Welche Sozialleistungen gibt es? Was zählt zu den gesetzlichen Sozialleistungen?

Das Leben ist unberechenbar – schnell befindet man sich in einer Notsituation und ist auf Hilfe angewiesen. Glücklicherweise springt hier der Staat recht schnell ein und sichert mithilfe bestimmter Sozialleistungen bis zu einem gewissen Maß die Existenz. Schließlich soll jeder ein menschenwürdiges Leben führen, sich und seine Familie ernähren und mit bestimmten Belastungen umgehen können, ohne sofort vor dem Ruin zu stehen.

Die Fragen beleuchten wir in diesem Beitrag näher: ► Was gehört zu den gesetzlichen Sozialleistungen? ► Wer hat Anspruch und auf Basis welcher Voraussetzungen bekommt man diese genehmigt? ► Wo beantragt man sie? 

Stapel von Münzen

Inhalt: Welche Sozialleistungen gibt es?

 

1. Überblick der Sozialleistungen mit Umfrage

Welche der Sozialleistungen haben Sie schon einmal in Anspruch genommen?

Es gibt viele verschiedene Sozialleistungen – welche davon haben Sie für sich oder Ihre Familie schon in Anspruch genommen?

 

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Hier die bisherigen Antworten anschauen ⇓

Die bisherigen Stimmen:

Kindergeld 17 Stimmen
Wohngeld 14 Stimmen
Sozialhilfe 13 Stimmen
Krankengeld 11 Stimmen
Leistungen von der Krankenversicherung 10 Stimmen
Ausbildungsförderung (Bafög) 7 Stimmen
Elterngeld (Erziehungshilfe) 7 Stimmen
Arbeitslosengeld I 7 Stimmen
Leistungen von der Pflegeversicherung 7 Stimmen
Hilfe für Behinderte 6 Stimmen
Mutterschaftsgeld 5 Stimmen
Bürgergeld (bzw. früher Arbeitslosengeld II / Hartz IV) 3 Stimmen
Förderung durch die Künstlersozialversicherung 3 Stimmen
Leistungen von der Unfallversicherung 1 Stimme
Kriegs- und Kriegsfolgeleistungen 1 Stimme
Kinder- und Jugendhilfe 0 Stimmen
Unterhaltsvorschuss 0 Stimmen

Fehlt dir hier eine Sozialleistung?

Fehlt dir hier eine Sozialleistung?

Bitte nenne uns diese kurz:

 

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2. Was sind gesetzliche Sozialleistungen?

Kurz und knapp gesagt versteht man unter den gesetzlichen Sozialleistungen des Staats die Maßnahmen und Leistungen, welche soziale Gerechtigkeit im Allgemeinen fördern sowie für Absicherung sorgen sollen. Dies kann mittels Geld-, Sach- oder Dienstleistungen geschehen. Tatsächlich gehören zu den Sozialleistungen auch Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherungen, auch wenn die Empfänger nicht unbedingt bedürftig sind oder sich in einer Notlage befinden. Im Grunde erhält jeder Mensch in seinem Leben Sozialleistungen.

Wir sehen uns nun genauer an, welche gesetzlichen Sozialleistungen es gibt. Dabei unterscheiden wir zwischen den bereits erwähnten beitragsfinanzierten und den staatlichen Sozialleistungen.

3. Beitragsfinanziert: Kranken- Pflege-, Arbeitslosen- und Renten- und Unfallversicherung

Diese fünf Versicherungen werden von allen Arbeitnehmern finanziert und helfen schließlich allen Bürgern bei Bedarf.  Die Krankenversicherung ist dabei eine Pflichtversicherung – ausnahmslos jeder einzelne Bürger muss einzahlen. Eine der Sozialleistungen, die daraus hervorgeht, ist das Krankengeld. Während zunächst sechs Wochen lang der Lohn vom Arbeitgeber weitergezahlt wird, übernimmt dies anschließend die Krankenversicherung. Würde man nun auch noch pflegebedürftig werden, springt die Pflegeversicherung ein und zahlt Hilfsmittel oder etwaige Dienstleistungen, die möglicherweise in Anspruch genommen werden müssen.

