Ist etwas unklar geblieben?
Bitte stellen Sie hier Ihre Frage. Wir sind auch stets dankbar für jeden Fehlerhinweis oder wenn ein Link nicht mehr funktioniert.
8. Siehe auch: Vorzeitig in Rente gehen – so gelingt es
Vorzeitig in Rente gehen - optimalen Ausstieg finden - Roadmap
Steht man nur noch wenige Jahre vor der Rente, gilt es, Entscheidungen zu treffen und letzte Weichenstellungen zu treffen. Möchte ich vorher in den Ruhestand gehen? Welche Renteneinbußen muss ich dafür in Kauf nehmen? Ab wann kann ich (nahezu) ohne Abschlag meine Rente genießen? Auch kurz vor Renteneintritt können noch Weichenstellungen vorgenommen werden.
Dieser Artikel zeigt die notwendigen Schritte für den vorzeitigen Ruhestand.
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- Details
- Geschrieben von Peter Bödeker
- Zuletzt aktualisiert: 13. Juli 2021
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