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Rentenformel Rente berechnen – einfach erklärt | Mit Rentenrechner

Auch wenn sie allein im Alter nicht ausreicht: Die gesetzliche Rente ist für viele ein wesentlicher Baustein der Altersvorsorge. Doch wie wird die Höhe der Rente eigentlich errechnet? Die Antwort kommt hier. Mit Rechentool!

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1. Die Formel für die Altersrente

Die Rentenformel sieht folgendermaßen aus:

Monatliche Rente = Entgeltpunkte x aktueller Rentenwert x Zugangsfaktor x Rentenartfaktor.

Klingt kompliziert? Wir erklären es.

1.1. Entgeltpunkte

Die Entgeltpunkte spiegeln das Verhältnis zwischen dem individuellen Gehalt eines Arbeitnehmers und dem Durchschnittseinkommen in Deutschland wider. Verdient der zukünftige Rentenempfänger genau so viel wie der Durchschnitt, erhält er pro Erwerbsjahr genau einen Entgeltpunkt. Wenn er doppelt so viel verdient, werden ihm zwei Entgeltpunkte gutgeschrieben. Verdient er nur die Hälfte, bekommt er einen halben Punkt. 

Kindererziehungszeiten oder Pflegezeiten von Angehörigen werden so berücksichtigt, als hätten Sie in diesem Zeitraum den jeweiligen Durchschnittsverdienst gehabt.

Das Durchschnittseinkommen wird für jedes Jahr von der deutschen Rentenversicherung neu berechnet.

1.2. Aktueller Rentenwert

Der aktuelle Rentenwert ist der Eurobetrag, den der Rentenempfänger für einen Entgeltpunkt als monatliche Rente erhält. Der Rentenwert wird wie das Durchschnittsentgelt jährlich angepasst. 

  • Stand Februar 2023: Ein Entgeltpunkt entspricht 36,02 Euro Rente pro Monat für Rentenempfänger aus den alten Bundesländern, 35,52 Euro in den neuen Bundesländern.
  • 2014 betrug dieser Wert: 28,61 € (alte Bundesländer) und 26,39 (neue Bundesländer)
  • 2018: 32,03 € (alt), 30,69 (neu)

Man erkennt: In den letzten Jahren wurde der Rentenwert um ca. 1 € pro Jahr erhöht. Allerdings bewegte sich die Inflation in diesen Jahren in gemäßigten Bahnen.

1.3. Zugangsfaktor

Der Zugangsfaktor richtet sich nach dem Alter des Versicherten zu Beginn des Rentenbezugs. Er hat den Wert eins, wenn der zukünftige Rentenempfänger bis zum offiziellen Renteneintrittsalter berufstätig ist. Arbeitet er länger, erhöht sich der Faktor – und damit auch die Rente. Geht der Rentenempfänger früher in Rente, sinkt der Wert – und damit auch die Höhe der Rente. Zum Beispiel auf:

  • 1 Jahr früher in Rente = Zugangsfaktor 0.96
  • 2 Jahre = 0,93
  • 3 Jahre = 0,89
  • 4 Jahre = 0,86

1.4. Rentenartfaktor

Abhängig von der Art der Rente werden dem Rentenkonto weitere Punkte gutgeschrieben. Sie sind als Rentenartfaktor definiert. Bei Renteneintritt zum offiziellen Renteneintrittsalter beträgt der Wert 1,0. Bei einem Renteneintritt aus anderen Gründen ändert sich der Wert, bei vorzeitigem Renteneintritts wegen teilweiser Erwerbsminderung beispielsweise beträgt der Faktor 0,5.

1.5. Rechenbeispiel

Ein Arbeitnehmer hat 34 Jahre lang gearbeitet und immer genau das Durchschnittseinkommen verdient, er hat somit 34 Entgeltpunkte angesammelt. Da er bis zum Renteneintrittsalter gearbeitet hat, kommt der Zugangsfaktor 1,0 zum Tragen. Der Rentenartfaktor beträgt ebenfalls 1,0. Der geltende Rentenwert beträgt 36,02 Euro.

34 Entgeltpunkte x Zugangsfaktor 1,0 x Rentenartfaktor 1,0 x Rentenwert 36,02 = 1224,68 Euro monatliche Altersrente.

2. Rentenrechner

Nutzen Sie den folgenden Rentenrechner zur Ermittlung Ihrer gesetzlichen Rente:

