Rentenformel Rente berechnen – einfach erklärt | Mit Rentenrechner

Auch wenn sie allein im Alter nicht ausreicht: Die gesetzliche Rente ist für viele ein wesentlicher Baustein der Altersvorsorge. Doch wie wird die Höhe der Rente eigentlich errechnet? Die Antwort kommt hier. Mit Rechentool!

Parkbank hinter Eurozeichen

Die Formel für die Altersrente

Die Rentenformel sieht folgendermaßen aus:

Monatliche Rente = Entgeltpunkte x aktueller Rentenwert x Zugangsfaktor x Rentenartfaktor.

Klingt kompliziert? Wir erklären es.

Entgeltpunkte

Die Entgeltpunkte spiegeln das Verhältnis zwischen dem individuellen Gehalt eines Arbeitnehmers und dem Durchschnittseinkommen in Deutschland wider. Verdient der zukünftige Rentenempfänger genau so viel wie der Durchschnitt, erhält er pro Erwerbsjahr genau einen Entgeltpunkt. Wenn er doppelt so viel verdient, werden ihm zwei Entgeltpunkte gutgeschrieben. Verdient er nur die Hälfte, bekommt er einen halben Punkt. 

Kindererziehungszeiten oder Pflegezeiten von Angehörigen werden so berücksichtigt, als hätten Sie in diesem Zeitraum den jeweiligen Durchschnittsverdienst gehabt.

Das Durchschnittseinkommen wird für jedes Jahr von der deutschen Rentenversicherung neu berechnet.

Aktueller Rentenwert

Der aktuelle Rentenwert ist der Eurobetrag, den der Rentenempfänger für einen Entgeltpunkt als monatliche Rente erhält. Der Rentenwert wird wie das Durchschnittsentgelt jährlich angepasst. 

  • Stand Juli 2025: Ein Entgeltpunkt entspricht bundesweit einheitlich 40,79 €.
  • Stand Juli 2024: Ein Entgeltpunkt entspricht bundesweit einheitlich 39,32 €.
  • Stand Juli 2023: Ein Entgeltpunkt entspricht bundesweit einheitlich 37,60 €.
  • 2022: Ein Entgeltpunkt entsprach 36,02 Euro Rente pro Monat für Rentenempfänger aus den alten Bundesländern, 35,52 Euro in den neuen Bundesländern.
  • 2014 betrug dieser Wert: 28,61 € (alte Bundesländer) und 26,39 (neue Bundesländer)
  • 2018: 32,03 € (alt), 30,69 (neu)

Man erkennt: In den letzten Jahren wurde der Rentenwert um ca. 1 € pro Jahr erhöht. Allerdings bewegte sich die Inflation in diesen Jahren in gemäßigten Bahnen.

Zugangsfaktor

Der Zugangsfaktor richtet sich nach dem Alter des Versicherten zu Beginn des Rentenbezugs. Er hat den Wert eins, wenn der zukünftige Rentenempfänger bis zum offiziellen Renteneintrittsalter berufstätig ist. Arbeitet er länger, erhöht sich der Faktor – und damit auch die Rente. Geht der Rentenempfänger früher in Rente, sinkt der Wert – und damit auch die Höhe der Rente. Zum Beispiel auf:

  • 1 Jahr früher in Rente = Zugangsfaktor 0.96
  • 2 Jahre = 0,93
  • 3 Jahre = 0,89
  • 4 Jahre = 0,86

Für jeden Monat, den man die Rente vor der Regelaltersgrenze bezieht, wird die Rente um 0,3 Prozent gekürzt, während sie für jeden Monat des späteren Rentenbeginns um 0,5 Prozent erhöht wird.

Rentenartfaktor

Abhängig von der Art der Rente werden dem Rentenkonto weitere Punkte gutgeschrieben. Sie sind als Rentenartfaktor definiert. Bei Renteneintritt zum offiziellen Renteneintrittsalter beträgt der Wert 1,0. Bei einem Renteneintritt aus anderen Gründen ändert sich der Wert, bei vorzeitigem Renteneintritts wegen teilweiser Erwerbsminderung beispielsweise beträgt der Rentenartfaktor 0,5 und für Witwenrenten 0,55 oder 0,6. 

