Anschlussfinanzierung: Tipps und Empfehlungen, um die Restschuld des Darlehens zu begleichen

Bei einem Darlehen mit einer langen Laufzeit und einer hohen Summe, vor allem bei Bau- und Immobiliendarlehen, wird eine Sollzinsperiode vereinbart. In dieser Zeit bleibt der zum Abschluss des Darlehensvertrags geltende Sollzins unverändert. Ist die Sollzinsperiode abgelaufen, verbleibt eine Restschuld. Für diese Restschuld muss eine Anschlussfinanzierung erfolgen.

Wer ein Darlehen laufen hat, sollte die verschiedenen Möglichkeiten für die Anschlussfinanzierung, aber auch die Konditionen der verschiedenen Banken vergleichen. Darlehensnehmer, die sich rechtzeitig im Voraus informieren, können sich mitunter günstige Zinsen sichern bzw. zukünftige Zinssteigerungen vermeiden. Wir sagen, worauf bei der Anschlussfinanzierung zu achten ist.

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1. Funktionsweise der Anschlussfinanzierung

Für Darlehen mit hoher Summe und langer Laufzeit wird eine Periode der Sollzinsbindung vereinbart. Der Sollzins ist abhängig von der marktüblichen Zinssituation, die sich am Leitzins der Europäischen Zentralbank (EZB) orientiert. In Zeiten niedriger marktüblicher Zinsen ist die Sollzinsperiode lang, damit sich Darlehensnehmer über längere Zeit günstige Zinsen sichern können.

Ist die Sollzinsperiode abgelaufen, verbleibt eine Restschuld. Nach dem Ablauf der Sollzinsperiode gelten andere marktübliche Zinsen. Der Darlehensnehmer muss die Restschuld an die Bank zurückzahlen. Er nimmt eine Anschlussfinanzierung zu anderen Konditionen vor.

Die Bank informiert den Darlehensnehmer einige Wochen vor dem Ablauf der Sollzinsperiode und bietet eine Prolongation zu anderen Konditionen an. Der Darlehensnehmer muss die Prolongation jedoch nicht in Anspruch nehmen, da er auch andere Möglichkeiten für die Anschlussfinanzierung hat. Da die Sollzinsperiode abgelaufen ist, muss der Darlehensnehmer beim Wechsel zu einer anderen Bank keine Vorfälligkeitsentschädigung an die bisherige Bank zahlen. Mehr Informationen auf vorfaelligkeitsentschaedigung.net

Tipp

Eine Anschlussfinanzierung erfolgt nicht nur bei Bau- oder Immobiliendarlehen. Auch bei Autokrediten in Form einer Ballonfinanzierung mit einer hohen Schlussrate kann für die Schlussrate eine Anschlussfinanzierung erfolgen. Der Darlehensnehmer muss dann nicht die hohe Schlussrate in einer Summe zahlen.

2. Möglichkeiten der Anschlussfinanzierung

Da es für die Anschlussfinanzierung verschiedene Möglichkeiten gibt, sollten sich Darlehensnehmer schon einige Zeit vor dem Ablauf der Sollzinsperiode mit diesem Thema beschäftigen. Die Anschlussfinanzierung kann wie folgt erfolgen:

  • Darlehen bei derselben Bank, aber zu anderen Konditionen (Prolongation)
  • Umschuldung bei einer anderen Bank zu anderen Konditionen
  • Forward-Darlehen bei einer anderen Bank, das bereits einige Zeit vor dem Ablauf der Sollzinsperiode aufgenommen werden kann

Die Zinsen für die Anschlussfinanzierung hängen von der marktüblichen Zinssituation ab, doch sind auch die jeweilige Bank, die Bonität des Darlehensnehmers, die Laufzeit des Darlehens und die Höhe der Restschuld relevant für die Höhe der Zinsen.

Wer sich schon frühzeitig günstige Zinsen für die Anschlussfinanzierung sichern möchte, kann bereits einige Jahre vor Ablauf der Sollzinsperiode ein Forward-Darlehen vereinbaren. Allerdings fallen für die vorzeitige Bereitstellung des Darlehens Kosten in Form eines Forward-Zuschlags an. Der Forward-Zuschlag ist umso höher, je frühzeitiger ein Forward-Darlehen aufgenommen wird. Es gilt, den Forward-Zuschlag mit den Zinsen zu vergleichen, um zu prüfen, ob sich ein Forward-Darlehen lohnt. Die Laufzeit und die Rückzahlung für das Forward-Darlehen beginnen erst nach Ablauf der Sollzinsperiode bei der bisherigen Bank und nach Auszahlung des Forward-Darlehens.

Tipp

Wer an eine Anschlussfinanzierung in Form einer Umschuldung oder eines Forward-Darlehens denkt, sollte die Konditionen bei den verschiedenen Banken vergleichen. Die Direktbanken zeichnen sich durch günstige Konditionen aus, da sie kostengünstig arbeiten. Allerdings erheben die meisten Banken die Zinsen bonitätsabhängig. Das ist im Vergleich der Banken an einer Zinsspanne zu erkennen.

