Der Unterschied zwischen der Hausratversicherung und der Wohngebäudeversicherung

Die Deutschen schließen gerne Versicherungen ab. Es gibt im Versicherungsdschungel die unterschiedlichsten Verträge. Davon sind jedoch nicht alle sinnvoll. Sobald Sie von zu Hause ausziehen, sollten Sie sich jedoch Gedanken über die wirklich sinnvollen Versicherungen machen.

Zu den wichtigsten gehören natürlich die Krankenversicherung, die KFZ-Versicherung, die Haftpflichtversicherung und die Wohngebäudeversicherung. In diesem Artikel möchten wir Ihnen den Unterschied zwischen der Hausratversicherung und der Wohngebäudeversicherung erklären – welche Versicherung für welchen Schaden zahlt.

Inhalt: Unterschied Hausratversicherung und Wohngebäudeversicherung

1. Das sind die Haupt-Unterschiede

Es gibt eine Menge Auslöser, die zu einem Schaden in oder an der Wohnung führen können. Dazu gehören

  • Blitzschlag,
  • Einbruchdiebstahl,
  • Sturm,
  • Feuer,
  • Hagel und
  • Wasser.

Damit Sie Ihr Haus oder Ihre Mietwohnung bestmöglich geschützt haben, gibt es unterschiedliche Versicherungen.

Beide Versicherungen greifen jeweils bei den oben genannten Gefahren. Dennoch kommen Sie bei Schäden für unterschiedliche Gegenstände auf.

1.1. Hausratversicherung

Die Hausratversicherung kommt für alle Schäden an mitnehmbaren Dingen auf. Dazu zählen technische Geräte wie zum Beispiel Fernseher oder Tablets, aber auch das Sofa oder der Küchentisch. Diese Versicherung sollte nicht nur von Hauseigentümern abgeschlossen werden, sondern auch von Haus- und Wohnungsmietern.

Hausratversicherung: auf diese Punkte gilt es bei Abschluss zu achten

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Hausratversicherung wofür & warum? ► Wichtige Punkte ► Tipps & Empfehlungen

Drei Viertel a ller Haushalte verfügen über eine Hausratversicherung, und das ist auch gut so. Wer braucht eine Hausratversicherung? Nutzen Sie diese Versicherung, wenn Sie schon einiges in Ihren Haushalt investiert haben und knausern Sie dann auch nicht bei der Versicherungssumme.

Als Student mit Bett und Schreibtisch muss diese Versicherung nicht unbedingt sein, ist andererseits aber schon für wenige Euro im Jahr zu haben. Wer schon viele Jahre eine Hausratpolice besitzt, sollte diese immer mal wieder anpassen lassen, da der Wert des Hausrats in der Regel steigt. Zudem lässt sich mit einem Neuabschluss öfters einiges sparen. Worauf sollte man bei der Hausratversicherung noch achten?

Hier weiterlesen

Die Hausratversicherung in aller Kürze

Hausratversicherung in aller Kürze

Sinnvolle Versicherung
Die Hausratversicherung gehört zu den sinnvollen Versicherungen, wenn Sie den Verlust großer Teile Ihres Hausrats z. B. durch Brand finanziell nicht verkraften können. Auch sehr günstige Tarife decken fast immer die wichtigsten Risiken ab.

Versicherungssumme prüfen
Von Zeit zu Zeit sollten Sie die Höhe Ihrer Versicherungssumme prüfen und diese bei Bedarf (z. B. bei Neukauf eines Elektrofahrrades oder dem Bau eines Gartenhäuschens) aufstocken – ansonsten gelten Sie als unterversichert und erhalten im Schadensfalle eventuell nicht die volle Summe.

Wechseln Sie 
... bei Bedarf in einen aktuelleren Tarif, z. B. wenn Sie im Vergleich feststellen, dass der neue Tarif bei Ihrem Versicherer mehr Leistungen (der Überspannungsschutz ist heutzutage oft mit dabei, die Entschädigungsgrenze für Bargeld liegt höher ....) oder der neue Tarif günstiger ausfällt.

