Das lohnt (oft):

Sonderzahlung Rentenversicherung ab 50: Anleitung und Rechner

Es erfreut sich zunehmender Beliebtheit, gilt aber nach wie vor als Geheimtipp. Das Prozedere ist auch nicht ganz einfach, zudem wollen steuerliche Vorteile geschickt genutzt werden. Die Rede ist von einer möglichen Sonderzahlung zur Rentenversicherung ab 50.

Finanztest und andere haben errechnet: Wenn Sie sich einer guten Gesundheit erfreuen und mit einem (normal) langen Leben rechnen, sind Sonderzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung eine gute Investition. Eine der wenigen sinnvollen Geldanlagen, die Arbeitnehmern im Alter von 50 aufwärts offen steht. Vor allem dann, wenn die möglichen Steuererleichterungen optimal genutzt werden. Allein in 2018 haben 17.086 Einzahler diese Möglichkeit genutzt. Tendenz steigend. 2020 waren es schon ca. 35.000.

Allerdings ist der Vorgang nicht ganz einfach und bedarf dem Befolgen einiger Schritte. Wir listen diese auf, erläutern jeden Punkt und verweisen auf notwendige Formulare und hilfreiche Rechner.

Sonderzahlung zum Ausgleich von Rentenabschlägen oder zur Erhöhung der Rente ► Vorgehen ► wo melden? ► geschickt steueroptimiert einzahlen in 5 Schritten ► Überprüfen der Rente ► Günstige Konditionen sichern

Sonderzahlung Rente

Inhaltsverzeichnis aus-/einklappen

1. Beratungstelefon

Die gesetzliche Rentenversicherung steht allen Versicherungsnehmern beratend zur Seite. Die Beratung ist völlig gratis! Sie können jederzeit und bei jedem Schritt einen persönlichen Beratungstermin mit der Rentenversicherung ausmachen oder sich telefonisch kostenlos beraten lassen. Die deutsche Rentenversicherung ist unter deutsche-rentenversicherung.de und unter Tel. 0800 / 100 04 800 erreichbar.

2. Worum geht es bei der Sonderzahlung Rentenversicherung ab 50?

Gesetzlich Rentenversicherte können ab einem Alter von 50 Jahren Sonderzahlungen an die Rentenversicherung zahlen, welche die Abschläge einer Frührente (verfrühter Renteneintritt z. B. ab 63 Jahren) gegenüber dem Eintritt in die Rente zum regulären Alter ausgleichen. Wer vor Erreichen der Regelaltersgrenze eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen oder eine Altersrente für langjährige Versicherte erhalten möchte, muss für jeden Monat, den sie/er die Rente früher beziehen will, einen Abschlag von 0,3 Prozent in Kauf nehmen.

Regelaltersrente und Frührente mit Abschlag

Kommt man im Alter von 63 nicht auf 45 Versicherungsjahre, muss man folgende Abschläge einkalkulieren:

Geburtsjahr Regelaltersrente Abschlag bei Rente mit 63 in %
des Versicherten Anspruch auf eine Regelaltersrente haben fast alle Versicherten der GRV, die gearbeitet oder Kinder erzogen haben. Lediglich fünf Jahre Versicherungszeit müssen zusammen gekommen sein. Die Rente mit 63 mit Abschlägen gibt es für Menschen, die mindestens 35 Beitragsjahre in der GRV nachweisen können.
1950 65 Jahre und 4 Monate 8,4
1951 65 Jahre und 5 Monate 8,7
1952 65 Jahre und 6 Monate 9
1953 65 Jahre und 7 Monate 9,3
1954 65 Jahre und 8 Monate 9,6
1955 65 Jahre und 9 Monate 9,9
1956 65 Jahre und 10 Monate 10,2
1957 65 Jahre und 11 Monate 10,5
1958 66 Jahre und 0 Monate 10,8
1959 66 Jahre und 2 Monate 11,4
1960 66 Jahre und 4 Monate 12
1961 66 Jahre und 6 Monate 12,6
1962 6 Jahre und 8 Monate 13,2
1963 66 Jahre und 10 Monate 13,8
ab 1964 67 Jahre und 0 Monate 14,4

QuelleDie richtige Altersrente (PDF); Alle Angaben ohne Gewähr.