Rechenbeispiel

Ein Arbeitnehmer hat 34 Jahre lang gearbeitet und immer genau das Durchschnittseinkommen verdient, er hat somit 34 Entgeltpunkte angesammelt. Da er bis zum Renteneintrittsalter gearbeitet hat, kommt der Zugangsfaktor 1,0 zum Tragen. Der Rentenartfaktor beträgt ebenfalls 1,0. Der geltende Rentenwert beträgt 36,02 Euro.

34 Entgeltpunkte x Zugangsfaktor 1,0 x Rentenartfaktor 1,0 x Rentenwert 40,79 = 1386,86 Euro monatliche Altersrente.

Rentenrechner

Nutzen Sie den folgenden Rentenrechner zur Ermittlung Ihrer gesetzlichen Rente:

Rentenrechner für die gesetzliche Rente
Dieser Rechner berechnet die Rente nach der Formel:
Monatliche Rentenhöhe = Entgeltpunkte x Zugangsfaktor x Aktueller Rentenwert x Rentenartfaktor.
Erläuterungen zu allen Punkten bei der Eingabe bzw. unten.
Die aktuellen Entgeltpunkte finden sich auf dem Rentenbescheid. Verdient man durchschnittlich, kommt ein Entgeltpunkt pro Arbeitsjahr bis Renteneintritt hinzu. Punkte
2024 erhält man 39,32 € an Monatsrente pro Entgeltpunkt. Im Schnitt stieg der Rentenwert in den letzten Jahren um rund 1 € pro Jahr. Wir haben als Vorgabe 49 € eingestellt, ein zu erwartender Wert in 10 Jahren.
Der Zugangsfaktor richtet sich nach dem Alter des Versicherten zu Beginn des Rentenbezugs. Er hat den Wert eins, wenn der zukünftige Rentenempfänger bis zum offiziellen Renteneintrittsalter berufstätig ist. Arbeitet er länger, erhöht sich der Faktor – und damit auch die Rente. Geht der Rentenempfänger früher in Rente, sinkt der Wert – und damit auch die Höhe der Rente. Zum Beispiel auf: 1 Jahr früher in Rente = Zugangsfaktor 0.96 2 Jahre = 0,93 3 Jahre = 0,89 4 Jahre = 0,86 Faktor
Normalerweise gleich 1. Abhängig von der Art der Rente kann sich dieser Faktor ändern, z. B. bei Erwerbsminderungsrente auf 0,5. Faktor
 
* = notwendig zur Berechnung

Inflation einberechnen

Von 100 € wird man sich aller Voraussicht nach in 10 Jahren (deutlich) weniger kaufen können als heute. Darum sollte man bei der Bewertung der Rentenhöhe stets die zukünftige Kaufkraft im Auge haben. Nutzen Sie hierfür unseren Kaufkraftrechner:

Kaufkraft meiner Rente
Der folgende Rechner berechnet die Kaufkraft meiner künftigen Rente in heutigen Preisen.
Diesen monatlichen Eurobetrag erwarte ich zu Rentenbeginn
Im Zeitraum 1960 bis 2021 lag die durchschnittliche Inflationsrate bei 2,6 % pro Jahr. % / Jahr
Bitte nur volle Jahre angeben. Jahre
 
* = notwendig zur Berechnung


Ihr Feedback und/oder Verbesserungsvorschlag für obige Rechner

War alles verständlich? Könnte eine Eingabe oder Ausgabe klarer benannt sein? Besser erläutert? Oder ... Vielen Dank für jeden Hinweis. Bitte schreiben Sie auch, wenn Sie die Rechner hilfreich fanden. Danke.

 

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Antwort 1
In Bezug auf den Renteneintritt wird die Steuerlast größer, die Abzüge hingegen nehmen ab.
Beide Kurven müssen sich zu einem Zeitpunkt kreuzen.
Ist das der optimale Zeitpunkt um in Rente zu gehen?
Wie kann man diesen Zeitpunkt ermitteln?
einen Visualisierung des Verlaufes ab alter 63 wäre wünschenswert.