Fahrrad und Überspannung
In immer mehr Verträgen findet sich beides mitversichert (auch das Elektrofahrrad) – wir empfehlen dies auch. Die Versicherungen reagieren hier auf die Wünsche der Kunden. Zudem wird auch das Aquarium immer häufiger mitversichert. Doch klären Sie jeweils die Deckungssumme ab.

Wussten Sie’s?
Viele Versicherungen zahlen auch bei Verlust im Ferienhaus (auch Bargeld-Diebstahl!) oder den Raub der Sporttasche aus dem Spind im Sportlerheim.

Grobe Fahrlässigkeit
... sollte heutzutage immer mitversichert sein.

Premium Tarife
... bieten erweiterten Schutz und versichern auch das, was anderswo abgelehnt wird.

Belege aufheben
Um im Falle eines Schadens auch wirklich die teuren Möbelstücke oder andere Wertgegenstände ersetzt zu bekommen, heben Sie alle Belege auf. Aber im Zweifel muss die Versicherung Ihre Angaben widerlegen.

Lange in der Ferne
Wenn Ihre Immobilie lange (meist ab 60 Tagen) ohne Aufsicht bleibt, müssen Sie Ihrem Versicherer Bescheid geben.

Wie vorgehen?
Notieren Sie alle Punkte, die Ihnen bei der Hausratversicherung wichtig sind. Legen Sie diese Liste Ihrem Versicherer vor und fragen Sie, was die Hausratversicherung mit diesen Leistungen kosten würde. Dann vergleichen Sie dieses Angebot mit denen der Konkurrenz.

Mehr zu allen Punkten und die Antwort auf die Frage: Was alles mitversichern?
... im Beitrag zur Hausratversicherung.

Erster Unterschied Hausratversicherung und Wohngebäudeversicherung: Die Wohngebäudeversicherung ist eine Ergänzung. Das Gebäude selber, sowie alle fest verbauten Teile im Haus sind bei einem Schaden abgedeckt. Dazu zählen unter anderem Türen, Wände oder Rohre. Diese Versicherung benötigen Sie nur, wenn Sie Hauseigentümer sind.

1.2. Auf diese Punkte kommt es bei der Wohngebäudeversicherung an

1.3. Gebäudeversicherung in aller Kürze (auch bei buh)

Wohngebäudeversicherung in aller Kürze

  • Was versichern?
    Auf jeden Fall sollten Leitungswasser-, Feuer-, Sturm-, Hagel- und auch Elementarschäden versichert werden.
  • Ebenfalls sehr empfehlenswert
    Schäden durch Überspannung. Unbeschränkter Versicherungsschutz auch bei grober Fahrlässigkeit, Übernahme von Aufräumungs- und Abbruchkosten sowie der Kosten für Dekontamination, Transport- und Lagerkosten bei Sanierung. Übernahme von Mehrkosten durch anspruchsvollere Bauauflagen bei Wiederaufbau.
  • In der Regel Empfehlenswert
    ... wären auch noch: Übernahme von Hotelkosten, wenn Haus oder Wohnung unbewohnbar sind, Mitversicherung von noch nicht gemeldeten Umbauten (bis zur nächsten Jahresrechnung, oft "Vorsorge" genannt), Übernahme von Rauch- und Rußschäden, Übernahme von Sachverständigenkosten, Mitversicherung der Ableitungsrohre, Übernahme von bisher unbemerkten Schäden auch nach Versichererwechsel. Gut wäre auch, wenn die "Innovationsklausel" enthalten ist. Hierdurch bekommen auch Altverträge in den Genuss von Verbesserungen in Neuverträgen ohne Mehrbeitrag.
  • Von Fall zu Fall empfehlenswert
    Versicherung des Neuwertes bei Aufprall von Fahrzeugen, von Lecks in Wärmepumpen oder Klimaanlagen, Photovoltaikanlagen, Nutzwärme (dann ist der kaputte Kamin eingeschlossen), Beseitigung umgekippter Bäume auf das Grundstück nach einem Sturm und dem Mietausfall, falls durch den Schaden ein solcher eintritt.

