Vorzeitig in Rente gehen – optimalen Ausstieg finden – Roadmap
Steht man nur noch wenige Jahre vor der Rente, gilt es, Entscheidungen zu treffen und letzte Weichenstellungen zu treffen. Möchte ich vorher in den Ruhestand gehen? Welche Renteneinbußen muss ich dafür in Kauf nehmen? Ab wann kann ich (nahezu) ohne Abschlag meine Rente genießen? Auch kurz vor Renteneintritt können noch Weichenstellungen vorgenommen werden.
Dieser Artikel zeigt die notwendigen Schritte für den vorzeitigen Ruhestand.
Kurz zusammengefasst
Mit der Einführung der abschlagsfreien Rente mit 63 Jahren sind viele langjährige Arbeitnehmer dem vorzeitigen Ruhestand näher gekommen. 45 Versicherungsjahre werden benötigt, um die volle Rente zu genießen. Ansonsten muss man mit Rentenabschlägen bei der Frührente rechnen.
- Abschlagsfreie Rente mit 63
Bedingung: 45 Versicherungsjahre, vor 1953 geboren. Ab Jahrgang 1964 abschlagsfrei mit 65. Dazwischen siehe untenstehende Tabelle. - Rente mit 63 mit Abschlag
Bedingung: 35 Versicherungsjahre. Abschläge: Sie untenstehende Tabelle. - Frührente für vor 1952 Geborene
Bedingung: 15 Versicherungsjahre. Gilt für Frauen, Altersteilzeitbeschäftige und Arbeitslose. Für jeden vorgezogenen Monat werden 0,3 Prozent Rente abgezogen. - Schwerbehinderte
Erleichterte Sonderbedinungen für vorzeitige Rente, abhängig vom Geburtsjahr. Mit der Rentenkasse klären. - Neue Möglichkeit: Frührente plus weiter arbeiten
Die Grundrente
Zuschlag bei geringer Rente
DIE GRUNDRENTE
in aller Kürze erläutert
- Start
Die Grundrente gibt es seit dem 1. Januar 2021. - Ziel
Rentnern, die lange gearbeitet haben, aber unterdurchschnittlich eingezahlt haben, einen Zuschlag zur Rente zu zahlen. - Voraussetzung für volle Grundrente
Mindestens 35 Jahre Grundrentenzeiten. Hierzu zählen vornehmlich Jahre der Beschäftigung, aber auch Zeiten der Kindererziehung, Pflege und andere, in denen „die Beitragsleistung an die Rentenkasse mindestens 0,025 Entgeltpunkten pro Monat entspricht“. - Höhe der Zuzahlung
Wenn anspruchsberechtigt, werden die Entgeltpunkte auf max. 0,8 Punkte pro Jahr verdoppelt – für maximal 35 Jahre. Dieser Wert wird danach um 12,5 % gekürzt. Einnahmen über dem Freibetrag von 1.250 € (Paare: 1.950 €) werden zu 60 % angerechnet. - Berechnungsbeispiel der Rentenversicherung
Verkäuferin, 40 Jahre Arbeit x 0,75 Entgeltpunkte x 39,32 Euro (Rentenwert Juli 2024) = 1179,60 Euro Rente – normalerweise.
Zuschlag von 0,05 Entgeltpunkten, der um 12,5 Prozent gekürzt wird (= 0,0438 Entgeltpunkte). Dieser Zuschlag von 0,0438 Entgeltpunkten wird für 35 Jahre mit dem aktuellen Rentenwert West berechnet:
35 Jahre x 0,0438 Entgeltpunkte x 39,32 Euro = rund 60,28 Euro Grundrentenzuschlag zur Rente
=> Neue (Grund-)Rente: 1239,88 Euro
1. Altersteilzeit
Andere überlegen sich die Alternative der Altersteilzeit und gehen dann in Frührente. Dieses Modell ist für viele ein idealer Übergang zum Ruhestand. Tipp: Manch Arbeitgeber hält die Zahlungen an die gesetzliche Rentenversicherung trotzdem so hoch, als würde man voll oder annähernd voll weiterarbeiten. Die Unterschiede variieren von Branche zu Branche und dort auch noch von Arbeitgeber zu Arbeitgeber. Hier müssen Sie Ihre eigene Situation abklären.
