Kapitalertragssteuer: Rechner, Erläuterung und Tipps

Seit 2009 gilt in Deutschland für alle Kapitaleinnahmen (Zinsen, Dividenden, Kurssteigerungen) ein einheitlicher Steuersatz von 25 %. Diese als Abgeltungssteuer (weil damit die Steuern auf Kapitalerträge abgegolten sind) ausgestaltete Kapitalertragssteuer wird auch Quellensteuer genannt, da diese direkt von der jeweiligen Bank oder Fondsgesellschaft an den Staat entrichtet wird. Also dort, wo sie Ihre Wertpapiere aufbewahren.

Lesen Sie hier, wie viel Sie zu zahlen haben und was Sie bei der Kapitalertragssteuer bzw. Abgeltungssteuer beachten sollten.

Symbolbild Kapitalertragssteuer

Inhalt: Kapitalertragssteuer Rechner

Kurz zusammengefasst

  • Höhe der Kapitalertragssteuer in Deutschland heute:
    Die Kapitalertragssteuer in Deutschland beträgt derzeit 25 Prozent, zuzüglich Solidaritätszuschlag (5,5 % der Kapitalertragsteuer) und ggf. Kirchensteuer (8 oder 9 % der Kapitalertragsteuer).
  • Worauf Kapitalertragssteuer erhoben wird:
    Die Kapitalertragssteuer wird auf verschiedene Kapitalerträge erhoben, darunter Zinsen, Dividenden und Kursgewinne aus Wertpapierverkäufen.
  • Wer erhebt und abführt:
    Die Kapitalertragssteuer wird von den Kreditinstituten, Depotbetreibern oder Investmentgesellschaften einbehalten und an das Finanzamt abgeführt.
  • Synonyme für Kapitalertragssteuer:
    Synonyme für Kapitalertragssteuer sind unter anderem Abgeltungssteuer, Abzugssteuer oder manchmal Quellensteuer.
  • Verrechnung von Verlusten:
    Verluste aus Kapitalanlagen können mit Gewinnen aus derselben Einkunftsart verrechnet werden, um die Steuerlast zu mindern.
  • Freibeträge und ihre Einrichtung:
    Es darf bei der Bank/beim Depotbetreiber ein Freibetrag bis zur Höhe des Sparer-Pauschbetrags (seit 2023: 1000 € / 2000 € bei Verheirateten) in Anspruch genommen werden. Erst ab Kapitaleinnahmen, die diese Höhe überschreiten, muss die Kapitalertragssteuer gezahlt werden. Damit Ihre Bank/der Depotbetreiber das berücksichtigen kann, müssen Sie einen sogenannten Freistellungsauftrag einreichen. Sie können den Freibetrag auf verschiedene Fonds / Sparkonten etc. aufteilen - Sie müssen nur die Übersicht behalten :-).
  • Rückerstattung zuviel bezahlter Kapitalertragssteuer:
    Zuviel bezahlte Kapitalertragssteuer kann durch die Angabe in der Steuererklärung zurückgeholt werden. Die entsprechenden Beträge werden dann mit der festgesetzten Einkommensteuer verrechnet (bzw. man zahlt nur Steuern in Höhe des eigenen Steuersatzes) und ggf. erstattet.

Details und Erläuterungen zu allen Punkten im weiteren Artikel.

1. Rechner Kapitalertragssteuer

Rechner für Kapitalertragssteuer
Mit diesem Rechner können Sie die Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge berechnen.
Kapitalerträge*
Bitte geben Sie hier alle Gewinne aus steuerpflichtigen Kapitalanlagen innerhalb eines Jahres an.
Freibetrag*
Soll ein Freibetrag bei der Berechnung der Steuer abgezogen werden?
Kirchensteuer*
Wenn Sie Kirchensteuern bezahlen, geben Sie hier 8 (Baden-Würtemberg und Bayern) oder 9 Prozent an.
%
 
* = notwendig zur Berechnung

2. Grundlagen der Kapitalertragssteuer

Die Kapitalertragssteuer, oftmals auch Abgeltungssteuer genannt, betrifft jeden, der Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielt, sei es durch Zinsen, Dividenden oder den Verkauf von Wertpapieren. Die Bedeutung dieser Steuer reicht weit über die individuelle Steuererklärung hinaus und hat tiefe Verwurzelungen in der Wirtschafts- und Sozialpolitik Deutschlands.