Für alle wünschenswerten Zusatzleistungen gilt: Immer beim eigenen Versicherer prüfen, was der Zusatzschutz kostet und dann für die eigene Situation abwägen.

  • Selbstbehalt
    Kleinere Schäden sollten selbst bezahlt werden, dies senkt das Risiko einer Kündigung durch den Versicherer. Zudem senkt ein Selbstbehalt den Versicherungsbeitrag deutlich. Wir empfehlen mindestens 1.000 € Selbstbehalt, das hängt aber auch von der Ersparnis durch Selbstbehalt bei der jeweiligen Versicherung ab.
  • Alte Verträge prüfen
    Checken Sie Ihren Altvertrag auf obigen Versicherungsumfang, manche Altverträge haben erhebliche Deckungslücken. Fragen Sie gegebenenfalls bei Ihrem Versicherer nach, ob die fehlenden Leistungen im Vertrag eingeschlossen werden können oder ob ein Neuvertrag sinnvoller wäre.
  • Umbauten melden
    Melden Sie zudem der Versicherung, falls noch nicht geschehen, stets sofort nachträgliche Gebäudeveränderungen wie teure Umbauten, Dachausbau, Sauna, Carport, Wintergärten oder Einbau eines Ofens nach.
  • Warum wird die Wohngebäudeversicherung immer teurer?
    Da immer ein Neubau der Schäden versichert ist, steigen die Beiträge mit dem Anstieg der Baukosten.
  • Nicht vorschnell kündigen!
    Vor allem für ältere Gebäude kann es schwierig sein, einen neuen Versicherer zu finden.

Beitrag zur Wohngebäudeversicherung

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Gebäudeversicherung – was ist wichtig? Auf diese Punkte sollten Sie bei Abschluss achten

Die Gebäudeversicherung ist eine sinnvolle Versicherung für alle Hausbesitzer. Schon ein geplatzter Schlauch unter der Spüle kann mehrere tausend Euro Schaden verursachen. Sparen Sie hier nicht an der falschen Stelle. Versichert sind alle im Versicherungsvertrag genannten Gebäude, bei einigen Verträgen ist auch das Zubehör mitversichert.

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2. Ergänzung oder Frage von Ihnen?

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3. Diese Schäden werden jeweils abgedeckt

Wenn sie einen Schaden an einem Gebrauchs-, Verbrauchs- oder Einrichtungsgegenstand haben, können Sie diesen der Hausratversicherung melden. Entstehen jedoch Schäden am Haus selber, kommt die Wohngebäudeversicherung dafür auf.

Personenschäden oder Schäden, die an geliehenen Gegenständen entstanden sind, sind ausgenommen.

3.1. Diese Schäden werden von der Hausratversicherung übernommen

Blitzschlag: Schäden, die durch einen Blitzschlag an Ihrem Hausrat entstehen, werden übernommen. Achtung: Überspannungsschäden sind in älteren Verträgen oft nicht enthalten.

Feuer: Solange es sich nicht um Eigenverschulden handelt, wird ein Schaden durch Feuer gezahlt. Haben Sie jedoch eine Kerze brennen lassen und das Haus verlassen, dann war es fahrlässiges Handeln. Der Feuerschaden an Ihrer Wohnungseinrichtung wird somit nicht erstattet. Feuerschäden die durch einen Kabelbrand oder durch Fremdverursachen entstanden sind, sind abgedeckt. Sie könnten bei Webseiten zur Hausratversicherung weitere Informationen explizit zu diesem Thema finden.