2. Frührente plus Weiterarbeit: das lohnt sich oftmals!
Früher in Rente und weiter arbeiten
Früher in Rente und weiter arbeiten – das lohnt sich oft!
Wer Frührente in Anspruch nimmt bzw. vorzeitig in Altersrente geht, kann nun unbegrenzt dazuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird.
Die Stiftung Warentest hat in der Ausgabe Juli 2023 Modellrechnungen für das Thema "Früher in Rente und weiter arbeiten – lohnt sich das?" erstellt. Es geht insbesondere um die Optionen für den vorzeitigen Rentenbezug und den Vergleich von "Weiterarbeit bis zur Regelaltersgrenze" und "Frührente plus Weiterarbeit in Voll- oder Teilzeitarbeit". Hier sind die wichtigsten Ergebnisse:
3. Vorteil Sparkönig
Wer sich bis Anfang 60 ein Finanzpolster aufbauen konnte, kann auf der Zielgeraden noch Kurskorrekturen vornehmen:
- Bei der GRV einzahlen und damit eventuelle Abschläge ausgleichen
- Das Kapital in eine private Rentenversicherung stecken und damit den Rentenabschlag ausgleichen.
4. Privat versus gesetzlich
Erstaunlich: Oftmals bringt die Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung deutlich mehr Garantierente, als durch den Garantiezins bei einer privaten RV zugesichert wird. Lassen Sie sich beide Varianten vorrechnen. Unsicher ist, inwiefern die private RV Überschüsse erwirtschaftet, die dann die Zusage der GRV erreicht oder gar überflügelt.
So hat Finanztest ermittelt, dass eine Frau, die 1,5 Jahre vorher in den Ruhestand gehen wollte, rund
19.000 Euro in die GRV einzahlen sollte, um 82 .- Euro Minderrente auszugleichen. Eine alternative private RV bot für diesen Betrag nur 66.- Euro Garantierente.
4.1. Ihr Fahrplan
- Rentenauskunft einholen, Ansprüche abklopfen. Sie kriegen diese alle drei Jahre zugesendet. Alternativ informieren Sie sich unter 0800/10004800
- Fehlzeiten und Falschmeldungen abklären.
- Ermitteln, ob und wie hoch Ihre Rentenlücke ausfällt.
5. Betriebsrente und Riester-Rente – Kapitalauszahlung oder monatliches Einkommen
Bei der Riester-Rente kann bei Renteneintritt noch gewählt werden, ob man mit dem angesparten Anspruch die eigene Immobilie abzahlen will. Voraussetzung: Sie haben mindestens 3.000 Euro in der Riester-Rente angespart. Das kann sich durchaus lohnen, da Riester-Garantien niedrig ausfallen.
Weiter geht die Wahlmöglichkeit bei einer betrieblichen RV: Hier kann das gesamte angesparte Kapital oder nur ein Teil ausgezahlt werden.
Aber Sie sollten sich jetzt entscheiden. Wenn Sie die Kapitalauszahlung wählen und später doch noch einen Teil davon in Rentenzahlung umwandeln möchten, würden Sie vermutlich ein schlechteres Angebot erhalten. Der Grund: Früher lag der Garantiezins deutlich höher und man rechnet zudem bei heutigen Verträgen mit einer höheren Lebenserwartung als damals.
Angestellte des öffentlichen Dienstes haben die Wahlmöglichkeit Kapital <-> Rente leider nicht. Für sie ist die Auszahlung in Form der Rente vorgegeben. Andere Betriebsrentenvereinbarungen lassen nur eine Kapitalauszahlung zu. Sie sehen: Die konkreten Bedingungen sind bei jeder Betriebsrente anders. Teilweise ist ein Hinterbliebenenschutz im Vertrag enthalten. Klären Sie die für Sie geltenden Bedienungen mit Ihrer Betriebsrente ab.
5.1. Steuern in der Rente
Bedenken Sie: Je später Sie in Rente gehen um damit einen Rentenabschlag zu vermeiden, umso höher fällt zwar Ihre Bruttorente aus, Sie zahlen aber auch mehr Steuern und höhere Abgaben für Kranken- und Pflegeversicherung. Vergleichen Sie bei Ihrer Entscheidung immer Ihre Nettorente! Siehe Tipps auf der Seite "Versorungs- bzw. Rentenlücke berechnen".