Die Grundrente

Zuschlag bei geringer Rente
DIE GRUNDRENTE
in aller Kürze erläutert

  • Start
    Die Grundrente gibt es seit dem 1. Januar 2021.
  • Ziel
    Rentnern, die lange gearbeitet haben, aber unterdurchschnittlich eingezahlt haben, einen Zuschlag zur Rente zu zahlen.
  • Voraussetzung für volle Grundrente
    Mindestens 35 Jahre Grundrentenzeiten. Hierzu zählen vornehmlich Jahre der Beschäftigung, aber auch Zeiten der Kindererziehung, Pflege und andere, in denen „die Beitragsleistung an die Rentenkasse mindestens 0,025 Entgeltpunkten pro Monat entspricht“.
  • Höhe der Zuzahlung
    Wenn anspruchsberechtigt, werden die Entgeltpunkte auf max. 0,8 Punkte pro Jahr verdoppelt – für maximal 35 Jahre. Dieser Wert wird danach um 12,5 % gekürzt. Einnahmen über dem Freibetrag von 1.250 € (Paare: 1.950 €) werden zu 60 % angerechnet.
  • Berechnungsbeispiel der Rentenversicherung
    Verkäuferin, 40 Jahre Arbeit x 0,75 Entgeltpunkte x 40,79 Euro (Rentenwert Juli 2025) = 1223,70 Euro Rente – normalerweise.
    Zuschlag von 0,05 Entgeltpunkten, der um 12,5 Prozent gekürzt wird (= 0,0438 Entgeltpunkte). Dieser Zuschlag von 0,0438 Entgeltpunkten wird für 35 Jahre mit dem aktuellen Rentenwert West berechnet:

    35 Jahre x 0,0438 Entgeltpunkte x 40,79 Euro = rund 62,67 Euro Grundrentenzuschlag zur Rente

    => Neue (Grund-)Rente: 1286,37 Euro

Künftigen Rentenanspruch abklären

Rentenanspruch klären: Anleitung

So klären Sie Ihren Rentenanspruch bei der Gesetzlichen Rentenversicherung

Für die gesetzliche Rentenversicherung, die Rente vom Staat, gilt: Sie ist sicher aber oft nicht ausreichend. Böse ausgedrückt: Es ist kein Staat mehr mit dem Staat zu machen, Selbstvorsorge ist nötig. Die demographische Entwicklung (steigender Anteil alter Menschen) und die hohen Schulden von Deutschland verhindern zukünftig wahrscheinlich einträgliche Rentenzahlungen.

Starten wir mit der Bestandsaufnahme und schauen, was Sie von der gesetzlichen Rentenversicherung voraussichtlich zu erwarten haben. ► Rentenbescheid anfordern ► Kontoauszug der Rente verstehen ► Rentenrechner ► Beratung in Anspruch nehmen

Hier weiterlesen: Rentenanspruch klären: Anleitung


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Kurz erläutert
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  • Die erste Säule stellt die Basisabsicherung dar. Bestandteile sind die gesetzliche Rente, berufsständische Versorgungswerke und Rürup-Rente.
  • Zur zweiten Säule gehören sämtliche förderungswürdigen Vorsorgemaßnahmen, darunter die betriebliche Altersvorsorge (bAV) und die Riester-Rente.
  • Die dritte Säule umfasst die privaten Vorsorgemaßnahmen, die nicht vom Staat gefördert werden. Dazu zählen die privaten Renten- und Lebensversicherungen sowie Fondssparpläne.

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Geschrieben von

Peter Bödeker
Peter Bödeker

Peter Bödeker hat Volkswirtschaftslehre studiert und arbeitet seit seinem Berufseinstieg im Bereich Internet und Publizistik. Nach seiner Tätigkeit im Agenturbereich und bei einem Kapitalanlageunternehmen (für geschlossene Fonds) ist er seit 2002 selbständig als Autor und Betreiber von Internetseiten.

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