Wasserschäden: Sollte Ihr Mobiliar durch Wasser kaputtgegangen sein, kommt die Versicherung nur auf, wenn es sich dabei um Leitungswasser handelt. Das heißt, dass die Versicherung nur zahlt, wenn es einen Rohrbruch gab oder ein defektes Heizungsrohr. Schäden durch Regenwasser sind meist ausgeschlossen.

Sturm und Hagel: Wird Ihr Mobiliar durch Wind zerstört, muss dieser mindestens eine Windgeschwindigkeit von 8 gehabt haben, damit die Versicherung einspringt. Des Weiteren müssen sich die Gegenstände sicher im Haus befunden haben. Selbiges gilt auch für Schäden durch Hagel.

Raub, Einbruchdiebstahl und Vandalismus: Sollte jemand gewaltsam in Ihre Wohnung oder in Ihr Haus eindringen und Gegenstände entwenden,  wird meist der Neupreis erstattet. Außerdem kommt die Versicherung für Gegenstände auf, die durch den Einbruch zerstört wurden.

3.2. Diese Schäden werden durch die Wohngebäudeversicherung übernommen

Die Wohngebäudeversicherung kommt in der Regel für alle Schäden auf, die am Haus selbst oder an einem Objekt auf dem Grundstück entstanden sind. Dazu gehören das Haus selber, aber auch die Garage und der Gartenschuppen.

Allgemein gesprochen kann man sagen, dass diese Versicherung alle Schäden übernimmt, die Sie bei einem Umzug nicht mitnehmen können.

Nicht versichert sind Schäden, die durch unüberlegtes Handeln oder durch grobe Fahrlässigkeit entstehen.

  • Feuer: Diese Zusatzversicherung übernimmt Schäden durch Feuer, das sich aus eigener Kraft ausgebreitet hat. Ist zum Beispiel ein Brand durch einen Kurzschluss entstanden und die Folge ist ein Zimmerbrand, dann springt die Versicherung ein.
  • Auch bei Blitzschlag haftet sie. Anders als bei der Hausratversicherung übernimmt die Wohngebäudeversicherung die Folgeschäden direkt am Haus. Ist durch den Blitzschlag ein Baum umgekippt und hat das Dach beschädigt, dann zahlt die Versicherung die Reparaturkosten.
  • Entsteht eine Explosion bei Ihnen im Haus durch Gas, werden alle Folgeschäden bezahlt. Es wird sogar gezahlt, wenn die Gasexplosion in der Nachbarschaft aufgetreten ist.
  • Wasserschäden: Bei der Wohngebäudeversicherung sind Heizungs- und Wasserrohre, sowie Wasserzuleitungsrohre auf dem Grundstück versichert. Geht eins der Rohre kaputt und es entsteht ein Leitungswasserschaden im Haus, brauchen Sie nicht selber für den entstandenen Schaden aufzukommen. Dazu zählen auch Nässeschäden, die durch Aquarien oder Wasserbetten entstanden sind. Nicht übernommen wird, wenn es sich dabei um Wasser aus Putzeimern oder Blumenvasen handelt. Oder Schäden an mitnehmbaren Gegenständen wie zum Beispiel Handys, Computer, Tische etc.
  • Auch versichert sind Heizungsanlagen und sanitäre Einrichtungen, die durch Frost Schaden nehmen. Ein Beispiel sind Frostschäden durch plötzlich sinkende Temperaturen.

Es gibt jedoch eine Ausnahme: Sollte die Heizung kaputtgegangen sein, weil Sie trotz der niedrigen Temperaturen nicht geheizt haben oder weil Sie aus einer Leitung das Wasser nicht abgelassen haben, dann wird die Versicherung nicht zahlen. Es handelt sich hierbei um Eigenverschulden.

  • Sturm und Hagel: Fällt bei einem Sturm ab Windgeschwindigkeit 8 ein Baum auf Ihr Haus, übernimmt die Versicherung die aufkommenden Kosten. Auch ein abgedecktes Dach und Hagelschäden werden bezahlt.

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4. Ergänzung oder Frage von Ihnen?

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5. Was tun bei Schadenseintritt?