In der Quelle auch die Sonderregeln für Schwerbehinderte und Angaben über die Altersrente für Arbeitslose und nach Altersteilzeit, die Altersrente für Frauen bis Jahrgang 1951, zur Teilrente und zur Krankenversicherung in der Rente.

 

 

Tabelle: Abschlagsfreie Rente mit 63 bei 45 Versicherungsjahren

Abschlagsfreie Rente mit 63 bei 45 Versicherungsjahren

Die abschlagsfreie Rente mit 63 nach 45 Versicherungsjahren erhält:

Geburtsjahr Mögliches Renteneintrittalter
1951 und 1952 63 Jahre
1953 63 Jahre + 2 Monate
1954 63 Jahre + 4 Monate
1955 63 Jahre + 6 Monate
1956 63 Jahre + 8 Monate
1957 63 Jahre + 10 Monate
1958 64 Jahre
1959 64 Jahre + 2 Monate
1960 64 Jahre + 4 Monate
1961 64 Jahre + 6 Monate
1962 64 Jahre + 8 Monate
1963 64 Jahre + 10 Monate
1964 65 Jahre
1965 und später 65 Jahre

Quelle: Die richtige Altersrente (PDF); alle Angaben ohne Gewähr

Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte kann nicht vorzeitig in Anspruch genommen werden, auch nicht mit Abschlägen.

 

Sind Sie jünger als 45? Beiträge nachzahlen

Jünger als 45? Beiträge für Schule, Ausbildung und Studium nachzahlen

Wenn Sie noch jünger als 45 sind, kann es lohnend sein, fehlende Beiträge aus Ausbildung, Schule oder Studium in der GRV nachzuzahlen. Das ist vor allem für diejenigen mit langen Ausbildungszeiten interessant. Diese Nachzahlungen können (in Ergänzung zu den ohnehin stattfindenden Einzahlungen in die GRV) bis zum aktuellen Maximalbetrag (im Jahr 2023 gut 25.500 €) steuerlich abgesetzt werden.

Tipp: Es reicht die Nachzahlung des Mindestbeitrages, um sich den Anspruch auf einen frühen Rentenstart zu sichern, weil sich dann ggf. die Beitragsjahre erhöhen.

Ob das für Sie möglich ist, was welche Höhe an Nachzahlung bringt etc. lassen Sie sich am besten von der GRV persönlich ausrechnen. Die Beratung ist – wie gesagt – kostenlos.

2.1. Statt Frührente eine höhere reguläre Rente

Was geschieht, wenn ich Sonderzahlungen einzahle, aber gar nicht früher in Rente gehe? Ganz einfach:

Dann gibt es mehr Rente!

Wenn man dann nicht in Frührente geht, sondern zum jeweiligen „regulären“ Rentenbeginn, dann erhöhen diese Sonderzahlungen die Altersrente.

3. Vorteile und Nachteile der gesetzlichen Rentenversicherung

Wie jede Anlageform geht auch die Sonderzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) mit Vor- und Nachteilen einher, die letztendlich jede(r) für sich selbst abwägen muss. Alternative oder ergänzende Möglichkeiten, eine eventuelle Rentenlücke zu schließen, besprechen wir in folgendem Beitrag:

Beitrag: Versorgungslücke berechnen und schließen

Versorgungslücke im Alter berechnen und schließen | Rechner

Bevor wir uns mit Strategien der Altersvorsorge beschäftigen, sollten wir als Erstes festlegen, wie viel wir inflationsbereinigt im Alter zur Verfügung haben wollen bzw. müssen. Der nachfolgende Rechner erledigt dies für Sie und berechnet Ihnen Ihre Versorgungslücke. Im zweiten Schritt werden Maßnahmen zum Schließen der Versorgungslücke vorgestellt und bewertet.