Die Bedeutung der Kapitalertragssteuer liegt nicht nur in ihrer Rolle als Einnahmequelle für den Staat, sondern auch in ihrer Funktion, die Kapitalmärkte zu regulieren und eine gerechte Verteilung der Steuerlast zu gewährleisten. Sie ist ein Element der Bemühungen, Steuergerechtigkeit zu schaffen und sicherzustellen, dass alle Bürgerinnen und Bürger ihren fairen Beitrag zum Gemeinwohl leisten.

2.1. Definition und Arten von Kapitaleinkünften

Kapitaleinkünfte sind die Einkünfte, die aus dem Einsatz von Kapitalvermögen erwirtschaftet werden. Sie umfassen eine Vielzahl von Einnahmequellen, darunter Zinsen aus Sparbüchern und Festgeldkonten, Dividenden aus Aktienbesitz sowie Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren, auch Fonds. Diese Einkünfte unterliegen in Deutschland der Kapitalertragssteuer, die direkt an der Quelle, also bei der Auszahlung der Erträge, einbehalten und an das Finanzamt abgeführt wird.

Auch Ausschüttungen von Geldmarktfonds und Rentenfonds werden mit Abgeltungssteuer belegt.

Bei Leibrenten-Zahlungen wird nur der Ertragsanteil mit Abgeltungssteuer belegt.

Anders sieht es bei Riester oder Rürup-Renten aus. Diese werden während des Vermögensaufbaus nicht besteuert. Zum Ausgleich wird die Riester-Rente später in voller Höhe versteuert. Auch Rürup-Renten unterliegen am Ende voll der normalen Steuerbelastung. Ähnlich verhält es sich auch mit Firmenrenten. Das ist in aller Regel aber günstig, da zur Rente meist ein geringerer Steuersatz vorliegt.

2.2. Berechnung der Kapitalertragssteuer

Die Bemessungsgrundlage für die Kapitalertragssteuer sind die Einkünfte, die aus Kapitalvermögen erzielt werden. Dazu zählen Zinsen, Dividenden und Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren. Der Standardsteuersatz beträgt 25 % auf die erzielten Kapitalerträge, zusätzlich kommen der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer hinzu. Dieser pauschale Steuersatz soll die Besteuerung vereinfachen und für Transparenz sorgen.

Es ist wichtig zu verstehen, dass der Steuersatz pauschal ist, unabhängig vom persönlichen Einkommensteuersatz des Anlegers. Dies bedeutet, dass Kapitaleinkünfte nicht zum sonstigen Einkommen hinzugerechnet und dann dem individuellen Steuersatz unterworfen werden, sondern separat besteuert werden. Es sei denn, der persönliche Einkommenssteuersatz liegt niedriger, dann kann man sich einen Teil der bezahlten Kapitalertragssteuer mit der Steuererklärung zurückholen.

Freistellungsauftrag und Sparer-Pauschbetrag

Ein wichtiges Instrument zur Optimierung der Steuerlast auf Kapitaleinkünfte ist der Freistellungsauftrag. Kapitalanleger können diesen Auftrag bei ihrer Bank einreichen, um einen bestimmten Betrag ihrer Kapitalerträge von der Steuer freizustellen. Für Alleinstehende liegt der Sparer-Pauschbetrag seit 2023 bei 1.000 Euro, für zusammen veranlagte Ehepaare oder eingetragene Lebenspartnerschaften bei 2.000 Euro pro Jahr. Bis zu diesen Beträgen werden die Kapitalerträge nicht besteuert, was eine direkte Steuerersparnis bedeutet.