5.2. Reserven parat halten
Stecken Sie nicht alles Geld in eine Versicherung oder legen es fix in einer Geldanlage an. Kalkulieren Sie Umbaumaßnahmen und Reparaturen in der Immobilie mit ein. Was ist für den Fall der Pflegebedürftigkeit. Wollen Sie sich eventuell in einem Pflegeheim einkaufen?
6. Regelaltersrente und Frührente mit 63
Hier finden Sie nun die Tabellen zum Eintritt in die Frührente. Terminus: Besonders langjährig Versicherte
Abschlagsfreie Rente mit 63 bei 45 Versicherungsjahren
Die abschlagsfreie Rente mit 63 nach 45 Versicherungsjahren erhält:
Geburtsjahr | Mögliches Renteneintrittalter |
1951 und 1952 | 63 Jahre |
1953 | 63 Jahre + 2 Monate |
1954 | 63 Jahre + 4 Monate |
1955 | 63 Jahre + 6 Monate |
1956 | 63 Jahre + 8 Monate |
1957 | 63 Jahre + 10 Monate |
1958 | 64 Jahre |
1959 | 64 Jahre + 2 Monate |
1960 | 64 Jahre + 4 Monate |
1961 | 64 Jahre + 6 Monate |
1962 | 64 Jahre + 8 Monate |
1963 | 64 Jahre + 10 Monate |
1964 | 65 Jahre |
1965 und später | 65 Jahre |
Quelle: Die richtige Altersrente (PDF); alle Angaben ohne Gewähr Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte kann nicht vorzeitig in Anspruch genommen werden, auch nicht mit Abschlägen. |
Regelaltersrente und Frührente mit Abschlag
Kommt man im Alter von 63 nicht auf 45 Versicherungsjahre, muss man folgende Abschläge einkalkulieren:
Geburtsjahr | Regelaltersrente | Abschlag bei Rente mit 63 in % |
des Versicherten | Anspruch auf eine Regelaltersrente haben fast alle Versicherten der GRV, die gearbeitet oder Kinder erzogen haben. Lediglich fünf Jahre Versicherungszeit müssen zusammen gekommen sein. | Die Rente mit 63 mit Abschlägen gibt es für Menschen, die mindestens 35 Beitragsjahre in der GRV nachweisen können. |
1950 | 65 Jahre und 4 Monate | 8,4 |
1951 | 65 Jahre und 5 Monate | 8,7 |
1952 | 65 Jahre und 6 Monate | 9 |
1953 | 65 Jahre und 7 Monate | 9,3 |
1954 | 65 Jahre und 8 Monate | 9,6 |
1955 | 65 Jahre und 9 Monate | 9,9 |
1956 | 65 Jahre und 10 Monate | 10,2 |
1957 | 65 Jahre und 11 Monate | 10,5 |
1958 | 66 Jahre und 0 Monate | 10,8 |
1959 | 66 Jahre und 2 Monate | 11,4 |
1960 | 66 Jahre und 4 Monate | 12 |
1961 | 66 Jahre und 6 Monate | 12,6 |
1962 | 6 Jahre und 8 Monate | 13,2 |
1963 | 66 Jahre und 10 Monate | 13,8 |
ab 1964 | 67 Jahre und 0 Monate | 14,4 |
Quelle: Die richtige Altersrente (PDF); Alle Angaben ohne Gewähr. In der Quelle auch die Sonderregeln für Schwerbehinderte und Angaben über die Altersrente für Arbeitslose und nach Altersteilzeit, die Altersrente für Frauen bis Jahrgang 1951, zur Teilrente und zur Krankenversicherung in der Rente.
|
"Das Menschenleben ist seltsam eingerichtet: Nach den Jahren der Last hat man die Last der Jahre."
7. Zeiten für die Frührente
Welche Zeiten zählen für die Berechnung der „45 Versicherungsjahre“?