Hier weiterlesen

3.1. Vorteile der Sonderzahlun in die gesetzliche Rentenversicherung

  • Rentenerhöhung bei der gesetzlichen Rentersicherung, die ein Leben lang gezahlt wird, egal, wie alt Sie werden.
  • Sie können sich kostenlos beraten lassen und es gibt kein Gerichtskosten bei Streit mit dem Rentenversicherungsträger.
  • Die GRV wird regelmäßig angehoben
  • Die GRV bietet so einen gewissen Inflationsschutz
  • Steuerersparnis durch die Absetzungsmöglichkeit der Sonderzahlung.
  • Gute Rendite der Sonderzahlung bei Erreichen eines normalen Lebensalters.
  • Die Sonderzahlungen erhöhen auch die Hinterbliebenenrente (Hinterbliebenenschutz).
  • Die Rentenerhöhung ist relativ gut kalkulierbar, man hat Einsicht in die Berechnungsgrundlagen.
  • Man hat relativ wenig Aufwand mit der Sonderzahlung.
  • Man muss sich keine Gedanken um die Sicherheit der eigenen Einzahlung machen.
  • Es gibt keine Kapitalmarktrisiken.
  • Es handelt sich um ein solidarisches Investment.
  • Es gibt einen Insolvenzschutz für die Anwartschaften.

3.2. ... sowie mögliche Nachteile

  • Die Rendite hängt stark vom Lebensalter ab, das man erreicht, und die Sonderzahlung ist verloren, wenn man früh stirbt.
  • Über das eingezahlte Geld kann nicht frei verfügt und es kann auch nicht vererbt werden.
  • Die zusätzliche Rente muss versteuert werden.
  • Beitragssätze, Regelaltersgrenzen, Rentenwert .... alles kann sich ändern.
  • Zudem fallen (eventuell) zusätzliche Beiträge für die Krankenversicherung (wenn nicht privat versichert) und für die Pflegeversicherung an.

4. Lohnt sich die Sonderzahlung?

In aller Regel: ja. Allerdings hängt die Höhe der Rendite dieser Sonderzahlung stark von den persönlichen Verhältnissen ab:

  1. Wie alt man wird.
    Die Rente wird bis zum Tode gezahlt. Stirbt man ein Jahr nach Renteneintritt, hat sich die Sonderzahlung natürlich nicht gelohnt.
  2. Wie hoch die Steuerersparnis durch die Sonderzahlung ausfällt.
    Dazu mehr unten.
  3. Wie hoch die eigene gesetzliche Rente später konkret ausfällt.
    Je höher die gesetzliche Rente, desto höher fällt die Besteuerung aus.
  4. Wie hoch die durch die Sonderzahlung erfolgte Rentenerhöhung dann später steuerlich belastet wird.
    Auch dies hängt von den individuellen Umständen ab.
  5. Ob von der Rentenerhöhung noch Krankenversicherungsbeiträge gezahlt werden.
    Dies ist z. B. bei Privatversicherten nicht der Fall.

5. Beispiel für eine Sonderzahlung in die Gesetzliche Rentenversicherung

Finanztest hat im Heft August 2020 für eine Modell-Arbeitnehmerin folgende Beispielrechnung durchgeführt:

5.1. Einzahlung:

  • Alter: 55
  • Bruttoverdienst: 50.000 €
  • Sonderzahlungen: 44.916 €
    Aufgeteilt in drei Jahresraten! Dadurch fällt die Steuerersparnis maximal aus.
  • Steuerersparnis durch die Sonderzahlung: 13.719 €{
  • => Netto-Sonderzahlung nach Steuern: 31.197 €

5.2. ... und was dabei rauskommt

  • Brutto-Rentenerhöhung durch die Sonderzahlungen: 204 €
    Die Rente steigt bei der Modell-Arbeitnehmerin von 1.808 € auf 2.012 €
  • Netto-Rentenerhöhung durch die Sonderzahlungen: 137 €
    Steuern sowie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung wurden hier abgezogen. Diese Beträge sind natürlich stark vom Einzelfall abhängig.