Beispiel zur Berechnung

Ein Anleger erhält 1.200 Euro Zinseinkünfte aus einem Festgeldkonto. Er hat einen Freistellungsauftrag bis zum Maximalbetrag von 1.000 Euro erteilt. Die Zinseinkünfte bis zu diesem Betrag bleiben steuerfrei. Auf die verbleibenden 200 Euro werden 25 % Kapitalertragssteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer erhoben.

2.3. Umfrage: Wie wichtig ist die Kapitalertragssteuer für Sie?

Wie beeinflusst die Kapitalertragssteuer Ihre Anlageentscheidungen?

 

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2.4. Rechtlicher Rahmen und historische Entwicklung

Ursprünglich wurden Kapitaleinkünfte als Teil des persönlichen Einkommens versteuert und dementsprechend nach dem individuellen Einkommensteuertarif besteuert. Die Einführung der Abgeltungssteuer im Jahr 2009 markierte einen Wendepunkt, indem sie einen einheitlichen Steuersatz für fast alle Arten von Kapitaleinkünften einführte. Diese Änderung zielte darauf ab, die Steuererklärung für Kapitalanleger zu vereinfachen und die Attraktivität von Kapitalanlagen zu steigern.

Durch die Einführung der Abgeltungssteuer und die damit verbundene Vereinfachung der Steuererklärung wurde ein wichtiger Schritt zur Modernisierung des deutschen Steuersystems vollzogen. Die stetige Anpassung an internationale Standards und die Berücksichtigung der Dynamiken globaler Finanzmärkte bleiben zentrale Herausforderungen für die Zukunft der Kapitalertragssteuer in Deutschland.

2.5. Unterschiede zu anderen Einkunftsarten

Im Vergleich zu anderen Einkunftsarten wie Einkommen aus selbstständiger Arbeit, Vermietung und Verpachtung oder nichtselbstständiger Arbeit unterscheidet sich die Besteuerung von Kapitaleinkünften grundlegend. Während die meisten anderen Einkunftsarten nach dem progressiven Einkommensteuertarif besteuert werden, wo der Steuersatz mit steigendem Einkommen zunimmt, gilt für Kapitaleinkünfte der einheitliche Steuersatz der Abgeltungssteuer. Diese Unterscheidung bietet eine Reihe von Steuergestaltungsmöglichkeiten und kann insbesondere für gut verdienende Anleger steuerliche Vorteile bieten.

2.6. Steueroptimierung für Kapitalanleger

Kapitalanleger haben verschiedene Möglichkeiten zur Steueroptimierung. Dazu gehört die Ausnutzung des Sparer-Pauschbetrags, die geschickte Verteilung von Anlagen auf verschiedene Anlageklassen und die Nutzung von Verlustverrechnungstopf. Ebenso können Anleger durch die Wahl der Anlageform (z.B. Thesaurierende vs. Ausschüttende Fonds) und die strategische Planung von Kauf- und Verkaufszeitpunkten ihre Steuerlast optimieren. Die Kenntnis und Anwendung dieser Möglichkeiten können die effektive Steuerbelastung auf Kapitaleinkünfte erheblich reduzieren.

Wenn Ihre Kinder Abgeltungssteuer zahlen, können Sie diese ebenfalls über Ihre Einkommenssteuererklärung zurückholen. Einfacher ist es, wenn Sie gleich bei der Bank eine Nichtveranlagungsbescheinigung einreichen.

2.7. Internationale Aspekte und Doppelbesteuerungsabkommen

Die Globalisierung der Finanzmärkte bringt es mit sich, dass Kapitalanleger zunehmend über Ländergrenzen hinweg investieren. In diesem Kontext spielen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) und die Regelungen zur Quellensteuer eine wichtige Rolle.

