Was man zum Ratenkredit wissen sollte

Der Ratenkredit gehört zu den Kreditarten, für die sich die meisten privaten Kreditnehmer entscheiden. Er zeichnet sich dadurch aus, dass die von dem Kreditgeber ausgegebene Kreditsumme in gleich hohen Teilbeträgen (Raten) zurückbezahlt werden kann.

Trotzdem ist es sinnvoll, die Konditionen vor der Unterschrift zu prüfen und die Vor- und Nachteile eines Ratenkreditvertrages gegeneinander abzuwägen. Deshalb lohnt es sich, einen Kreditvergleich vorzunehmen und die Möglichkeiten ins Visier zu nehmen, die sich neben dem Ratenkredit bieten.

Können die monatlichen Raten nicht mehr beglichen werden, leitet der Kreditgeber ein außergerichtliches Mahnverfahren ein. Dieses kann damit enden, dass der Kreditgeber den Kreditvertrag kündigt. Wer dies verhindern möchte, unternimmt die notwendigen Schritte, sobald sich bei der Kreditrückzahlung die ersten Schwierigkeiten ergeben.    

Handschlag und Tablett
Die beiden Parteien eines Kreditvertrages sind der Kreditnehmer und der Kreditgeber. Sobald beide sich über die Konditionen einig sind, kann der Kreditvertrag unterschrieben und umgesetzt werden.

Inhalt: So funktioniert der Ratenkredit: Erklärung, Vorteile & Nachteile

1. Was ist ein Kredit?

Die Aufnahme eines Kredits sieht vor, dass einer Privatperson oder einem Unternehmer für eine bestimmte Zeit ein vereinbarter Geldbetrag überlassen wird. An einem Kredit sind der Kreditnehmer und der Kreditgeber beteiligt. Diese beiden Parteien schließen für die Überlassung des Geldes oder anderer Finanzmittel einen Kreditvertrag ab.

Damit der Bearbeitungsaufwand des Kreditgebers entschädigt wird, enthalten die Konditionen des Kreditvertrages eine Zinsvereinbarung. Die Höhe der Zinsen wird auf der Basis eines Zinssatzes festgelegt. Dieser Zinssatz orientiert sich an dem Leitzins der Europäischen Zentralbank. Das Aufgeld muss der Kreditnehmer zusätzlich zu der Kreditsumme an den Kreditgeber zurückzahlen.

Weil die Rückzahlung des Kreditbetrages in einer Summe in der Regel nicht möglich ist, vereinbaren die beiden Vertragsparteien, dass die Kreditsumme über einen längeren Zeitraum zurückzuzahlen ist. Ist der Gegenstand eines Kreditvertrages ein Ratenkredit, zieht der Kreditgeber die Kreditsumme in monatlich gleich hohen Raten von dem Konto des Kreditnehmers ein. Um zu verstehen, was ein Kredit ist, ist es wichtig, das richtige Kredit-Vokabular zu kennen. Im Folgenden werden ein paar Begriffe erklärt.

2. Kreditnehmer und Kreditgeber: Die beiden Parteien eines Kreditvertrages

Ein Kreditvertrag wird zwischen den beiden folgenden Parteien vereinbart:

  • Kreditnehmer
  • Kreditgeber

2.1. Kreditnehmer

Der Kreditnehmer ist eine Privatperson oder ein Unternehmer, der für die Finanzierung eines Gegenstandes oder eine betriebliche Investition einen größeren Geldbetrag benötigt. Als Kreditnehmer kommen sowohl natürliche Personen als auch juristische Personen (z. B. eine GmbH oder eine AG) in Betracht. Überdies muss ein Kreditnehmer die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Ein Kreditnehmer muss sein 18. Lebensjahr vollendet haben.
  • Der Wohnsitz und das Bankkonto müssen in Deutschland sein.
  • Von Vorteil ist es, wenn der Kreditnehmer über ein regelmäßiges Einkommen verfügt.

Haben beide Parteien ihre Unterschrift unter den Kreditvertrag geleistet, wird der Kreditvertrag rechtsgültig. Dem Kreditnehmer wird die vereinbarte Kreditsumme ausbezahlt. Im Gegenzug verpflichtet er sich dazu, die in dem Kreditvertrag geregelte Rückzahlungsvereinbarung zu erfüllen.

Die Überlassung des Geldes ist an bestimmte Voraussetzungen gekoppelt. So muss der Kreditnehmer z. B. eine gute Bonität nachweisen. Anderenfalls kann der Kreditgeber den Kreditantrag ablehnen.  

2.2. Kreditgeber

Der Kreditgeber erklärt sich mit Abschluss eines Kreditvertrages dazu bereit, dem Kreditnehmer für eine bestimmte Zeit einen vereinbarten Geldbetrag zu überlassen.