Hier geht es zum Testbericht mit weiteren Rechenbeispielen: www.test.de/rente-extrazahlung

6. 5 Schritte zur steueroptimierten Sonderzahlung

Das Vorgehen für die "Deutsche Rentenversicherung Sonderzahlung ab 50":

Punkt 1 

6.1. Schritt 1: Werden Sie 50 :-)

Punkt 2

6.2. Schritt 2: Klären Sie Ihr Rentenkonto

Erst wenn geklärt ist, wie hoch Ihre Rentenansprüche sind, kann Ihnen ausgerechnet werden, wie hoch Ihre Sonderzahlung(en) maximal ausfallen dürfen.

Rentenversicherung Sonderzahlung Formular/Antrag

Das dafür notwendige Formular V0100 finden Sie unter deutsche-rentenversicherung.de:

www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/V0100.html

Wenn Sie schon einmal eine Kontenklärung durchgeführt haben, müssen Sie diese nur mit dem „Fragebogen zu Änderungen seit der letzten Kontenklärung V0300“ auf den neuesten Stand bringen. Zum Formular V0300:

www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/V0300.html

Oder stellen Sie den Antrag online:

www.deutsche-rentenversicherung.de/eAntrag

Mehr dazu und eine genau Anleitung finden Sie in folgendem Artikel:

Beitrag: Rentenkonto klären

Rentenkonto bei der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland klären

Um den höchstmöglichen Rentenanspruch zu erhalten, sollten Sie ein lückenloses Rentenkonto führen. Warten Sie nicht bis kurz vor der Rente, um hier eventuell fehlende Jahre mühselig nachzurecherchieren. Prüfen Sie lieber jetzt und "klären" Sie fehlende Zeiten – später werden Sie dankbar sein! ► Was sollte man "klären" lassen? ► Die Formulare ► Fehlende Zeiten nachtragen lassen

Hier weiterlesen

Tools zur Rentenberechnung auf Geld-Welten.de

Um eine erste grobe Abschätzung der zu erwartenden Rente vornehmen zu können, stellen wir auf Geld-Welten.de einige Tools und Beiträge zur Verfügung.

Beitrag: Gesetzliche Rentenversicherung - Ihre Rentenansprüche - Rentenrechner

So klären Sie Ihren Rentenanspruch bei der Gesetzlichen Rentenversicherung

Für die gesetzliche Rentenversicherung, die Rente vom Staat, gilt: Sie ist sicher aber oft nicht ausreichend. Böse ausgedrückt: Es ist kein Staat mehr mit dem Staat zu machen, Selbstvorsorge ist nötig. Die demographische Entwicklung (steigender Anteil alter Menschen) und die hohen Schulden von Deutschland verhindern zukünftig wahrscheinlich einträgliche Rentenzahlungen.

Starten wir mit der Bestandsaufnahme und schauen, was Sie von der gesetzlichen Rentenversicherung voraussichtlich zu erwarten haben. ► Rentenbescheid anfordern ► Kontoauszug der Rente verstehen ► Rentenrechner ► Beratung in Anspruch nehmen

Hier weiterlesen

Beitrag & Rechner: Versorgungslücke berechnen

Versorgungslücke im Alter berechnen und schließen | Rechner

Bevor wir uns mit Strategien der Altersvorsorge beschäftigen, sollten wir als Erstes festlegen, wie viel wir inflationsbereinigt im Alter zur Verfügung haben wollen bzw. müssen. Der nachfolgende Rechner erledigt dies für Sie und berechnet Ihnen Ihre Versorgungslücke. Im zweiten Schritt werden Maßnahmen zum Schließen der Versorgungslücke vorgestellt und bewertet.

