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Wann ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte sinnvoll? In einem bestimmten Zeitraum und mit 2 Klauseln

Beamte sind von Staats wegen bei auftretender Berufsunfähigkeit finanziell abgesichert. So ein Staatsdiener nicht mehr seinen Aufgaben nachkommen kann, "dienstunfähig" geworden ist, erhält dieser von Vater Staat ein "Ruhegehalt".

Aber erst nach ihrer Verbeamtung auf Lebenszeit und einer fünfjährigen Dienstzeit ...

Zwischenzeitlich ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte im Rahmen einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) sinnvoll. Dies meint einfach eine BU, die auch zahlt, wenn der Beamte in dieser Zeit dienstunfähig, aber nicht berufsunfähig wird.

Dienstunfähigkeitsversicherung – ja oder nein? Wir zeigen auf, worauf beim Abschluss solch einer Versicherung zu achten ist.

Inhaltsverzeichnis aus-/einklappen

Punkt 1

1. Der Versicherungsgegenstand: Dienstunfähigkeit

Laut Paragraf 44 Bundesbeamtengesetz ist ein Beamter dann dienstunfähig, wenn dieser dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, seine dienstlichen Pflichten zu erfüllen. Dies gilt bereits, wenn sie/er aufgrund einer Erkrankung innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate nicht zu arbeiten vermag und keine Aussicht darauf besteht, dass sich dieser Zustand innerhalb des kommenden halben Jahres ändern wird. Abweichende Länderregelungen sind möglich.

Punkt 2

2. Die Absicherung: Ruhegehalt

Wer wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wurde erhält ein Ruhegehalt. Dieses fällt deutlich höher aus als die Erwerbsminderungsrente eines gemeinen Arbeitnehmers.

Das Ruhegehalt steigt mit dem Dienstalter und kann nach 40 Jahren Staatsdienstes gute 70 % des letzten Gehaltes ausmachen.

2.1. Wie hoch fällt das Ruhegehalt aus?

Aktuell gilt:

  • Je mehr Dienstjahre ein Beamter gearbeitet hat, umso höher fällt sein Ruhegehalt aus.
  • Wer nach Ablauf von fünf Jahren Dienstzeit als dienstunfähig eingestuft wird, erhält ca. 35 % seiner vorigen Dienstbezüge.
  • Dieser Prozentsatz steigt auf etwas über 70 Prozent (max 71,75 %) des Bruttoverdienstes kurz vor der Pensionsgrenze mit entsprechender Anzahl an Dienstjahren.
  • Bei einer vorzeitigen Dienstunfähigkeit durch Dienstunfall wird unter besonderer Berücksichtigung der Zurechnungszeiten der Mindestruhegehaltssatz auf mindestens 66,67 % erhöht.
  • Das Ruhegehalt muss voll versteuert werden.

Zur Antwort auf die Frage, ob für Sie eine BU mit Dienstunfähigkeitsklausel sinnvoll ist, sollten Sie Ihre Ansprüche auf Ruhegehalt kennen. Klären Sie auch, wie sich diese Ansprüche in den kommenden Jahren entwickeln werden, welche Leistungen Sie im Laufe der Zeit erhalten. Auskunft hierüber erhalten Sie bei Ihrer Besoldungsstelle. So können Sie dann invididuell entscheiden, wie lange eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Sie sinnvoll ist.

Punkt 3

3. Ungeschützt: Frisch Verbeamtete

Wer als Beamter noch keine fünf Dienstjahre auf dem Buckel hat, kommt im Falle der Berufsunfähigkeit noch nicht in den Schutz des Ruhegehaltes. Beamte auf Probe oder Widerruf werden sogar oft entlassen, wenn sie in dieser Zeit dienstunfähig werden. Referendare haben ebenfalls keinen Anspruch auf Ruhegehalt.

Ausnahmen (Dienstunfälle ...) bestätigen auch hier die Regel.

Punkt 4

4. Dienstunfähig versus berufsunfähig

Muss ich in dieser Zeit als "junger Beamter" nur eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschliessen? Nein, denn:

Achtung!

Wer dienstunfähig ist, muss noch nicht berufsunfähig sein. Des Dienstes im Staate für unfähig kann man schon bei 20 % verminderter Leistungsfähigkeit gebrandmarkt werden. Als berufsunfähig gilt man in den meisten Berufsunfähigkeitsversicherungen erst ab 50 % verminderter Leistungsfähigkeit.