Deutschland hat mit vielen Ländern Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen, um zu verhindern, dass Einkünfte, die im Ausland erzielt werden, sowohl im Ausland als auch in Deutschland besteuert werden. Diese Abkommen legen fest, welches Land das Besteuerungsrecht für bestimmte Einkünfte hat und wie die im Ausland gezahlte Steuer auf die deutsche Steuerschuld angerechnet werden kann. Für Kapitalanleger bedeutet dies, dass die im Ausland auf Dividenden, Zinsen oder Veräußerungsgewinne gezahlte Quellensteuer oft auf die deutsche Kapitalertragssteuer angerechnet oder erstattet werden kann, was eine Doppelbesteuerung vermeidet.

3. Kritik und Reformvorschläge

Trotz ihrer Bedeutung und der Bemühungen um Effizienz und Gerechtigkeit steht die Kapitalertragssteuer in Deutschland auch in der Kritik. Dieses Kapitel geht auf aktuelle Kritikpunkte und Reformvorschläge ein und diskutiert deren potenzielle Auswirkungen.

Aktuelle Kritikpunkte an der Kapitalertragssteuer

  • Mangelnde Progressivität
    Die Abgeltungssteuer untergräbt das Prinzip der progressiven Besteuerung, indem sie einen festen Satz vorsieht. Dies begünstigt insbesondere wohlhabendere Anleger, die einen höheren persönlichen Steuersatz hätten, und widerspricht dem Ziel einer gerechten Steuerlastverteilung.
  • Komplexität trotz Pauschalsteuer
    Trotz des Ziels, die Besteuerung von Kapitaleinkünften durch die Einführung eines pauschalen Steuersatzes zu vereinfachen, bleibt das System komplex. Die Unterscheidung zwischen verschiedenen Arten von Kapitalerträgen, die Anrechnung ausländischer Quellensteuern und die Regelungen rund um den Sparer-Pauschbetrag und Freistellungsaufträge können für Laien schwer zu durchschauen sein.
  • Potenzielle Hemmung der Kapitalmarktinvestition
    Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass die Kapitalertragssteuer möglicherweise Investitionen in den Kapitalmarkt hemmt. Die Steuer kann dazu führen, dass Einzelpersonen zögern, in Aktien oder andere Wertpapiere zu investieren, was sowohl ihre persönlichen Vermögensaufbaustrategien als auch das allgemeine Wirtschaftswachstum beeinträchtigen kann.

Reformvorschläge und ihre potenziellen Auswirkungen

Vorschläge für eine Reform der Kapitalertragssteuer reichen von der Abschaffung der Abgeltungssteuer und der Rückkehr zur Besteuerung nach dem persönlichen Einkommensteuersatz bis hin zur weiteren Vereinfachung der Steuerregelungen, um Anlagen attraktiver zu machen und die Kapitalbildung zu fördern. Einige Experten schlagen vor, den Sparer-Pauschbetrag zu erhöhen, um kleinen und mittleren Einkommen entgegenzukommen. Eine solche Reform könnte die Steuergerechtigkeit erhöhen und gleichzeitig den Kapitalmarkt stärken, indem sie Anreize für breitere Bevölkerungsschichten schafft, in den Markt zu investieren.

Mögliche Entwicklungen und Trends

Ein Trend, der die Zukunft der Kapitalertragssteuer prägen könnte, ist die zunehmende Globalisierung der Finanzmärkte. Dies erfordert eine engere internationale Zusammenarbeit, um Steuerflucht und -vermeidung zu bekämpfen. Doppelbesteuerungsabkommen und der automatische Informationsaustausch sind hier wichtige Instrumente, deren Bedeutung weiter zunehmen wird.

Ein weiterer Aspekt ist die wachsende Bedeutung der nachhaltigen Kapitalanlage. Steuerliche Anreize könnten künftig stärker darauf ausgerichtet werden, Investitionen in nachhaltige und sozial verantwortliche Projekte zu fördern.

Die Rolle der Digitalisierung und Blockchain-Technologie

Die Digitalisierung und insbesondere die Blockchain-Technologie haben das Potenzial, die Kapitalmärkte und die Erhebung der Kapitalertragssteuer grundlegend zu verändern. Blockchain könnte für eine transparentere und effizientere Abwicklung von Wertpapiertransaktionen sorgen und gleichzeitig die Möglichkeiten zur Steuervermeidung reduzieren.