Zu den 45 Versicherungsjahren, die für die "Frührente ohne Abschlag" notwendig sind, zählen nicht nur Beiträge aus einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Auch die Erziehung von Kindern sowie die Pflege von Angehörigen und weitere Zeiten werden berücksichtigt. Wichtig für alle, die wegen der Wirtschaftskrise in Kurzarbeit waren: Diese Monate sind für die Frührente nicht verloren. Zwar sind die Rentenbeiträge geringer als für den höheren Verdienst vor der Kurzarbeit. Doch die Zeit zählt voll. Konkret zählen:
- Zeiten mit Pflichtbeiträgen aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung,
- versicherungspflichtiger Minijob,
- Pflichtbeiträge aus selbstständiger Tätigkeit,
- Zeiten mit freiwilligen Beiträgen,
- des Wehr- oder Zivildienstes,
- Zeiten der betrieblichen Ausbildung,
- Zeiten von Arbeitslosengeld I,
- nicht erwerbsmäßige Pflege,
- Übergangsgeld,
- Zeiten, in denen Angehörige nicht erwerbsmäßig gepflegt wurden,
- der Kindererziehung bis zum zehnten Lebensjahr des jüngsten Kindes,
- Zeiten des Bezugs von Krankengeld oder von Übergangsgeld,
- in denen Leistungen bei beruflicher Weiterbildung oder Umschulung bezogen wurden,
- in denen Kurzarbeitergeld, Insolvenzgeld, Schlechtwettergeld und Winterausfallgeld bezogen wurde und
- sonstige Zeiten, die als Ersatzzeiten (z. B. politische Haft in der DDR) gelten.
Nicht mitgerechnet werden jedoch Zeiten mit Arbeitslosenhilfe oder Arbeitslosengeld 2. Auch Zeiten aus einem Versorgungsausgleich oder Rentensplitting zählen nicht mit. Schul- und Studienzeiten bleiben ebenfalls außen vor. Deshalb schaffen die meisten Akademiker die 45 Versicherungsjahre nicht. Wenn sie aber schon früh an später denken, sind diese vielen Jahre keine unüberwindbare Hürde: Studierende mit Minijob sollten die Rentenversicherungspflicht nicht abwählen, denn dann zählen diese Zeiten für die Frührente.
Frührente MIT ABSCHLAG nach 35 Jahren
Für die 35 Jahres-Frist werden mehr Zeiten angerechnet, zum Beispiel:
- Zeiten in Schule bzw. Hochschule
- Versorgungsausgleich nach Scheidung und Rentensplitting
8. Rechner zur Lücke in meinen Rentenansprüchen
Rechner Versorgungslücke
Obwohl die Rentensteuerlast vermutlich nicht allzu hoch sein wird: Rechnen Sie möglichst mit Ihrer Netto-Rente nach Steuern und Abgaben. Die Stiftung Warentest bieten einen Rechner zur Ermittlung der Nettorente an.
9. Vorzeitig in Rente gehen ohne Abschlag: Sonderzahlung macht es möglich!
Sonderzahlung Rentenversicherung ab 50
Das lohnt (oft):
Sonderzahlung Rentenversicherung ab 50: Anleitung und Rechner
Es erfreut sich zunehmender Beliebtheit, gilt aber nach wie vor als Geheimtipp. Das Prozedere ist auch nicht ganz einfach, zudem wollen steuerliche Vorteile geschickt genutzt werden. Die Rede ist von einer möglichen Sonderzahlung zur Rentenversicherung ab 50.
Finanztest und andere haben errechnet: Wenn Sie sich einer guten Gesundheit erfreuen und mit einem (normal) langen Leben rechnen, sind Sonderzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung eine gute Investition. Eine der wenigen sinnvollen Geldanlagen, die Arbeitnehmern im Alter von 50 aufwärts offen steht. Vor allem dann, wenn die möglichen Steuererleichterungen optimal genutzt werden. Allein in 2018 haben 17.086 Einzahler diese Möglichkeit genutzt. Tendenz steigend. 2020 waren es schon ca. 35.000, 2021 sogar 41.483.
Allerdings ist der Vorgang nicht ganz einfach und bedarf dem Befolgen einiger Schritte. Wir listen diese auf, erläutern jeden Punkt und verweisen auf notwendige Formulare und hilfreiche Rechner.
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