Rentenrechner für die gesetzliche Rente
Dieser Rechner berechnet die Rente nach der Formel:
Monatliche Rentenhöhe = Entgeltpunkte x Zugangsfaktor x Aktueller Rentenwert x Rentenartfaktor.
Erläuterungen zu allen Punkten bei der Eingabe bzw. unten.
Entgeltpunkte bei Renteneintritt*
Die aktuellen Entgeltpunkte finden sich auf dem Rentenbescheid. Verdient man durchschnittlich, kommt ein Entgeltpunkt pro Arbeitsjahr bis Renteneintritt hinzu.
Punkte
Rentenwert bei Renteneintritt*
2022 erhält man 36,02 € (West) bzw. 35,52 € (Ost) an Monatsrente pro Punkt. Im Schnitt stieg der Rentenwert in den letzten Jahren um rund 1 € pro Jahr. Wir haben als Vorgabe 46 € eingestellt, ein zu erwartender Wert in 10 Jahren.
Zugangsfaktor*
Der Zugangsfaktor richtet sich nach dem Alter des Versicherten zu Beginn des Rentenbezugs. Er hat den Wert eins, wenn der zukünftige Rentenempfänger bis zum offiziellen Renteneintrittsalter berufstätig ist. Arbeitet er länger, erhöht sich der Faktor – und damit auch die Rente. Geht der Rentenempfänger früher in Rente, sinkt der Wert – und damit auch die Höhe der Rente. Zum Beispiel auf: 1 Jahr früher in Rente = Zugangsfaktor 0.96 2 Jahre = 0,93 3 Jahre = 0,89 4 Jahre = 0,86
Faktor
Rentenartfaktor*
Normalerweise gleich 1. Abhängig von der Art der Rente kann sich dieser Faktor ändern, z. B. bei Erwerbsminderungsrente auf 0,5.
Faktor
 
* = notwendig zur Berechnung

2.1. Inflation einberechnen

Von 100 € wird man sich aller Voraussicht nach in 10 Jahren (deutlich) weniger kaufen können als heute. Darum sollte man bei der Bewertung der Rentenhöhe stets die zukünftige Kaufkraft im Auge haben. Nutzen Sie hierfür unseren Kaufkraftrechner:

Kaufkraft meiner Rente
Der folgende Rechner berechnet die Kaufkraft meiner künftigen Rente in heutigen Preisen.
Meine monatliche Rente*
Diesen monatlichen Eurobetrag erwarte ich zu Rentenbeginn
Angenommene Inflationsrate pro Jahr*
Im Zeitraum 1960 bis 2021 lag die durchschnittliche Inflationsrate bei 2,6 % pro Jahr.
% / Jahr
Jahre bis Renteneintritt*
Bitte nur volle Jahre angeben.
Jahre
 
* = notwendig zur Berechnung


Ihr Feedback und/oder Verbesserungsvorschlag für obige Rechner

War alles verständlich? Könnte eine Eingabe oder Ausgabe klarer benannt sein? Besser erläutert? Oder ... Vielen Dank für jeden Hinweis. Bitte schreiben Sie auch, wenn Sie die Rechner hilfreich fanden. Danke.

 

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3. Die Grundrente

Zuschlag bei geringer Rente
DIE GRUNDRENTE
in aller Kürze erläutert

  • Start
    Die Grundrente gibt es seit dem 1. Januar 2021.
  • Ziel
    Rentnern, die lange gearbeitet haben, aber unterdurchschnittlich eingezahlt haben, einen Zuschlag zur Rente zu zahlen.
  • Voraussetzung für volle Grundrente
    Mindestens 35 Jahre Grundrentenzeiten. Hierzu zählen vornehmlich Jahre der Beschäftigung aber auch Zeiten der Kindererziehung, Pflege und andere, in denen „die Beitragsleistung an die Rentenkasse mindestens 0,025 Entgeltpunkten pro Monat entspricht“.
  • Höhe der Zuzahlung
    Wenn anspruchsberechtigt werden die Entgeltpunkte auf max. 0,8 Punkte pro Jahr verdoppelt – für maximal 35 Jahre. Dieser Wert wird danach um 12,5 % gekürzt. Einnahmen über dem Freibetrag von 1.250 € (Paare: 1.950 €) werden zu 60 % angerechnet.
  • Berechnungsbeispiel der Rentenversicherung
    Verkäuferin, 40 Jahre Arbeit x 0,75 Entgeltpunkte x 36,02 Euro (Rentenwert West 2022, wird jährlich zum 1. Juli neu berechnet) = ca. 1.080,6 Euro Rente – normalerweise.
    Zuschlag von 0,05 Entgeltpunkten, der um 12,5 Prozent gekürzt wird (= 0,0438 Entgeltpunkte). Dieser Zuschlag von 0,0438 Entgeltpunkten wird für 35 Jahre mit dem aktuellen Rentenwert West berechnet:

    35 Jahre x 0,0438 Entgeltpunkte x 36,02 Euro = rund 55,22 Euro Grundrentenzuschlag zur Rente

    => Neue (Grund-)Rente: 1135,82Euro

4. Künftigen Rentenanspruch abklären

So klären Sie Ihren Rentenanspruch bei der Gesetzlichen Rentenversicherung

Für die gesetzliche Rentenversicherung, die Rente vom Staat, gilt: Sie ist sicher aber oft nicht ausreichend. Böse ausgedrückt: Es ist kein Staat mehr mit dem Staat zu machen, Selbstvorsorge ist nötig. Die demographische Entwicklung (steigender Anteil alter Menschen) und die hohen Schulden von Deutschland verhindern zukünftig wahrscheinlich einträgliche Rentenzahlungen.