Hier weiterlesen

Rentenversicherung Sonderzahlung: Rechner

Auch die folgenden Rechner können Hilfe leisten:

Rechner Versorgungslücke

Rechner Versorgungslücke
Obwohl die Rentensteuerlast vermutlich nicht allzu hoch sein wird: Rechnen Sie möglichst mit Ihrer Netto-Rente nach Steuern und Abgaben. Die Stiftung Warentest bieten einen Rechner zur Ermittlung der Nettorente an.
Momentanes monatliches Nettoeinkommen*
Der Rechner wird dies mit der Inflationsrate ansteigen lassen.
Ihre Ansprüche aus gesetzlicher Rentenversicherung (Nettorente)*
Im Rentenbescheid von der Gesetzlichen Rentenversicherung finden Sie eine Prognose für die Höhe Ihrer Rente bei Renteneintritt.
Sonstige Einkünfte ab Rentenbeginn
Zählen Sie hierfür alle Ansprüche aus eventueller betrieblicher RV, privater RV, Riester-Rentenanspruch und einem eventuellen Kapital-Entnahmeplan zusammen.
Jahre bis Renteneintritt ab heute (circa)* Jahre
Angenommene Inflationsrate pro Jahr* % / Jahr
Akzeptabler Abschlag bei Rentenbeginn auf jetziges Einkommen*
In der Regel wird ein Abschlag von 20% zu Rentenbeginn als akzeptabel angesehen. Von Ihnen auch?
%
 
* = notwendig zur Berechnung

Rechner: Meine Rente in der GRV

© Rente Rechner by brutto-netto-rechner.info.

Alle Rechner der DRV:
www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Dienste/Online-Rechner/online_rechner.html

Rentenbeginn- und Rentenhöhenrechner:
www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Dienste/Online-Rechner/RentenbeginnUndHoehenRechner/rentenbeginnrechner.html

Punkt 3

6.3. Schritt 3: Klären Sie, wie viel Sie maximal als Sonderzahlung einzahlen dürfen

Wie viel jemand maximal einzahlen darf, hängt von der individuellen Erwerbsbiographie ab und wird von der GRV immer individuell ausgerechnet.

Dies erfolgt über „V0210 - Antrag auf Auskunft über die Höhe der Beitragszahlung zum Ausgleich einer Rentenminderung bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters“, welches hier herunterzuladen wäre:

www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/V0210.html

  • Hinweis 1: Kreuzen Sie „frühesmöglicher Zeitpunkt“ bei der Frage nach dem gewünschten Rentenbeginn an, um die höchstmögliche Sondereinzahlung zu ermitteln.
  • Hinweis 2: Die Anfrage ist unverbindlich, Sie müssen nach Stellung dieses Antrages nicht sofort auch früher in Rente gehen :-)
  • Hinweis 3: Die Rentenkasse benötigt ihr aktuelles Gehalt. Sie können dieses formgerecht gleich per Formular V0211 (von hier: www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/V0211.html) mitsenden

Wichtig: Der errechnete Betrag ist nur für drei Monate gültig. Danach muss ein neuer Antrag gestellt werden ...

Alternativ immer per Online-Antrag: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/eAntrag

Punkt 4

6.4. Schritt 4: Einzahlung festlegen und sinnvoll über mehrere Jahre verteilen

Die Rentenkasse teilt Ihnen den Höchstbetrag mit, den Sie einzahlen können, um Ihre Abschläge im Falle eines vorzeitigen Rentenbeginns komplett auszugleichen. Doch wie viel Plus an Rente würde mit diesem Betrag herauskommen, wenn ich regulär bis zum Ende arbeite?

Faustformel

Die Zeitschrift Finanztest nennt in Ausgabe August 2020 eine Faustformel, welche die monatliche Rentenerhöhung (vor Steuern und Abgaben) nach heutigem Kenntnisstand überschlagsweise anzeigt:

Einzahlungssumme
220,6

Beispielrechnung

Sie zahlen im Laufe von drei Jahren 50.000 € als Sonderzahlung in Ihre gesetzliche Rentenversicherung ein. Dann können Sie circa mit:

50.000 € / 220,6 = 226,65 €

... knapp 230 Euro mehr an Rente im Monat rechnen.