Damit der Kreditgeber den eigenen Bearbeitungsaufwand deckt, wird mit den Zinsen ein sogenanntes Aufgeld festgelegt. Zu dem Bearbeitungsaufwand gehören neben den Gebühren auch die Bereitstellungszinsen. Das Aufgeld stellt einen Teil des Betrages dar, den der Kreditnehmer an den Kreditgeber über die Laufzeit des Kreditvertrages zurückbezahlen muss.

Außerdem ist der Kreditgeber vor dem Abschluss des Kreditvertrages berechtigt, die Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers zu prüfen und eine Sicherheitsleistung zu vereinbaren. Hiermit sichert sich der Kreditgeber gegen das Risiko eines Zahlungsausfalls ab.   

3. Wie sollte man vor der Beantragung eines Ratenkredites vorgehen?

Damit ein Kreditnehmer eben die Summe erhält, die er zu Finanzierung eines Autos oder einer Immobilie benötigt, hält er sich im besten Fall an eine bestimmte Vorgehensweise. Diese Vorgehensweise sieht die folgende Reihenfolge vor:

  • Prüfung des notwendigen Kreditbedarfs
  • Bemessung des Kreditvolumens
  • Vergleich des effektiven Jahreszinssatzes
  • Kalkulieren der passenden Monatsrate
  • Aufteilung der monatlichen Belastungen
  • Zusätzliche Absicherung des Kredits analysieren
  • Die Angabe des Verwendungszwecks

3.1. Prüfung des notwendigen Kreditbedarfs

Bevor ein Kreditnehmer sich zur Aufnahme eines Kredits entscheidet, prüft er, inwieweit er zusätzliches Geld benötigt. Häufig reichen die finanziellen Reserven aus, um einen Finanzierungsbedarf abzudecken.  

3.2. Bemessung des Kreditvolumens

Im nächsten Schritt geht es für den Kreditnehmer darum, das monatliche Kreditvolumen festzulegen. Von Vorteil ist es, wenn der Kreditnehmer genau weiß, wie hoch der Kreditbetrag sein soll. Ist dies nicht der Fall, sollte der Kreditrahmen etwas großzügiger geplant werden.

3.3. Vergleich des effektiven Jahreszinssatzes

Ratenkredit ist nicht gleich Ratenkredit. Insbesondere bei der Verzinsung unterscheiden sich die Anbieter. Der Kreditnehmer sollte deshalb immer die effektive Jahresverzinsung im Blick haben. Im Gegensatz zum Sollzins werden bei dem effektiven Jahreszins die gesamten Fixkosten des Kreditgebers einbezogen.

3.4. Kalkulieren der passenden Monatsrate

Die Aufnahme eines Kredits bringt nicht nur den benötigten Geldbedarf. Spätestens bei der Rückzahlung wird der Kreditnehmer mit einer zusätzlichen finanziellen Belastung konfrontiert. Deshalb sollte man im Vorfeld für sich ausrechnen, wie viel Geld man monatlich erübrigen kann, ohne sich an anderer Stelle einschränken zu müssen. Zum Beispiel mit folgendem Rechner:

Ratenkreditrechner
Auszahlungsbetrag*
Jährlicher Effektivzins* %
Laufzeit* Monate
 
* = notwendig zur Berechnung

3.5. Aufteilung der monatlichen Belastungen

Eine Möglichkeit hierzu bildet die Aufteilung der finanziellen Belastung auf mehrere Kreditnehmer. Wird ein Kredit zu zweit abgetragen, wirken sich die monatlichen Rückzahlungen weniger belastend aus. Dies funktioniert nur, solange beide Kreditnehmer ihre laufenden Verpflichtungen aus einem regelmäßigen monatlichen Einkommen finanzieren können.

3.6. Zusätzliche Absicherung des Kredits analysieren

Tritt eine Bank als Kreditgeber auf, gehört zu der Vereinbarung eines Ratenkredites häufig eine sogenannte Restschuldversicherung. Diese springt ein, wenn der Kreditnehmer infolge einer schweren Erkrankung oder Arbeitslosigkeit nicht mehr dazu in der Lage ist, seinen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen.

Auf der anderen Seite ist die Restschuldversicherung für den Kreditnehmer mit einem höheren Kostenaufwand verbunden. Ob dieser sich rechnet, hängt von dem individuellen Einzelfall ab.  

3.7. Die Angabe des Verwendungszwecks

Gibt der Kreditnehmer bei seinem Antrag für den Kreditvertrag einen Verwendungszweck an, kann er sich unter Umständen bestimmte Vorteile zunutze machen. Möchte er mit der Kreditsumme z. B. den Kauf eines Autos finanzieren, wird in der Kreditvereinbarung eine Sicherheitsleistung vereinbart. Diese besteht darin, dass der Kreditgeber Eigentümer des Autos wird, wenn der Kreditnehmer seine Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen kann. Allerdings sind hier auch geringere monatliche Raten zu erwarten. Damit kann die monatliche finanzielle Belastung in Schach gehalten werden.  