Verhalten nach Einbruch, Diebstahl, Feuer oder Wasserschaden

Um im Sinne von Polizei und Versicherung (z. B. der Hausratversicherung) korrekt zu handeln, empfiehlt sich die folgende Vorgehensweise:

5.1. Sofortmaßnahmen unmittelbar bei Schadenserkennung

  • Den Schaden möglichst gering halten oder sogar verringern
    Das kann vieles sein: Die Kreditkarte oder Girokarte nach einem Diebstahl sperren lassen, bei einem Wasserschaden die Hauptleitung abzudrehen, nach einem Einbruch die Einbruchsstelle wieder zu verschließen, bei einem Schaden des Daches die undichte Stelle notdürftig zu bedecken usw.
  • Dabei den Schaden möglichst unverändert lassen
    Damit die Versicherung bzw. die Polizei sich einen Eindruck verschaffen kann. Dazu gehört es, kaputte Gegenstände nicht sofort wegzuschmeißen und nicht den Schaden gleich in Eigenregie zu beheben. Einem Sachverständigen muss es weiterhin möglich sein, den Schaden vollumfänglich zu begutachten.
  • Fotos/Videos vom Schaden erstellen
    Diese können sowohl dem Sachverständigen und der Polizei zur Verfügung gestellt werden und dienen als Beweis für den Versicherungsanspruch. Auch die Spuren des Einbruchs sichern.

5.2. Unmittelbar nach den Sofortmaßnahmen

  • Strafbare Handlung? Polizei verständigen!
    Also beispielsweise bei einem Einbruch, bei Diebstahl oder Vandalismus.
  • Dem Versicherer Bescheid geben
    Am besten per Telefon. E-Mail sollte auch möglich sein.

5.3. Zeitnah danach

  • Liste der gestohlenen/zerstörten Sachen für die Polizei erstellen.
  • Liste der Schäden für den Versicherer erstellen.

5.4. In der Folgezeit

  • Den Anweisungen des Versicherers in Bezug auf den Schaden folgen.
    Dazu gehört es auch, alle Anfragen zum Schaden zügig und wahrheitsgetreu zu beantworten, geforderte Nachweise zur Verfügung zu stellen und einem von der Versicherung geschickten Sachverständigen den Zugang zum Haus zu gewähren. Hilfreich ist es, wenn Sie noch alle Kaufbelege für die geschädigten Dinge aufbewahrt haben.

5.5. Wenn der Versicherer nach 1 Monat noch nicht gezahlt hat

  • Sich schriftlich per Einschreiben an den Versicherer und eine Stellungnahme und eventuell eine Abschlagszahlung einfordern.

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7. Weiterlesen

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Gebäudeversicherung – was ist wichtig? Auf diese Punkte sollten Sie bei Abschluss achten

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Drei Viertel a ller Haushalte verfügen über eine Hausratversicherung, und das ist auch gut so. Wer braucht eine Hausratversicherung? Nutzen Sie diese Versicherung, wenn Sie schon einiges in Ihren Haushalt investiert haben und knausern Sie dann auch nicht bei der Versicherungssumme.

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Bedenken Sie auch hier den sinnvollen Leitsatz: Nur die großen Risiken versichern. Nutzen Sie von daher die Selbstbeteiligung um die Versicherungsprämie gering zu halten. Versichern sollten Sie auf jeden Fall Sturm, Hagel, Leitungswasserschäden, Brand, Blitzschlag. Alles darüber hinaus hängt von Ihrer persönlichen Situation ab.

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Geschrieben von

Peter Bödeker
Peter Bödeker

Peter Bödeker hat Volkswirtschaftslehre studiert und arbeitet seit seinem Berufseinstieg im Bereich Internet und Publizistik. Nach seiner Tätigkeit im Agenturbereich und bei einem Kapitalanlageunternehmen (für geschlossene Fonds) ist er seit 2002 selbständig als Autor und Betreiber von Internetseiten.

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