Rentenversicherung Sonderzahlung: Steuer

Steuerlich gibt es bei der Sonderzahlung zweierlei zu berücksichtigen:

  1. Sie können die Einzahlung steuerlich absetzen
    Hierfür benötigen Sie die „Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt“ von der Rentenkasse über Ihre Einzahlung. Achtung: Eventuell übersteigt Ihre Einzahlung den Höchstbetrag, den Sie absetzen dürfen, mehr dazu im nächsten Abschnitt.
  2. Sie müssen auf die Rentenerhöhung Steuern zahlen
    Die höhere Rente bedeutet je nach individueller Ausgangslage (sprich Rentenhöhe) eventuell auch höhere Steuern, höhere Krankenkassenbeiträge (wenn nicht privat versichert) und höhere Beiträge zur Pflegeversicherung.

Die optimale Verteilung der Sonderzahlung über mehrere Jahre

Sie können bis zu einem Maximalbetrag (für das Jahr 2023 26.528 €) Altersvorsorgeaufwendungen von der Steuer absetzen. Einen Teil dieses Maximalbetrages nehmen Sie schon mit Ihren ganz normalen monatlichen Einzahlungen in die Rentenversicherung (Ihr Anteil und der Ihres Arbeitgebers) in Anspruch.

Nun bleibt ein individueller Restbetrag übrig, den Sie für eine Altersvorsorgeaufwendung steuerlich geltend machen können. Sie können einen Steuerberater zur Höhe dieses Betrages fragen, wenn Sie ihn nicht selbst ausrechnen können oder wollen.

Der Steuerspar-Tipp lautet: Splitten Sie Ihre Sonderzahlung an die Rentenkasse so über mehrere Jahre auf, dass Sie genau diesen Restbetrag ausnutzen. So erzielen Sie die maximale Steuerersparnis über Ihre Sonderzahlung.

Ihre Netto-Sonderzahlung beträgt nach der Steuererstattung nur noch:

Sonderzahlung – Steuerersparnis = Nettoeinzahlung

Achtung: frühzeitig im Jahr beantragen

Sie können nur eine Sonderzahlung für ein Jahr absetzen, wenn diese auch in diesem Jahr an die Rentenkasse ausgezahlt wurde. Da die Rentenkasse manchmal bei der Bearbeitung der jeweiligen Anträge einige Zeit benötigt, sollten Sie frühzeitig Ihre Anfragen stellen und alle relevanten Punkte (siehe oben) abklären.

Punkt 5

6.5. Schritt 5: Melden Sie sich jedes Jahr bei Ihrer Rentenversicherung

Klären Sie ab, ob Sie vielleicht durch geänderte Rahmenbedingungen (bei Ihnen und/oder der Gesetzeslage) noch Ergänzungen oder Änderungen bei Ihrer Rente vornehmen können. Klären Sie stets auch ab, ob betriebliche Möglichkeiten bei Ihrer Firma zur Aufbesserung der Rente bestehen.