4. Der Ratenkredit: Wodurch unterscheidet er sich von anderen Kreditarten

Ein Ratenkredit unterscheidet sich von anderen Kreditarten – z. B. einem Dispositionskredit – dadurch, dass die Kreditsumme in festgelegten Raten zurückgezahlt werden muss. Die Aufnahme eines Dispositionskredits muss nicht separat vereinbart werden. Ein Kreditnehmer nimmt diesen in Anspruch, wenn er sein Konto überzieht.

Die Raten eines Ratenkreditvertrages enthalten einen Zinsanteil, mit dem der Kreditgeber seine Bearbeitungsgebühren und die Bereitstellungszinsen absichert. Überdies ist bei der Aufnahme eines Kredits der Abschluss eines Kreditvertrages erforderlich. Damit spätere Streitigkeiten im Vorfeld vermieden werden können, ist es sinnvoll, die Konditionen der Kreditaufnahme schriftlich zu vereinbaren.

Überdies grenzt sich ein Ratenkredit von einem Dispositionskredit ab, weil hier in der Regel niedrigere Zinsen vereinbart werden.  Dies liegt an den Sicherheiten, auf die eine Bank bei einem Dispositionskredit nicht zurückgreifen kann. Um das damit höhere Ausfallrisiko abzusichern, werden für die Inanspruchnahme des Dispositionskredits höhere Zinsen vereinbart. Dies ist bei der Aufnahme eines Ratenkredites nicht notwendig.

5. Welche Vor- und Nachteile hat der Ratenkredit?

Mit dem Abschluss eines Ratenkreditvertrages sind für den Kreditnehmer die folgenden Vor- und Nachteile verbunden:

5.1. Vorteile

  • Ein Ratenkredit ist in monatlich gleich hohen Raten zurückzuzahlen. Dies ist für den Kreditnehmer mit einer höheren Planungssicherheit
  • Die Aufnahme eines Ratenkredites ist für den Kreditnehmer mit keinem größeren Aufwand
  • Im Vergleich mit einem Dispositionskredit sind die Zinsen bei einem Ratenkredit häufig sehr niedrig.

5.2. Nachteile

  • Abhängig von der Höhe des Einkommens, können die monatlichen Zahlungen zu einer erheblichen finanziellen Belastung für den Kreditnehmer werden.
  • Für die Bewilligung wird häufig als Voraussetzung eine Auskunft der Schufa

6. Welche Details werden in einem Ratenkreditvertrag geklärt?

Die Grundlage für die Aufnahme eines Ratenkredites bildet der Ratenkreditvertrag. Aus diesem ergeben sich sowohl für den Kreditgeber als auch für den Kreditnehmer Rechte und Pflichten. Damit sich zu einem späteren Zeitpunkt keine Unklarheiten ergeben, achtet der Kreditnehmer darauf, dass die folgenden Fragen geklärt wurden:

  • Wer sind die Vertragsparteien?
  • Wie hoch ist die vereinbarte Kreditsumme?
  • Welche Laufzeit besteht für die Rückzahlung des Vertrages?
  • Wie hoch sind der Zinssatz und die Zinsen?
  • Welche Rückzahlungsweise wurde vereinbart?
  • Welche Sicherheiten soll der Kreditnehmer bereitstellen?
  • Was gilt, wenn eine vereinbarte Ratenzahlung nicht pünktlich geleistet wird?
  • Kann der Kreditvertrag vorzeitig gekündigt werden? Wenn ja, welche Bedingungen müssen erfüllt werden?

7. Wie läuft ein Kreditvergleich ab?

Mit einem Kreditvergleich wird dem Kreditnehmer eine wichtige Aufgabe erleichtert. Vergleicht er mehrere Angebote, findet er schneller den für sich passenden Kredit.

Doch auch nachdem das vermeintliche beste Angebot gefunden wurde, lohnt sich vor der Unterschrift eine eingehende Prüfung des Kreditangebotes. Dabei sollten neben der Höhe des Kredites insbesondere die Zinsen, die Länge der Laufzeit und die Zusammensetzung der monatlichen Kosten in Augenschein genommen werden.   

8. Welche Faktoren beeinflussen die Höhe der Zinsen?

Die in einem Ratenkreditvertrag vereinbarten Zinsen hängen von den folgenden Faktoren ab:

  • Effektivzins
  • Nominalzins
  • Kreditlaufzeit
  • Tilgungsrate
  • Kreditabsicherung

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Ein wichtiger Bestandteil des Ratenkreditvertrages sind die Zinsen. Die Höhe des Aufgelds hängt von vielen Faktoren ab. Vor der Unterschrift sollten diese Faktoren genau unter die Lupe genommen werden.  