Auch rentenversichert sind stets alle Arbeitnehmer. Mit ihren monatlichen Beiträgen werden die Renten für Ruheständler finanziert, so wie von den kommenden Generationen von Arbeitnehmern schließlich die eigenen Renten finanziert werden. Ebenso funktioniert das System bei der Arbeitslosenversicherung, deren Beiträge den Agenturen für Arbeit zur Finanzierung der Renten dienen.

Die Unfallversicherung wird von den Arbeitgebern bespart und würde im Falle eines Arbeitsunfalles für eine Gehaltsfortzahlung sorgen. Auch eine Umschulung könnte von der Unfallversicherung finanziert werden, sofern man nicht mehr im vorherigen Job tätig sein könnte.

Weitere Beispiele sind auch das Mutterschaftsgeld oder Feiertagszuschüsse, die ebenfalls verpflichtend als Lohnersatzleistung vom Arbeitgeber gezahlt werden müssen.

Neben den Geldleistungen sind es in diesem Fall also beispielsweise auch Pflegemaßnahmen, also Sach- bzw. Dienstleistungen, die von den beitragsfinanzierten Sozialleistungen abgedeckt werden.

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4. Staatlich: zum Beispiel Grundsicherung, Elterngeld, Kindergeld

Neben den beitragsfinanzierten Sozialleistungen gibt es nun auch die staatlichen Sozialleistungen, welche als Transferleistungen durch Steuergelder finanziert werden. Dazu zählen beispielsweise das Kinder-, Eltern-, Wohn- und Arbeitslosengeld, aber auch die Kinder- und Jugendhilfe sowie die Ausbildungsförderung (Bafög) und die Sozialhilfe. All diese erläutern wir nun etwas detaillierter. Wer jedoch weitergehende Informationen zu den einzelnen Sozialleistungen benötigt, kann sich für eine Beratung jederzeit an die entsprechenden Stellen wenden.  

  • Elterngeld - Der Antrag auf Elterngeld kann von allen Eltern direkt ab der Geburt eingereicht werden und schafft die Möglichkeit, während der Betreuung des Kindes finanziell unterstützt zu werden. Dabei ist die finanzielle Situation wichtig bei der Berechnung der Beträge, die Eltern erhalten können.
  • Kindergeld - Dieses erhalten in Deutschland alle Eltern, bis das Kind volljährig ist oder, wenn es eine Ausbildung macht, bis zum 25. Lebensjahr. Damit sollen die monatlichen Lebenshaltungskosten des Kindes abgedeckt werden können.
  • Wohngeld – Das Wohngeld dient zur Entlastung der Wohnkosten und wird anhand der gesamten Wohn- bzw. Mietkosten, der Wohnungsgröße, der Anzahl der Haushaltsmitglieder sowie dem Gesamteinkommen berechnet. Beantragt wird es bei der Wohngeldstelle.
  • Arbeitslosengeld – Sobald jemand arbeitslos wird, hat er Anspruch auf Arbeitslosengeld I oder Bürgergeld. Hat man zuvor bereits in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt, erhält man zunächst das Arbeitslosengeld I, später das Bürgergeld. Ist man allerdings besonders bedürftig oder hat noch nie zuvor Beiträge gezahlt, kommt das Bürgergeld (früher Arbeitslosengeld II, Grundsicherung oder HartzIV) zum Einsatz, welches schon ab einem Alter von 15 Jahren beantragt werden kann. Beide Anträge stellt man bei der Arbeitsagentur des Wohnorts.  
  • Kinder- und Jugendhilfe - Hierzu gehören zum Beispiel die Erziehungsförderung und -beratung, die Notbetreuung für Kinder oder die Beratung in Not- und Konfliktsituationen. Die Anträge können von jungen Menschen bis zu einem Alter von 27 Jahren beim Jugendamt oder auch beispielsweise bei der Diakonie gestellt werden und die Kosten werden bei Bewilligung vollständig vom Staat übernommen.   
  • Ausbildungsförderung – Das Bafög ermöglicht Auszubildenden und Studenten eine finanzielle Absicherung, während sie nichts oder wenig verdienen und dennoch ihren Lebensunterhalt finanzieren müssen. Grundlage ist hier das Einkommen der Eltern und ob der Azubi oder Student über ein eigenes Einkommen verfügt. Bei Antragsgenehmigung werden monatliche Beträge gezahlt, von denen später 50 Prozent zurückgezahlt werden müssen.
  • Sozialhilfe – Sobald ein Mensch sich in einer unüberwindbaren Notlage befindet und daraus nicht mehr herauskommt, kann er durch das Sozialamt Sozialhilfe bekommen. Dazu gehören nicht nur die bereits erwähnte Grundsicherung/das Bürgergeld, sondern unter anderem auch grundsätzlich Hilfe zum Lebensunterhalt oder Hilfe zur Überwindung sozialer Schwierigkeiten, wofür es keinen extra Antrag bedarf. Bedürftige müssen ihre Notsituation beim Sozialamt lediglich anmelden. Die Grundsicherung/das Bürgergeld kann auch im Alter, während des Erhalts einer Erwerbsminderungsrente beispielsweise oder zur Aufstockung des Einkommens dienen, wenn diese Gelder nicht zur Finanzierung des Lebensunterhalts ausreichen. Sogar die Heizkosten können dann übernommen werden. Also:

Ist Sozialhilfe und Bürgergeld das gleiche?

Antwort: Nein. Das Bürgergeld ist die Grundsicherung für Erwerbsfähige deutsche Staatsangehörige. Sozialhilfe wird für Menschen gewährt, die nicht arbeiten können. Beide Personengruppen bekommen aber in der Regel gleich viel Geld.

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5. Ergänzungen und Fragen von Leser:innen

  • Widerspruch gegen den Sozialhilfebescheid
    Frage: Kann man Einspruch erheben gegen die erhaltene Höhe der Sozialhilfe?
    Antwort geld-welten.de: Ja. Der Widerspruch gegen den Beschid ist schriftlich innerhalb eines Monats bei der ausstellenden Behörde einzureichen. Details dazu unter betanet.de/widerspruch-im-sozialrecht.html.
  • Wer zahlt Heimkosten?
    Frage: Wenn die Sozialhilfe nicht ausreicht, die Heimkosten mit Eigenmitteln zu begleichen, was dann?
    Antwort geld-welten.de: Zunächst werden laufende Einnahmen (inklusive Leistungen der Pflegekasse, Rente etc.) und Vermögen (bis auf ein Schonvermögen von 5.000 €) der zu pflegenden Person herangezogen. Reicht dies nicht aus, müssen Angehörige einen Teil der Kosten übernehmen (aber erst, wenn diese über mehr als 100.000 € Jahreseinnahmen verfügen, bei Selbstständigen wird dabei das Mittel der letzten drei Jahre zugrunde gelegt), verbleibende Kosten trägt das Sozialamt und die Pflegekasse.
  • Wann steht mir Bürgergeld zu?
    Bürgergeld erhält, wer erwerbsfähig ist und seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder eigenem Vermögen bestreiten kann. Zudem muss gelten, dass andere, vorrangige Leistungen wie Arbeitslosengeld, Wohngeld oder Kinderzuschlag nicht ausreichen. Anders gesagt: Wer bisher Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe hatte, kann nun Bürgergeld bekommen.

Muss man bei Wohngeld sowie Pflegestufe GEZ bezahlen?
Bei Anspruch auf einige Sozialleistungen kann man sich von der GEZ befreien lassen. Diese wären:

  • Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII oder Hilfe zur Pflege als Leistung der Kriegs­opfer­für­sorge nach dem BVG
  • Pflege­zulagen nach dem Lasten­ausgleichs­gesetz
  • Personen, denen wegen Pflege­bedürftigkeit ein Frei­betrag zuerkannt wird 
  • Pflege­geld nach landes­gesetz­lichen Vor­schriften
  • Bürger­geld (früher Arbeits­losen­geld II oder Sozial­geld) ein­schließ­lich Leistun­gen nach § 22 Sozial­gesetz­buch (SGB) II 
  • Hilfe zum Lebens­unter­halt nach dem SGB XII (3. Kapitel) sowie nach dem Bundes­ve­rsorgungs­gesetz 
  • Grund­sicherung im Alter und bei Erwerbs­min­derung
  • Leistun­gen nach dem Bundes­ausbildungs­förderungs­gesetz (BAföG), ev. auch bei Ablehnung wegen Zweitstudium, Berufs­aus­bildungs­beihilfe, Ausbildungs­geld nach §§ 122ff. SGB III, wenn man nicht bei den Eltern wohnt
  • Leistun­gen nach dem Asyl­bewerber­leistungs­gesetz
  • Blinden­hilfe
  • Voll­jährige, die im Rahmen einer Leistungs­gewährung in einer stationären Ein­richtung leben