7. Ergänzungen und Fragen von Leser:innen

  • Wie kann ich einzahlen?
    Antwort geld-welten.de: Bei Schritt 3, der Klärung mit der Rentenversicherung über die mögliche Höhe der Sonderzahlung, bekommen Sie auch mitgeteilt, wie Sie die Sonderzahlung einzahlen können.
    Die Einzahlung erfolgt auf das Bankkonto des jeweiligen Rentenversicherungsträgers, im Notfall (Einzahlung in letzter Minute) finden sich diese Kontodaten beim Rentenversicherungsträger online (bzw. über Google).
  • Schon vor Auskunft einzahlen, um günstigere Konditionen zu sichern?
    Kann erst nach Rückmeldung der Rentenversicherung über die Höhe der Sonderzahlung eine Einzahlung vorgenommen werden oder auch bereits ohne? Danke!
    Antwort geld-welten.de: Klares Ja. Das kann sich sogar lohnen, wenn der Antrag im laufenden Jahr nicht mehr fertig bearbeitet werden kann, man aber bei Einzahlung im laufenden Jahr noch die günstigeren Konditionen erhält.
    In dem Zusammenhang wichtig zu wissen: Die Rentenversicherung weist darauf hin, dass eine Erstattung bzw. Rückzahlung dieser Sonderbeiträge nicht möglich ist. Sollten Versicherte im Nachhinein doch eine Altersrente in Anspruch nehmen, bei der sich eine geringere oder gar keine Rentenminderung ergibt, können die Sonderzahlungen nicht erstattet werden.
  • Wie lange gelten die Konditionen nach Erhalt der Auskunft?
    Antwort geld-welten.de: Bei einer Zahlung innerhalb von drei Monaten nach Erteilung der Auskunft über die Höhe der maximal möglichen Sonderzahlung gelten dann weiter die bei Antragstellung günstigeren Konditionen. 
  • Bis wann einzahlen?
    Bis zu welchem Datum kann ich für das laufende Jahr einzahlen?
    Antwort geld-welten.de: Das Geld kann theoretisch bis zum letzten Bankarbeitstag des laufenden Jahres eingezahlt werden. Wichtig ist, dass das Geld bei der DRV eingegangen ist.
  • Mehr einzahlen?
    Nachdem ich von der Rentenversicherung den maximalen Betrag für den Ausgleich der abgezogenen 14 % mitgeteilt bekommen habe, ist die Frage, ob ich auch mehr in die Rentenkasse einzahlen kann?
    Antwort geld-welten.de: Das ist unter Umständen (bis zur Höchstgrenze) möglich und hängt von Ihrer persönlichen Situation (Zeiten ohne Einzahlung, Kindererziehung usw.) ab. Die Gesetzliche Rentenversicherung berät Sie gerne.
  • Sonderzahlung und Scheidungsverfahren?
    Ich gehe am 1. Juli 2022 in Altersrente und habe bereits einen Rentenantrag gestellt. Parallel läuft noch ein Scheidungsverfahren, in dem wir planen, den Versorgungsausgleich über eine Scheidungsfolgenvereinbarung zu regeln. Ist zum jetzigen Zeitpunkt noch eine einmalige Sonderzahlung zur Erhöhung der Rentenbeiträge möglich – wenn ja, bis wann? Gibt es Höchstgrenzen oder generelle Fristen für die Einmalzahlung? 
    Antwort geld-welten.de: Bei solch detaillierten Fragen sollten Sie sich an die Experten der Deutschen Rentenversicherung wenden. Im Forum auf ihre-vorsorge.de beantworten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung solche Fragen direkt online. Alternativ gibt es ein kostenloses Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung, die Nummer lautet: 0800 1000 4800.
  • Muss ich einzahlen, wenn ich einen Antrag auf Auskunft gestellt habe?
    Antwort geld-welten.de: Nein.

Haben Sie noch eine Frage zur Sonderzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung ab 50? Ist etwas unklar geblieben?

Bitte stellen Sie hier Ihre Frage. Wir sind auch stets dankbar für jeden Fehlerhinweis oder wenn ein Link nicht mehr funktioniert.

 

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Antwort 1
Siehe oben.

8. Siehe auch: Vorzeitig in Rente gehen – so gelingt es

frueher in rente weg 1m 564

Steht man nur noch wenige Jahre vor der Rente, gilt es, Entscheidungen zu treffen und letzte Weichenstellungen zu treffen. Möchte ich vorher in den Ruhestand gehen? Welche Renteneinbußen muss ich dafür in Kauf nehmen? Ab wann kann ich (nahezu) ohne Abschlag meine Rente genießen? Auch kurz vor Renteneintritt können noch Weichenstellungen vorgenommen werden.

Dieser Artikel zeigt die notwendigen Schritte für den vorzeitigen Ruhestand.

Hier weiterlesen

Geschrieben von

Peter Bödeker
Peter Bödeker

Peter Bödeker hat Volkswirtschaftslehre studiert und arbeitet seit seinem Berufseinstieg im Bereich Internet und Publizistik. Nach seiner Tätigkeit im Agenturbereich und bei einem Kapitalanlageunternehmen (für geschlossene Fonds) ist er seit 2002 selbständig als Autor und Betreiber von Internetseiten.

https://www.geld-welten.de

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