8.1. Effektivzins

Der Effektivzins gibt Auskunft über die Kosten, die der Kreditnehmer zusätzlich zu dem vereinbarten Kreditbetrag zurückzahlen muss. Hier wurde neben den Bereitstellungszinsen auch die Bearbeitungsgebühren des Kreditgebers einkalkuliert.  

8.2. Nominalzins

Der Nominalzins ist mit dem reinen Zins (auch als Sollzins bekannt) vergleichbar. Die Kreditnebenkosten sind bei der Berechnung des Nominalzinses noch nicht berücksichtigt.

8.3. Kreditlaufzeit

Mit der Kreditlaufzeit erfährt der Kreditnehmer, wie lange ihm für die Rückzahlung der Kreditsumme (inklusive der Zinsen) bleibt.

8.4. Tilgungsrate

Die Tilgungsrate ist ein Teil der monatlichen Rate, die ein Kreditnehmer leisten muss. Mit der Zahlung wird nur die Kreditsumme abgegolten. Der zweite Teil der monatlichen Rate besteht in dem Zinsanteil.

8.5. Kreditabsicherung

Die Kreditabsicherung wird vereinbart, damit der Kreditnehmer die Zahlungsverpflichtung auch bei Eintritt eines unvorhergesehenen Ereignisses aufrechterhalten kann. Viele Kreditgeber vereinbaren für diesen Zweck eine Restschuldversicherung.

9. Der Ratenkredit kann nicht zurückbezahlt werden: Welche Folgen kommen auf den Kreditnehmer zu?

Ein Kreditnehmer entscheidet sich zu einem Ratenkredit, weil er z. B. Geld für einen Immobilienkauf benötigt. Was bei der Auszahlung des Kreditbetrages häufig nicht bedacht wird, sind die monatlichen Raten für die Rückzahlung. Ist die finanzielle Belastung so hoch, dass das Budget nicht mehr zur Finanzierung des alltäglichen Bedarfs ausreicht, werden die Zahlungen häufig ausgesetzt. Dies ist für den Kreditnehmer mit den folgenden Konsequenzen verbunden:

  • Nach Ablauf einer Frist – in der Regel sind dies sieben oder vierzehn Tage – erhält der Kreditnehmer von dem Kreditgeber die erste Mahnung. Aus juristischer Sicht befindet sich der Kreditnehmer jetzt im Zahlungsverzug.
  • Mit der ersten Mahnung – hier werden noch keine Mahngebühren fällig – erhält der Kreditnehmer für die nächsten vierzehn Tage einen weiteren Zahlungsaufschub. Bis zum Fälligkeitstag müssen alle ausstehenden Zahlungen geleistet sein.
  • Beachtet der Kreditnehmer die Zahlungsaufforderung des Kreditgebers nicht, folgt unmittelbar nach dem Ende der Frist die zweite Mahnung. Hierbei können Mahngebühren festgesetzt werden. Außerdem weist der Kreditgeber den Kreditnehmer auf die Konsequenzen hin, wenn die Zahlungen weiter ausbleiben.
  • Verläuft auch diese Frist, ohne dass der Kreditgeber einen Geldeingang feststellen kann, stellt er dem Kreditgeber die dritte Mahnung
  • Begleicht der Kreditnehmer die ausstehenden Forderungen des Kreditgebers auch jetzt noch nicht, ist der Kreditgeber berechtigt, den Kreditvertrag zu kündigen. Für den Kreditnehmer bedeutet dies, dass er umgehend die Kreditsumme – inklusive der fällig gewordenen Zinsen – zurückbezahlen muss.

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Nach der dritten Mahnung kann der Kreditgeber einen Kreditvertrag kündigen.

10. Schwierigkeiten bei der Kreditrückzahlung: Welche Schritte sind jetzt notwendig?

Stellt ein Kreditnehmer fest, dass er die laufenden Zahlungsverpflichtungen aus einem Ratenkredit nicht mehr erfüllen, sollten umgehend die notwendigen Schritte eingeleitet werden. Hierfür bieten sich ihm die folgenden Möglichkeiten:

  • Niedrigere Kreditraten
  • Stundung der Ratenzahlung
  • Monatliche Raten pausieren lassen

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Geschrieben von

Peter Bödeker
Peter Bödeker

Peter Bödeker hat Volkswirtschaftslehre studiert und arbeitet seit seinem Berufseinstieg im Bereich Internet und Publizistik. Nach seiner Tätigkeit im Agenturbereich und bei einem Kapitalanlageunternehmen (für geschlossene Fonds) ist er seit 2002 selbständig als Autor und Betreiber von Internetseiten.

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