Aber nicht bei allen. Anspruchsberechtigte von Arbeitslosengeld I, Wohngeld oder Übergangsgeld können sich nicht befreien lassen.

Gibt es eine Frage zum Beitrag, etwas zu ergänzen oder vielleicht sogar zu korrigieren?

Fehlt etwas im Beitrag? ... Jeder kleine Hinweis/Frage bringt uns weiter und wird in den Text eingearbeitet. Vielen Dank!

 

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6. Fazit

Es gibt in Deutschland zahlreiche Möglichkeiten, finanzielle Unterstützung zu erhalten – sowohl für Arbeitslose als auch für Arbeitnehmer, Familien, Menschen mit Behinderungen, Kinder, Jugendliche und Senioren. Niemand steht in einer Notsituation alleine da. Beratungen zu den einzelnen Sozialleistungen können bei Bedarf jederzeit bei den zuständigen Behörden in Anspruch genommen werden, sofern man unsicher ist, welche davon beantragt werden können. Selbst beim Ausfüllen des Antrags kann man schließlich unterstützt werden. Es ist nie eine Schande, sich finanziell helfen zu lassen, denn jeder kann in eine Notlage geraten und nicht mehr alleine herausfinden. Sozialleistungen gibt es genau zu diesem Zweck und wie erwähnt nehmen im Grunde alle Menschen in ihrem Leben Sozialleistungen in Anspruch, auch wenn sie nicht bedürftig sind. Vor allem die Grundsicherung als Ergänzungsleistung kann gewährleisten, dass der Lebensunterhalt bestritten werden kann und wird auch von Geringverdienern hierzu genutzt. Das ist nicht selten und muss schon gar nicht unangenehm sein.  

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7. Weiterlesen

So klären Sie Ihren Rentenanspruch bei der Gesetzlichen Rentenversicherung

Für die gesetzliche Rentenversicherung, die Rente vom Staat, gilt: Sie ist sicher aber oft nicht ausreichend. Böse ausgedrückt: Es ist kein Staat mehr mit dem Staat zu machen, Selbstvorsorge ist nötig. Die demographische Entwicklung (steigender Anteil alter Menschen) und die hohen Schulden von Deutschland verhindern zukünftig wahrscheinlich einträgliche Rentenzahlungen.

Starten wir mit der Bestandsaufnahme und schauen, was Sie von der gesetzlichen Rentenversicherung voraussichtlich zu erwarten haben. ► Rentenbescheid anfordern ► Kontoauszug der Rente verstehen ► Rentenrechner ► Beratung in Anspruch nehmen

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Dieser Beitrag zur staatlich geförderten Altersvorsorge geht auf die Riester-Rente und das Rürup-Pendant für Selbständige ein. Wie in den Strategien zur Altersvorsorge erwähnt, sollten Sie diese Förderung für die Schließung Ihrer Versorgungslücke nutzen.

Dieser Artikel beschreibt, wie Sie Riester (und Rürup) beantragen und welche Anlagealternativen dabei zur Verfügung stehen.

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Geschrieben von

Peter Bödeker
Peter Bödeker

Peter Bödeker hat Volkswirtschaftslehre studiert und arbeitet seit seinem Berufseinstieg im Bereich Internet und Publizistik. Nach seiner Tätigkeit im Agenturbereich und bei einem Kapitalanlageunternehmen (für geschlossene Fonds) ist er seit 2002 selbständig als Autor und Betreiber von Internetseiten.

https://www.geld-welten.de

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