3. Anschlussfinanzierung rechtzeitig planen

Schon einige Jahre vor dem Ablauf der Sollzinsperiode sollten sich Darlehensnehmer über die Möglichkeiten für die Anschlussfinanzierung und die Konditionen informieren. Ein Forward-Darlehen bei einer anderen Bank kann je nach Bank bis zu fünf Jahre vor dem Ende der Zinsbindungsperiode beantragt werden. Das ist nur sinnvoll, wenn die Zinsen dafür außerordentlich günstig sind. Der Darlehensnehmer muss einen umso höheren Forward-Zuschlag zahlen, je länger im Voraus er das Forward-Darlehen beantragt.

Wie es mit den Konditionen für eine Prolongation oder eine Umschuldung aussieht, ist einige Jahre vor dem Ablauf der Zinsbindung noch nicht ersichtlich. Dennoch lohnt es sich, die Konditionen zu vergleichen, um zu entscheiden, ob vielleicht ein Forward-Darlehen infrage kommt.

Tipp

Wer sich für ein Forward-Darlehen entscheidet und es gewährt bekommt, muss es zum Ablauf der Zinsbindung in Anspruch nehmen. Er kann nicht mehr vom Darlehensvertrag zurücktreten.

4. Was Darlehensnehmer bei der Anschlussfinanzierung beachten sollten

Egal, ob eine Prolongation, eine Umschuldung bei einer anderen Bank oder ein Forward-Darlehen gewählt wird, können Darlehensnehmer für die Anschlussfinanzierung ganz andere Konditionen als für das bestehende Darlehen wählen.

  • Da sich die Lebenssituation in der Zeit der Sollzinsperiode ändern kann, sollten Darlehensnehmer die Raten abhängig von der aktuellen finanziellen Situation festlegen. Die Wahl der Raten wirkt sich auf die Laufzeit und die Zinsen aus.
  • Dass sich die Anschlussfinanzierung über einen längeren Zeitraum erstrecken kann, sollten Darlehensnehmer nicht nur auf die Höhe der Zinsen achten. Um schnell wieder schuldenfrei zu sein, sind kostenlose Sondertilgungen sinnvoll. Bei einer günstigen finanziellen Situation können Darlehensnehmer je nach Bank einmal oder mehrmals im Jahr solche Sondertilgungen vornehmen.
  • Ebenso sollten Darlehensnehmer an die Möglichkeit einer Ratenpause denken. Sie verlängert die Laufzeit, doch können Darlehensnehmer bei finanziellen Engpässen Raten aussetzen.

4.1. Tilgungssatz zur vollständigen Kredittilgung

Tilgungssatz zur vollständigen Kredittilgung

Kreditlaufzeit
(Jahre)
Notwendiger Tilgungssatz*, um den Kredit mit den folgenden Zinssätzen (von 1 bis 5 %) am Ende der Laufzeit vollständig abgezahlt zu haben
1,0 %** 1,5 % 2,0 % 2,5 % 3 % 4 % 5 %
10 9,52 %*** 9,3 % 9,0 % 8,8 %  8,6 % 8,17 % 7,75 %
15 6,2 % 6,0 % 5,7 % 5,5 % 5,3 %  4,9 % 4,5 %
20 4,5 % 4,3 % 4,1 % 3,9 %  3,67 % 3,29 % 2,93 %
25 3,5 % 3,3 % 3,1 % 2,9 %  2,7 % 2,35 % 2,04 %

* Die notwendigen Tilgungssätze sind auf zwei Nachkommastellen gerundet.
** Dies sind die Effektivzinsen des Kredites
*** Dies sind jeweils die notwendigen Tilgungssätze, so dass eine vollständige Abzahlung des Kredites am Ender der jeweiligen Laufzeit (10 bis 25 Jahre) erfolgt ist.

4.2. Beispiele durchrechnen

Mit einem Zinsrechner im Internet können Darlehensnehmer die Konditionen für die Anschlussfinanzierung berechnen. Dabei können sie mehrere Varianten durchspielen. Zum Beispiel dem folgenden:

Hypothekenkreditrechner
Kreditbetrag*
Diese Summe nehmen Sie auf und erhalten Sie ausgezahlt.
Jährlicher Effektivzins* %
Anfängliche Tilgung* % pro Jahr
Laufzeit* Jahre
Ev. Sondertilgungen* € pro Jahr
 
* = notwendig zur Berechnung

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5. Ergänzungen und Fragen von Leser:innen

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Geschrieben von

Peter Bödeker
Peter Bödeker

Peter Bödeker hat Volkswirtschaftslehre studiert und arbeitet seit seinem Berufseinstieg im Bereich Internet und Publizistik. Nach seiner Tätigkeit im Agenturbereich und bei einem Kapitalanlageunternehmen (für geschlossene Fonds) ist er seit 2002 selbständig als Autor und Betreiber von Internetseiten.

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