Digitale Plattformen und Kryptowährungen stellen jedoch auch neue Herausforderungen für das Steuersystem dar, etwa in Bezug auf die Identifizierung und Besteuerung von Transaktionen. Eine Anpassung der steuerlichen Regelungen an diese neuen Realitäten wird unumgänglich sein, um eine gerechte Besteuerung sicherzustellen und die technologische Innovation nicht zu behindern.

4. Umfrage: Kapitalertragssteuer ändern?

Würdest Sie eine Anpassung der Kapitalertragssteuer in Deutschland befürworten?

 

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5. FAQ Kapitalertragssteuer

Was ist die Kapitalertragssteuer in Deutschland? Die Kapitalertragssteuer ist eine Steuer auf Einkünfte aus Kapitalvermögen, wie Zinsen, Dividenden und Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren, mit einem standardmäßigen Steuersatz von 25% plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.
Wie hoch ist der Steuersatz für Kapitalerträge in Deutschland? Der Steuersatz für Kapitalerträge beträgt in Deutschland pauschal 25%, zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.
Was fällt alles unter Kapitalertragssteuer? Unter die Kapitalertragssteuer fallen Zinsen, Dividenden und Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren und anderen Kapitalanlagen.
Gibt es einen Freibetrag für die Kapitalertragssteuer? Ja, es gibt einen Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro für Alleinstehende und 2.000 Euro für zusammen veranlagte Ehepartner oder eingetragene Lebenspartnerschaften.
Kann man die Kapitalertragssteuer vermeiden oder reduzieren? Die Kapitalertragssteuer kann durch die Nutzung des Sparer-Pauschbetrags, Verlustverrechnung und die Wahl steuereffizienter Anlageformen reduziert, aber nicht vollständig vermieden werden.
Wie wird die Kapitalertragssteuer abgeführt? Die Kapitalertragssteuer wird in der Regel direkt von der Bank an das Finanzamt abgeführt, bei der die Kapitaleinkünfte erzielt wurden.
Müssen ausländische Kapitalerträge in Deutschland versteuert werden? Ja, ausländische Kapitalerträge müssen in Deutschland versteuert werden, wobei Doppelbesteuerungsabkommen und die Anrechnung ausländischer Quellensteuer berücksichtigt werden können.
Wie beeinflusst die Kapitalertragssteuer die Wahl der Anlageform? Die Kapitalertragssteuer kann die Wahl der Anlageform beeinflussen, indem Anleger steuereffiziente Produkte bevorzugen oder Anlagen wählen, die den Sparer-Pauschbetrag optimal nutzen.
Kann man einen Freistellungsauftrag für die Kapitalertragssteuer stellen? Ja, man kann einen Freistellungsauftrag bis zum Höhe des Sparer-Pauschbetrags erteilen, um Kapitalerträge bis zu diesem Betrag steuerfrei zu stellen.

6. Ergänzung oder Frage von Ihnen?

Können Sie etwas zu obigem Beitrag ergänzen? Oder ist eine Frage bei Ihnen unbeantwortet geblieben? Haben Sie einen Fehler gefunden?

Gibt es eine Frage zum Beitrag, etwas zu ergänzen oder vielleicht sogar zu korrigieren?

Fehlt etwas im Beitrag? ... Jeder kleine Hinweis/Frage bringt uns weiter und wird in den Text eingearbeitet. Vielen Dank!

 

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Geschrieben von

Peter Bödeker
Peter Bödeker

Peter Bödeker hat Volkswirtschaftslehre studiert und arbeitet seit seinem Berufseinstieg im Bereich Internet und Publizistik. Nach seiner Tätigkeit im Agenturbereich und bei einem Kapitalanlageunternehmen (für geschlossene Fonds) ist er seit 2002 selbständig als Autor und Betreiber von Internetseiten.

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