Starten wir mit der Bestandsaufnahme und schauen, was Sie von der gesetzlichen Rentenversicherung voraussichtlich zu erwarten haben. ► Rentenbescheid anfordern ► Kontoauszug der Rente verstehen ► Rentenrechner ► Beratung in Anspruch nehmen

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5. Versorgungslücke schließen

Versorgungslücke im Alter berechnen und schließen | Rechner

Bevor wir uns mit Strategien der Altersvorsorge beschäftigen, sollten wir als Erstes festlegen, wie viel wir inflationsbereinigt im Alter zur Verfügung haben wollen bzw. müssen. Der nachfolgende Rechner erledigt dies für Sie und berechnet Ihnen Ihre Versorgungslücke. Im zweiten Schritt werden Maßnahmen zum Schließen der Versorgungslücke vorgestellt und bewertet.

Hier weiterlesen

Kurz erläutert
Die gesetzliche Rente im Drei-Säulen-Modell

Durch den demografischen Wandel und die Rentenlücke reicht die gesetzliche Rente im Rentenalter in den seltensten Fällen, um den bisherigen Lebensstandard zu halten. Dennoch ist sie zentraler Bestandteil des Drei Säulen-Säulen-Modells, das für eine bestmögliche Absicherung im Alter steht:

  • Die erste Säule stellt die Basisabsicherung dar. Bestandteile sind die gesetzliche Rente, berufsständische Versorgungswerke und Rürup-Rente.
  • Zur zweiten Säule gehören sämtliche förderungswürdigen Vorsorgemaßnahmen, darunter die betriebliche Altersvorsorge (bAV) und die Riester-Rente.
  • Die dritte Säule umfasst die privaten Vorsorgemaßnahmen, die nicht vom Staat gefördert werden. Dazu zählen die privaten Renten- und Lebensversicherungen sowie Fondssparpläne.

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6. Ergänzungen und Fragen von Leser:innen

Hast du eine Frage zum Beitrag oder etwas zu ergänzen bzw. zu korrigieren?

Jeder kleine Hinweis/Frage bringt uns weiter und wird in den Text eingearbeitet.

 

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7. Im Zusammenhang interessant

Das lohnt (oft):

Sonderzahlung Rentenversicherung ab 50: Anleitung und Rechner

Es erfreut sich zunehmender Beliebtheit, gilt aber nach wie vor als Geheimtipp. Das Prozedere ist auch nicht ganz einfach, zudem wollen steuerliche Vorteile geschickt genutzt werden. Die Rede ist von einer möglichen Sonderzahlung zur Rentenversicherung ab 50.

Finanztest und andere haben errechnet: Wenn Sie sich einer guten Gesundheit erfreuen und mit einem (normal) langen Leben rechnen, sind Sonderzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung eine gute Investition. Eine der wenigen sinnvollen Geldanlagen, die Arbeitnehmern im Alter von 50 aufwärts offen steht. Vor allem dann, wenn die möglichen Steuererleichterungen optimal genutzt werden. Allein in 2018 haben 17.086 Einzahler diese Möglichkeit genutzt. Tendenz steigend. 2020 waren es schon ca. 35.000.

Allerdings ist der Vorgang nicht ganz einfach und bedarf dem Befolgen einiger Schritte. Wir listen diese auf, erläutern jeden Punkt und verweisen auf notwendige Formulare und hilfreiche Rechner.

Sonderzahlung zum Ausgleich von Rentenabschlägen oder zur Erhöhung der Rente ► Vorgehen ► wo melden? ► geschickt steueroptimiert einzahlen in 5 Schritten ► Überprüfen der Rente ► Günstige Konditionen sichern

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Anlage verrenten: Sofortrente versus Auszahlplan

Wer zum Zeitpunkt des Renteneintritts über die Gnade eines höheren Geldbetrages verfügt, kann diesen zur Aufstockung seiner Rente nutzen. Dabei stehen mehrere Möglichkeiten zur Wahl. Die sicherste Variante ist die Einzahlung in eine private Rentenversicherung mit sofortiger Rentenzahlung (Sofortrente). Wer gerne (deutlich) mehr Ertrag aus seinem Erspartem wünscht und ein höheres Risiko nicht scheut, wählt einen (Fonds-)Auszahlungsplan.

Wir stellen beide Konzepte gegenüber: ► Relevante Konsequenzen aus der Entscheidung Vor- und Nachteile gegenübergestellt ► Wie viel Monatsrente bekomme ich jeweils? ► Entnahmerechner ► Tipps für intelligenten Wechsel

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Versorgungslücke im Alter berechnen und schließen | Rechner

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Geschrieben von

Peter Bödeker
Peter Bödeker

Peter Bödeker hat Volkswirtschaftslehre studiert und arbeitet seit seinem Berufseinstieg im Bereich Internet und Publizistik. Nach seiner Tätigkeit im Agenturbereich und bei einem Kapitalanlageunternehmen (für geschlossene Fonds) ist er seit 2002 selbständig als Autor und Betreiber von Internetseiten.

https://www.geld-welten.de

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