Somit gibt es bei Dienstunfähigkeit eine Grauzone, in der eine eventuell abgeschlossene Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Dienstunfähigkeitsbescheinigung nicht zahlt.

Die häufigsten Ursachen für eine Dienstunfähigkeit bei Beamten:
Herzkrankheiten 10 %
Unfall 11 %
Krebs 15 %
Neuronale Krankheiten (Nervensystem, psychische Erkrankungen) 24 %
Krankheiten der Knochen/Muskeln 28 %
Sonstige Gründe 12 %
Quelle: info-beihilfe.de am 20.02.2020

 

Als besonders gefährdet, dienstunfähig zu werden, gelten Soldaten, Feuerwehrleute und Polizeibeamte (Polizisten). Darum gelten für diese Berufsgruppen oftmals andere Bedingungen als für Lehrer, Lehramtsanwärter oder Richter.

Punkt 5

5. Mögliche Absicherung: Dienstunfähigkeitsklausel

Abhilfe zur Überbrückung der Grauzone schafft eine sogenannte Dienstunfähigkeitsklausel als Vertragsbestandteil einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU). Theoretisch können Sie mit solch einer Versicherung sogar Geld bekommen, wenn der Staat noch keine Dienstunfähigkeit zu erkennen vermag, Sie aber die Bedingungen der Berufsunfähigkeitsversicherung erfüllen.

5.1. Die zwei wichtigen Punkte

Diese Dienstunfähigkeitsklausel gibt es in unterschiedlicher Form. Wir empfehlen auf folgende Punkte zu achten:

  • Die Dienstunfähigkeitsklausel deckt Entlassung und Versetzung in den Ruhestand ab. Damit sind alle relevanten Fälle (auch Beamtenanwärter sowie Beamte auf Probe oder Beamte auf Widerruf) abgedeckt.
  • Die Versicherung prüft die Dienstunfähigkeit nicht noch einmal selbst, sondern schließt sich der Beurteilung durch den Dienstherrn an. Dies erspart Ihnen im Falle eine Falles viel Lauferei, ist nervenschonend und verhindert eventuell langjährige Rechtsstreitigkeiten mit dem BU-Versicherer über die Auszahlung.

Wichtig: Letzteres wird auch als "echte Dienstunfähigkeitsklausel" bezeichnet. Diese Klausel könnte beispielsweise so lauten:

Die Erklärung der Dienstunfähgigkeit durch den Arbeitgeber/Dienstherr, die Versetzung in den Ruhestand oder die Entlassung aus dem Dienst gelten als Berufsunfähigkeit.

Die Erwähnung der Entlassung stellt sicher, dass Beamte auf Probe bei Ihrer Entlassung durch den Dienstherrn Leistungen der BU erhält.

Wenn im BU-Vertrag etwas wie "Die Einschätzung erfolgt ... nach Anwendung der allgemeinen Absätze" steht, hält es sich der Versicherer offen, noch einmal zu prüfen und nach seinen Vorgaben zu unterscheiden, ob eine Berufsunfähigkeit vorliegt oder nicht.

Punkt 6

6. Fazit: Dienstunfähigkeitsversicherung ja oder nein?

Ob ein Beamter nicht mehr diensttauglich ist, wird vom Arbeitgeber beurteilt. Das heißt nicht automatisch, dass er auch ein Ruhegehalt erhält oder gar die Berufsunfähigkeitsversicherung ihn als berufsunfähig einstuft. Das ist ein geringes Risiko, da ein dienstunfähiger Beamte wohl oft auch die Bedingungen seiner BU für die Berufsunfähigkeit erfüllt.

Dennoch: Es könnte sein, dass der „junge“ Beamte (Beamte auf Widerruf und auf Probe) durch Dienstunfähigkeitseinstufung keine Zahlungen aus seiner BU erhält.

Um das zu vermeiden, sollten „junge“ Beamte mit ihrer BU vereinbaren, dass diese auch zahlt, wenn sie vom Arbeitgeber als dienstunfähig eingestuft wurden. Daraus folgt:

Die private Berufsunfähigkeitsversicherung mit sogenannter Dienstunfähigkeitsklausel ist für junge Beamte, Beamte auf Probe und Beamtenanwärter sinnvoll. Diese Berufsgruppen haben noch keine oder nur geringe Ruhegeldansprüche für den Fall, dass sie ihrem Dienst körperlich oder geistig nicht mehr nachkommen können.

Auch wenn schon ein Anspruch auf Ruhegehalt besteht, kann es sinnvoll sein, weiterhin die Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel zu bezahlen, um eine Versorgungslücke zu schließen. Mit zunehmendem Ruhegehaltsanspruch wird die BU dann immer weniger sinnvoll.

Punkt 7

7. Leserbefragung zur Dienstunfähigkeitsversicherung

Haben oder hatten Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel abgeschlossen?

 

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Hier die bisherigen Antworten anschauen ⇓

Die bisherigen Stimmen:

Ja, dies erschien mir sinnvoll. 6 Stimmen
Nein, vor allem weil mir die Absicherung zu teuer erschien. 6 Stimmen
Nein, ich habe das Risiko als sehr gering eingestuft. 3 Stimmen

Oder spielten andere Beweggründe eine Rolle?

Bitte teilen Sie uns diese kurz mit, wir können dann bei der nächsten Überarbeitung des Textes darauf eingehen:

 

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Punkt 8

8. Empfehlungen zum Vorgehen bei Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung

  • Klären Sie mit Ihrer Besoldungsstelle, ob Sie bereits Anspruch auf Ruhegeld haben. Wenn nein, klären Sie, wann Sie den Anspruch erhalten.
  • Wenn Sie noch keine Ansprüche haben müssen Sie für sich entscheiden, ob Sie die Versicherungslücke mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung samt Dienstunfähigkeitsklausel schließen möchten.
  • Wenn Sie diese Versicherung abschließen möchten, lassen Sie sich von mehreren Anbietern beraten und lassen Sie sich mehrere Angebote machen. Sie können auch freie Makler oder BU-Experten wie Buforum24, Zeroprov, Hoesch&Partner oder P&F für einen Vergleich nutzen. 

Vergleichsrechner Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel

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Punkt 9

9. Weiterlesen: Zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Dienstunfähigkeitsversicherung gibt es nur im Rahmen einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Diese will individuell bewertet (Bedingungen, Kosten ...) werden. Lesen Sie hierzu unsere Beratung:

berufsunfaehigkeitsversicherung was wissen 4 564

9.1. Was Sie bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung beachten sollten

Jeder vierte Deutsche wird vor Erreichen des Rentenalters berufsunfähig. Psychische Probleme stehen dabei an erster Stelle. Das Durchschnittsalter für eine Berufsunfähigkeit liegt bei 47 Jahren.

Das Risiko eines Angestellten, vor Eintritt des Rentenalters berufsunfähig zu werden, liegt bei ungefähr 20 Prozent. Bei Arbeitern können sogar rund ein Drittel nicht bis zum Ende arbeiten.

Da der Verlust der Arbeitsfähigkeit wohl als ein wirklicher GAU zu bezeichnen ist, sehen wir die Berufsunfähigkeitsversicherung als eine sinnvolle Versicherung an. Allerdings kostet diese Absicherung verhältnismäßig viel.

Hier erfahren Sie, was Sie bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung wissen und beachten sollten.

Hier weiterlesen

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Jeder kleine Hinweis/Frage bringt uns weiter und wird in den Text eingearbeitet.

 

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Jeder vierte Deutsche wird vor Erreichen des Rentenalters berufsunfähig. Psychische Probleme stehen dabei an erster Stelle. Das Durchschnittsalter für eine Berufsunfähigkeit liegt bei 47 Jahren.

Das Risiko eines Angestellten, vor Eintritt des Rentenalters berufsunfähig zu werden, liegt bei ungefähr 20 Prozent. Bei Arbeitern können sogar rund ein Drittel nicht bis zum Ende arbeiten.

Da der Verlust der Arbeitsfähigkeit wohl als ein wirklicher GAU zu bezeichnen ist, sehen wir die Berufsunfähigkeitsversicherung als eine sinnvolle Versicherung an. Allerdings kostet diese Absicherung verhältnismäßig viel.

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Geschrieben von

Peter Bödeker
Peter Bödeker

Peter Bödeker hat Volkswirtschaftslehre studiert und arbeitet seit seinem Berufseinstieg im Bereich Internet und Publizistik. Nach seiner Tätigkeit im Agenturbereich und bei einem Kapitalanlageunternehmen (für geschlossene Fonds) ist er seit 2002 selbständig als Autor und Betreiber von Internetseiten.

https://www.geld-welten.de

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